Lufthansa Corona Spar (Spohr) Programm

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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
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Jedenfalls nicht auf Grundlage der VO EG 261/2004.
Womöglich aufgrund nationalen Rechts.
Womöglich aufgrund der AGB der Airlines, z.B. Lufthansa AGB 3.1.4

3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Flugscheins gemäß oben 3.1.3. und am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, werden wir Ihnen auch den grundsätzlich nicht erstattbaren Teils des Flugpreises erstatten, wenn Sie uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen haben und der Flugschein noch nicht angeflogen worden ist. Wir sind zum Abzug eines Verwaltungsentgelts berechtigt, das jeweils veröffentlicht wird.

oder auch

7.3. Werden Sie aus einem der vorstehenden Gründe von der Beförderung ausgeschlossen oder wird aus einem dieser Gründe Ihre Platzbuchung gestrichen, so beschränken sich Ihre Ansprüche auf das Recht, eine Flugpreiserstattung für die nicht genutzten Flugcoupons nach Maßgabe von Artikel 10.3. zu verlangen.
 
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MrGroover

Master of the 737
30.04.2012
2.714
9
Viele (Viel-)Flieger haben Verständnis für die jetzige Situation, aber mit dem derzeitigen Verhalten, selbst glasklare Erstattungen zu verweigern verspielt sich Lufthansa jeglichen Goodwill, den die Passagiere hatten. Vielleicht sollte LH mal dran denken, dass man nach der Krise auch wieder Kunden benötigt. Warum will Lufthansa alles beim Passagier abladen und von diesem einen zinslosen Kredit haben? Warum kommt man dem Kunden nicht entgegen?

Die LH kann es sich leisten. Zum einen ist man sich ja sicher, länger als andere (Mitbewerber) durchhalten zu können, zum anderen kann man sich auch diverser Rahmenverträge sicher sein, die bestimmt nicht von heut auf morgen gekündigt werden können, bzw. es wenig sinnvoll ist (aktuell mangels Alternativen oder auch Notwendigkeit, Fliegen zu müssen). Dazu kommen dann die oftmals im Forum genannten Gründe, warum die LH mit schlechterem Bordprodukt trotzdem volle Flieger hat(te). Da muss man nun nicht besondere prophetische Ambitionen haben, um prognostizieren zu können, dass auch nach der Krise die LH wieder volle Flieger haben wird. Gerade wenn die nächste Sau durchs Dorf getrieben wird, vergisst der Mensch schnell. Dazu kommen dann noch die ab nächstem Jahr vereinfachten und teilweise erleichternden Umstellugen bei den Status...

Jedenfalls nicht auf Grundlage der VO EG 261/2004.
Womöglich aufgrund nationalen Rechts.
Womöglich aufgrund der AGB der Airlines, z.B. Lufthansa AGB 3.1.4



oder auch

So blöd die Situation für einen selbst ist, aber es ist weder höhere Gewalt noch in der Verantwortung oder im Einflussbereich der LH, dass man aktuell nirgends (oder nur sehr eingeschränkt) einreisen darf. Mir würde das auch nicht schmecken, hätte ich aktuell eine solche Buchung mit als planmäßig angekündigten Flügen. LH kann ja auch nix dafür, wenn ein Staatsoberhaupt von heut auf morgen eine Visumspflicht für Menschen einführt, die in den letzten x Jahren in bestimmten Ländern waren. Die Situation ist bescheiden, dennoch nicht Schuld der LH. Dass man bei denen allerdings nicht auf Kulanz hoffen darf, war auch schon vorher klar. Ab und an liest man mal was von HONs mit guten Kulanzerlebnissen, aber auch nur, wenn es nicht zum Nachteil der LH ist.

Je nach dem, wann der betroffene Flug ist, besteht ja noch Hoffnung, dass er dennoch gestrichen wird. Und aktuell muss man auch nicht Wochen im Voraus handeln, in der jetzigen Situation bekommt man eh nur das, was LH bereit ist den Kunden entgegen zu kommen. Auch wenn JNB bei den wenigen verbliebenen Zielen dabei ist, kann sich das auch kurzfristig noch ändern, wie so vieles aktuell. Und wie schaut es eigentlich mit Rückflug aus? Oder ist das ein One-Way-Ticket ohne Zubringer?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.511
9.748
BRU
Wobei ich in diesen Fällen (Flug findet statt, aber man will / kann nicht fliegen) diese „Vouchers“ eigentlich fair finde. Da kann der Kunde, selbst wenn er die gebuchte Reise absagen will und auch nicht plant nachzuholen, die ja zumindest noch für andere Flüge einsetzen.

