Wie sich eine Kapitalgesellschaft von einem Aktionär trennen kann verstehe ich nicht ganz, oder funktioniert das kanadische Gesellschaftsrecht komplett anders als im Rest der Welt?
Soweit es mir bekannt ist, ja. In D oder AT steht bei einer Insolvenz die Befriedigung der Gläubiger an erster Stelle. Ist die Fortführungsprognose negativ, wird abgewickelt, wenn positiv gibt es eine Quote und das Unternehmen wird unter den bisherigen Eigentümern fortgeführt.
In dern USA oder Canada ist bei einer Insolvenz der Fortbestand des Unternehmens das oberste Ziel. Es wird seltener abgewickelt, öfter der Betrieb fortgeführt. ABER: Die Gläubiger werden, zumindest teilweise, die neuen Eigentümer des Unternehmens, als Ausgleich für den erlittenen Schaden. Und diese Anteile müssen ja von wo kommen, nämlich den bisherigen Eigentümern, die werden dafür "bestraft", dass sie das Unternehmen in die Insolvenz geführt haben. Wenn die Verbindlichkeiten den Wert des Unternehmens übersteigen, kann es zu einem kompletten Eigentumsübertragung kommen.
Das Unternehmen bleibt bestehen, die Arbeitsplätze erhalten, und wenn das Unternehmen sich erholt, profitieren die Gläubiger langfristig. Bei uns stehen in Wahrheit noch nicht einmal die Gläubiger an erster Stelle, sondern die Insolvenzverwalter. Oder glaubst du, irgenein Insasse wird jemals Geld von AB bekommen? Die Insolvenz wird solange verwaltet, bis nichts mehr übrig ist.