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Jedenfalls nicht auf Grundlage der VO EG 261/2004.
Womöglich aufgrund nationalen Rechts.
Womöglich aufgrund der AGB der Airlines, z.B. Lufthansa AGB 3.1.4
oder auch
Womöglich aufgrund nationalen Rechts.
Womöglich aufgrund der AGB der Airlines, z.B. Lufthansa AGB 3.1.4
3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Flugscheins gemäß oben 3.1.3. und am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, werden wir Ihnen auch den grundsätzlich nicht erstattbaren Teils des Flugpreises erstatten, wenn Sie uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen haben und der Flugschein noch nicht angeflogen worden ist. Wir sind zum Abzug eines Verwaltungsentgelts berechtigt, das jeweils veröffentlicht wird.
oder auch
7.3. Werden Sie aus einem der vorstehenden Gründe von der Beförderung ausgeschlossen oder wird aus einem dieser Gründe Ihre Platzbuchung gestrichen, so beschränken sich Ihre Ansprüche auf das Recht, eine Flugpreiserstattung für die nicht genutzten Flugcoupons nach Maßgabe von Artikel 10.3. zu verlangen.