SK: Strafanzeige gegen die SAS

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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
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Hamburg
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Im April war ich mit zwei separat gebuchten Flügen in die Streiksituation der SAS geraten. Es gab 2 unrechtmäßige Abbuchungen von meiner Kreditkarte, bei der ich auf die zugesagte Erstattung vertraut habe, die selbstverständlich nicht gekommen ist, sowie einen Betrag von 145,67 Euro an verauslagten Hotelkosten aus Umbuchung, der ebenfalls nicht erstattet wurde. Über die Hotline und per Einschreiben lässt sich diese Angelegenheit offenbar nicht klären. Ich bewerte den Sachverhalt mittlerweile als Diebstahl.


  1. Da mein Ärger über diese Geschichte mittlerweile massiv gestiegen ist, und ich die Situation nicht auf sich beruhen lassen möchte, auch wenn es nur ein Betrag von ca. 240 Euro ist, habe ich nun eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Diebstahls in 2 Fällen sowie des Betrugs bei arglistiger Täuschung aufgesetzt. Ich finde das Verhalten der SAS in diesem Fall unakzeptabel. Er geht Montag eine Strafanzeige an die entsprechende Staatsanwaltschaft, ebenso an mein Kreditkartenunternehmen und ich beabsichtige es, sie auf der SAS Seite bei FB einzustellen.

    Ich erwarte durch die Strafanzeige keine Erstattung, aber eine erste Reaktion der SAS


    STRAFANZEIGE


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit stelle ich Strafanzeige gegen die Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airline System (im folgenden SAS) die laut Website als Scandinavian Airlines System-Denmark-Norway-Sweden firmiert, reg. no 902001-7720, 195 87 Stockholm, Schweden) unter den Postadressen (Customer Care, 19587 Stockholm, Schweden, ohne Straßenangabe) bzw. (BOX 991, 16212 Vällingby, Schweden), vertreten durch den CEO Rickard Gustafson bzw. den Vorstand als handelnde Personen, wegen des Verdachts des Diebstahls in 2 Fällen in Verbindung mit arglistiger Täuschung und Betrug bei Vorsatz sowie eines zusätzlichen Fall des Betrugs zum finanziellen Schaden des Anzeige-Stellers in Verbindung mit arglistiger Täuschung.

    Die Strafanzeige wird bei Staatsanwaltschaft in Frankfurt a.M. gestellt, da der zweifache Diebstahl zu Lasten meiner Kreditkarte bei der American Express Bank erfolgte, die am Sitz der Bank in Frankfurt am Main geführt wird.

    Zu den Tathergängen


    D I E B S T A H L 1

    Am 24.4.2019 wurden 39,44 € (SKR 405 plus Entgelt € 0,77 Gebühr) von meiner Kreditkarte Nr. 3750xxxxxxxxx bei der American Express Bank Frankfurt abgebucht. Laut Abbuchungstext bezog sich die Abbuchung auf einen Flugschein unter Ticket Nr. 117 - 4550012289, die mir nicht bekannt ist, unter der ich auch nicht geflogen bin. Ich bezog diese Abbuchung zunächst auf den von mir bei der SAS gebuchten Flug am 26.4.2019 unter Buchungsnr. LMUMB9 und Ticket Nr. 117 - 24605619 von Hamburg nach Stockholm bei Umsteigen in Kopenhagen, geführt unter den Flugnummern HAM - CPH mit Flug SK 1648 und CHP - OSL mit Flug SK 1450 und mein ursprünglich über die APP der SAS gebuchtes Upgrade-Angebot für die Strecke Kopenhagen-Oslo. Ob dem tatsächlich so ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Auf der Abbuchung ist eine Ticket Nr. 117 - 4550012289 angegeben, die mir nicht bekannt ist, unter der ich nicht geflogen bin. Es kann sich also auch um eine diebstahlsmäßige Abbuchung unter einer fiktiven Ticketnummer handeln.

    Beweis: ANLAGE 1 Kontoauszug American Express CC

    Beweis: ANLAGE 2 Buchung LMUMB

    Seit Anfang des Monats April 2019 war durch eine Vielzahl an Veröffentlichungen in Presse und Medien öffentlich bekannt, dass die Flüge der SAS ab dem 26.42019 durch einen Pilotenstreik bis auf wenige Ausnahmen ausfallen würden. Ich wurde daher am 23.4.2019 von der SAS auf einen Direktflug Hamburg Oslo unter Flugnummer SK 4830 umgebucht, durchgeführt von einer nicht-bestreikten Tochtergesellschaft, den ich auch nutzte, um nach Oslo zu gelangen. Der Bordkarte lässt sich entnehmen, dass für diesen Ersatzflug abweichend von den ursprünglichen Flügen eine Ticket-Nr. 11 - 2461341937 zugrunde gelegt wird. Ein Upgrade wurde auf diesem Flug nicht gewährt.

