Stornierungen wegen Corona

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DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
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Ich kann auch positives berichten. Aus ursprünglich ARN-MUC-PEK-HKG-PEK-FRA-ARN dabei die PEK-HKG-PEK Route mit CX 777 F wurde irgendwann mal ARN-FRA-HKG-ZRH-MUC
Nachdem dies für Mai wieder storniert wurde habe ich eine sehr kompetente Mitarbeiterin an der Hotline gehabt. Nachdem sie an meinem Wunschdatum kein ...FRA-SIN-HKG und retourn mit LH oder SQ einbauen konnte (sie hat es versucht, konnte mir sogar andere Daten nennen an der ich SQ auf der Langstrecke hätte bekommen können)
Hat sie das ganze in ARN-FRA-HND-HKG-ZRH-ARN kostenlos umgebucht (hätte mich auch kostenlos das Ziel auf HND ändern lassen)
Von daher wenn man lieb fragt, bekommt man auch Hilfe :)

Ja was die immer alles erzählen. Das Ziel auf HND ändern, mit Sicherheit nicht.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.839
4.448
Hamburg
Wenn Deutschland es durchsetzen würde, dass nur noch Umbuchung oder Gutschein erlaubt wären und man würde den Gutschein wählen, wer würden dann haften wenn die Airline insolvent geht?

Das steht noch nicht fest. Jedoch besteht die Politik darauf das eben dies durch die Fluggesellschaften geregelt sein muss. Der Kunde darf auf keinen Fall mit Komplettausfall konfrontiert werden. Meines Erachtens A) der Akzeptanz wegen und B) um wenigstens eine geringe Chance der Akzeptanz von der EU zu bekommen.
 

jonase

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
432
15
TXL
Ja was die immer alles erzählen. Das Ziel auf HND ändern, mit Sicherheit nicht.

Was heißt hier mit Sicherheit nicht ? Warst du beim Telefonat dabei ? Eine Option war das Ziel auf Tokio zu ändern. Da ich das nicht wollte hat sie mir eine Nacht in Tokio eingebaut und das Ziel bei HKG gelassen.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.791
2.639
PIX, BER, ZRH
Consumers left high and dry as airlines refuse ticket refunds for cancelled flights

DutchNews.nl meinte:
Dutch infrastructure minister Cora van Nieuwenhuizen has said the Netherlands – and other countries – are turning a blind eye to the cash back requirement ‘to protect the financial position of airlines’. She has asked EU countries to create a fund to guarantee refund vouchers if the airlines collapse before they can be used.

Consumers left high and dry as airlines refuse ticket refunds for cancelled flights
 

Flyingdog

Aktives Mitglied
14.12.2017
219
39
Bodensee/Kapstadt
Umbuchung bei Swiss First wegen Corona

Hallo,
ich blicke nicht mehr durch bei den ganzen Corona Stornierungs und Umbuchungsbedingungen.Vielleicht kann mir jemand helfen? Ist es möglich, einen Swiss First Flug von ZRH nach SFO (Hin 04.07. Rück 08.08.) kostenfrei und ohne Zuzahlung umzubuchen, wenn

1. Das Ticket eigentlich nicht umbuchbar ist,weil es ein Sommer Spezialtarif zu 3.700€ war

2. Dieser Flug im September etwa 5.700€ kostet

In der Hoffnung,dass das Virus im September einigermassen im Griff ist und Donald die Einreise erlaubt.

Danke für eure Hilfe
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Swiss wird von dir wohl die Tarifdifferenz als Zuzahlung verlangen. Es dürfte m.E.n. mehr von Erfolg gekrönt sein, sich auf seine Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung zu stützen, ggf. auch vor Gericht.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.522
9.784
BRU
Swiss wird von dir wohl die Tarifdifferenz als Zuzahlung verlangen. Es dürfte m.E.n. mehr von Erfolg gekrönt sein, sich auf seine Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung zu stützen, ggf. auch vor Gericht.

Die Ansprüche aus der VO hast Du aber erst, wenn der Flug gestrichen ist.... Derzeit wäre nur die Kulanz-Umbuchung ohne Umbuchungsgebühren (auch bei eigentlich unflexiblen Tickets) möglich, allerdings mit Tarifdifferenz.

Wobei bei letzterer hier aber doch mittlerweile schon mehrfach berichtet wurde, dass bei Vorhandensein der gleichen Buchungsklasse (also hier vermutlich A) ohne Tarifdifferenz umgebucht wurde - im Gegensatz zu Fällen, wo die Tarifdifferenz an höherer Buchungsklasse liegt.

Insofern vielleicht einen Versuch wert, anzurufen. Bleibt das Risiko, dass dann im September, sollte der Flug stattfinden, Du aber nicht fliegen wollen, keine erneute (Kulanz-) Umbuchung möglich wäre.
 
