Stornierungen wegen Corona

ANZEIGE

WukongZ

Neues Mitglied
27.04.2020
15
0
ANZEIGE
Mir hat jetzt Oman Air geantwortet, dass sie mir das Ticket erst ab Januar 2021 (12 Monate nach Kauf) zurückerstatten werden. Weiß jemand was ich da jetzt für möglich halten? Darauf beharren dass das Geld innerhalb von 14 Tagen überwiesen wird und sonst mit rechtlichen Schritten drohen?
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
Mir hat jetzt Oman Air geantwortet, dass sie mir das Ticket erst ab Januar 2021 (12 Monate nach Kauf) zurückerstatten werden. Weiß jemand was ich da jetzt für möglich halten? Darauf beharren dass das Geld innerhalb von 14 Tagen überwiesen wird und sonst mit rechtlichen Schritten drohen?

Kommt drauf an welche Strecke du gebucht hast. EU - MCT?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Ich bin kein Jurist, habe es aber durch Mitlesen so verstanden, dass Dir eine frühestmögliche Ersatzbeförderung zusteht! Meiner Meinung nach fällt die LH Verbindung 2 Stunden früher nicht darunter. Also streng genommen nur jede Verbindung die ab 20:25 Uhr startet.

Das stimmt nicht. Die frühestmögliche Ersatzbeförderung darf auch vor der ursprünglichen Uhrzeit liegen, etwa wenn es keinen späteren Flug am selben Tag gibt.

Mir wurde jetzt auch ein Flug gestrichen, und zwar ein Rückflug mit Easyjet von BCN nach SXF. Der Flug ist in etwas mehr als 14 Tagen (5.7.) und war um 20:25 geplant, ich wurde ohne gefragt zu werden umgebucht auf einen Flug um 09:50 morgens. Ich würde also einen ganzen Tag verlieren.
Darauf habe ich allerdings keine Lust, ich möchte den Sonntag noch (weitestgehend) in BCN verbringen. Wenn ich die EU261 richtig verstanden habe, habe ich bei Anullierung eines Flugs das Recht auf eine Ersatzbeförderung zu einem ähnlichen oder späteren Zeitpunkt. Es gibt da entweder einen LH-Flug via FRA der gut zwei Stunden vorher ginge (ähnlicher Zeitpunkt), oder aber irgendwas am nächsten Tag (späterer Zeitpunkt).
Mein Plan wäre es nun an der Hotline von U2 anzufragen ob sie mich von selbst auf einen der anderen Flüge umbuchen (das werden sie vmtl nicht tun), dann einen davon zu buchen und mir die Kosten erstatten zu lassen. Oder übersehe ich da was wichtiges? Ist der Ersatzflug, mit dem ich einen ganzen Tag verliere, angemessen?

Easyjet wird Dich nicht auf eine andere Airline umbuchen. Wenn Du den LH-Flug nehmen wirst, musst Du der Umbuchung auf 09:50 gut nachweisbar widersprechen, selber buchen und nach dem Reisedatum zur Erstattung einreichen. (Sei aber darauf gefasst, dass bei einer solchen Konstellation der Gang zum Anwalt nicht unwahrscheinlich wird.)
 
Zuletzt bearbeitet:

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Ne Frage an Mitforisten, denen eine Easyjet-Buchung mit zwei Segmenten an verschiedenen Tagen annulliert wurde (also Hin- und Rück in einer Buchung): habt ihr für jedes Segment die Stornomail bekommen? Normalerweise kommt die Stornomail einen Tag später, als man es in der Buchungsverwaltung selbst erkennen kann. Hier ist ein Fall, dass ein Flug für den 05.07. seit gestern auf annulliert, heute ist keine Stornomail gekommen. (14 Tage laufen morgen ab).

EDIT: Soeben Stornomail eingetrudelt, 23:22, ganz clever, Easyjet.
 
Zuletzt bearbeitet:

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
Nicht ganz, habe Nepal - Muskat - Düsseldorf gebucht, inwiefern hängt das denn damit zusammen?

Die Spielregeln nach EU261 greifen nur wenn du eine Verbindung die von oder in die EU gehen gebucht hast. Und wie du MCT - DUS gebucht hast wäre interessant zu erfahren. Es gibt meines Wissens nach nur MCT - FRA oder MCT - MUC
 

Atvo

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
0
EDDT
Ne Frage an Mitforisten, denen eine Easyjet-Buchung mit zwei Segmenten an verschiedenen Tagen annulliert wurde (also Hin- und Rück in einer Buchung): habt ihr für jedes Segment die Stornomail bekommen? Normalerweise kommt die Stornomail einen Tag später, als man es in der Buchungsverwaltung selbst erkennen kann. Hier ist ein Fall, dass ein Flug für den 05.07. seit gestern auf annulliert, heute ist keine Stornomail gekommen. (14 Tage laufen morgen ab).

