Der Spaß geht weiter. Nun wurde die Flixbusverbindung ausgenullt, die uns zu unserer (fliegenden) Ersatzbeförderung bringen sollte
In den ABB von Flixbus steht dazu folgendes:
"17.2. Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass die Abfahrt der gebuchten Fahrt annulliert werden muss oder sich um mehr als 120 Minuten verzögert oder im Fall einer Überbuchung hat der Fahrgast die Wahl: (a)der frühestmöglichen Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort unter vergleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag angegeben oder (b) der Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort. Der Anspruch auf Erstattung des vollen, bezahlten Fahrpreises erfolgt sowohl für die durchgeführten Teile der Fahrt als auch für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt, falls die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgastes sinnlos geworden ist. Die Erstattung erfolgt in Geld, es sei denn, der Fahrgast ist mit einer anderen Erstattungsform einverstanden und binnen 14 Tagen, nachdem der Erstattungsantrag eingegangen ist oder dem Fahrgast das Wahlangebot nach (a) und (b)unterbreitet wurde."
https://www.flixbus.de/abb
kurz und knapp: Lässt es sich beantworten, ob (a) auch eine Beförderung mit "Ersatzreifen/-schiene", also nicht Flixbus, mit einschließt?
Bei Flugumbuchungen auf Fremdmetall gibt es dazu (schon) Gerichtsurteile. Leider habe ich etwas ähnlich bei Fernbussen nicht gefunden.
Freundliche Grüße
Oliigel