Ok, bleiben natürlich die ganzen Unklarheiten, also ob ich für den Betrag des Langstreckenflugs auch ein paar Kurzstreckenflüge buchen könnte oder ob pro Voucher nur ein Ticket gebucht werden kann usw. Hier hoffe ich wirklich, dass LH die nächsten Tage etwas mehr Klarheit schafft.

Grundsätzlich denke ich aber auch: Erstmal abwarten, ob die Flüge wirklich stattfinden.
 

scoffer

Aktives Mitglied
03.10.2012
109
0
"So blöd die Situation für einen selbst ist, aber es ist weder höhere Gewalt noch in der Verantwortung oder im Einflussbereich der LH, dass man aktuell nirgends (oder nur sehr eingeschränkt) einreisen darf. ... LH kann ja auch nix dafür, wenn ein Staatsoberhaupt von heut auf morgen eine Visumspflicht für Menschen einführt, die in den letzten x Jahren in bestimmten Ländern waren."

Rechtlich soll die Frage recht einfach sein. Gilt "höhere Gewalt" beidseitig als Kündigungs- bzw. Rücktrittsgrund? Oder wird dieser Rücktrittsrecht nur den Schuldner vorbehalten?

Es gibt 2 Szenarien:

Flug gebucht, Flug seitens LH annuliert (höhere Gewalt): keine Leistung, Kunde bekommt (theoretisch) Geld zurück.

Flug gebucht, Flug findet statt, Kunde kann wg. nicht vorgesehenen Einreseverbot, Visumsauflagen, Empfehlung des Auswäritgen amtes, Quarantänemaßnahmen (auch höhere Gewalt), die Reise nicht mehr antreten.

Hat man als Kunde diesselben Rücktrittsrechte (Leistung nicht in Anspruch nehmen, und Geld zurück) als der Dienstleister?

-----
Für grammatische Fehler wird um Verständnis gebeten (bin nur Passdeutsche).
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.775
15.702
§§ 275 Abs. 2 S. 1, 326 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB gelten fuer beide Vetragsparteien.

BGB meinte:
§ 275 Abs. 2 S. 1
Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht.

§ 326 Abs. 1 S. 1 Hs. 1
Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung.

Fuer den Schuldner einer Geldleistung (hier also den Passagier) ist es praktisch unmoeglich, sich darauf zu berufen. Es gilt der Grundsatz "Geld hat man zu haben."
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Korrekt.

Auch hier müssen wir genau unterscheiden. @MrGroover und ich bezogen uns beim Terminus "höhere Gewalt" auf die Klausel in den LH ABB, die Erstattung vorsehen, wenn der Gläubiger der Beförderungsleistung diese aufgrund höherer Gewalt nicht annehmen (!) kann.

275 bezieht sich ja auf den Fall, dass der Schuldner eine Leistung nicht erbringen (!) kann.

Und insofern finde ich die Frage schon interessant, also die Frage, welche Ereignisse stellen auf Seiten des Beförderungsleistungs-Gläubigers (Passagiers) höhere Gewalt dar, auf Grund derer er die Leistung nicht in Anspruch nehmen konnte?

Und hier meine ich im Kopf zu haben, dass grob gesagt alles, was auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann, höhere Gewalt darstellt. Darunter würde ich eine Einreisebeschränkung aufgrund Pandemie durchaus zählen.


So blöd die Situation für einen selbst ist, aber es ist weder höhere Gewalt noch in der Verantwortung oder im Einflussbereich der LH, dass man aktuell nirgends (oder nur sehr eingeschränkt) einreisen darf.

@ MrGroover, warum siehst du dies anders?

Mir würde das auch nicht schmecken, hätte ich aktuell eine solche Buchung mit als planmäßig angekündigten Flügen. LH kann ja auch nix dafür, wenn ein Staatsoberhaupt von heut auf morgen eine Visumspflicht für Menschen einführt, die in den letzten x Jahren in bestimmten Ländern waren.

Wer sagt denn, dass auf auf das Verschulden oder Unverschulden der Airline abzustellen ist? Dass die Airline kein Verschulden trifft, ist klar. Aber die Überlegung darf hier noch nicht zu Ende sein. Denn den Pax trifft ja auch kein Mitverschulden!