EDIT: Soeben Stornomail eingetrudelt, 23:22, ganz clever, Easyjet.

Same same hier, Mail kam um 23:37 Uhr für Flug EJU5706 am 5.7.
 

Atvo

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
0
EDDT
Wie meinst Du das? Bei einer Buchung mit mehreren Segmenten muss man doch jedes (nicht stornierte) Leg einzeln umbuchen und ggf. die Differenz bezahlen. Die stornierten Legs umzubuchen ist mir zu aufwendig, dafür nehme ich das versteckte Erstattungsformular. Das dauert zwar, aber ich habe gerade in der letzen Woche noch Erstattungen erhalten.
Bildschirmfoto 2020-06-20 um 01.48.20.png
 
Zuletzt bearbeitet:

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Wie meinst Du das? Bei einer Buchung mit mehreren Segmenten muss man doch jedes (nicht stornierte) Leg einzeln umbuchen und ggf. die Differenz bezahlen. Die stornierten Legs umzubuchen ist mir zu aufwendig, dafür nehme ich das versteckte Erstattungsformular. Das dauert zwar, aber ich habe gerade in der letzen Woche noch Erstattungen erhalten.
Anhang anzeigen 139731

Das geht nur solange der Flug nicht annulliert ist. Nach Annullierung läuft es über "Manage Disruptions" und da kommt man weiter erst wenn ALLE disrupted Segmente geändert werden. Ein bestimmtes Segment ändern geht nur telefonisch.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.919
München
Für eine bessere Übersichtlichkeit wurden diverse Beiträge aus diesem Sammel-Thread, der mittlerweile in Hinblick auf die je nach Airline/Reiseanbieter sehr unterschiedliche Handhabung eher unübersichtlich geworden ist, in die einzelnen Airline-Bereiche ausgelagert. Dieser Thread dient weiterhin zur Diskussion der Airlines, bei denen jetzt kein so großer dedizierter Gesprächsbedarf besteht, wie z.B. zur Lufthansa.

Maßgeblich für die Diskussion ist die Airline (=Vertragspartner), auf deren Ticketdokument die Reise ausgestellt wurde.

Lufthansa Tickets - Rückerstattungen
Lufthansa Tickets - Umbuchungen / Kulanzregeln
Aegean Tickets (inklusive A3 Miles&Bonus Awards) - Umbuchungen & Stornierungen (Corona)
BA Tickets (inklusive Executive Club Awards) - Umbuchungen & Stornierungen (Corona)
Ryanair / Lauda - Umbuchungen & Stornierungen (Corona)
Easyjet - Umbuchungen & Stornierungen (Corona)
 
Zuletzt bearbeitet:

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
562
843
Ich frage mich mittlerweile ja auch ob man nicht eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen sollte
Mich würde Mal interessieren, welchen Zweck das Ganze überhaupt hat. Flüge auszunullen, aber erst später zu annullieren. Wäre es nicht sinnvoller, im Servicecenter massiv aufzustocken, um möglichst frühzeitig Anfragen bearbeiten zu können?

Mein Flug (8.7.) ist seit Anfang Juni nicht mehr buchbar, damals kostete die Ersatzverbindung noch 170€, jetzt sind wir schon bei 380€. Mit Fristsetzung zur Umbuchung verstreicht nochmal eine Woche, günstiger wird das schonmal nichtmehr. Wenn auch nur 30 Leute auf Ersatzbeförderung bestehen, sind das für easyJet Mehrkosten von mindestens 3200€ seitdem sie wissen, den Flug nicht durchzuführen. Dazu kommen noch evtl. Kosten für Mahnbescheid oder Klage bei nicht fristgerechter Erstattung.
 
  • Like
Reaktionen: MiddleEast

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.400
2.055
Mich würde Mal interessieren, welchen Zweck das Ganze überhaupt hat. Flüge auszunullen, aber erst später zu annullieren. Wäre es nicht sinnvoller, im Servicecenter massiv aufzustocken, um möglichst frühzeitig Anfragen bearbeiten zu können?

Mein Flug (8.7.) ist seit Anfang Juni nicht mehr buchbar, damals kostete die Ersatzverbindung noch 170€, jetzt sind wir schon bei 380€. Mit Fristsetzung zur Umbuchung verstreicht nochmal eine Woche, günstiger wird das schonmal nichtmehr. Wenn auch nur 30 Leute auf Ersatzbeförderung bestehen, sind das für easyJet Mehrkosten von mindestens 3200€ seitdem sie wissen, den Flug nicht durchzuführen. Dazu kommen noch evtl. Kosten für Mahnbescheid oder Klage bei nicht fristgerechter Erstattung.

man gewinnt (als Airline) dadurch Zeit...
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Wenn auch nur 30 Leute auf Ersatzbeförderung bestehen, sind das für easyJet Mehrkosten von mindestens 3200€ seitdem sie wissen, den Flug nicht durchzuführen. Dazu kommen noch evtl. Kosten für Mahnbescheid oder Klage bei nicht fristgerechter Erstattung.