    Beweis: ANLAGE 3

    Unter Telefonnummer SAS Deutschland: +49 1806 117 002 (Customer Care) widersprach ich der Abbuchung, da zum Zeitpunkt der Abbuchung bereits bekannt war, dass der betreffende Flug streikbedingt gestrichen worden war und die entsprechende Leistung daher nicht nur nicht erbracht wurde, sondern grundsätzlich gar nicht erbracht werden konnte. Dies war zum Zeitpunkt der Abbuchung der SAS bekannt. Die Geschäftsbedingungen der SAS besagen zweifelsfrei, dass eine Upgrade Gebühr nicht berechnet wird, wenn die Leistung nicht erbracht wird .„If you are not upgraded, you will keep your original ticket, and you won't be charged anything“ .

    Beweis: ANLAGE 4 Boarding Pass

    Die Zusage der SAS Mitarbeiterin, der strittige Betrag würde als Versehen selbstverständlich zeitnah automatisch erstattet werden, wurde aber nicht eingehalten. Bei weiteren telefonischen Nachfragen wurde ich darauf verwiesen, ich solle auf dem auf der Website der SAS (www.flysas.com/de) online bereitgestellten Formular einen Erstattungsanspruch stellen. Dies erwies sich als Desinformation, dieses Formular ermöglicht Erstattungen in Zusammenhang mit der EU Fluggastrechte-Verordnung der EU, sieht aber grundsätzlich keine online-Antragsmöglichkeit für eine Erstattung bei zu Unrecht abgebuchten Beträgen wie in meinem Fall vor.

    Auf wiederum weitere Nachfragen bei der Kunden-Hotline der SAS erhielt ich von der Kundenbetreuung höchst widerwillig eine Postanschrift zur Einreichung meiner Ansprüche. Dies erfolgte am 8.5.2019 per Einschreiben.

    Beweis: ANLAGEN 5 und 6

    Es erfolgte bis zum Tag der Anzeigeerstellung weder eine Erstattung des unrechtmäßig entwendeten Betrags, noch eine Eingangsbestätigung oder gar ein inhaltliche Kommunikation zum Sachverhalt. Durch den zeitlichen Verlauf und die Verweigerung jeder Kommunikation über den Sachverhalt, auch unter Berücksichtigung von erhöhtem Arbeitsanfall durch die Streikereignisse, muss ich nun davon ausgehen, dass es sich um einen vorsätzlichen Diebstahl des genannten Betrags zum Zweck der Bereicherung handelt und nicht etwa um organisatorisches Versehen, das ja nach meinen Hinweisen jederzeit von der SAS hätte durch Erstattung korrigiert werden können. Fast 2,5 Monate stellen hierfür einen mehr ausreichenden Zeitraum dar.


    D I E B S T A H L 2

    Ein zweiter Diebstahl ereignete sich am 25.4.2019 durch die SAS bei identischem Ablauf und Sachverhalt: Am 25.4.2019 wurden 48,76 € (SKR 500 plus Entgelt € 0,96 Gebühr) von meiner Kreditkarte Nr. 3750xxxxx bei der American Express Bank Frankfurt abgebucht. Laut Abbuchungstext bezog sich die Abbuchung auf einen Flugschein unter Ticket Nr. 117 - 4550012450, die mir nicht bekannt ist und unter dem ich auch nicht geflogen bin.

    Beweis: ANLAGE 7

    Ich bezog diese Abbuchung wiederum zunächst auf den von mir bei der SAS gebuchten Flug am 27.4.2019 unter Buchungsnummer LJMTGQ und Ticket Nr. 117 - 2460561932 von Stockholm nach Hamburg bei Umsteigen in Kopenhagen, geführt bei Umsteigen in Kopenhagen unter den Flugnummern Stockholm - Kopenhagen mit Flug SK 1407 und Kopenhagen - Hamburg mit Flug SK 647 und mein ursprünglich über die APP der SAS gebuchtes Upgrade-Angebot für die Strecke Stockholm - Kopenhagen. Ob dem tatsächlich so ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Auf der Abbuchung ist, wie bereits erwähnt, die Ticket Nr. 117 - 4550012450 angegeben, die mir nicht bekannt ist. Es kann sich also auch hier um eine weitere diebstahlsmäßige Abbuchung unter einer fiktiven Ticketnummer handeln.

    Beweis: ANLAGE 8

    Hinsichtlich der Geschäftsbedingungen der SAS verweise ich wiederum auf Anlage 4. Auch diese Abbuchung erfolgte widerrechtlich, die Leistung, für die ich geboten hatte, konnte auch hier aufgrund der Streiksituation grundsätzlich gar nicht erbracht werden. Eine Abbuchung hätte also unterlassen werden müssen. Dieses war der SAS zum Zeitpunkt der Abbuchung bekannt.