Dein Argument ist ja reduziert: Die Airline kann nichts dafür, dass der Kunde die Leistung nicht nutzen kann, also wird die Klage des Kunden auf Rückzahlung abgewiesen.

Ich drehe deinen Schluss mal um. Es würde (im Fall, dass ein Flugverbot erlassen wird dann lauten):

Der Pax kann ja nix dafür, dass keine Flüge mehr stattfinden dürfen, also wird die Airline zur Beförderung verurteilt.

Ich hoffe du siehst, dass man so nicht argumentieren kann.
 
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peedeejay

Erfahrenes Mitglied
10.07.2017
772
955
HAM/KMI
Bei dem was man so liest würde es mich nicht wundern falls die LHG nach Normalisierung (sofern es dazu kommt...) auf den absoluten Monopolstrecken erst einmal die Preise verdoppelt um Schulden zu tilgen. 1000€ HAM-STR in Smart ich komme! :censored:
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Bitte unterschaetze nicht die Flexibilität der zust. Behörden (...)

Update: 4 Monate Karenzzeit scheinen zu kommen was Lizenz Revalidierungen angeht.

Insgesamt trotzdem anspruchsvoll aktuell, Flugbetriebe kämpfen mit immer mehr Corona positiven MA und zusehends werden die Backups eng, kritisch sind zB Dispatch (v.a. wegen der Quarantäne Zwänge), aber auch beim fliegenden Personal häufen sich die Fälle (logischerweise wenig überraschend)...so aus 2 mir bekannten Flugbetriebe. Crew Scheduling spielt aktuell theoretisch Szenarien durch, in denen im weiteren Ablauf / Rückkehr zu einer neuen Normalität "Genesene" mit "Nicht (noch nicht) Erkrankten" gepaired werden.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Update


23.03.2020: Lufthansa Group Airlines setzen die Erstattungsfunktionalität temporär aus
Die Erstattungsfunktionalität für Tickets der Lufthansa Group Airlines wurde vorübergehend in allen Reservierungssystemen sowie auf den Webseiten der Airlines und auf lhgroup-agent.com deaktiviert. Bereits eingereichte Refunds werden zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.

Wir bemühen uns, Sie bestmöglich bei der Betreuung unserer gemeinsamen Kunden zu unterstützen. Weitere Informationen werden wir Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung stellen.

*** English version ***

Lufthansa Group airlines temporarily disable refund functionality

The refund functionality for Lufthansa Group airlines’ tickets has been temporarily disabled in all reservation systems as well as on the airlines' websites and on lhgroup-agent.com. Refunds already submitted will be processed at a later stage.

We are committed to supporting you in serving your customers. Additional details on how you can support your customers will be provided as soon as possible.

Stand/Last Update: 23.03.2020, 09:44 Uhr (CET)
 

madex

Neues Mitglied
09.09.2019
8
0
Nur Info: Hatte Flug nach PMI am 21.03.20, der Rückflug eine Woche später wurde gestrichen und umgebucht. Habe am Samstag dann bei LH angerufen, die komplette Buchung (Hin- & Rückflug) wurde storniert und es erfolgt ein kompletter Refund lt. Customer Service. Eine Stornierungsemail kam eine Stunde später, Betrag nirgends aufgeführt. Bleibt nun erstmal abwarten.
Beide Flüge wären normalerweise nicht erstattbar (Business Saver) gewesen.
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Update


23.03.2020: Lufthansa Group Airlines setzen die Erstattungsfunktionalität temporär aus
Die Erstattungsfunktionalität für Tickets der Lufthansa Group Airlines wurde vorübergehend in allen Reservierungssystemen sowie auf den Webseiten der Airlines und auf lhgroup-agent.com deaktiviert. Bereits eingereichte Refunds werden zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.

Wir bemühen uns, Sie bestmöglich bei der Betreuung unserer gemeinsamen Kunden zu unterstützen. Weitere Informationen werden wir Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung stellen.

*** English version ***

Lufthansa Group airlines temporarily disable refund functionality

The refund functionality for Lufthansa Group airlines’ tickets has been temporarily disabled in all reservation systems as well as on the airlines' websites and on lhgroup-agent.com. Refunds already submitted will be processed at a later stage.

We are committed to supporting you in serving your customers. Additional details on how you can support your customers will be provided as soon as possible.

