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Auf EG VO 261/2004, darin wird alles geregelt.
Mal nicht so rudimentär. Das Regelwerk heisst Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
Und wenn das Sabina0 alles gelesen und verstanden hat, weiss sie, auch, was ihre Ansprüche sind.