Stornierungen wegen Corona

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.203
7.242
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EW annulliert einen innerdeutschen Flug, bucht automatisch auf den nächsten um und verweigert die Umbuchung ohne Zuzahlung der Tarifdifferenz auf ein anderes Datum, weil der automatisch umgebuchte Flug nur eine Stunde später startet.

kann man bei einer Stunde Differenz was sagen? Das muss man wahrscheinlich akzeptieren.
 

caulfield

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
512
1
Auch eine Frage zu Umbuchung : Ich habe Business Lite ( R) für Ende Mai gebucht, schon letztes Jahr über ein OTA gezahlt. Laut Fare Rules lässt es sich Umbuchen. Ich befürchte aber in die normal- preisige Businessbuchungsklasse transferiert zu werden, was horrende Kosten nach sich zieht. Darf man denn von Business(R) auf eigenen Wunsch in eine Economy Buchungsklasse umgebucht werden ? Ich werde natürlich dort anrufen, aber erst wenn ich Gewissheit habe wegen Covid nicht fliegen zu dürfen.
Die Sorgen müssen vielleicht gar nicht so groß sein. Ich musste nur innerhalb der Buchungsklasse bleiben, Preisdifferenzen waren egal. Und die Verfügbarkeiten von R waren gar nicht so schlecht. Du kannst das ja einfach selbst prüfen und einen Flug in R finden.
 

Mythbuster2007

Erfahrenes Mitglied
20.02.2015
760
1.167
Im wilden Süden..
Ende April werden keine Fernreisen stattfinden. Momentan fahren Airlines wie Lufthansa auf Sicht, die Stornierungen kommen sicher noch; also einfach abwarten und schön zuhause bleiben...
Bei Hotels sollte man sich in der Tat die Erstattungspolitik anschauen und sich fragen, wie lange der Vertragspartner (z.B. OTA) wohl noch zahlen kann.
Man darf davon ausgehen, dass es nach der Krise viele der heutigen Marktteilnehmer nicht mehr geben wird, gerade bei den OTAs. Vielleicht gibt's die meisten Marken noch, weil sie aus der Insolvenzmasse herausgekauft und wiederbelebt werden. Wir werden's sehen.

Bezüglich Hotel siehe mein posting weiter oben. Stornierung kam heute.
Lufthansa fährt garantiert auf Sicht, aber meines Erachtens natürlich in Erwartung der bereits politisch diskutierten Möglichkeit eines Gutscheins statt Geld zurück. Solange nicht offiziell storniert von Seiten der Airline kann ich nur das Angebot des Ticketerhalts mit Neubuchung bis 31.8 und Abflug bis 31.12.20 annehmen. Die EU Verordnung ist aber sehr klar eigentlich. Stornierung = Geld zurück.
ich gehe davon aus, dass nicht nur Ende April nicht geflogen wird sondern sehr viel länger darüber hinaus. Aktuell können wie die Auswirkungen auf Wirtschaft, Industrie und die Gesellschaft noch nicht im Geringsten abschätzen. Ich hoffe nur, so eine Krise bringt nicht nur das Schlechte raus. Im Hinblick auf u.a. Globalisierung, Produktionsstätten und Abhängigkeiten von Lieferketten wird da noch viel nachgedacht werden müssen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.629
690
Rückwirkend könnte die "Voucher statt Geld"-Variante imho schwierig werden – der Vertrag wurde schließlich vorher geschlossen...

Dazu muss man sich fragen mit was für einer Rückwirkung man es zu tun hat.

Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (vgl. BVerfGE 95, 64/86), wenn also der von der Regelung betroffene Tatbestand in der Vergangenheit nicht nur begonnen hat, sondern bereits abgeschlossen war.

Gilt die Regelung jedoch nur für die Zukunft, wird dabei aber auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingegangen (siehe BVerfGE 95, 64/86), so handelt es sich um eine unechte Rückwirkung bzw. tatbestandliche Rückanknüpfung neuer gesetzlicher Regelungen, die grundsätzlich zulässig ist (z.B. BVerfGE 30, 392/412; 95, 64/86).

Ausgehend vom rechtsstaatlichen Gedanken des Vertrauensschutzes überwiegt in diesen Fällen regelmäßig das vom Gesetzgeber verfolgte Gemeinwohlziel im Gegensatz zum Vertrauen des Bürgers darauf, die ihn begünstigende Rechtslage werde sich nicht ändern. Nur wenn der Schutz des Vertrauens ausnahmsweise Vorrang vor den verfolgten Gesetzeszielen hat, kann sich (auch) die unechte Rückwirkung als rechtswidrig erweisen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Gesetzesadressat mit der Belastung nicht zu rechnen brauchte, so dass er sie bei seinem Verhalten in der Vergangenheit nicht berücksichtigen konnte (BVerfGE 68, 287/307). Das Vertrauen ist umso weniger schützenswert und das Ausmaß des Vertrauensschadens um so geringer, je mehr der Gesetzgeber durch späteres Inkraftsetzen und/oder Übergangsregelungen die Veränderung der Rechtslage abstuft. Solche Regelungen sind Ausprägungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 78, 249/285). )

Grob gesagt: Eine echte Rückwirkung ist i.d.R. unzulässig, bei unechten Rückwirkungen kommt es auf die konkrete Gestaltung und Vorhersehbarkeit / Rücksichtnahmefähigkeit an.
 

