Stornierungen wegen Corona

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rcs

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06.03.2009
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Wenn die TUI-Buchung im Direktinkasso abgerechnet wurde (=Zahlung direkt an die TUI, und nicht Zahlungsabwicklung über das Reisebüro), dann ist das korrekt.

Da TUI auch Nur-Hotel-Buchungen als Pauschalreise deklariert, gelten für die Rückzahlung die Fristen für Pauschalreisen und nicht die 7 Tage für Nur-Flug-Buchungen, die im Fall einer Annullierung nach den Fluggastrechten greifen würden.
 
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Anonym81819

Guest
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und bei weitem nicht so flugerfahren wie ihr, habe mich gestern schon durch viele Seiten dieses Threads durchgelesen und hoffe nun auf Eure Hilfe.

Wir haben am 07.02.2020 Flüge mit KLM via TUI Ticketshop (also Reisebüro) in die USA gebucht.

Urspründlich gebucht habe ich folgende Flüge (Hinflug):
06.07.20 06:00 TXL - 06.07.20 07:20 AMS KL1818
06.07.20 08:00 AMS - 06.07.20 08:20 MAN KL1071
06.07.20 09:25 MAN - 06.07.20 12:10 LAS KL4845

Am 18.05.2020 erhielt ich einen Zwischenbescheid, dass der Flug KL4845 gestrichen wurde.
KLM buchte mich dann auf den Flug KL4806 LHR - LAS. Am 03.06.2020 erhielt ich den Zwischenbescheid, dass auch dieser Flug gestrichen wurde.
Am 04.06. erhielt ich den Zwischenbescheid, dass der Flug KL1071 gestrichen wurde.

Am 12.06.2020 erhielt ich dann eine Info über meine neuen Flüge wie folgt:
06.07.20 06:40 TXL - 06.07.20 08:00 AMS KL1818
06.07.20 15:30 AMS - 06.07.20 17:40 LAX KL601
06.07.20 20:20 LAX - 06.07.20 21:28 LAS KL5842

Den TUI Ticketshop erreicht man seit einer ganzen Weile schon nicht mehr per Telefon, nur via Mail oder Notiz im Buchungssystem, wo ich bisher aber keine Antworten bekam. Ich rief auch schon bei KLM an und die Dame sagte mir, dass diese Umbuchung für eine kostenfreie Stornierung ausreicht und ich eine Erstattung erhalte.

Jetzt meine Frage: Ist dem wirklich so? Habe es durch das Lesen hier im Forum so verstanden, dass eine Annulierung und dann Umbuchung seitens der Airline schon für eine Erstattung ausreicht, aber wollte jetzt noch einmal sichergehen, was ihr dazu denkt/sagt.

Ganz großes Dankeschön vorab!!!
 

rcs

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06.03.2009
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Das ist korrekt, wobei Du Dich bei KLM darauf einstellen musst, dass die Erstattung eine ganze Weile auf sich warten lassen wird. Bis vor Kurzem hatte man den Kunden ja versucht, 12 Monate Wartezeit auf's Auge zu drücken, jetzt ist man soweit zurückgerudert, dass man nur noch sagt, es dauert.

Den Erstattungsantrag müsste allerdings TUI Ticketshop als Aussteller für Dich einreichen, wenn Du Dich nicht mit Virgin Atlantic als ausführende Airline des gestrichenen KL4845 nach den EU-Fluggastrechten auseinander setzen willst.
 
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Anonym81819

Guest
Danke für die schnelle Rückmeldung! :)

Ich würde dies auch dem TUI Ticketshop übergeben, die Dame an der KLM Hotline sagte gleich, dass das Reisebüro das machen muss. Denkst du es gibt Probleme mit Virgin Atlantic hinsichtlich der EU-Fluggastrechte?
 

rcs

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06.03.2009
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Die Aussage bezog sich auf die unterschiedlichen Wege zur Rückerstattung. Direkt zwischen Fluggast und Airline ohne das Reisebüro geht nach den Fluggastrechten, aber da wäre dann eben nicht mehr KLM der Adressat, sondern die ausführende Airline (was bei einer Streichung des MAN-LAS dann Virgin Atlantic wäre).
 