Und ich schätze es sind deutlich weniger als 30 Klagen, die sie sich pro Flug einfangen mit ihrer Masche. Vermutlich eher so 3-4, die kann man dann aus den Einsparungen bezahlen. Wären es 30 Klagen, würden die Airlines ihre Strategie umstellen. Denn dann wäre es teurer.
 

walwal11

Reguläres Mitglied
12.06.2019
76
19
Hatte einen easyJet Flug Wien-Berlin Anfang Juni. Per E-Mail wurde ich 10 Tage vorher über das Storno informiert, also weniger als die 14 Tage. Ich müsste also doch eigentlich Anspruch auf die 250EUR haben?

Schon in der Stornomail weist easyjet darauf hin, dass es sich um "außergewöhnliche Umstände" handelt, daher keine Kompensation. Aber der Flug wäre rechtlich ja durchführbar gewesen, auch WizzAir hat zu dem Zeitpunkt ja bereits Flüge AT-DE durchgeführt. Es sollte also kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen, oder?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Schon in der Stornomail weist easyjet darauf hin, dass es sich um "außergewöhnliche Umstände" handelt, daher keine Kompensation. Aber der Flug wäre rechtlich ja durchführbar gewesen, auch WizzAir hat zu dem Zeitpunkt ja bereits Flüge AT-DE durchgeführt. Es sollte also kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen, oder?

Das ist derzeit strittig und die Rechtsprechung wird es zeigen. Anfang Juni war noch Reisewarnung des AA, darauf wird sich Easyjet berufen.
Du hast natürlich ein Argument, wenn du den Flug relativ kurz vorher gebucht haben solltest und sich bis zum Storno nix in Österreich verändert hat. Die Portale trauen sich derzeit überwiegend wohl noch nicht an diese Fälle ran.

Den Fall müßtest Du vermutlich auf eigenes Risiko vor Gericht bringen. Es gibt sicherlich Chancen, daß die Airline letztendlich kneift, um ein Referenzurteil zu vermeiden.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
562
843
Der Spaß geht weiter. Nun wurde die Flixbusverbindung ausgenullt, die uns zu unserer (fliegenden) Ersatzbeförderung bringen sollte :rolleyes:

In den ABB von Flixbus steht dazu folgendes:

"17.2. Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass die Abfahrt der gebuchten Fahrt annulliert werden muss oder sich um mehr als 120 Minuten verzögert oder im Fall einer Überbuchung hat der Fahrgast die Wahl: (a)der frühestmöglichen Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort unter ve
rgleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag angegeben oder (b) der Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort. Der Anspruch auf Erstattung des vollen, bezahlten Fahrpreises erfolgt sowohl für die durchgeführten Teile der Fahrt als auch für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt, falls die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgastes sinnlos geworden ist. Die Erstattung erfolgt in Geld, es sei denn, der Fahrgast ist mit einer anderen Erstattungsform einverstanden und binnen 14 Tagen, nachdem der Erstattungsantrag eingegangen ist oder dem Fahrgast das Wahlangebot nach (a) und (b)unterbreitet wurde."

https://www.flixbus.de/abb

kurz und knapp: Lässt es sich beantworten, ob (a) auch eine Beförderung mit "Ersatzreifen/-schiene", also nicht Flixbus, mit einschließt?

Bei Flugumbuchungen auf Fremdmetall gibt es dazu (schon) Gerichtsurteile. Leider habe ich etwas ähnlich bei Fernbussen nicht gefunden.

Freundliche Grüße

Oliigel
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.602
117
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Der Spaß geht weiter. Nun wurde die Flixbusverbindung ausgenullt, die uns zu unserer (fliegenden) Ersatzbeförderung bringen sollte :rolleyes:

In den ABB von Flixbus steht dazu folgendes:

"17.2. Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass die Abfahrt der gebuchten Fahrt annulliert werden muss oder sich um mehr als 120 Minuten verzögert oder im Fall einer Überbuchung hat der Fahrgast die Wahl: (a)der frühestmöglichen Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung zum im Beförderungsvertrag festgelegten Zielort unter ve
rgleichbaren Bedingungen wie im Beförderungsvertrag angegeben oder (b) der Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls zum frühestmöglichen Zeitpunkt kostenlose Rückfahrt mit dem Bus zum im Beförderungsvertrag festgelegten Abfahrtsort. Der Anspruch auf Erstattung des vollen, bezahlten Fahrpreises erfolgt sowohl für die durchgeführten Teile der Fahrt als auch für die nicht durchgeführten Teile der Fahrt, falls die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgastes sinnlos geworden ist. Die Erstattung erfolgt in Geld, es sei denn, der Fahrgast ist mit einer anderen Erstattungsform einverstanden und binnen 14 Tagen, nachdem der Erstattungsantrag eingegangen ist oder dem Fahrgast das Wahlangebot nach (a) und (b)unterbreitet wurde."

https://www.flixbus.de/abb

kurz und knapp: Lässt es sich beantworten, ob (a) auch eine Beförderung mit "Ersatzreifen/-schiene", also nicht Flixbus, mit einschließt?