Sunny1980

Aktives Mitglied
06.11.2018
113
43
hatte von Chicago nach Washington einen Flug der storniert wurde und da gabs leider auch nur einen Gutschein, kein Geld zurück (n)
 

Hansfux

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
383
95
HAM
Konnte heute ein Prämienticket für den 1.4. (Ham-Fra-Ord) problemlos stornieren - ohne Gebühren...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.203
7.242
bitte Frage genauer stellen. Bzgl. was für einer Situation? Was für Erfahrungen? Vermutlich z.B. nicht mit dem Onboard Entertainment...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.203
7.242
Habe nun Aer Lingus angerufen und der Call Center Agent meinte, da der Rückflug nicht stattfände (EI fliegt wohl mittlerweile auch nicht mehr in die USA, zumindest nicht dorthin; dieser Rückflug hätte kommenden Sonntag stattgefunden), könne ich dafür eine vollständige Erstattung beantragen. Zum Hinflug sagte er nichts. Erstattung ginge nur auf die zur Zahlung hinterlegte Kreditkarte (also diejenige des OTAs). Erstattung in Voucher sei nicht möglich (was mich erstaunt). Offenbar ist in EIs System gar nicht korrekt gespeichert/verarbeitet, dass wir den Hinflug nicht geflogen sind.
OTA (lastminute.de) hat sich, wenig erstaunlich, auch bislang nicht auf Email oder Fax gerührt und bittet auf ihrer Website, nicht anzurufen.

EI Customer Support hat nun geantwortet:

"Thank you for your email.
Unfortunately, your ticket was non refundable.

We will however the value of both tickets in the form of an E-Voucher of euro XXX.YY (voller Ticketpreis)

Please allow 15 business days for processing"

Wenn das so klappt, wäre ich nicht sauer, denn das ganze ist wie gesagt über einen OTA gebucht, von dem ich nun nichts mehr gehört habe. Cash Refunds würden an den OTA gehen (und dort evtl. in der Insolvenzmasse landen oder sonstwie versickern). Ich hoffe dass der Voucher an die hinterlegte (eigene) Emailadresse gesandt wird.
Auch Amex, mit denen die Zahlung erfolgt ist, war nicht gerade hilfreich in der Frage eines möglichen chargebacks. Wäre vermutlich schwierig in dieser Konstellation.
Mal sehen, wie's tatsächlich ausgeht.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.203
7.242
Der Thread heißt Stornierungen wegen Corona - worum wird es dem Vorposter wohl gehen?

wenn er eine sinnvolle Antwort möchte, muss er ein paar Worte zur konkreten Situation sagen: wann war/ist/wird der Flug sein? Wurde bereits storniert oder nicht? Werden die Flüge von AA durchgeführt oder durch andere? Wurde direkt bei AA gebucht oder anderwärtig?
 

Chef74

Reguläres Mitglied
06.03.2014
84
53
Weissrussland - "Business as usual" (die weissrussische Fussball-Liga ist auch die einzige in Europa, die noch normal spielt ...)

Laut weißrussischer Botschaft in Berlin muss man ab sofort 14 Tage in Quarantäne, wenn man aus Risikoländern (dazu gehört auch Deutschland)ankommt (Quelle Homepage).
 
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pumuckel

Erfahrenes Mitglied
22.08.2010
2.288
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Wenn es um koronär-bedingte Umbuchungen geht, gelten wahrscheinlich Sonderregeln, die dazu noch ständig ändern können.
Im Moment bringt ja auch Umbuchen nicht viel, wenn man nicht weiss, wie die Situation zu einem späteren Zeitpunkt sein wird. Und wenn der aktuell gebuchte Flug nicht durchgeführt wird, dann liegt es an Oman Air, eine Lösung zu präsentieren. Wenn der Flug durchgeführt wird und du verständlicherweise nicht fliegen willst, sieht die Sache natürlich etwas anders aus.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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643
.de
Wizzair nimmt CGN-KUT (Start 01.07.) nicht auf.
Auch weitere Strecken nach KUT sind aus dem Verkauf genommen.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.029
643
.de
kann man bei einer Stunde Differenz was sagen? Das muss man wahrscheinlich akzeptieren.