Flugnomade

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05.06.2016
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Ich lese hier nur über Stornierungen, Umbuchungen und dass Leute versuchen wieder an ihr Geld zu kommen, aber mit Gutscheinen und Wartezeit vertröstet werden. Bei dem ganzen Stress bleibt doch die Urlaubsvorfreude komplett auf der Strecke! Ich bin für 2020 definitiv raus was Urlaub angeht, das tue ich mir nicht an. Wünsche trotzdem allen anderen, die sich für Urlaub entschieden haben, einen reibungslosen Ablauf ohne Stress. Und den Leuten, die auf ihr Geld warten, wünsche ich natürlich viel Erfolg, ohne hingehalten zu werden.
 
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Anonym70281

Guest
Ich lese hier nur über Stornierungen, Umbuchungen und dass Leute versuchen wieder an ihr Geld zu kommen, aber mit Gutscheinen und Wartezeit vertröstet werden. Bei dem ganzen Stress bleibt doch die Urlaubsvorfreude komplett auf der Strecke! Ich bin für 2020 definitiv raus was Urlaub angeht, das tue ich mir nicht an. Wünsche trotzdem allen anderen, die sich für Urlaub entschieden haben, einen reibungslosen Ablauf ohne Stress. Und den Leuten, die auf ihr Geld warten, wünsche ich natürlich viel Erfolg, ohne hingehalten zu werden.

Viel spannender wird es doch bei Tickets, die vll. sogar eine etwas besondere Handhabung erfordern. Uns betrifft das jetzt nicht direkt, aber nimm mal an, jemand hat ein Ticket für ein Kind gebucht, dass zum geplanten Reisetermin 22 Monate alt war und als "On Lap" gebucht war. Wenn man nun das Recht auf Umbuchung in Anspruch nimmt, der kleine Bengel nun aber > 2 Jahre ist und dadurch einen eigenen Sitz braucht!? Kein Plan, wie die das dann handhaben würden...
 
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31.08.2013
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Ich lese hier nur über Stornierungen, Umbuchungen und dass Leute versuchen wieder an ihr Geld zu kommen, aber mit Gutscheinen und Wartezeit vertröstet werden. Bei dem ganzen Stress bleibt doch die Urlaubsvorfreude komplett auf der Strecke! Ich bin für 2020 definitiv raus was Urlaub angeht, das tue ich mir nicht an. Wünsche trotzdem allen anderen, die sich für Urlaub entschieden haben, einen reibungslosen Ablauf ohne Stress. Und den Leuten, die auf ihr Geld warten, wünsche ich natürlich viel Erfolg, ohne hingehalten zu werden.

Die meisten derer haben zu "Vorcoronazeiten" gebucht. Jetzt geht es vielen nur darum, von ihrem geld etwas zu retten. Eigentlich sollte das alles kein Problem sein, die Airlines machen daraus aber eines. Warum das so ist, liegt auf der Hand und wurde schon ausgiebig behandelt. Daraus resultiert auch der aufkommende Stress. Jede Airline versucht mit alles "Tricks", einen Gutschein unters Volk zu bringen. Den will nur kaum einer haben, weil sich dabei einige Fragen auftun. Oder es ist die Kontaktaufnahme mit dem Satz "wenden sie sich an unser Service-Zentrum". Wenn du das machst, dann ....."bitte warten, bitte warten, bitte warten". Den meisten wäre es bei 100€ egal, aber manche Summen sind zu hoch, um es einfach zu schlucken. Naja, ich versuche jedenfalls eine optimale Lösung für mich zu finden und wenn die Hälfte aller Vorleistungen wieder rein kommt, bin ich nicht unzufrieden.

Ich will den Fred aber nicht unnötig vollmüllen, denn dafür ist er nicht gedacht.
 
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rcs

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06.03.2009
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Viel spannender wird es doch bei Tickets, die vll. sogar eine etwas besondere Handhabung erfordern. Uns betrifft das jetzt nicht direkt, aber nimm mal an, jemand hat ein Ticket für ein Kind gebucht, dass zum geplanten Reisetermin 22 Monate alt war und als "On Lap" gebucht war. Wenn man nun das Recht auf Umbuchung in Anspruch nimmt, der kleine Bengel nun aber > 2 Jahre ist und dadurch einen eigenen Sitz braucht!? Kein Plan, wie die das dann handhaben würden...