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Avroliner

Erfahrenes Mitglied
22.05.2011
408
0
Welches ursprüngliche Datum hattest du denn gebucht?
Würde meinen auch gerne umbuchen, ist aber erst im November, habe KBP-FRA-HKG-SIN-PEK-FRA-KBP und ein Einbau von LX First wäre schon cool!
Sind denn A Verfügbarkeiten oft gegeben?
Meine ursprünglich geplante Reise wäre Ende Mai gewesen und die Flüge wurden diese Woche im Rahmen der nächsten großen Stornowelle auch storniert. A-Verfügbarkeiten bei LX waren überraschend gut. Vorab die Verfügbarkeit am Wunschdatum zu checken macht das Telefonat einfacher [emoji6]
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
Was heißt hier mit Sicherheit nicht ? Warst du beim Telefonat dabei ? Eine Option war das Ziel auf Tokio zu ändern. Da ich das nicht wollte hat sie mir eine Nacht in Tokio eingebaut und das Ziel bei HKG gelassen.

Jo mach du mal :D Leute Leute Leute, Lufthansa ändert nicht kostenlos das Ziel. Du hättest dann schon Tarifdiff. zahlen dürfen. Wie oft wird Mist am Telefon erzählt. Bevor du kein Ticket hast, ist das alles heiße Luft.
 

Myno

Aktives Mitglied
06.03.2019
164
23
Jo mach du mal :D Leute Leute Leute, Lufthansa ändert nicht kostenlos das Ziel. Du hättest dann schon Tarifdiff. zahlen dürfen. Wie oft wird Mist am Telefon erzählt. Bevor du kein Ticket hast, ist das alles heiße Luft.

Eben nicht, die wird dir bei einer Datumsänderung oder Änderung der Airline ja auch erlassen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.139
7.195

das in meinen Augen Absurde ist, wenn man Verbraucher unterschwellig als "unsolidarisch" brandmarkt, wenn sie eine Rückzahlung für eine vorab bezahlte Leistung erhalten möchten, die bedauerlicherweise und aus Gründen höherer Gewalt nicht erbracht werden konnte. Es geht hier nicht um Strafzahlungen o.ä. oder um irgendwelche Vorteile, die der Verbraucher hier für sich einsacken wollte.
Eine Gültigkeit von Vouchern von einem Jahr ist auch natürlich ein Witz angesichts der Tatsache, dass Branchenteilnehmer in anderem Zusammenhang davon sprechen, dass der Luftfahrtverkehr sich erst 2022 oder 2023 normalisieren dürfte (je nachdem, was man unter diesem Begriff versteht und auch wenn es vielen Lesern hier gar nicht gefallen dürfte).
Wenn die Voucher mit einer Auszahlungsverpflichtung nach dem Jahr verbunden sind, handelt es sich schlicht um zinslose Zwangsanleihen. Falls die Zwangsanleihen durch den Staat gedeckt sein sollten, er also das Ausfallrisiko übernimmt, wäre das u.U. eine verbotene Staatssubvention der Fluggesellschaften. Bei einer Gültigkeit von einem Jahr und anschließendem Anrecht auf Auszahlung, egal ob durch den Staat garantiert oder nicht, wird die Insolvenzfrage nur um diesen Zeitraum rausgeschoben. Den meisten Fluggesellschaften dürfte es in 12 Monaten kaum besser gehen als heute fürchte ich. Vielleicht ist die Hoffnung, dass einige bis dahin Mittel am Kapitalmarkt einsammelt konnten, ähnlich wie es Boeing jüngst getan hat.
Auch können Fluggesellschaften gerade bei überschaubarer Gültigkeit einfach für diesen Zeitpunkt ihre Preise (des dann vermutlich noch sehr geringen Angebots) deutlich anheben, da die Gutscheine ja über Geldbeträge und nicht über Sachleistungen lauten. Etwas ähnliches passiert ja jetzt schon beim Thema "kostenlos" Umbuchen, wo "nur" die Preisdifferenz zu zahlen ist.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.791
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PIX, BER, ZRH
das in meinen Augen Absurde ist, wenn man Verbraucher unterschwellig als "unsolidarisch" brandmarkt, wenn sie eine Rückzahlung für eine vorab bezahlte Leistung erhalten möchten, die bedauerlicherweise und aus Gründen höherer Gewalt nicht erbracht werden konnte. Es geht hier nicht um Strafzahlungen o.ä. oder um irgendwelche Vorteile, die der Verbraucher hier für sich einsacken wollte.
Eine Gültigkeit von Vouchern von einem Jahr ist auch natürlich ein Witz angesichts der Tatsache, dass Branchenteilnehmer in anderem Zusammenhang davon sprechen, dass der Luftfahrtverkehr sich erst 2022 oder 2023 normalisieren dürfte (je nachdem, was man unter diesem Begriff versteht und auch wenn es vielen Lesern hier gar nicht gefallen dürfte).
Wenn die Voucher mit einer Auszahlungsverpflichtung nach dem Jahr verbunden sind, handelt es sich schlicht um zinslose Zwangsanleihen. Falls die Zwangsanleihen durch den Staat gedeckt sein sollten, er also das Ausfallrisiko übernimmt, wäre das u.U. eine verbotene Staatssubvention der Fluggesellschaften. Bei einer Gültigkeit von einem Jahr und anschließendem Anrecht auf Auszahlung, egal ob durch den Staat garantiert oder nicht, wird die Insolvenzfrage nur um diesen Zeitraum rausgeschoben. Den meisten Fluggesellschaften dürfte es in 12 Monaten kaum besser gehen als heute fürchte ich. Vielleicht ist die Hoffnung, dass einige bis dahin Mittel am Kapitalmarkt einsammelt konnten, ähnlich wie es Boeing jüngst getan hat.
Auch können Fluggesellschaften gerade bei überschaubarer Gültigkeit einfach für diesen Zeitpunkt ihre Preise (des dann vermutlich noch sehr geringen Angebots) deutlich anheben, da die Gutscheine ja über Geldbeträge und nicht über Sachleistungen lauten. Etwas ähnliches passiert ja jetzt schon beim Thema "kostenlos" Umbuchen, wo "nur" die Preisdifferenz zu zahlen ist.

