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Im April war ich mit zwei separat gebuchten Flügen in die Streiksituation der SAS geraten. Es gab 2 unrechtmäßige Abbuchungen von meiner Kreditkarte, bei der ich auf die zugesagte Erstattung vertraut habe, die selbstverständlich nicht gekommen ist, sowie einen Betrag von 145,67 Euro an verauslagten Hotelkosten aus Umbuchung, der ebenfalls nicht erstattet wurde. Über die Hotline und per Einschreiben lässt sich diese Angelegenheit offenbar nicht klären. Ich bewerte den Sachverhalt mittlerweile als Diebstahl.
Falls es hier im Forum andere User gibt, bei denen ebenfalls unberechtigterweise von der Kreditkarte abgebucht wurde, freue ich mich über einen Hinweis.
- Da mein Ärger über diese Geschichte mittlerweile massiv gestiegen ist, und ich die Situation nicht auf sich beruhen lassen möchte, auch wenn es nur ein Betrag von ca. 240 Euro ist, habe ich nun eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Diebstahls in 2 Fällen sowie des Betrugs bei arglistiger Täuschung aufgesetzt. Ich finde das Verhalten der SAS in diesem Fall unakzeptabel. Er geht Montag eine Strafanzeige an die entsprechende Staatsanwaltschaft, ebenso an mein Kreditkartenunternehmen und ich beabsichtige es, sie auf der SAS Seite bei FB einzustellen.
Ich erwarte durch die Strafanzeige keine Erstattung, aber eine erste Reaktion der SAS
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige gegen die Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airline System (im folgenden SAS) die laut Website als Scandinavian Airlines System-Denmark-Norway-Sweden firmiert, reg. no 902001-7720, 195 87 Stockholm, Schweden) unter den Postadressen (Customer Care, 19587 Stockholm, Schweden, ohne Straßenangabe) bzw. (BOX 991, 16212 Vällingby, Schweden), vertreten durch den CEO Rickard Gustafson bzw. den Vorstand als handelnde Personen, wegen des Verdachts des Diebstahls in 2 Fällen in Verbindung mit arglistiger Täuschung und Betrug bei Vorsatz sowie eines zusätzlichen Fall des Betrugs zum finanziellen Schaden des Anzeige-Stellers in Verbindung mit arglistiger Täuschung.
Die Strafanzeige wird bei Staatsanwaltschaft in Frankfurt a.M. gestellt, da der zweifache Diebstahl zu Lasten meiner Kreditkarte bei der American Express Bank erfolgte, die am Sitz der Bank in Frankfurt am Main geführt wird.
Zu den Tathergängen
D I E B S T A H L 1
Am 24.4.2019 wurden 39,44 € (SKR 405 plus Entgelt € 0,77 Gebühr) von meiner Kreditkarte Nr. 3750xxxxxxxxx bei der American Express Bank Frankfurt abgebucht. Laut Abbuchungstext bezog sich die Abbuchung auf einen Flugschein unter Ticket Nr. 117 - 4550012289, die mir nicht bekannt ist, unter der ich auch nicht geflogen bin. Ich bezog diese Abbuchung zunächst auf den von mir bei der SAS gebuchten Flug am 26.4.2019 unter Buchungsnr. LMUMB9 und Ticket Nr. 117 - 24605619 von Hamburg nach Stockholm bei Umsteigen in Kopenhagen, geführt unter den Flugnummern HAM - CPH mit Flug SK 1648 und CHP - OSL mit Flug SK 1450 und mein ursprünglich über die APP der SAS gebuchtes Upgrade-Angebot für die Strecke Kopenhagen-Oslo. Ob dem tatsächlich so ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Auf der Abbuchung ist eine Ticket Nr. 117 - 4550012289 angegeben, die mir nicht bekannt ist, unter der ich nicht geflogen bin. Es kann sich also auch um eine diebstahlsmäßige Abbuchung unter einer fiktiven Ticketnummer handeln.
Beweis: ANLAGE 1 Kontoauszug American Express CC
Beweis: ANLAGE 2 Buchung LMUMB
Seit Anfang des Monats April 2019 war durch eine Vielzahl an Veröffentlichungen in Presse und Medien öffentlich bekannt, dass die Flüge der SAS ab dem 26.42019 durch einen Pilotenstreik bis auf wenige Ausnahmen ausfallen würden. Ich wurde daher am 23.4.2019 von der SAS auf einen Direktflug Hamburg Oslo unter Flugnummer SK 4830 umgebucht, durchgeführt von einer nicht-bestreikten Tochtergesellschaft, den ich auch nutzte, um nach Oslo zu gelangen. Der Bordkarte lässt sich entnehmen, dass für diesen Ersatzflug abweichend von den ursprünglichen Flügen eine Ticket-Nr. 11 - 2461341937 zugrunde gelegt wird. Ein Upgrade wurde auf diesem Flug nicht gewährt.