Hatten wir hier diskutiert:
https://www.vielfliegertreff.de/luf...ter-fluege-bis-31-8-inf-lap-vs-seats-2-j.html
 
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Micha1976

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. Daraus resultiert auch der aufkommende Stress.

Den Stress machen sich 99% selbst, eben weil sie wie verrückt versuchen, ihre 9,95 Euro zurück auf das Konto zu bekommen.

Ich gehe das ganz entspannt an. Kann ich reisen ist‘s gut, kann ich nicht reisen wird halt der erhaltene Gutschein für eine neue Buchung eingesetzt oder die bestehende Buchung geändert - notfalls auch mehrfach.
 
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flockofseagulls

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14.04.2018
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Mir wurden heute drei "Optionen" gewährt, wie mit unseren USA-Flügen in zwei Wochen verfahren werden kann.

1) Umbuchung --> funktioniert nicht, da für Juli 2021 noch keine Flüge buchbar sind

2) Aussetzen des Tickets bis Dezember 2021, damit würde "der Wert des Nettoflugpreises erhalten": Weiß jemand hier, was das bedeutet? Ich habe natürlich nachgefragt, möchte aber auch ungerne über den Tisch gezogen werden und eine neutrale Interpretation dieser Floskel erhalten.

3) Stornierung --> wir würden 1300 EUR p.P. von 1600 EUR p.P. zurückbekommen. Damit wären wir bei unserer nächsten Buchung unabhängiger, hätten aber für zwei Personen auch 600 EUR in den Sand gesetzt. Auch nicht so toll.
 

rcs

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06.03.2009
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Ohne die Angabe von Fluggsellschaft und Buchungsweg dürfte das wohl nur schwer zu bewerten sein.
 

MrAlex

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23.05.2015
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Welches "Instrument" bietet sich an, um eine Cancellation zu belegen? Mein Flug MUC-BKK am 07.07. mit LH5446 (op. by EW) ist seit Wochen ausgenullt gewesen und seit gestern nicht mehr über ExpertFlyer auffindbar; daher gehe ich von einer Cancellation aus. Ein kurzer Anruf bei der LH bezüglich Stornierung ergab, dass der Status (wie es auch beim Aufruf der Buchung steht) noch bestätigt sei.
 
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Anonym70281

Guest
Welches "Instrument" bietet sich an, um eine Cancellation zu belegen? Mein Flug MUC-BKK am 07.07. mit LH5446 (op. by EW) ist seit Wochen ausgenullt gewesen und seit gestern nicht mehr über ExpertFlyer auffindbar; daher gehe ich von einer Cancellation aus. Ein kurzer Anruf bei der LH bezüglich Stornierung ergab, dass der Status (wie es auch beim Aufruf der Buchung steht) noch bestätigt sei.

Bis zum 07.07. ist noch ewig hin, die werden recht kurzfristig mitteilen, dass der Flug nicht stattfindet.
 

rcs

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06.03.2009
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Welches "Instrument" bietet sich an, um eine Cancellation zu belegen?
Anders herum - warum willst Du die Cancellation belegen?

In Hinblick auf eine Kompensation muss die Airline den Nachweis erbringen, wann und wie sie Dich über die Flugstreichung informiert hat.
 

MrAlex

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23.05.2015
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Ich möchte eigentlich nur die Rückabwicklung der Flugkosten ohne Stornogebühren antreten, bevor es am Montag für 4 Wochen++ ohne Laptop und co in den Urlaub geht.
 

flockofseagulls

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Ohne die Angabe von Fluggsellschaft und Buchungsweg dürfte das wohl nur schwer zu bewerten sein.


Es tut mir leid, irgendwie war ich heute Mittag nicht ganz auf der Höhe.

Der Flug war mit American Airlines, gebucht wurde über ABC Travel.



Mir wurden heute drei "Optionen" gewährt, wie mit unseren USA-Flügen in zwei Wochen verfahren werden kann.

