Stornierungen wegen Corona

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tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
204
4
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Kurze Info, ich habe soeben von PayPal die Rückerstattung für zumindest Mal ein Ticket erhalten, welches ich über den Käuferschutz "reklamiert" hatte. Wie läuft das denn jetzt weiter ab, wird mir LH trotzdem den Betrag erstatten und ich muss ihn dann zurücküberweisen? Hat damit schon jemand Erfahrung?
 

Enskie

Erfahrenes Mitglied
27.05.2015
436
408
Vietnam Airlines hat meinen Inlandsflug storniert und verweigert nun die Rückzahlung. Auch die DKB will den Chargeback nicht durchführen. Auf Mail reagiert Vietnam Airlines leider auch nicht. Tolle Sache...
 

Filouu

Neues Mitglied
01.05.2020
11
0
Wofür gibt es dieses ChargeBack Verfahren, wenn sich die Banken mit einem "Nein" aus der Verantwortung ziehen? Da muss es doch auch irgendwas geben um die in die Pflicht zu nehmen....Mhhh...
 
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chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
9.015
2.247
MUC
Kurze Info, ich habe soeben von PayPal die Rückerstattung für zumindest Mal ein Ticket erhalten, welches ich über den Käuferschutz "reklamiert" hatte. Wie läuft das denn jetzt weiter ab, wird mir LH trotzdem den Betrag erstatten und ich muss ihn dann zurücküberweisen? Hat damit schon jemand Erfahrung?

Würde nicht zurück überweisen, sondern warten, bis sie Dich kontaktieren und dann einen Gutschein, gültig bis 31.12.2021 anbieten.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
Vietnam Airlines hat meinen Inlandsflug storniert und verweigert nun die Rückzahlung. Auch die DKB will den Chargeback nicht durchführen. Auf Mail reagiert Vietnam Airlines leider auch nicht. Tolle Sache...

Mit welcher Begründung? Bei mir hat es im zweiten Anlauf dann funktioniert, nachdem ich noch einmal einen Kontaktversuch gestartet habe (der unbeantwortet blieb)
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Nach meinem erfolgreichen Chargeback über die niederländische AMEX nach storniertem KLM-Flug hat sich AMEX jetzt gemeldet um mir mitzuteilen, dass KLM mehr Informationen braucht, und mich um Beweise gebeten, aus denen hervorgeht, dass ich zunächst versucht habe, mein Geld direkt zurück zu bekommen. Die habe ich jetzt geliefert, aber ich kann nicht fassen, dass sich KLM erdreistet, einen Chargeback zu bestreiten, der auf einer öffentlich dokumentierten (und sogar von der Ministern geduldeten) Verletzung von EU-Passagierrechten beruht.
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
Nach meinem erfolgreichen Chargeback über die niederländische AMEX nach storniertem KLM-Flug hat sich AMEX jetzt gemeldet um mir mitzuteilen, dass KLM mehr Informationen braucht, und mich um Beweise gebeten, aus denen hervorgeht, dass ich zunächst versucht habe, mein Geld direkt zurück zu bekommen. Die habe ich jetzt geliefert, aber ich kann nicht fassen, dass sich KLM erdreistet, einen Chargeback zu bestreiten, der auf einer öffentlich dokumentierten (und sogar von der Ministern geduldeten) Verletzung von EU-Passagierrechten beruht.

Und genau deswegen habe ich mir mal in dem kleinen Zeitfenster, in dem der (in diesem Fall AF) Support für mich erreichbar war (3-0 Tage vor geplanten Abflug) bestätigen lassen, dass sie meine Erstattungsanfrage erhalten haben. Hab mir schon gedacht, dass die bewusst keine E-Mail Bestätigungen rausschicken.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Ich habe sogar eine E-Mailbestätigung von denen. Ich habe zunächst bei der Platinum Service Line angerufen, dort wurde sofort verneint, also habe ich das Gespräch beendet und direkt bei AMEX angerufen. Parallel habe ich noch eine Erstattungsanfrage gestellt und explizit Voucher abgelehnt und davon einen Screenshot gemacht. Der Eingang wurde dann auch bestätigt, aber das war am 30.3..

Sollte AMEX den Chargeback rückgängig machen, passieren genau zwei Dinge:

1. Ich kündige meine Platinum-Karte
2. Ich kontaktiere meine Rechtsschutzversicherung und setze sie auf KLM an
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
621
194
Soooo... mein LH- bzw. M&M-Drama geht weiter :)

Wobei es sich diesmal um Condor-Metall handelt: Tickets über M&M gebucht. Gestern veröffentlichte Condor ja den neuen Sommerflugplan. Da habe ich - wie erwartet - meine für Juli 2020 gebuchte Strecke nicht gefunden (erst wieder ab Anfang September). Ticket noch nicht über M&M storniert, ist aber eher Frage der Zeit.

Was darf ich nun verlangen (bei M&M / Condor direkt)? Umbuchung wäre z.B. möglich auf TK-Metall an denselben Tagen, Plätze frei. Oder einfach nur Pech?

