Stornierungen wegen Corona

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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Wie schön zu sehen, dass mindestens 4 Personen ihre Rechte kennen :D
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Und eben dort steht ausdrücklich, dass der Kunde bei Flugstreichung das Recht auf Erstattung hat. Dass er dafür auch Gutscheine o.ä. akzeptieren muss, kann ich nirgends finden.

"Aufgeweicht" wurden hier die Ansprüche auf Entschädigungszahlungen, wenn ein Flug ja irgendwie theoretisch hätte stattfinden können (kein Flugverbot), aber wegen komplett fehlender Nachfrage weniger als 2 Wochen vor Abflugdatum gestrichen wurde.
 

Mountweazel

Erfahrenes Mitglied
05.11.2016
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CGN
"Tarifklassen" bei FR gibt es in dem Sinne, dass es gestaffelte Kontingente gibt.
Beispiel TBS-CGN 06.05.20:
19 Plätze für 33,99€
2 Plätze 40,99€
2 Plätze 49,99€
x Plätze 58,99€ (lässt sich nicht prüfen, weil man max 25 Passagiere abfragen kann)

Wenn man aber 3 Passagiere auf diese Strecke (ohne Streckenänderung) und dieses Datum umbuchen will, werden 68,99€ aufgerufen. Wieviele "Tarifklassen" werden dabei übersprungen und warum? Das riecht für mich nach einer Trickserei. Zwischen 68,99 und 33,99 sind genau 35€ - die übliche Umbuchungsgebühr, die FR derzeit großzügigerweise nicht erhebt.

Was hast du den für den ursprünglichen Flug bezahlt? Darauf kommt es an.
 
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Anonym-36803

Guest

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Was hast du den für den ursprünglichen Flug bezahlt? Darauf kommt es an.

58,99€.

Jetzt leuchtet mir aber etwas ein. Das Umbuchungssystem fragt offensichtlich das Kontingent mit dem gleichen Preis ab. Wenn es 3 Paxe sind, auf dem neuen Flug aber nur 2 Plätze für 58,99€ gibt und der nächsthöhere Preis 68,99€ beträgt, dann wird für jeden Pax 68,99€ fällig. Das kennt man ja aus allen Buchungssystemen.

Evtl. kann der Kundendienst das besser, aber man kommt derzeit nicht dran.
 
Zuletzt bearbeitet:

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Nein, auch Umbuchungen spanischer Inlandsflüge von nächster Woche auf Anfang Mai werden mit Tarifdifferenz + Änderung der Gepäckgebühr in Rechnung gestellt - an den 89 bzw. 90 Tagen kann es also nicht liegen.

Ja das mit dem Aufpreis für die Zusatzgebühren habe ich auch festgestellt. Wenn Priority am neuen Datum mehr kostet, wird auch dafür ein Aufpreis verlangt.
 

Mountweazel

Erfahrenes Mitglied
05.11.2016
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58,99€.

Jetzt leuchtet mir aber etwas ein. Das Umbuchungssystem fragt offensichtlich das Kontingent mit dem gleichen Preis ab. Wenn es 3 Paxe sind, auf dem neuen Flug aber nur 2 Plätze für 58,99€ gibt und der nächsthöhere Preis 68,99€ beträgt, dann wird für jeden Pax 68,99€ fällig. Das kennt man ja aus allen Buchungssystemen.

Evtl. kann der Kundendienst das besser, aber man kommt derzeit nicht dran.

Ja so war das gemeint. :idea:
Selbst wenn noch genug Plätze für 58,99€ da wären, nimmt das System meist trotzdem die nächst höhere Klasse. Sehr nervig.

Ja das mit dem Aufpreis für die Zusatzgebühren habe ich auch festgestellt. Wenn Priority am neuen Datum mehr kostet, wird auch dafür ein Aufpreis verlangt.

Die mich betreffenden Buchungen sind tatsächlich alle ohne Zusatzleistungen daher hab ich das noch nicht bemerkt. Interessant ...
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Ja, die Frage ist nur wann. Für Flüge die nichts mit EU261, also Europa, zu tun haben erstattet Delta das Geld nach einem Jahr.

Aber wenn du bei Delta anrufst und danach hier berichtest weißt du es sicher. Noch hast du ja viel Zeit.
 

