das in meinen Augen Absurde ist, wenn man Verbraucher unterschwellig als "unsolidarisch" brandmarkt, wenn sie eine Rückzahlung für eine vorab bezahlte Leistung erhalten möchten, die bedauerlicherweise und aus Gründen höherer Gewalt nicht erbracht werden konnte. Es geht hier nicht um Strafzahlungen o.ä. oder um irgendwelche Vorteile, die der Verbraucher hier für sich einsacken wollte.
Eine Gültigkeit von Vouchern von einem Jahr ist auch natürlich ein Witz angesichts der Tatsache, dass Branchenteilnehmer in anderem Zusammenhang davon sprechen, dass der Luftfahrtverkehr sich erst 2022 oder 2023 normalisieren dürfte (je nachdem, was man unter diesem Begriff versteht und auch wenn es vielen Lesern hier gar nicht gefallen dürfte).
Wenn die Voucher mit einer Auszahlungsverpflichtung nach dem Jahr verbunden sind, handelt es sich schlicht um zinslose Zwangsanleihen. Falls die Zwangsanleihen durch den Staat gedeckt sein sollten, er also das Ausfallrisiko übernimmt, wäre das u.U. eine verbotene Staatssubvention der Fluggesellschaften. Bei einer Gültigkeit von einem Jahr und anschließendem Anrecht auf Auszahlung, egal ob durch den Staat garantiert oder nicht, wird die Insolvenzfrage nur um diesen Zeitraum rausgeschoben. Den meisten Fluggesellschaften dürfte es in 12 Monaten kaum besser gehen als heute fürchte ich. Vielleicht ist die Hoffnung, dass einige bis dahin Mittel am Kapitalmarkt einsammelt konnten, ähnlich wie es Boeing jüngst getan hat.
Auch können Fluggesellschaften gerade bei überschaubarer Gültigkeit einfach für diesen Zeitpunkt ihre Preise (des dann vermutlich noch sehr geringen Angebots) deutlich anheben, da die Gutscheine ja über Geldbeträge und nicht über Sachleistungen lauten. Etwas ähnliches passiert ja jetzt schon beim Thema "kostenlos" Umbuchen, wo "nur" die Preisdifferenz zu zahlen ist.