Danke!
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
1.074
1.686
War bei mir genau so. Flug nach Faro am 26.3. Rückflug eine Woche später wurde gestrichen. Heute Anruf bei Sen-Hotline. nach ca. 30 Sekunden jemand am Apparat und ganze Buchung storniert gegen vollen Befund (Business-Saver)
Ich finde das einen wirklich guten Customer-Service, der für mich in diesen schweren Zeiten für die Luftfahrtbranche absolut nicht selbstverständlich ist.
Danke schön!
Gruß
B.

Kurzes Update zu dem Flug und Vorgang:

nach jetzt ziemlich genau zwei Monaten hatte ich noch kein Geld auf dem Konto. Aber: jetzt will ich wieder im September die gleiche Strecke fliegen und der Anruf bei der Sen-Hotline ergab - welch Wunder - daß der Flug noch offen und somit umbuchbar ist. Habe ich also getan und bekomme, bei gleicher Buchungsklasse P, angeblich wegen Anrechnung von € 50 Bonus noch jeweils € 43,-- zurück. Das könne aber eine Weile dauern, meinte der Mitarbeiter :). Auf meiner Kreditkarte ist jedenfalls schon mal ein Merkposten von minus 0,01 € vermerkt. Jetzt bin ich gespannt.
Fazit: wenn wir im September tatsächlich fliegen können, wäre alles gut ausgegangen.
Gruß
B.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Die Airline kann ja noch was oben drauf packen und so einen weiteren Anreiz geben. In meinem Bekanntenkreis haben sich tatsächlich einige für Gutscheine bei Pauschalreisen entschieden...
 
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Rennmaus

Reguläres Mitglied
24.06.2010
50
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Ich habe für 2.Juli 2 Tickets für ALC nach Berlin Tegel(nonstop) gebucht, mit Sitzplatz 1A/B. Laut Nachrichten wird aber Tegel am 15.Juni geschlossen.
Fliegen die dann evtl. nach Berlin Schönefeld?

In der Buchung ist alles noch auf ALC-Tegel bestätigt.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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3.588
Ich habe für 2.Juli 2 Tickets für ALC nach Berlin Tegel(nonstop) gebucht, mit Sitzplatz 1A/B. Laut Nachrichten wird aber Tegel am 15.Juni geschlossen.
Fliegen die dann evtl. nach Berlin Schönefeld?

In der Buchung ist alles noch auf ALC-Tegel bestätigt.

Ja, geht dann zum BER, unabhängig vom Sitzplatz.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.260
927
Wofür gibt es dieses ChargeBack Verfahren, wenn sich die Banken mit einem "Nein" aus der Verantwortung ziehen? Da muss es doch auch irgendwas geben um die in die Pflicht zu nehmen....Mhhh...

Es gibt als nächste Instanz z.B. den Bankenombudsman, wo man ein Schiedsverfahren einleiten kann. Selbstverständlich steht Dir auch der reguläre Rechtsweg offen. Und natürlich darf man auch ganz privat seine Konsequenzen ziehen. Letzendlich ist das Problem der (fehlenden) Vertragstreue ja nicht neu, es grassiert nur aktuell in Bereichen, wo man es nicht erwartet hat.
 
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noodles

Reguläres Mitglied
14.06.2012
73
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Für alle Fluggäste in Notausgangreihe wird eine Ehrenrunde über TXL geflogen, wo sie mit Fallschirm aussteigen können. Ausgenommen sind Umsteige-Fluggäste aus logistischen Gründen. =; (scnr)
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.451
563
Die Airline kann ja noch was oben drauf packen und so einen weiteren Anreiz geben. In meinem Bekanntenkreis haben sich tatsächlich einige für Gutscheine bei Pauschalreisen entschieden...

Hätten die Airlines von Anfang an was oben draufgepackt, hätten auch von Anfang an mehr Leute den Gutschein genommen. Aber die Gier der Airlines war größer und man hat darauf gehofft, dass es Zwangsgutscheine gibt.
 

JohnWilliamDoe

Neues Mitglied
16.05.2020
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Es wurde der volle Flugpreis und die Kosten des Mahnbescheids überwiesen (y) - allerdings musste ich noch eine Erinnerungsmail schreiben, da ich 10 Tage nichts gehört hatte. Hier hatte ich dann nochmal den vollen Betrag genannt (Flug und Auslagen) und unter Fristsetzung mit Klage gedroht. 3 Tage später war das Geld da ...
Da hast du ja wirklich Glück gehabt. Für meinen gestrichenen Flug von Ende April, dessen Buchung ich aber schon am 06. April habe stornieren lassen, ging am 13. auch der Mahnbescheid raus, bisher noch ohne Reaktion seitens Lufthansa...
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
247
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Oder es gibt eine Flugteilung über den Alpen. Der vordere Teil der Kabine fliegt nach TXL, der hintere endet im SXF
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.511
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BRU
Hätten die Airlines von Anfang an was oben draufgepackt, hätten auch von Anfang an mehr Leute den Gutschein genommen. Aber die Gier der Airlines war größer und man hat darauf gehofft, dass es Zwangsgutscheine gibt.