Ich hatte den Link einfach mal unkommentiert reingestellt. Meine Meinung, dass ich keine Bank bin, hatte ich ja bereits hinlänglich schon früher erläutert.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.791
2.639
PIX, BER, ZRH
Erfahrungen Umbuchungen, Stornierung und Rückerstattung LX

Von meiner Stornierung bei LX hatte ich ja in diesem Post berichtet. Und in diesem Post, dass die Kompensation durchgegangen ist. Nun habe ich auf den Link geklickt und da ist auch tatsächlich nur die Kompensation mit Auswahl zwischem Meilen, Überwiesung der EUR 250.00 oder einem Voucher im Wert von EUR 350.00 bzw. CHF 400.00 mit Gültigkeit von zwei Jahren, jedoch ohne einen Betrag für die Erstattung.

Was die Erstattung angeht, hatte LX ja gemeint, dass man in sechs bis acht Wochen mal wieder vorsichtig anfragen könne. Das ist natürlich schon eine Frechheit. Theoretisch hätte ich ja schon den Ticketpreis auf die Kreditkarte zurückbuchen können, aber vorher möchte ich mir eine Beschwerde unter https://www2.lba.de/fluggastanzeige_de dann doch nicht nehmen lassen. Ich habe die jetzt mal ausgefüllt und schaue, was passiert.
 
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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.150
365
MUC
Theoretisch hätte ich ja schon den Ticketpreis auf die Kreditkarte zurückbuchen können, aber vorher möchte ich mir eine Beschwerde unter https://www2.lba.de/fluggastanzeige_de dann doch nicht nehmen lassen. Ich habe die jetzt mal ausgefüllt und schaue, was passiert.

Was passiert? Ich nehme mal an das Gleiche, was mit meiner Beschwerde über CA vor gut zwei Monaten passiert ist: Funkstille... Aber in meinen Augen ist es trotzdem richtig, dem LBA zu zeigen, dass man sich nicht alles gefallen lässt und es gefälligst seinen Job machen soll.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.212
108
TXL-DUS
mich weiß. Hängt leider von Agent zu Agent ab. Daher häufig HUCA nötig. Meist zumindest.

Das hat mit dem Agenten nichts zu tun. Von HKG o.ä. auf HND zu ändern wird zu 100% vom Ticketing abgelehnt. Wir reden über die Deutsche Lufthansa die sogar bei Streik einen Wechsel von TXL nach HAM eigentlich nicht durchführt. Leute hört auf solche Gerüchte zu verbreiten. Ein A Ticket zu 100% nicht. F Flex kannst natürlich ändern, das ist aber kein goodwill und auch hier Tarifdifferenz.
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.195
2.409
Frankfurt am Main und Köln
Das hat mit dem Agenten nichts zu tun. Von HKG o.ä. auf HND zu ändern wird zu 100% vom Ticketing abgelehnt. Wir reden über die Deutsche Lufthansa die sogar bei Streik einen Wechsel von TXL nach HAM eigentlich nicht durchführt. Leute hört auf solche Gerüchte zu verbreiten. Ein A Ticket zu 100% nicht. F Flex kannst natürlich ändern, das ist aber kein goodwill und auch hier Tarifdifferenz.

naja warum sollte der Vorredner Mist erzählen. Ich habe bei vielen Airlines schon Dinge erlebt, die es eigentlich nicht geben sollte.