Sorry, aber ich glaube das Interlinen ist komplexer als wir denken.
Natürlich ist es das, deshalb hat die den Flugschein verkaufende Airline ihrerseits zweifellos entsprechende Verträge mit den anderen Airlines, deren Flüge sie mit verkauft.
Dass die durchführende Airline bei Unfällen und anderen Unregelmäßigkeiten gegenüber dem Kunden in der Haftung steht, ist ebenfalls richtig. Wenn du ein Auto beim Händler kaufst, bei dem dann während der Fahrt der Tank in Flammen aufgeht, ist ja auch nicht dein Händler der Schuldige, sondern es gibt eine Herstellerhaftung.
Nur schließt das eine das andere eben nicht aus. Das eine ist der Beförderungsvertrag, und den schließt man mit der Airline ab, die das Ticket ausstellt. Diese ist dann (neben dem Reisebüro) auch vor Reiseantritt für Umbuchungen zuständig.
Wenn du bei einem Anbieter eine Pauschalreise buchst, bei der eine Komponente wegfällt (Hotel pleite, Airline streicht Flug), dann ist hier ebenfalls der Reiseanbieter dein Vertragspartner, der dafür geradesteht und für Ersatz sorgen muss, und nicht etwa der Anbieter der betroffenen Komponente. Umgekehrt sind früher mehrfach Tausende Paxe gestrandet, wenn ein Reiseveranstalter Pleite ging, obwohl die zuständige Airline weiter existierte. Dies führte dann zur Einführung der Sicherungsscheine.
Stürzt du auf so einem Flug allerdings ab oder geht dein Schiff unter, dann hast du (oder deine Angehörigen) sicherlich auch Ansprüche gegenüber der Airline und der Reederei, nicht nur gegenüber dem Anbieter der Reise.