Bekanntmachung der Kommission Auslegungsleitlinien zu den EU-Verordnungen über Passagierrechte vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Situation im Zusammenhang mit Covid-19
https://www.google.de/url?sa=t&rct=...01830_de.pdf&usg=AOvVaw0dm3qobKsrjmycUVCqOgVd

In Bezug auf die anderweitige Beförderung können sich die Umstände des Covid-19-Ausbruchs auf das Recht auswirken, die anderweitige Beförderung zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ bzw. „bei nächster Gelegenheit“ zu wählen. Den Beförderungsunternehmen könnte es unmöglich sein, den Fluggast innerhalb eines kurzen Zeitraums anderweitig an den vorgesehenen Zielort zu befördern. Darüber hinaus könnte es eine Zeit lang unklar sein, wann eine anderweitige Beförderung möglich sein wird. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Mitgliedstaat Flüge aussetzt oder Züge, Busse, Reisebusse oder Schiffe, die aus bestimmten Ländern ankommen, nicht weiterfahren lässt. Je nach Fall könnte sich der „frühestmögliche Zeitpunkt“ für eine anderweitige Beförderung daher erheblich verzögern und/oder mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sein. Daher könnten Passagiere eine Erstattung des Fahr- bzw. Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt „nach Wunsch des Passagiers“ präferieren.

Damit ist der Wunsch, nicht im April 2020, sondern im März 2021 zu fliegen, abgedeckt.

Ansonsten berechtigen bereits 5 Minuten Verschiebung, geschweige denn Annullierung, zur Erstattung.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.138
2.356
Snaptravel ist auch schwierig. Es gibt ein spezielles Formular, wenn das Hotel wegen Covid19 geschlossen ist. Gleich an Tag 1 nach Schaltung des Formulars ausgefüllt, es wurde eine Antwort innerhalb von 48-72h versprochen, jetzt an Tag 11 gab es immer noch keine Antwort zum Refund.

Da SnapTravel besonders im us-amerikanischen Markt aktiv ist, kann ich mir kaum vorstellen, dass da besonders viel in Italien bzw. Spanien gebucht wurde, wo zu Beginn der weltweiten Shutdowns die meisten Hotels geschlossen wurden.

Am Abend haben sie die Bearbeitungszeit der "Refund Claims" auf 15-30 Tage erhöht. Der Snaptravel-Chat in Facebook möchte leider mein Angebot, wo ich anbot, den bezahlten Hotelpreis auch als "Credit" im Snaptravel-Account für eine baldige Neubuchung zu akzeptieren, leider nicht umsetzen - ich solle doch "nochmal" ( = erneut) das Refund-Formular ausfüllen.

Edit: Auch die Bedingung ist ganz neu auf der Refund-Seite:

2. If your booking is non-refundable and you want to cancel...

Please note that you are only eligible for a credit refund if your checkin date is upcoming (i.e., not in the past) and before May 1st, 2020.

Da Snaptravel für Stornierungen nicht erreichbar ist, dürfte wohl niemand einen Refund bekommen, weder als Rückerstattung, noch als Guthaben :eek:
 

HON/UA

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
3.882
7.292
Odessa/ODS/UA
Hatte Rückflug SIN - ZRH - KBP am 28.03. Gestern die SEN Hotline angerufen (10 Sek. Wartezeit), problemlos auf den 01.05. umgebucht.

Änderung des Abflugflughafens habe ich ebenfalls angefragt, BKK - XXX - KBP.
- LX hat nur einen Tagflug, dann kein Anschlussflug mehr nach KBP am selben Tag. Entfiel also
- OS bietet einen Nachtflug mit Anschlussflug nach KBP. Langstrecke wäre dann J gewesen, da OS ja keine F hat. Aufpreis wegen Änderung der Route EUR 1'200, wovon man mir EUR 700 erlassen hätte.

Habe erstmal LX ab SIN belassen. Komme ich am 01.05. nicht nach SIN zum Transit, buche ich eben auf OS ab BKK um und zahle die EUR 500.

War ein Topservice von LH, die Dame hatte Ahnung.
 

Sam Malone

Aktives Mitglied
13.08.2018
102
10
HAJ
Puuh Leute. Echt kompliziert. Ich habe jetzt alles quer gelesen und
nix so richtig auf meine Situation zutreffende finden können.
Es ist auch doof, dass man immer EW, BA oder AA etc schreibt. Da greift
die Suche nicht, selbst über google ist das kompliziert was zu finden.
Anyway, wir hatten dieses expedia BA + Hotel in die USA Sache vor
ein paar Monaten gebucht. AMEX Chargeback ist damit nicht mehr
möglich, da die 3 Monate überschritten.