1) Umbuchung --> funktioniert nicht, da für Juli 2021 noch keine Flüge buchbar sind

2) Aussetzen des Tickets bis Dezember 2021, damit würde "der Wert des Nettoflugpreises erhalten": Weiß jemand hier, was das bedeutet? Ich habe natürlich nachgefragt, möchte aber auch ungerne über den Tisch gezogen werden und eine neutrale Interpretation dieser Floskel erhalten.

3) Stornierung --> wir würden 1300 EUR p.P. von 1600 EUR p.P. zurückbekommen. Damit wären wir bei unserer nächsten Buchung unabhängiger, hätten aber für zwei Personen auch 600 EUR in den Sand gesetzt. Auch nicht so toll.
 

rcs

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Jetzt wäre noch die spannende Frage, ob eine Flugstreichung vorliegt oder nicht - und ob bei ABC Travel nur der Flug gebucht wurde, oder auch andere Leistungen. Ideal wäre noch, wie der Flugpreis auf der Rechnung berechnet wurde - sprich: ob ein Service-Entgelt getrennt ausgewiesen wurde, oder ob man hier nur den Flugpreis inklusive Steuern und Gebühren angegeben hat.
 

flockofseagulls

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Jetzt wäre noch die spannende Frage, ob eine Flugstreichung vorliegt oder nicht - und ob bei ABC Travel nur der Flug gebucht wurde, oder auch andere Leistungen. Ideal wäre noch, wie der Flugpreis auf der Rechnung berechnet wurde - sprich: ob ein Service-Entgelt getrennt ausgewiesen wurde, oder ob man hier nur den Flugpreis inklusive Steuern und Gebühren angegeben hat.


Es liegt keine Flugstreichung vor, der Flug wird trotz Travelban regulär durchgeführt.

Es wurden nur die Flüge gebucht.

Es wurde nur der Flugpreis angegeben. Knapp 1600 EUR für FRA-DFW-LAS und zurück, p.P.
Keine Ausweisung von Steuern und Gebühren.
 

rcs

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Ohne Flugstreichung richtet sich das Ganze dann nach den Tarifbedingungen, die Dir nur ABC Travel nennen kann.

Aber ich vermute mal, die Kalkulation ist wie folgt:
60 EUR Service-Entgelt Ticketing (verdeckt, erstattet ABC Travel aber nicht)
60 EUR Service-Entgelt Storno (siehe AGB)
175 USD Stornogebühr seitens AA = ca. 160-170 EUR (je nach Kurs am Tag der Ticketausstellung)

ABC Travel ist halt bei den Service-Entgelten als Reisebüro eher im teuren Bereich angesiedelt, aber das ist ja letztlich die Entscheidung jedes einzelnen, wo man seine Flüge bucht.
 
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skyblue99

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24.08.2019
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Neues zu meinem Easyjet-Fall: Meine Bank hat mir angeblich Post geschickt, die hier aber nie angekommen ist. Wer's glaubt, wird selig... :doh:

Auf jeden Fall hat mir meine Bank jetzt telefonisch mitgeteilt, dass sie keine weiteren Schritte im Chargeback unternehmen wird, bevor ich nicht vorlegen kann, dass die Airline grundsätzlich zahlungswillig ist und mir das schriftlich bestätigt. Auf meine Erwiderung, dass U2 sich tot stellt und gar nichts mehr rausschickt, wurde erwidert, dass ich dann mein Geld eben abschreiben könnte. Ich kann ja weiter bei Easyjet darum bitten, eine schriftliche Zahlungsbestätigung zu erhalten. Ist klar, genau dafür beantrage ich eine Kreditkarte. Dann kann ich auch direkt per Überweisung oder PayPal zahlen, letztere sind wahrscheinlich sogar noch besser dabei, die Interessen ihrer Kunden durchzusetzen. Falls es jemanden interessiert: Die Bank ist die DKB.

