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Beim kompletten Aussperren haben sie ja, je nach Situation, schon eine auf die Finger bekommen.
Inwiefern haben sie da 'auf die Finger bekommen' ?
Beim kompletten Aussperren haben sie ja, je nach Situation, schon eine auf die Finger bekommen.
Ja, die 200-€-Variante für die VISA's kenne ich auch, die gibt es oft. Ist ja auch o.k. (und mir reicht das eigentlich auch immer).Allerdings waren auch immer nur Auszahlungen bis 200 Euro möglich.
Hier weiß ich gar nicht, ob das zulässig ist oder nicht. Ich würde spontan sagen, das jeder Automatenbetreiber selbständig entscheiden kann, welche Karten er akzeptiert.Die Total-Blockade der VISA's ist für mich neu (und lässt die Direktbanken, was die Qualiät ihrer Leistungen angeht, jetzt deutlich zurückfallen).
Grundsätzlich gibt es in D Vertragsfreiheit und einen Wettbewerb zwischen den Banken. Und deshalb auch keine Verpflichtung, dass jeder Bankkunde (ggf. kostenlos) jeden Automaten nutzen könnte. Andersherum: eine Verpflichtung wäre sogar erst einmal eine Wettbewerbsverzerrung.Es wäre mal interessant ob das Verhalten mancher Sparkassen, für die Karten mancher Banken Gebühren zu erheben, für Andere aber nicht/weniger (abgesehen von den Banken in ihren Automatenverbünden), so zulässig ist.
Hier weiß ich gar nicht, ob das zulässig ist oder nicht. Ich würde spontan sagen, das jeder Automatenbetreiber selbständig entscheiden kann, welche Karten er akzeptiert.
DKB und ING schreiben deshalb aber auch immer "an fast jeden Automaten"... das kann natürlich alles heißen...
Und sicher auch mit den Girocards der Direktbanken.Das geht sicher auch mit ec-/Girocards von Deuba, Coba & Co
Das OLG München hat die Sperre in Gebieten wo die betreffende Bank (hier: Sparkasse) eine marktbeherrschende Stellung innehat, als wettbewerbswidrig bewertet. Die Beschwerde zum BGH wurde verworfen.Inwiefern haben sie da 'auf die Finger bekommen' ?
Die nicht unbedingt, da könnte es sein, dass es vertragliche Vereinbarungen der Deutschen Kreditwirtschaft zu gibt.Und sicher auch mit den Girocards der Direktbanken.
Nicht ganz. Die Argumentation des BGH bzw. OLG Münchens war, dass die Sparkasse nicht grundsätzlich Abhebungen mit VISA anbieten, dann aber differenzieren darf.Grundsätzlich gibt es in D Vertragsfreiheit und einen Wettbewerb zwischen den Banken. Und deshalb auch keine Verpflichtung, dass jeder Bankkunde (ggf. kostenlos) jeden Automaten nutzen könnte. Andersherum: eine Verpflichtung wäre sogar erst einmal eine Wettbewerbsverzerrung.
Wenn die Sparkasse auch selbst keine VISA-Karten herausgibt, dann dürfte es auch von der Seite keine Verpflichtung geben.
Fazit: Ob der Kunde einer Fremdbank bedient wird und zu welchem Preis, kann jeder Automatenbetreiber erst einmal selbst bestimmen.
Aber z.B. nicht mit derjenigen der comdirect, die wurde mir schon vor Jahren von einem SPK-Automaten in einem Luftkurort im Nordschwarzwald komplett abgelehnt (und die VISA-Karte mit der feinsinnigen Begründung, eine Abhebung sei nur in den 3 Hauptstellen dieser SPK möglich -die nächste davon etwa 30 km weit weg-).Und sicher auch mit den Girocards der Direktbanken.
Ja, wenn ich die Infos aus dem Link richtig interpretiere, dann gab es nur das Urteil gegen die Sparkasse München - eben aus Wettbewerbsgründen - und keines vom BGH.Nicht ganz. Die Argumentation des BGH bzw. OLG Münchens war, dass die Sparkasse nicht grundsätzlich Abhebungen mit VISA anbieten, dann aber differenzieren darf.
