Stornierungen wegen Corona

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MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
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Kann ähnliches bestätigen, allerdings mit einer Stornierung für einen Mietwagen. Geld sollte binnen 10 Tagen erstattet werden (hatte ich auch schriftlich per E-Mail), dann war keine Erstattung erfolgt und habe einen Fall bei AMEX aufgemacht und das Geld wurde gutgeschrieben. AMEX Kundenservice ist diesbezüglich top
 
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Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
811
349
Duisburg
Du kannst mit dem eCredit jeden Flug mit DL buchen, egal welches Ziel, egal welches Datum, so lange der eCredit gültig ist. Wenn Dein eCredit (so nehme ich an) bis April 2021 gültig ist, kannst Du damit beispielsweise auch im März 2021 noch einen Flug buchen, der dann aber z.B. im Oktober 2021 stattfindet. Wichtig ist nur, dass Du den eCredit vor Ablauf einlöst, das eigentliche Flugdatum kann aber auch später sein. Und wie gesagt, das Flugziel kannst Du frei wählen, es muss nicht L.A. sein.

Allerdings musst Du eine eventuelle Preisdifferenz selbst zahlen, da Du nur den Wert des ursprünglichen Fluges wieder einlösen kannst. Sollte der neue Flug teurer sein, musst Du die Differenz bezahlen, sollte der neue Flug billiger sein, dann kannst Du mit dem Restbetrag noch einen weiteren Flug buchen und ggfls. die Differenz per Kreditkarte bezahlen.
 

GermanCity

Aktives Mitglied
16.07.2016
220
-1
Eine kurze Frage zu einer United Airlines Buchung für Ende Mai/Anfang Juni, gebucht über United Airlines Ende Januar (016 Ticket), Economy (K bzw. V) mit Gepäck

Geplantes Routing:

24.05. UA906 FRA-ORD 12:45-15:15
24.05. UA4384 ORD-CID 19:50-21:06
13.06. UA5219 CID-ORD 17:36-18:50
13.06. LH433 ORD-FRA 22:50-14:10

United Airlines hat von sich aus umgebucht auf:

24.05. UA961 FRA-EWR 11:20-13:35
24.05. UA2193 EWR-ORD 15:00-16:37
24.05. UA4384 ORD-CID 19:50-21:06
13.06. UA5219 CID-ORD 17:36-18:50
13.06. LH433 ORD-FRA 22:50-14:10

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit den Flug zu stornieren und den Wert als Gutschein zu erhalten, was in Ordnung wäre, da ein ähnliches Routing zu einem späteren noch unbekannten Zeitpunkt abgeflogen werden würde. Eine Rückerstattung in Form von Geld ist trotzdem präferiert.

Erstens: Verstehe ich das richtig dass hiernach: https://www.united.com/ual/en/DE/fly/travel/notices.html#global-waivers aufgrund dessen, dass der Rückflug erst im Juni stattfindet, spätestens am 30.04. storniert werden müsste um keine Kosten/Gebühren zu tragen? (Oder missinterpretiere ich den Begriff Original travel dates hierbei)

Zweitens: Wäre der Versuch eines Refunds in Form von Geld über das Formular (https://www.united.com/ual/en/de/fly/booking/refund-policies.html), aufgrund der Änderung zielbringend bzw. in meinem Fall möglich?

Ich bedanke mich im Vorraus schon einmal für Antworten.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.588
11.828
CPT / DTM
Eine kurze Frage zu einer United Airlines Buchung für Ende Mai/Anfang Juni, gebucht über United Airlines Ende Januar (016 Ticket), Economy (K bzw. V) mit Gepäck

Geplantes Routing:

24.05. UA906 FRA-ORD 12:45-15:15
24.05. UA4384 ORD-CID 19:50-21:06
13.06. UA5219 CID-ORD 17:36-18:50
13.06. LH433 ORD-FRA 22:50-14:10

United Airlines hat von sich aus umgebucht auf:

24.05. UA961 FRA-EWR 11:20-13:35
24.05. UA2193 EWR-ORD 15:00-16:37
24.05. UA4384 ORD-CID 19:50-21:06
13.06. UA5219 CID-ORD 17:36-18:50
13.06. LH433 ORD-FRA 22:50-14:10

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit den Flug zu stornieren und den Wert als Gutschein zu erhalten, was in Ordnung wäre, da ein ähnliches Routing zu einem späteren noch unbekannten Zeitpunkt abgeflogen werden würde. Eine Rückerstattung in Form von Geld ist trotzdem präferiert.