Beweis: ANLAGE 3
Unter Telefonnummer SAS Deutschland: +49 1806 117 002 (Customer Care) widersprach ich der Abbuchung, da zum Zeitpunkt der Abbuchung bereits bekannt war, dass der betreffende Flug streikbedingt gestrichen worden war und die entsprechende Leistung daher nicht nur nicht erbracht wurde, sondern grundsätzlich gar nicht erbracht werden konnte. Dies war zum Zeitpunkt der Abbuchung der SAS bekannt. Die Geschäftsbedingungen der SAS besagen zweifelsfrei, dass eine Upgrade Gebühr nicht berechnet wird, wenn die Leistung nicht erbracht wird .„If you are not upgraded, you will keep your original ticket, and you won't be charged anything“ .
Beweis: ANLAGE 4 Boarding Pass
Die Zusage der SAS Mitarbeiterin, der strittige Betrag würde als Versehen selbstverständlich zeitnah automatisch erstattet werden, wurde aber nicht eingehalten. Bei weiteren telefonischen Nachfragen wurde ich darauf verwiesen, ich solle auf dem auf der Website der SAS (www.flysas.com/de) online bereitgestellten Formular einen Erstattungsanspruch stellen. Dies erwies sich als Desinformation, dieses Formular ermöglicht Erstattungen in Zusammenhang mit der EU Fluggastrechte-Verordnung der EU, sieht aber grundsätzlich keine online-Antragsmöglichkeit für eine Erstattung bei zu Unrecht abgebuchten Beträgen wie in meinem Fall vor.
Auf wiederum weitere Nachfragen bei der Kunden-Hotline der SAS erhielt ich von der Kundenbetreuung höchst widerwillig eine Postanschrift zur Einreichung meiner Ansprüche. Dies erfolgte am 8.5.2019 per Einschreiben.
Beweis: ANLAGEN 5 und 6
Es erfolgte bis zum Tag der Anzeigeerstellung weder eine Erstattung des unrechtmäßig entwendeten Betrags, noch eine Eingangsbestätigung oder gar ein inhaltliche Kommunikation zum Sachverhalt. Durch den zeitlichen Verlauf und die Verweigerung jeder Kommunikation über den Sachverhalt, auch unter Berücksichtigung von erhöhtem Arbeitsanfall durch die Streikereignisse, muss ich nun davon ausgehen, dass es sich um einen vorsätzlichen Diebstahl des genannten Betrags zum Zweck der Bereicherung handelt und nicht etwa um organisatorisches Versehen, das ja nach meinen Hinweisen jederzeit von der SAS hätte durch Erstattung korrigiert werden können. Fast 2,5 Monate stellen hierfür einen mehr ausreichenden Zeitraum dar.
D I E B S T A H L 2
Ein zweiter Diebstahl ereignete sich am 25.4.2019 durch die SAS bei identischem Ablauf und Sachverhalt: Am 25.4.2019 wurden 48,76 € (SKR 500 plus Entgelt € 0,96 Gebühr) von meiner Kreditkarte Nr. 3750xxxxx bei der American Express Bank Frankfurt abgebucht. Laut Abbuchungstext bezog sich die Abbuchung auf einen Flugschein unter Ticket Nr. 117 - 4550012450, die mir nicht bekannt ist und unter dem ich auch nicht geflogen bin.
Beweis: ANLAGE 7
Ich bezog diese Abbuchung wiederum zunächst auf den von mir bei der SAS gebuchten Flug am 27.4.2019 unter Buchungsnummer LJMTGQ und Ticket Nr. 117 - 2460561932 von Stockholm nach Hamburg bei Umsteigen in Kopenhagen, geführt bei Umsteigen in Kopenhagen unter den Flugnummern Stockholm - Kopenhagen mit Flug SK 1407 und Kopenhagen - Hamburg mit Flug SK 647 und mein ursprünglich über die APP der SAS gebuchtes Upgrade-Angebot für die Strecke Stockholm - Kopenhagen. Ob dem tatsächlich so ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Auf der Abbuchung ist, wie bereits erwähnt, die Ticket Nr. 117 - 4550012450 angegeben, die mir nicht bekannt ist. Es kann sich also auch hier um eine weitere diebstahlsmäßige Abbuchung unter einer fiktiven Ticketnummer handeln.
Beweis: ANLAGE 8
Hinsichtlich der Geschäftsbedingungen der SAS verweise ich wiederum auf Anlage 4. Auch diese Abbuchung erfolgte widerrechtlich, die Leistung, für die ich geboten hatte, konnte auch hier aufgrund der Streiksituation grundsätzlich gar nicht erbracht werden. Eine Abbuchung hätte also unterlassen werden müssen. Dieses war der SAS zum Zeitpunkt der Abbuchung bekannt.