Wobei selbst bei Zwangsgutscheinen die Bedingungen garantiert besser gewesen wären als das, was die Airlines, allen voran die LH-Gruppe, angeboten haben. Gültigkeit bis Ende August, Tarifdifferenz bei Verschiebung der gleichen Reise auf ein anderes Datum und verfallende Restbeträge hätte es da sicher nicht gegeben.

Dass LH hier erst nach Monaten, diversen Klagen usw. eine einigermaßen akzeptable Lösung bietet (wobei das Problem der eventuell verfallenden Restbeträge nach wie vor besteht) ist mir unverständlich.

Plus diese unzureichende Kommunikation / Information über die Bedingungen, also was jetzt nur für gestrichene Flüge gilt, was auch für Kulanzumbuchungen, in welchen Fällen ich vor dem ursprünglichen Flugdatum umbuchen oder zumindest einen Gutschein beantragen muss, in welchen nicht usw. Wo langsam wirklich niemand mehr durchblickt. Auch nicht der erfahrene Vielflieger, der den Unterschied zwischen "keine Umbuchungsgebühr" und "keine Tarifdifferenz" sowie zwischen gleicher Tarif / gleiche Buchungsklasse / gleiche Serviceklasse kennt....
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.516
1.115
Das AG Frankfurt (und sicherlich auch das AG Köln) scheint schon Panik zu schieben, nachdem Flightright mitgeteilt hat, 20.000 Fälle in Sachen Rückzahlung akquiriert zu haben.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/s...fahren-a-727f7945-c259-4546-9a66-35a78272ee74

Und recht hat das AG:
Das Amtsgericht indes sieht sich zu Inkassozwecken missbraucht. Massenhafte Verfahren, über die einzeln entschieden werden müsste, würden das Gericht über die Belastungsgrenze bringen, sagte Richter. Er appellierte an die Beteiligten: "Sofern eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung besteht, sollten Gerichtsverfahren zur Feststellung eines Schuldverhältnisses eigentlich nicht erforderlich sein."

Das klar rechtswidrige Verhalten von Lufthansa verärgert nicht nur die Passagiere, sondern belastet auf Kosten des Steuerzahlers auch noch unnötig die Justiz und legt im Zweifel ganze Amtsgerichtsabteilungen lahm.

Und der Gewinner ist flightright, die im Zweifel wie bei anderen Fällen ein Viertel oder ein Drittel einbehalten. Wenn es um einen durchschnittlichen Ticketpreis von sagen wir mal 300 EUR geht, verdienen die an Lufthansas Bockigkeit mal fix siebenstellig.
 
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buscopina

Reguläres Mitglied
17.02.2020
60
12
Man kann es aber echt nicht mehr hören. Klar, es trifft ja wirklich viele Bereiche, allerdings unterschiedlich hart. Mein Mitleid mit den Airlines ist auch nur begrenzt da, denn viele werden mit staatlichen Hilfen aufgefangen werden und möchten teilweise sogar noch ihre Dividenden ausschütten. Das ist Realitätsverlust. Dafür behalten sie aber Gelder, die ihnen nicht zustehen und eliminieren einfach mal die Möglichkeiten zur Rückerstattung. Für mich ist das Betrug.
 
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coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
931
533
CGN
LH Buchung vom 06.03.20

21.03. CGN-MUC-VIE
23.03. VIE-MUC-CGN

Schon einige Tage vorher seitens LH teilweise annulliert.

29.03. Nach Telefonat: Stornobestätigung LH per Email "(...) Der (die) bereits ausgestellte(n) Flugschein(e) wurde(n) zur weiteren Bearbeitung an unsere Erstattungsabteilung gesendet."

29.04. Schriftlich Frist zur Rückzahlung gesetzt
15.05. Mahnbescheid der LH zugestellt (VB-Antrag zulässig ab 30.05.20)

Schauen wir mal.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Und der Gewinner ist flightright, die im Zweifel wie bei anderen Fällen ein Viertel oder ein Drittel einbehalten. Wenn es um einen durchschnittlichen Ticketpreis von sagen wir mal 300 EUR geht, verdienen die an Lufthansas Bockigkeit mal fix siebenstellig.

Der Durchschnittspreis dürfte höher sein, da Flightright ein Volumen von > 20 Mio. EUR aus diesen 20.000 Fällen angibt. Das hätte wiederum zur Folge, dass ein großer Teil nach § 495a ZPO abgearbeitet werden kann (für die juristischen Laien: das ist eine Art vereinfachtes schriftliches Verfahren bei einem Streitwert bis 600,00 EUR).

Die hessische Justiz könnte ja eine "Außenstelle Flughafen" des Amtsgerichts Frankfurt schaffen. ;)