Erstens: Verstehe ich das richtig dass hiernach: https://www.united.com/ual/en/DE/fly/travel/notices.html#global-waivers aufgrund dessen, dass der Rückflug erst im Juni stattfindet, spätestens am 30.04. storniert werden müsste um keine Kosten/Gebühren zu tragen? (Oder missinterpretiere ich den Begriff Original travel dates hierbei)

Zweitens: Wäre der Versuch eines Refunds in Form von Geld über das Formular (https://www.united.com/ual/en/de/fly/booking/refund-policies.html), aufgrund der Änderung zielbringend bzw. in meinem Fall möglich?

Ich bedanke mich im Vorraus schon einmal für Antworten.

Warum?? Wegen einer Stunde früherer Abflug???
 
A

Anonym-36803

Guest
Warum?? Wegen einer Stunde früherer Abflug???
Unabhängig von Corona fände ich 1:25 in EWR recht wenig zum Umstieg, selbst mit Global Entry würde ich mich das nicht trauen.

Davon ab: Flug ex EU wurde gestrichen, damit Recht auf Erstattung gemäß EU261/04. Dass dieses Recht derzeit von vielen Fluggesellschaften mit Füßen getreten wird, steht wiederum auf einem anderen Blatt.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Hatte auch zwei Buchungen mit Swiss und mit Amex bezahlt..

Nach Anruf bei Amex wurden für die beiden Beträge entsprechend Fälle eröffnet...

Nach einreichen der Buchungsunterlagen und der Standard Antwort per E-Mail seitens Swiss bzgl. Erstattung aktuell nicht möglich, bitte später melden.., ging das Geld nach 14 Tagen final wieder an mich zurück...

Ist laut Amex kein CB sondern ein Vertragsbruch zwischen Swiss und Amex, wegen nicht erbrachter Leistung.. daher ist der Einspruch berechtigt und das Geld geht zurück...

Ist aber ein komplett anderer Fall, als der, auf den ich mich bezog, weil direkt bei der Airline gebucht und nicht via Reisebüro, das auch Empfänger der Zahlung war.
 
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.817
3.469
Corona-Land
Habe auch zwei Vorgänge

Nach Anruf bei Amex vor 10 tagen wurden für die beiden Beträge entsprechend Fälle eröffnet...
Habe dann die erforderlichen Unterlagen per Mail (richtige Adresse, mit Vorgangsnummer) an AMEX gesendet.

Habe seit dem nichts gehört oder gelesen.
Kann die Vorgänge auch nicht in meinem Konto sehen.

Früher standen diese Vorgänge in der Abrechnung auf "Rückbuchung"
Kann man das online auch irgendwo sehen?
 

dagosack

Aktives Mitglied
06.09.2010
158
1
TXL
Nächster Anruf bei M&M: lange Diskussion mit dem Call-Center-Agent, dann wurde zur Klärung der Supervisor befragt. Ergebnis: Ticketgültigkeit von 1 Jahr muss bestehen bleiben, also bis 17.09. abgeflogen sein. Zielwechsel auch nicht gestattet. Wir haben uns dann entschlossen, den Flug Mitte August anzutreten. Sollte bis dahin immer noch eine Flugeinstellung wg. Corona bestehen, kann wieder umgebucht werden, mit der Zusage, dass die Meilen dann 3 Wochen auf dem Konto bleiben können ohne zu verfallen, bis ein weiterer neuer Flug eingebucht wird.