Bei Flugumbuchungen auf Fremdmetall gibt es dazu (schon) Gerichtsurteile. Leider habe ich etwas ähnlich bei Fernbussen nicht gefunden.

Freundliche Grüße

Oliigel

Nimm dir ein Taxi, wenn es dich denn befördern will, und reiche die Rechnung an Flixbus weiter. Zur Not einklagen.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.114
2.292
Was mich aber wundert, ist dass man bei dieser Zahlungsbereitschaft über Opodo bucht und nicht direkt bei der Airline.

Wahrscheinlich Angst gehabt, 2 separate Flugbuchungen bei Eurowings und TUIfly abzusetzen. Oder aus Bequemlichkeit gehandelt... :confused:

Bei 250€/Strecke für STR-HER bzw. HER-STR muss es wohl eine ziemlich kurzfristige Buchung gewesen sein. Das ist ja fast der Maximalpreis für ein Abflugtermin im Mai nach HER... :eek:
 
  • Like
Reaktionen: mayday

walwal11

Reguläres Mitglied
12.06.2019
76
19
Das ist derzeit strittig und die Rechtsprechung wird es zeigen. Anfang Juni war noch Reisewarnung des AA, darauf wird sich Easyjet berufen.
Du hast natürlich ein Argument, wenn du den Flug relativ kurz vorher gebucht haben solltest und sich bis zum Storno nix in Österreich verändert hat. Die Portale trauen sich derzeit überwiegend wohl noch nicht an diese Fälle ran.

Den Fall müßtest Du vermutlich auf eigenes Risiko vor Gericht bringen. Es gibt sicherlich Chancen, daß die Airline letztendlich kneift, um ein Referenzurteil zu vermeiden.

Gebucht hab ich den Flug Mitte April, also eigentlich zum Höhepunkt der Grenzschließungen etc.
Ich verstehe ja auch gar nicht, warum easyjet die Stornos nicht einfach 4 Tage früher rausgeschickt hat. Das war bei denen öfter so, dass sie die Stornos erst 8-10 Tage vor dem Flug offiziell eingespielt haben, obwohl die Flüge längst nicht mehr verkauft wurden. Ein paar Tage früher, und die Sache wäre rechtlich recht klar ...

Klagen würde ich wohl nicht deshalb. Aber ich warte mal ab, wie die Rechtssprechung dann aussieht. :)
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Mich würde Mal interessieren, welchen Zweck das Ganze überhaupt hat. Flüge auszunullen, aber erst später zu annullieren. Wäre es nicht sinnvoller, im Servicecenter massiv aufzustocken, um möglichst frühzeitig Anfragen bearbeiten zu können?

Mein Flug (8.7.) ist seit Anfang Juni nicht mehr buchbar, damals kostete die Ersatzverbindung noch 170€, jetzt sind wir schon bei 380€. Mit Fristsetzung zur Umbuchung verstreicht nochmal eine Woche, günstiger wird das schonmal nichtmehr. Wenn auch nur 30 Leute auf Ersatzbeförderung bestehen, sind das für easyJet Mehrkosten von mindestens 3200€ seitdem sie wissen, den Flug nicht durchzuführen. Dazu kommen noch evtl. Kosten für Mahnbescheid oder Klage bei nicht fristgerechter Erstattung.

Eine Blockstunde Flugleistung kostet ca. 2000-2500 €. Dazu Flughafengebühren etc. Die Ersparnis der Fluggesellschaft kannst Du nun selber ungefähr ausrechnen, wenn sie statt einen Umlauf durchzuführen den geschätzt 10 hartnäckisten Querulanten, die auf dem Hinflug gebucht geblieben sind (Rückflüge dürfen ja fast leer sein) Kosten der Ersatzbeförderung erstattet.

Da soll Easyjet nicht mit außergewöhnlichen Umständen argumentieren. Wenn es der Airline möglich ist, etwa am 5. Juli von Basel nach Olbia zu fliegen, kann man schlecht erklären, dass Amsterdam nach Olbia wegen außergewöhnlicher Umstände annulliert wird ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Oliigel