Mountweazel

Erfahrenes Mitglied
05.11.2016
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Nein, eben nicht. Jede FR-Buchung, die annulliert wird, ist sogesehen ein "Joker".

Ich kenne viele, die ihre annullierten 9,99€-Flüge regelmässig auf RAK, NDR, TNG, Kanaren, AQJ, ETH usw. umbuchen - ganz problemlos online über die Maske nach Annullierung, ganz ohne Aufpreis, selbst wenn bei Umbuchung 3h vor Abflug dann z.B. der gewünschte CGN-BCN lastminute 310€ Oneway kostet.

Deshalb ist es komisch, dass hier von unterschiedlichen Tarifklassen usw. gesprochen wird - diese sind bei Ryanair bei Umbuchungen und Streckenänderungen nach Annullierung völlig EGAL!

Auch bei Stornierungen ist eine kostenlose Umbuchung nur auf einen anderen beliebigen Flug möglich, der maximal 3 Monate nach dem ursprünglichen Datum abfliegt. Ansonsten zahlt man wieder die Fare Difference.
 

Mountweazel

Erfahrenes Mitglied
05.11.2016
313
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CGN
ich habe auch eine Buchung FRA - STN für Ende März die mir gecancelt wurde. Ich kann online weder innerhalb der nächsten 89 Tage ohne Aufpreis umbuchen, egal ob ich FRA - STN anfang Juni probiere, oder Flüge woanders hin im November. Ich soll überall den Aufpreis bezahlen.

Liegts an meiner Buchung, oder mache ich irgendwas falsch? (kenne mich mit Ryanair Umbuchungen halt wirklich gar nicht aus, und zum Schluss wird mir immer angezeigt das ich den Aufpreis bezahlen soll beim Schritt Eingabe der Kreditkartendaten)

Wenn du dich in die Buchung einloggst, steht dort dann Flug annulliert? Ich habe es grade nochmal getestet, bei mir ist es immer noch kostenlos möglich.
Die 89 Tage sind nur eine Schätzung von mir. Evtl. probierst du es erstmal mit einem früheren Datum.

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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Auch bei Stornierungen ist eine kostenlose Umbuchung nur auf einen anderen beliebigen Flug möglich, der maximal 3 Monate nach dem ursprünglichen Datum abfliegt. Ansonsten zahlt man wieder die Fare Difference.

Jede Frist ist gesetzeswidrig.

Mit hat Ryanair Support in der Vergangenheit schon was von 1 Monat oder 2 Wochen erzählt.
 

sascha1987

Erfahrenes Mitglied
17.06.2010
543
40
nähe FRA
Wenn du dich in die Buchung einloggst, steht dort dann Flug annulliert? Ich habe es grade nochmal getestet, bei mir ist es immer noch kostenlos möglich.
Die 89 Tage sind nur eine Schätzung von mir. Evtl. probierst du es erstmal mit einem früheren Datum.

Anhang anzeigen 137042

sieht bei mir genauso aus, funktioniert aber trotzdem nicht. Dann muss ich es wohl weiter über den Chat probieren, vielleicht kommt man ja irgendwann durch - und auch ein früheres Datum geht nicht. Anfang Mai führt ebenfalls dazu, dass mir im letzten Schritt bei der Eingabe der Kreditkartendaten weiterhin der Aufpreis angezeigt wird.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
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Wenn man sich auf eine Umbuchung zu Bedingungen der Airline einlässt (Änderungsvertrag), anstatt seine womöglich weiter greifenden Ansprüche einzufordern, ist eine Befristung natürlich nicht gesetzeswidrig.
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
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Wenn du dich in die Buchung einloggst, steht dort dann Flug annulliert? Ich habe es grade nochmal getestet, bei mir ist es immer noch kostenlos möglich.
Die 89 Tage sind nur eine Schätzung von mir. Evtl. probierst du es erstmal mit einem früheren Datum.

Anhang anzeigen 137042

Bei mir BCN-VLL: Meldung als annulliert, Umbuchung auf Anfang Mai ist wie schon geschrieben auch kostenpflichtig (Aufpreis der Tarifdifferenz + gfls. höhere Gepäckgebühren je nach Flugtermin).