Ich finde die Kulanzregelung bei LH nicht so besonders. Wie mitgeteilt, ist da AA besser, auch von SQ haben wir Zusage bekommen, dass Flüge aus 2020 bis Ende 2021 umgebucht werden können, sofern erforderlich...
 

Thomas_B

Erfahrenes Mitglied
31.05.2009
666
39
Ich hatte über ebookers de-ord-las RT auf UA Stock gebucht mit Abflug Anfang April. Ebookers und United haben beide nur Gutschein angeboten, trotz Hinweis auf EU Verordnung. Am 7.4. DOT Formular ausgefüllt, gestern E-Mail von United, dass Geld innerhalb von 21 Tagen auf Kreditkarte gutgeschrieben wird. Mal sehen ob es klappt.
Danke Kexbox für den Tipp
 

timotei82

Aktives Mitglied
06.04.2015
203
1
TXL
Ist aber ein komplett anderer Fall, als der, auf den ich mich bezog, weil direkt bei der Airline gebucht und nicht via Reisebüro, das auch Empfänger der Zahlung war.
Sicherlich ist das ein anderer Fall.

Aber dennoch ist die eingekaufte Leistung vom Reisebüro zu leisten (wo das Reisebüro die Leistung einkauft oder selber direkt anbietet ist egal). Der Vertrag ist zwischen dir, amex und dem Reisebüro. Das Reisebüro konnte nicht liefern und hat den Vertrag nicht eingehalten, somit kannst du dir dein Geld bei Amex zurückholen. Das Reisebüro muss dann das Geld wiederum bei der Airline zurückfordern, was dir aber egal seien kann...
 

timotei82

Aktives Mitglied
06.04.2015
203
1
TXL
Habe auch zwei Vorgänge

Nach Anruf bei Amex vor 10 tagen wurden für die beiden Beträge entsprechend Fälle eröffnet...
Habe dann die erforderlichen Unterlagen per Mail (richtige Adresse, mit Vorgangsnummer) an AMEX gesendet.

Habe seit dem nichts gehört oder gelesen.
Kann die Vorgänge auch nicht in meinem Konto sehen.

Früher standen diese Vorgänge in der Abrechnung auf "Rückbuchung"
Kann man das online auch irgendwo sehen?
Bei mir stand das als reklamierte Buchung auf der Monatsrechnung..., Wenn alles Final durch ist kommt die Buchung als CR in dein Konto.

Achte darauf, dass der Fall nicht automatisch geschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht zeitnah bearbeitet werden.. dann musst du bei der Hotline den Fall wieder aufmachen lassen..
 
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GermanCity

Aktives Mitglied
16.07.2016
220
-1
Warum?? Wegen einer Stunde früherer Abflug???

War das warum allgemein darauf bezogen den Flug zu stornieren?
Auch wenn es noch knapp ein Monat bis zum Abflug hin ist, ist mir das zu heikel und ich würde das gerne möglichst frühzeitig regeln, da der Flug aufjedenfall verzichtbar ist. Wie gesagt mir (bzw. der Person der ich bei dem Flug ein wenig helfe) wäre im Notfall auch die Gutschrift recht, die ich im Moment so wie es scheint, recht problemlos bekommen würde. Nur falls die Änderung des Routings auch rechtfertigen würde möglicherweise einen Refund zu bekommen, wäre das natürlich vorteilhafter.

Kann denn jemand sagen wie das bezüglich meiner ersten Frage ist und ob dementsprechend das Hinflugdatum oder das Rückflugdatum als "Original travel date" zählt?
 

DerMexmann

Neues Mitglied
15.04.2020
1
0
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt einen absoluten Flugneuling ein bisschen helfen.

Wir haben uns letztes Jahr im September unseren Traum erfüllt und haben Flüge in die USA gebucht.


Da unser Favorit schon immer North & South Carolina war, lag Charlotte als Flughafen ja nahe.