    Streikbedingt konnte ich am 27.4.2019 nicht wie gebucht mit der SAS zurück an meinen Wohnort Hamburg fliegen, da alle gebuchten Flüge storniert waren, sondern wurde mit einem Tag Verspätung am 28.4.2019 von der SAS mit Flug SK 2645 unter Ticket Nr. 117- 2461561310 zurückgebracht

    Beweis: ANLAGE 9 (Bordkarte)

    Eine telefonische und schriftliche Reklamation des unrechtmäßig abgebuchten Betrages erfolgte in identischer Weise wie bei Diebstahl 1. Wiederum erfolgte keine Erstattung, wiederum wurde eine Zusatzleistung in der Absicht der Bereicherung abgebucht, obwohl zum Zeitpunkt der Abbuchung bereits bekannt, dass diese Leistung streikbedingt grundsätzlich nicht erbracht werden konnte. Hätte es sich hier um ein organisatorisches Missverständnis gehandelt, so wäre spätestens nach meinen telefonischen Hinweisen und der Aufforderung zur Erstattung per Einschreiben für einen Zeitraum von 2,5 Monaten die Möglichkeit der Erstattung gegeben gewesen.

    B E T R U G und a r g l i s t i g e T ä u s c h u n g durch die SAS


    Aufgrund der widersprüchlichen Umbuchungen und Informationen der SAS für meinen streikbedingt ausfallenden Flug Stockholm - Hamburg am 27.4.2019 gemäß ANLAGE 8 entstand mir ein weiterer Schaden in Höhe von CHF 161,60, Euro 145,27, durch Betrug und arglistige Täuschung der SAS.

    Beweis: ANLAGE 10 Hotelrechnung

    Der Sachverhalt im Einzelnen: Als ich für meinen Rückflug am 27.4.2019 am Kundenschalter der SAS Terminal 5 des Flughafens Stockholm Arlanda erschien, um gemäß Informationsblatt der SAS eine Ersatzbeförderung zu erlangen, wurde ich für den Abend des selben Tages auf eine Verbindung Stockholm - Zürich am 27.4.2019 um 19:10 mit Weiterbeförderung nach Hamburg am Morgen des 28.4.2019 von SAS Mitarbeitern am Kundenschalter die Fluggesellschaft SWISS umgebucht. Ebenso wurde mir in Verbindung mit ANLAGE 12 glaubhaft versichert, die Hotelkosten in Zürich würden von der SAS gegen Einreichung der Rechnung übernommen werden, ich solle sie bitte verauslagen. Da ich online eingecheckt hatte, als Beweis die Fotos der elektronischen Bordkarten der SWISS.

    Beweis: ANLAGE 12: Informationsblatt der SAS
    Beweis: ANLAGE 13 Bordkarte Stockholm- Zürich
    Beweis: ANLAGE 14 Bordkarte Zürich- Hamburg

    In gutem glauben auf die Zusicherung der SAS buchte ich ein Hotel am Flughafen Zürich und bezahlte es mit meiner Kreditkarte. Als ich mich im Einsteigevorgang befand, wurde mir kurzfristig mitgeteilt, ich solle zum Kundenschalter der SAS zurückkehren und sei auf einen anderen Flug umgebucht.

    Am Kundenschalter der SAS erhielt ich die Bordkarte für den bereits unter Diebstahl 2 erwähnten Rückflug nach Hamburg am 28.4.2019 auf einer nicht vom Streik betroffenen Tochtergesellschaft der SAS sowie einen Gutschein für die Übernachtung am Flughafen Stockholm Arlanda. Erneut wurde mir versichert, die Kosten der Übernachtung in Zürich würden übernommen werden.

    Beweis: ANLAGE 15 Bordkarte Flug Stockholm Hamburg am 28.4.2019

    Eine Stornierung und Erstattung des Hotels in Zürich erwies sich in der gegebenen zeitlichen Situation als nicht möglich.

    Beweis: ANLAGE 16

    Daher habe ich mit dem bereits vorstehend genannten Schreiben vom 7.5. 2019 unter (ANLAGE 5 und 6) die SAS absprachegemäß per Einschreiben zur Erstattung des Betrages der Hotelrechnung aufgefordert. Diese erfolgte aber ebenso wie in vorstehenden Diebstahlsfällen nicht, es erfolgte keinerlei Reaktion.