Fällt euch irgendein Weg ein, den ich jetzt noch begehen könnte? Und falls ich den Rechtsweg gehe: Käme da inklusive eventueller EU261-Forderungen (die sind ja auch nicht gesichert, auch wenn man Mitte Mai innerdeutsch nicht wirklich von höherer Gewalt sprechen kann) überhaupt noch ein nennenswerter Betrag raus, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat?
 

rcs

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06.03.2009
27.606
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Chargeback ist jetzt weder ein Rechtsanspruch, noch ersetzt Chargeback den Rechtsweg. Das Mittel des Chargeback gibt es primär, um Betrugsfälle respektive Fälle von nicht autorisierten Kreditkartenbelastungen zu regulieren. Es wurde nicht dafür ins Leben gerufen, um alle Arten von Streitigkeiten zwischen Kunde und Händler/Dienstleister wie ein Schiedsgericht zu entscheiden.

Ist der Flug annulliert, dann ergibt sich ganz klar der Rückzahlungsanspruch für den geleisteten Flugpreis nach EU/261. Diese Forderung kannst Du mit ziemlich überschaubarem Risiko am Besten mit Hilfe von einem auf Fluggastrecht spezialisierten Anwalt einklagen.

Was eine etwaige Kompensation betrifft, so musst Du Dir selber überlegen, wie sicher Du Dir Deiner Sache bist, dass das Gericht am Ende dann auch keine außergewöhnlichen Umstände durchgehen lässt. Hier hast Du ein Prozesskostenrisiko und musst Dir überlegen, ob die potenzielle Entschädigung dieses Risko wert ist.
 
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airport

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20.06.2012
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Geld zurück

Habe 3rd party gebucht, das Reisebüro hat den Storno weitergeleitet, allerdings hat AC das seit 2 Wochen nicht ausgeführt.

ham - vie : neuer Flug, aber unbestätigt
vie - Yul : annuliert
yul - muc: findet statt
Muc - ham: neuer Flug, aber unbestätigt

Flug wäre Samstag, wenn AC sich bis dahin nicht gerührt hat gleich die KK-Gesellschaft einschalten?

Oder besteht die Chance, dass es das Geld trotzdem zurückgibt?
 

hollaho

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22.10.2016
1.260
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Fällt euch irgendein Weg ein, den ich jetzt noch begehen könnte? Und falls ich den Rechtsweg gehe: Käme da inklusive eventueller EU261-Forderungen (die sind ja auch nicht gesichert, auch wenn man Mitte Mai innerdeutsch nicht wirklich von höherer Gewalt sprechen kann) überhaupt noch ein nennenswerter Betrag raus, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat?

Weil Du fragst, was du bzgl. der Bank noch machen kannst:

1. Dich bei der Bank beschweren, deinen Standpunkt darlegen und sie auffordern die Rückbelastung doch noch durchzuführen binnen 14 Tagen Frist.
2. Dich danach bei der BaFin über die Bank beschweren. Kostet Dich nen Brief und nervt den Sachbearbeiter der Bank.
3. Den Bankenombudsmann einschalten und den Streit schlichten lassen. Kostet Dich etwas Zeit und die Bank Geld.
4. Den Kreditkartenvertrag mit Bezug auf die - deiner Meinung nach - Schlechtleistung kündigen.

Und eine Klage ohne Rechtsschutzversicherung kostet grundsätzlich dann kein Geld, wenn Du mit Deiner Forderung vollständig durchdringst. Bei der reinen Rückzahlung ist das fast sicher und es besteht eigentlich nur ein Konkursrisiko. Bei Easyjet schätze ich ist das eher gering. Wenn Du die EU Entschädigung mit einklagst wird kann es zu einer Kostenteilung kommen, wenn das Gericht die Entschädigung nicht einsieht.

Es wurde nicht dafür ins Leben gerufen, um alle Arten von Streitigkeiten zwischen Kunde und Händler/Dienstleister wie ein Schiedsgericht zu entscheiden.

Stimmt. Wohl aber für den Fall einer schlichten Nichtleistung des Händlers aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat. Zumindest sehen das die Regularien zwischen der Bank und Visa/MC eigentlich so vor. In der Praxis entscheiden die Banken wohl recht uneinheitlich - einige Kunden kriegen das sogar zügig und problemlos zurück. Bei mir hat es gedauert, aber die Bank hat gegen Ryanair entschieden. Und Leon hat Pech gehabt.
 
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