Also nach Flügen ab Hamburg mit so wenig Umsteigen wie möglich gesucht. Gefunden und gebucht haben wir dann über TUI diese Flugzeiten:




Hinflug (08.06.20):


Hamburg – London 7:00-7:45Uhr 1:45h (BA)

London - Charlotte 10.30–14:55Uhr 9:25h (AA)





Rückflug (15.06.20):


Charlotte – London 19:05 – 08:00Uhr 7:55h (AA)
London – Hamburg 10:40 – 13:20Uhr 1:40h (AA operated by BA)


Die Flüge von London nach Charlotte und zurück wurden mit Sitzplatzwahl auf Main Cabin Extra 10 Tage später noch bei AA.com zusätzlich bezahlt (ca107$ pro Person und Flug).


Jetzt habe ich mal in die unter meine Reise bei AA.com geschaut und habe diese Flugzeiten drin:




Hinflug (08.06.20):


Hamburg – London 7:00 – 7:45Uhr 1:45h (BA)
London – Philadelphia 10:15 – 13:25Uhr 8:10h (AA)
Philadelphia – Charlotte 15:20 – 17:15Uhr 1:55h (AA)




Rückflug (15.06.20):


Charlotte – JFK 16:23 – 18:30Uhr 2:07h (AA)
JFK – London 19:25 – 07:40Uhr 7:15h (AA)
London – Hamburg 10:40 – 13:20Uhr 1:40h ( AA operated by BA)


Die Main Cabin Extra Sitzplätze wurden jetzt für Zubringerflüge von PHL-CLT & CLT-JFK gebucht.
Wir haben ja bewußt für die längeren Flüge einen Aufpreis bezahlt. Für die kurzen Flüge halte ich das für sehr sinnlos.


Desweiteren finde ich die Umstiegszeit in New York etwas sehr kurz oder sehe ich das falsch?


Müßte AA mir nicht den Aufpreis für die Main Cabin Extra Plätze erstatten und uns natürlich bei den Zubringerflügen auf normale Main Cabin buchen. Da dürfte ja sicherlich auch ein Preisunterschied sein!?


Welche Möglichkeiten haben wir jetzt generell?


Aktuell sehe ich persönlich auch keine Entspannung der Lage in den USA, von daher würden wir den Urlaub lieber auf nächstes Jahr verschieben bzw ganz canceln wollen.

Wäre prima, wenn uns die Profis hier ein bisschen helfen könnten,



Gruß Sascha
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.433
6.673
SNA
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt einen absoluten Flugneuling ein bisschen helfen. Aktuell sehe ich persönlich auch keine Entspannung der Lage in den USA, von daher würden wir den Urlaub lieber auf nächstes Jahr verschieben bzw ganz canceln wollen.
Wäre prima, wenn uns die Profis hier ein bisschen helfen könnten,
Gruß Sascha
Auf der AA HP steht geschrieben, dass ihr ab einer Änderung ab 1 Stunde umbuchen oder stornieren könnt. Würde ja hier passen da eher Rückflug ja eher startet. Grundsätzlich solltet ihr erst mal überlegen was ihr wollt denn eine Umbuchung ist natürlich auch möglich.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Sicherlich ist das ein anderer Fall.

Aber dennoch ist die eingekaufte Leistung vom Reisebüro zu leisten (wo das Reisebüro die Leistung einkauft oder selber direkt anbietet ist egal). Der Vertrag ist zwischen dir, amex und dem Reisebüro. Das Reisebüro konnte nicht liefern und hat den Vertrag nicht eingehalten, somit kannst du dir dein Geld bei Amex zurückholen. Das Reisebüro muss dann das Geld wiederum bei der Airline zurückfordern, was dir aber egal seien kann...