Streikbedingt konnte ich am 27.4.2019 nicht wie gebucht mit der SAS zurück an meinen Wohnort Hamburg fliegen, da alle gebuchten Flüge storniert waren, sondern wurde mit einem Tag Verspätung am 28.4.2019 von der SAS mit Flug SK 2645 unter Ticket Nr. 117- 2461561310 zurückgebracht
Beweis: ANLAGE 9 (Bordkarte)
Eine telefonische und schriftliche Reklamation des unrechtmäßig abgebuchten Betrages erfolgte in identischer Weise wie bei Diebstahl 1. Wiederum erfolgte keine Erstattung, wiederum wurde eine Zusatzleistung in der Absicht der Bereicherung abgebucht, obwohl zum Zeitpunkt der Abbuchung bereits bekannt, dass diese Leistung streikbedingt grundsätzlich nicht erbracht werden konnte. Hätte es sich hier um ein organisatorisches Missverständnis gehandelt, so wäre spätestens nach meinen telefonischen Hinweisen und der Aufforderung zur Erstattung per Einschreiben für einen Zeitraum von 2,5 Monaten die Möglichkeit der Erstattung gegeben gewesen.
B E T R U G und a r g l i s t i g e T ä u s c h u n g durch die SAS
Aufgrund der widersprüchlichen Umbuchungen und Informationen der SAS für meinen streikbedingt ausfallenden Flug Stockholm - Hamburg am 27.4.2019 gemäß ANLAGE 8 entstand mir ein weiterer Schaden in Höhe von CHF 161,60, Euro 145,27, durch Betrug und arglistige Täuschung der SAS.
Beweis: ANLAGE 10 Hotelrechnung
Der Sachverhalt im Einzelnen: Als ich für meinen Rückflug am 27.4.2019 am Kundenschalter der SAS Terminal 5 des Flughafens Stockholm Arlanda erschien, um gemäß Informationsblatt der SAS eine Ersatzbeförderung zu erlangen, wurde ich für den Abend des selben Tages auf eine Verbindung Stockholm - Zürich am 27.4.2019 um 19:10 mit Weiterbeförderung nach Hamburg am Morgen des 28.4.2019 von SAS Mitarbeitern am Kundenschalter die Fluggesellschaft SWISS umgebucht. Ebenso wurde mir in Verbindung mit ANLAGE 12 glaubhaft versichert, die Hotelkosten in Zürich würden von der SAS gegen Einreichung der Rechnung übernommen werden, ich solle sie bitte verauslagen. Da ich online eingecheckt hatte, als Beweis die Fotos der elektronischen Bordkarten der SWISS.
Beweis: ANLAGE 12: Informationsblatt der SAS
Beweis: ANLAGE 13 Bordkarte Stockholm- Zürich
Beweis: ANLAGE 14 Bordkarte Zürich- Hamburg
In gutem glauben auf die Zusicherung der SAS buchte ich ein Hotel am Flughafen Zürich und bezahlte es mit meiner Kreditkarte. Als ich mich im Einsteigevorgang befand, wurde mir kurzfristig mitgeteilt, ich solle zum Kundenschalter der SAS zurückkehren und sei auf einen anderen Flug umgebucht.
Am Kundenschalter der SAS erhielt ich die Bordkarte für den bereits unter Diebstahl 2 erwähnten Rückflug nach Hamburg am 28.4.2019 auf einer nicht vom Streik betroffenen Tochtergesellschaft der SAS sowie einen Gutschein für die Übernachtung am Flughafen Stockholm Arlanda. Erneut wurde mir versichert, die Kosten der Übernachtung in Zürich würden übernommen werden.
Beweis: ANLAGE 15 Bordkarte Flug Stockholm Hamburg am 28.4.2019
Eine Stornierung und Erstattung des Hotels in Zürich erwies sich in der gegebenen zeitlichen Situation als nicht möglich.
Beweis: ANLAGE 16
Daher habe ich mit dem bereits vorstehend genannten Schreiben vom 7.5. 2019 unter (ANLAGE 5 und 6) die SAS absprachegemäß per Einschreiben zur Erstattung des Betrages der Hotelrechnung aufgefordert. Diese erfolgte aber ebenso wie in vorstehenden Diebstahlsfällen nicht, es erfolgte keinerlei Reaktion.
Weitere Beweismittel, insbesondere beschriebenen Sachverhalt und zum SAS Streik, reiche ich auf Anforderung nach. - -
Ich bitte um Übersendung einer Eingangsbestätigung
Falls es hier im Forum andere User gibt, bei denen ebenfalls unberechtigterweise von der Kreditkarte abgebucht wurde, freue ich mich über einen Hinweis.
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