Ich denke das ist Absicht von Ryanair, dass denen der Cash Flow nicht ausgeht und möglichst viele die KK-Daten eingeben ...
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Auch im Falle einer Stornierung kann ich

a) Mit der Airline einen Vertrag schließen, zu DEREN Bedingungen

ODER

b) Meine Rechte aus EG VO 261/2004 fordern.
 
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aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
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hab grad in anderem Forum gelesen, daß in Mauritius jetzt auch tags Ausgangssperre ist und teilweise die Strände gesperrt werden (also die öffentlichen am Surf/kitehotspot südlich von flicnflac lemorne)
 

Atvo

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
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EDDT
Also nochmal: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/legislation/c20201830_de.pdf

Offenbar bieten verschiedene Beförderungsunternehmen ihren Passagieren, die infolge des Ausbruchs von Covid-19 nicht mehr reisen wollen (oder dürfen), Gutscheine an. Passagiere können diese Gutscheine für eine weitere Reise mit demselben Beförderungsunternehmen innerhalb einer von diesem festgelegten Frist verwenden. Diese Situation ist von der Situation zu unterscheiden, in der der Beförderer die Reise annulliert und anstelle der Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung lediglich einen Gutschein anbietet. Schlägt der Beförderer einen Gutschein vor, so kann ein solches Angebot das Recht des Reisenden, sich für eine Erstattung zu entscheiden, nicht beeinträchtigen.

Nach Artikel 5 Absatz 3 besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen, wenn die betreffende Annullierung auf außergewöhnliche Umstände
„zurückgeht“, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.Diese Bedingung sollte als erfüllt gelten, wenn Behörden bestimmte Flüge entweder von Rechts wegen verbieten oder den Personenverkehr in einer Weise untersagen, die de facto die Durchführung des betreffenden Flugs ausschließt.

Diese Bedingung kann auch erfüllt sein, wenn die Annullierung des Flugs unter Umständen erfolgt, unter denen der entsprechende Personenverkehr nicht vollständig verboten ist, sondern auf Personen beschränkt ist, für die Ausnahmeregelungen gelten (z. B. Staatsangehörige oder Einwohner des betreffenden Staates).

Das ist auch nur fair. Erstattung: ja, Ausgleich: nein.
 
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derda

Reguläres Mitglied
28.04.2014
50
1
Keine Ahnung ob hier jemand eine Idee hat, mein Bruder hat gerade auf seinem Rückweg von NZ via Australien, das Problem das Australien keine eVisa mehr ausstellt.
Das betrifft ggf. auch Reisende die nur einen Transit in Sydney / Melbourne haben. Für alles ab 8h Transit benötigt es ein eVisa, normalerweise ja kein Problem, diese werden jetzt auch nicht mehr ausgestellt. Meinem Bruder, der seit gestern auf dem Rückweg von NZ ist und einen 10 Std Umstieg in SYD hat, wurde das Boarding in CHC verweigert.

Er hatte einen Etihad Flug mit Virgin Australia Zubringer von CHC nach SYD, den durfte er nicht besteigen. Da in CHC niemand von EY am Boden ist gestaltete sich alles etwas schwer. Online Umbuchung bei EY nicht möglich, da über OTA gebucht. EY Hotline verweist in der Ansage auch auf OTA. Dieser war im Support nach über ner Stunde allerdings absolut Nutzlos, die gute hat nicht mal verstanden, dass in NZ ja schon der nächste Tag ist und erst nach 20 min gemerkt, dass der ursprüngliche Flug ja schon weg ist und doch nur Etihad was machen kann. Bei EY bin ich dann 2x nach über 2h Wartemelodie aus der Leitung geflogen. Ums kurz zu machen, Umbuchung oder Reaktivierung des Tickets (um dann mit anderem Flug mit dann weniger Aufenthalt nach SYD zu kommen und den Rest anzutreten) nicht möglich. Am Ende nen neuen Flug aus eigener Kasse gebucht (gar nicht so einfach etwas zu finden, was keinen großen Aufenthalt in Australien hat oder irgendwie durch gesperrte Gebiete geht). Gibts da irgendwelche Ansprüche in Richtung EY? Die konnten ja ihre Leistung nicht erbringen, allerdings ist das Visum ja das Problem des Reisenden.

Ich befürchte, der neue Rückflug ~1300€p.P wird am Ende als allgemeines Lebensrisiko verbucht. Aber ärgerlich ist es schon. Vielleicht hat ja jmd. ne Idee.