Das ist einfach nur eines: falsch.
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Corona ist sicherlich schwierig, aber ein bischen mitdenken oder Computer richtig programieren, würde ich schon erwarten.
EW Flug MUC - CGN gebucht hin 8.50 Uhr, Rück 18.50 Uhr (wegen Geschäftstermin 12.00 Uhr)
heute Umbuchung erhalten hin 15.00 Uhr, Ankunft 16.10 Uhr, Rück 18.50 Uhr.
Glauben die ernsthaft, ich wollte mir den Kölner Flughafen anschauen oder fliege einfach mal hin, um gleich wieder zurückzufliegen? :eek:

Die Posse mit EW ist noch nicht zu Ende. Ich dachte mir, dass ich bei dem schönen Wetter keine Lust auf die Hotline habe und erst mal abwarte. Promt kommt gestern eine neue Änderung: Abflug 7.00 Uhr Rückflug 15.00 Uhr, na ja das sind blöde Zeiten, hätte ich aber irgendwie hinbekommen können mit meinem Termin. Aber bei genauerer Betrachung, beginnt der Flug jetzt nicht von MUC,wie gebucht, sondern in umgekehrter Richtung von CGN nach MUC:eek:.
Grundsätzlich habe ich Verständnis, dass die mit Corona Probleme haben, aber so einen Mist muss man dem Kunden nicht per Mail schicken (kam sogar 2x). Auf die Mail direkt antworten geht nicht, Telefaxnummern sind Geheimsache.......
 

timotei82

Aktives Mitglied
06.04.2015
203
1
TXL

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.995
7.064
wir (4 Personen) hatten im Oktober 2019 einen Flug im Reisebüro von FRA-ATL-RSW und zurück gebucht. Das Reisebüro hat den Betrag vom KK-Konto eingezogen. Jetzt wurde der Flug gestrichen, laut Nachricht vom Reisebüro.

Da das Reisebüro die Kreditkarte belastet hat, sollte es auch für die Erstattung sorgen. Ich würde in diesem Fall dem Reisebüro eine höfliche Mitteilung mit Dank für die Information über die bedauerliche Stornierung sowie der Bitte um Rückerstattung des Flugpreises auf das Kreditkartenkonto bitten. Zuvor schadet natürlich ein Blick in die AGBs usw. (des Reisebüros) nicht, ob da was zum Stornierungsfall, insbesondere zu Fristen der Erstattung steht.
Die Fluggesellschaft würde ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht kontaktieren. Im übrigen wird die Fluggesellschaft vermutlich sowieso wenn überhaupt auf die vom Reisebüro verwendete Kreditkarte (also nicht diejenige des Passagiers) erstatten.
 

VS007

Erfahrenes Mitglied
16.05.2019
569
470
STR
Delta hat die Gültigkeit von eCredits verlängert, können für Flüge bis Mai 2022 genutzt werden.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Außerdem habe ich ein Mahnverfahren gegen FTI beim Amtsgericht München eingeleitet, da eine Pauschalreise einen Tag nach geplanter Abreise storniert wurde (am Abreisetag am Flughafen konnten wir durch durchfragen an mehreren Stellen lediglich erfahren, dass die Anweisung besteht, keine FTI-Gäste zu befördern und diese sich an FTI wenden sollen, da war keiner erreichbar). FTI schrieb damals, dass die "Rückerstattung umgehend erfolgt" und stellt sich seitdem tot. Da endet dann mein Verständnis und bevor hier irgendwelche komischen Regelungen verabschiedet werden, hole ich mir lieber noch schnell einen vollstreckbaren Titel.

Jetzt eine exotische und nicht ganz ernst gemeinte Frage, denn eventuelle Ansprüche daraus werde ich nicht geltend machen, nur rein theoretisch: Wir sind aufgrund dieser Reise extra nach Deutschland und wieder zurück gereist. 4 Flüge, 2 Übernachtungen. Könnte man diese Kosten FTI in Rechnung stellen?

Das ist doch klassisches IDB, Corona hin oder her. Da müsste es doch die Kompensation nach 261/2004 geben.
 