Jetzt habe ich vllt schon den ersten Fehler gemacht. Das Hotel hat uns
Storno und full refund angeboten. Haben wir angenommen. Damit ist
von mir ja quasi schon akzeptiert worden, dass es keine Pauschalreise
war und expedia ist raus aus der Verantwortungsnummer. Das wurde ja
vor ein paar Seiten diskutiert, dass die sich so rauswinden wollen.

Nächster Wunsch wäre für mich full refund von BA. Bei expedia im Reise-
plan sind 3 von 4 Flügen storniert. Vielleicht ist der Reiseplan auch nicht
aktuell und ich verlasse mich mit der booking reference mal lieber auf die
BA Homepage.
Mit unserer Booking Reference finde ich nicht mal mehr meine Buchung bei
BA. :eyeb:
Die Flüge LHR-JFK, EWR-LHR und LHR-HAJ wurden mir schon vor Tagen als
storniert angezeigt. Nur der Zubringer HAJ-LHR war noch existent.

Der Hinflug nach LHR BA977 ist per google für Sonntag noch zu finden, fand
die letzten Tage aber auch nicht statt.


Vielleicht schon allgemein bekannt, BA hat ein Online Form mit dem An-
gebot einen Voucher für seine Flugbuchung zu erhalten. Ganz ehrlich, wir
haben einen billigen Tarif geschossen, den es so auf längere Sicht bestimmt
nicht mehr zu buchen gibt, so dass wir beim Benutzen des Vouchers in der
Zukunft immer draufzahlen werden müssen. Nervt mich natürlich brutal :censored:

Hat jemand von euch eine Idee, wie man da bequem aus der Sache raus-
kommen kann?
 
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bearer

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
610
100
MUC
Frage zu Umbuchungsoptionen wegen Corona

Hallo zusammen, ich habe kurz geschaut aber so einen Thread noch nicht gesehen - ich bin mir sehr sicher das es den aber vermutlich schon gibt - also wenn ein Moderator mich "zuweisen" will --> Gerne und Danke.

Ich habe einen Flug mit LH Mitte Mai 2020
Economy Light
Ticketpreis 300 Euro
Umbuchung und Stornierung gemäß Buchungsklasse nicht möglich

Bisher noch nicht storniert.
Ich will den Flug aber nun aufgrund der aktuellen Lage "so oder so" nicht mehr antreten und in die Zukunft verschieben.

Jetzt habe ich auf der LH Homepage gelesen, dass dies wohl geht und ich den Flug erstmal "einfach nicht antreten" brauche und bis zum 31.08.2020 dann noch umbuchen kann (sprich mir bis dahin dann auch Gedanken machen kann, was ich mit den 300 Euro + 50 Euro "Discount" dann machen will).
Sprich ich muss mich vor dem 31.08.2020 auch nicht bei LH melden und irgendetwas "ankündigen" oder "verschieben". Also maximal flexibel (auch für diese "billige" Buchungskategorie).

Ist mein Verständnis hier korrekt?

Viele Grüße und Danke



Die LH schreibt:
"Ich habe eine Buchung - ich möchte meine Reise verschieben
Wenn Sie ein Ticket für stornierte oder bestehende Flüge der Lufthansa Group Airlines haben, können Sie dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Hierbei werden bestehende Buchungen zunächst gestrichen, Ticket und Ticketwert bleiben aber bestehen und können auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden. Der neue Flug muss bis zum 31. August 2020 gebucht werden.
Zudem bieten wir Ihnen bei Umbuchung 50€ Discount auf den Ticketpreis an. Umbuchungsgebühren entstehen natürlich weiterhin nicht, egal welcher Tarif gebucht wurde. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden.

Beachten Sie bitte: Umbuchungen können über unsere Service Center oder das Reisebüro erfolgen. Sie müssen unser Service Center aber nicht vor dem originären Flugdatum kontaktieren – Ihr Ticket behält seine Gültigkeit und kann jederzeit, jedoch spätestens bis 31. August 2020, umgebucht werden. Auch nach dem Verstreichen des geplanten Flugdatums, sind Umbuchungen möglich. Auf Grund der aktuell starken Auslastung unserer Service Center, möchten wir Sie bitten uns zur Zeit lediglich zu kontaktieren, wenn Sie innerhalb der nächsten 72 Stunden reisen.
Diese Regelung gilt für Tickets, die bis einschließlich 31. März 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 haben."
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.260
927
Da Snaptravel für Stornierungen nicht erreichbar ist, dürfte wohl niemand einen Refund bekommen, weder als Rückerstattung, noch als Guthaben :eek:

Wenn Du diese Bedenken hast, dann schau mal nach dem Impressum und schick ein Einschreiben hin. Das ist zwar altbacken, aber nicht abhängig von einer Verfügbarkeit und wahrt evtl. Fristen.

Und schont im Vergleich zu stundenlang besetzten Hotlines sogar Nerven. Dauert was? Jo, das dauert jetzt alles, egal wie man es macht.