Stand/Last Update: 23.03.2020, 09:44 Uhr (CET)


Mal ganz ehrlich: Ist es normal, dass selbst bei so etwas die Lufthansa ihre Kunden, nicht einmal die SENs und HONs direkt informiert und mit offenen Karten spielt? Ich finde es total daneben, und eigentlich würde ich dafür noch ein anderes Wort verwenden.
Ach ja, und gleichzeitig nicht kostenfrei auf ein anderes Datum umbuchen wollen, wenn ein Flug gestrichen ist. Ist ein super nettes Umgehen mit den Kunden, die einem jahrelang treu waren!!
 

HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
41
31
Habe gerade nochmal mit der miles&more Hotline telefoniert bzgl. der Umbuchung eines Meilenschnäppchens HAM-FRA-LAX und zurück (geplant für zweite Aprilhälfte). Hatte letzte Woche schon einmal mit denen gesprochen und es wäre ein Umbuchung auf einen neuen Termin im November möglich gewesen. Heute heißt es, an dem Termin sei kein Kontingent mehr frei für Meilentickets. Was passieren würde, wenn wir keinen neuen Termin finden und ob ggfs. die Meilen und Gebühren erstattet werden, konnte man mir nicht sagen.
 

Ed Force One

Aktives Mitglied
10.07.2017
202
17
Habe gerade nochmal mit der miles&more Hotline telefoniert bzgl. der Umbuchung eines Meilenschnäppchens HAM-FRA-LAX und zurück (geplant für zweite Aprilhälfte). Hatte letzte Woche schon einmal mit denen gesprochen und es wäre ein Umbuchung auf einen neuen Termin im November möglich gewesen. Heute heißt es, an dem Termin sei kein Kontingent mehr frei für Meilentickets. Was passieren würde, wenn wir keinen neuen Termin finden und ob ggfs. die Meilen und Gebühren erstattet werden, konnte man mir nicht sagen.
Warte am besten ab, bis einer deiner Fluege seitens LH entweder storniert oder Umgebucht wird.
Dann kannst du auch dein Milenschnaeppchen stornieren und bekommst deine Milen und - irgendwann - mal dein Geld zurueck.

Update


23.03.2020: Lufthansa Group Airlines setzen die Erstattungsfunktionalität temporär aus
Die Erstattungsfunktionalität für Tickets der Lufthansa Group Airlines wurde vorübergehend in allen Reservierungssystemen sowie auf den Webseiten der Airlines und auf lhgroup-agent.com deaktiviert. Bereits eingereichte Refunds werden zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet.

Wir bemühen uns, Sie bestmöglich bei der Betreuung unserer gemeinsamen Kunden zu unterstützen. Weitere Informationen werden wir Ihnen schnellstmöglich zur Verfügung stellen.

*** English version ***

Lufthansa Group airlines temporarily disable refund functionality

The refund functionality for Lufthansa Group airlines’ tickets has been temporarily disabled in all reservation systems as well as on the airlines' websites and on lhgroup-agent.com. Refunds already submitted will be processed at a later stage.

We are committed to supporting you in serving your customers. Additional details on how you can support your customers will be provided as soon as possible.

Stand/Last Update: 23.03.2020, 09:44 Uhr (CET)
Danke an Fare-IT.
Genaus dieses Statement seitens LH brauche ich fuer den Chargeback.
Meine Bank meinte, das ich irgendein schriftliches LH Statement mitbringen soll, das darauf hinweisst, das sie sich weigern bzw nicht zeitnah refunden werden.
Da ja alles ueber die LH-Hotline ging, hatte ich - ausser der Stornierunsbestaetigung - nichts schriftliches, was auf die derzeitige Weigerung bzw. unbestimmte Verzögerung der Erstattung hinweisst.
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
1.074
1.686
Nur Info: Hatte Flug nach PMI am 21.03.20, der Rückflug eine Woche später wurde gestrichen und umgebucht. Habe am Samstag dann bei LH angerufen, die komplette Buchung (Hin- & Rückflug) wurde storniert und es erfolgt ein kompletter Refund lt. Customer Service. Eine Stornierungsemail kam eine Stunde später, Betrag nirgends aufgeführt. Bleibt nun erstmal abwarten.
Beide Flüge wären normalerweise nicht erstattbar (Business Saver) gewesen.