Stimmt ja nicht, der Issuer bezahlt den Automatenbetreiber. Der Issuer wiederum wird vom abhebenden Kunden auf einem Weg oder anderen bezahlt.Warum sollten Kunden von Direktbanken, deren Banken selber keine Automaten-Infrastruktur haben, dann überall kostenlos Geld abheben sollen?
Auf welchen Wegen der Kunde mit CC das kartenausgebende Institut entweder direkt oder mittelbar bezahlt, du hast wirklich keinen blassen Schimmer?Durch welchen Weg?
Erklär das mal für das Geldabheben. Bei der DKB zahlt nämlich die DKB und nicht der Kunde der Visa Debit z.B. Hier geht es aber um mögliche Gebühren der Automatenbetreiber selber. Die muss der Kunde dann selber tragen. DKB und ING weisen selber darauf hin.Auf welchen Wegen der Kunde mit CC das kartenausgebende Institut entweder direkt oder mittelbar bezahlt, du hast wirklich keinen blassen Schimmer?
Ja, wenn ich die Infos aus dem Link richtig interpretiere, dann gab es nur das Urteil gegen die Sparkasse München - eben aus Wettbewerbsgründen - und keines vom BGH.
Das stimmt, allerdings wird das praktisch wohl nicht passieren. Die Zahl der Kunden, die in den relevanten Regionen mit Visa abheben dürfte wohl so gering sein, dass der Mehraufwand von den Grenzkosten kaum mehr zu unterscheiden sein dürfte und selbst wenn, dann ist es ja nicht so, dass sie da gar nichts bekämen - allemal mehr als von ihren eigenen Kunden. Das war ja auch nie das Problem, es ging ja nur darum den Direktbanken ein Bein zu stellen.Wenn die Sparkasse gar keine VISA anbietet, dann muss sie die auch nicht unterstützen. Und wenn, dann zwingt man die Kunden in die Hauptstelle oder direkt an den Schalter (während der Öffnungszeiten).
Nein, es ging darum, dass du wortwörtlich schriebst, dass es nicht sein soll, dass "Kunden von Direktbanken, [...] überall kostlos Geld abheben". Und das habe ich nur gesagt, dass das falsch ist.Erklär das mal für das Geldabheben. Bei der DKB zahlt nämlich die DKB und nicht der Kunde der Visa Debit z.B. Hier geht es aber um mögliche Gebühren der Automatenbetreiber selber. Die muss der Kunde dann selber tragen. DKB und ING weisen selber darauf hin.
Natürlich ist das für DKB und ING Kunden in aller Regel kostenlos. Ausnahme hab ich Dir erläutert. Direkte Gebühren der Automatenbetreiber selber. Wenn es für Dich zu kompliziert ist. Lass es.Nein, es ging darum, dass du wortwörtlich schriebst, dass es nicht sein soll, dass "Kunden von Direktbanken, [...] überall kostlos Geld abheben". Und das habe ich nur gesagt, dass das falsch ist.
Nicht schön, dass du frech wirst!Natürlich ist das für DKB und ING Kunden in aller Regel kostenlos. Ausnahme hab ich Dir erläutert. Direkte Gebühren der Automatenbetreiber selber. Wenn es für Dich zu kompliziert ist. Lass es.
Die VISA interessiert das durchaus, wo Visa Support steht, aber nicht eingehalten wird. Einfach bei der Visa melden.Wenn die Sparkasse gar keine VISA anbietet, dann muss sie die auch nicht unterstützen. Und wenn, dann zwingt man die Kunden in die Hauptstelle oder direkt an den Schalter (während der Öffnungszeiten).
Wenn auf dem Geldautomaten/Eingang aber der Visa /Mastercard Support „angepriesen“ wird, dann ist das durchaus eine Sache, die nicht klargeht. Da wäre eine Meldung der Bank an die Visa durchaus angemessen. Im besten Fall gibt’s eine schöne Geldstrafe von der Visa.Ach Leute, meldet doch was Ihr wollt. Solange, wie in diesem Fall, die Sparkasse Siegen, gar keine VISA-Karten ausgibt und somit wohl in keiner vertraglichen Beziehung zu VISA steht, gibt es natürlich auch keine Verpflichtung Fremd-VISA-Karten zuzulassen. Nix mit "Da wo kein Kläger, da kein Richter"...