Immi

Erfahrenes Mitglied
01.01.2017
310
65
Rückerstattung bei halb abgeflogener Flugreise, mehrere Carrier, OTA Buchung

Ausgangslage:

Wir wohnen in der Schweiz und haben 2019 mit Expedia.fr folgende Flüge gebucht (als eine komplette Buchung zum Schnäppchenpreis von [FONT=&quot]2'823.82 €[/FONT]):

14.2.2020: CDG-ZRH-BKK (LX Flugnummern, Buchungsklassen P & P)
15.2.2020: BKK-SIN-AKL (SQ Flugnummern, Buchungsklassen D & D)
5.4.2020: AKL-SIN-BKK (NZ Flugnummer, Buchungsklasse J; SQ Flugnummer, Buchungsklasse U)
14.4.2020: BKK-ZRH-CDG (LX Flugnummern, Buchungsklassen Z & Z)
Gemäss Swiss Customer Center handle es sich bei allen Flugsegmenten um 'Swiss Tickets'.

Die Hinreise nach NZ konnten wir erfolgreich antreten - alles super.
Dann kam Corona -> So schnell nach hause wie es ging.

Die Rückreise-Tickets konnten wir NICHT umbuchen, kein Durchkommen bei Expedia.fr. Wir mussten uns dann auf eigene Kosten Rückflug-Tickets kaufen (Rückflug am 23.3.). Diese Kosten übernimmt kulanterweise unsere Reiseversicherung (ERV). Danke!

Die Flugsegmente vom 5.4. & 14.4. wurden ohne unser Zutun von der Airline gecancelled. In den Buchungssystemen von LX, SQ & NZ sind die Flüge nicht mehr auffindbar.

Bei Expedia.fr sind die Buchungen als 'anullée' aufgeführt, und ich habe am 01.04. von Expedia das Standard-Mail erhalten (Rückerstattungen können bis 30 Tagen dauern, bla bla...).

Nun die Fragen:
- Wie kann ich ermitteln, auf wie viel Geld ich einen Rückerstattungsanspruch habe?
- Wer ist für die Rückerstattung verantwortlich? Expedia, Swiss oder gar die jeweils Leistungs(nicht)erbringenden Fluggesellschaften
- Bei wem und wie müsste ich das Geld einfordern versuchen, wenn Expedia.fr nicht bald die Rückerstattung einleitet?

Für sachdienliche Hinweise bin dankbar!
 
Zuletzt bearbeitet:

jake117

Reguläres Mitglied
31.03.2016
40
0
FRA
Da das Reisebüro die Kreditkarte belastet hat, sollte es auch für die Erstattung sorgen. Ich würde in diesem Fall dem Reisebüro eine höfliche Mitteilung mit Dank für die Information über die bedauerliche Stornierung sowie der Bitte um Rückerstattung des Flugpreises auf das Kreditkartenkonto bitten. Zuvor schadet natürlich ein Blick in die AGBs usw. (des Reisebüros) nicht, ob da was zum Stornierungsfall, insbesondere zu Fristen der Erstattung steht.
Die Fluggesellschaft würde ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht kontaktieren. Im übrigen wird die Fluggesellschaft vermutlich sowieso wenn überhaupt auf die vom Reisebüro verwendete Kreditkarte (also nicht diejenige des Passagiers) erstatten.

Unsere Reise bzw. die Flüge wurden am 08.10.2019 gebucht. Die Rechnung kam dann per Mail mit diesem Anhang:

Vermittlung von Einzelleistungen
Durch die Vermittlung dieser einzelnen Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen XYZ können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden RechteNICHT in Anspruch nehmen.Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Reiseleistungenverantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.Bei der Buchung von Einzelleistungen muss keine Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlung an XYZ für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von XYZ nichterbracht wurde, geleistet werden. Beachten Sie bitte, dass dies im Falle einer Insolvenz des betreffendenLeistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
Dieses Formblatt wurde am 10.10.2019 10:05 Uhr für den Auftrag 19886 erstellt.

Jetzt muss ich mal lesen was diese Richtlinie genau bedeutet...

LG