War bei mir genau so. Flug nach Faro am 26.3. Rückflug eine Woche später wurde gestrichen. Heute Anruf bei Sen-Hotline. nach ca. 30 Sekunden jemand am Apparat und ganze Buchung storniert gegen vollen Befund (Business-Saver)
Ich finde das einen wirklich guten Customer-Service, der für mich in diesen schweren Zeiten für die Luftfahrtbranche absolut nicht selbstverständlich ist.
Danke schön!
Gruß
B.
 

alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
2.594
1.822
War bei mir genau so. Flug nach Faro am 26.3. Rückflug eine Woche später wurde gestrichen. Heute Anruf bei Sen-Hotline. nach ca. 30 Sekunden jemand am Apparat und ganze Buchung storniert gegen vollen Befund (Business-Saver)
Ich finde das einen wirklich guten Customer-Service, der für mich in diesen schweren Zeiten für die Luftfahrtbranche absolut nicht selbstverständlich ist.
Danke schön!
Gruß
B.

Hast du den Beitrag, den du zitierst und mit "War bei mir genau so" beantwortest, gelesen? Von einem "vollen Refund" o.ä. war dort keine Rede. Bei mir übrigens auch nicht, ich habe auch nur diese Mail ohne Betrag und weitere Details erhalten.
 

LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.722
1.874
DRS
Habe gerade mit AMEX telefoniert, nach kurzer Erläuterung meinerseits die Aussage "das geht gar nicht, dass rechtmäßige Erstattungen hier verweigert werden, ich eröffne hier einen Fall und Sie bekommen das Geld vorläufig gutgeschrieben. Es kann nicht sein, dass die Lufthansa sich hier gegen das Gesetz stellt."

Vielleicht hilft es ja jemandem.
 

mtresc

Erfahrenes Mitglied
27.08.2010
908
123
MUC
Habe gerade mit AMEX telefoniert, nach kurzer Erläuterung meinerseits die Aussage "das geht gar nicht, dass rechtmäßige Erstattungen hier verweigert werden, ich eröffne hier einen Fall und Sie bekommen das Geld vorläufig gutgeschrieben. Es kann nicht sein, dass die Lufthansa sich hier gegen das Gesetz stellt."

Vielleicht hilft es ja jemandem.

Danke für die Info.

Ich habe meinen Fall mit LX auch mal bei der DKB bzw. meiner Lufthansa M&M Kreditkarte reklamiert (schriftlich per Fax, wie von denen auf der Webseite gefordert, da mehrere Tickets), fürchte aber, dass die die Sache etwas anders sehen werden und evtl. entsprechende Anweisungen von LH bekommen haben. Mal abwrten...
 

alex09

Erfahrenes Mitglied
09.12.2010
2.594
1.822
Danke für die Info.

Ich habe meinen Fall mit LX auch mal bei der DKB bzw. meiner Lufthansa M&M Kreditkarte reklamiert (schriftlich per Fax, wie von denen auf der Webseite gefordert, da mehrere Tickets), fürchte aber, dass die die Sache etwas anders sehen werden und evtl. entsprechende Anweisungen von LH bekommen haben. Mal abwrten...
Musste mich auch an DKB wenden und denke leider auch, dass das dort wesentlich komplizierter wird, wenn es überhaupt geht.
 

bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
1.074
1.686
Hast du den Beitrag, den du zitierst und mit "War bei mir genau so" beantwortest, gelesen? Von einem "vollen Refund" o.ä. war dort keine Rede. Bei mir übrigens auch nicht, ich habe auch nur diese Mail ohne Betrag und weitere Details erhalten.
Ja, habe ich. Sen-Hotline hat zweimal bestätigt, daß voller Refund geleistet wird. Bestätigungsmail würde den Betrag noch nicht enthalten (war auch so), und in den nächsten Tagen würde noch eine konkrete mail mit den Details folgen. Erstattung des Betrages würde dann voraussichtlich weitere 10 Tage dauern.
Ich habe absolut keine Veranlassung, daran zu zweifeln.
Gruß
B.
 

charliebravo

Erfahrenes Mitglied
05.04.2017
988
359
MUC & KLU
Habe gerade mit AMEX telefoniert, nach kurzer Erläuterung meinerseits die Aussage "das geht gar nicht, dass rechtmäßige Erstattungen hier verweigert werden, ich eröffne hier einen Fall und Sie bekommen das Geld vorläufig gutgeschrieben. Es kann nicht sein, dass die Lufthansa sich hier gegen das Gesetz stellt."

Vielleicht hilft es ja jemandem.


Danke!
Wie lange ist denn die Buchung schon her, und wann wurde storniert?

LG
CB
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

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