    Weitere Beweismittel, insbesondere beschriebenen Sachverhalt und zum SAS Streik, reiche ich auf Anforderung nach.​
  2. -
    Ich bitte um Übersendung einer Eingangsbestätigung​


Falls es hier im Forum andere User gibt, bei denen ebenfalls unberechtigterweise von der Kreditkarte abgebucht wurde, freue ich mich über einen Hinweis.
 
Moderiert:

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.809
Hamburg
Sehr interessanter Ansatz. Ich drücke alle vier Daumen. (y)

Danke. Es ist ja eher ein Drohverhalten, aber ich habe beruflich als Manager gute Erfahrungen damit gemacht , den einen oder anderen Konflikt etwa mit Banken, Kreditkartenunternehmen oder Lieferanten, also der üblichen Alltagskriminalität, durch Strafanzeigen zu lösen. Meist reichte schon die Übersendung in Kopie an die Gegenseite.

Keine Ahnung, wohin das bei der SAS (juristisch) führt. Ich hatte keine Lust mich ohne Gegenwehr bestehlen und betrügen zu lassen.
 
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Reaktionen: Hoteltraum

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.809
Hamburg
Wäre es nicht einfacher, einen Anwalt damit zu beauftragen, die geschuldeten Beträge (zivilrechtlich) einzuklagen?

Danke, aber dann müsste ich ja in weitere Vorleistung gehen. Aus einem kürzlichen Beitrag des Users Umsteigers weiss ich, dass die SAS große Mühe gibt aus Deutschland nicht gerichtlich erreichbar zu sein.:)

Mir geht es mittlerweile auch weniger um die geschuldeten Beträge, "die könnte ich auch Greenpeace, Greta oder der Moschee spenden", sondern um das Gefühl, bestohlen und betrogen worden zu sein. Ich möchte primär meinen aufgestauten Ärger loswerden. UND unberechtigterweise von fremden Kreditkarten abzubuchen, halte ich einfach für no-go(n)

Für mich war SAS bisher eine seriöse Fluggesellschaft, nicht Ryanair oder Eurowings
 
Zuletzt bearbeitet:

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.809
Hamburg
Bei der völligen Überlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte würde ich mir hier wenig Hoffnung machen, vor allem bei dem geringen Streitwert.

Da kann durchaus einiges machen, war 15 Jahre ehrenamtlicher Richter an einem hohen Gericht, bin also nicht ganz unerfahren
Werde die Strafanzeige auch an die Staatsanwaltschaft Stockholm schicken:) oder an Dagens Nyheter
 
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Reaktionen: Hoteltraum

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.005
10.073
Trans Balkan Express
D I E B S T A H L 1

Am 24.4.2019 wurden 39,44 € (SKR 405 plus Entgelt € 0,77 Gebühr) von meiner Kreditkarte Nr. 3750xxxxxxxxx bei der American Express Bank Frankfurt abgebucht.

"§ 242 StGB Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt...".

Vielleicht doch besser einen Anwalt beauftragen.
 

costa verde

Aktives Mitglied
10.10.2017
225
231
NUE
Ich habe viel Verständnis für den Ärger, einfach weil man sich auch bei vergleichsweise geringen Beträgen ungern verar... lässt. Aber angesichts der Überlastung unserer Justiz wäre es nicht vielleicht besser hinsichtlich sowohl Ressourcen als auch Ergebnis, so einen Fall erst mal vor den Schlichter zu bringen?
 

sundance

Gesperrt
12.05.2014
68
0
Da kann durchaus einiges machen, war 15 Jahre ehrenamtlicher Richter an einem hohen Gericht, bin also nicht ganz unerfahren

Werde die Strafanzeige auch an die Staatsanwaltschaft Stockholm schicken:) oder an Dagens Nyheter



Du warst 15 Jahre Richter und kannst so eine Lappalie nicht auf Augenhöhe und sehr erwachsen mit SAS klären?

Oder meintest Du eventuell doch "ehrenamtlicher Scharfrichter im lokalen Kannichenverein"?

Sorry, aber das liest sich wie ein Troll-Betrag und Du freust Dich, dass hier alle abgehen wie Schmitz Katze.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.668
1.076
Danke. Es ist ja eher ein Drohverhalten, aber ich habe beruflich als Manager gute Erfahrungen damit gemacht , den einen oder anderen Konflikt etwa mit Banken, Kreditkartenunternehmen oder Lieferanten, also der üblichen Alltagskriminalität, durch Strafanzeigen zu lösen. Meist reichte schon die Übersendung in Kopie an die Gegenseite.
Den Stereotyp des renitenten Rentners mit zu viel Zeit erfuellst Du jedenfalls überaus gut.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.042
1.241
DUS, HAJ, PAD
Und mit so einer Sch**** werden Justiz und Behörden behelligt. Kostet Zeit, Kraft und Geld, aber wir beschweren uns dann, dass bei der öffentlichen Hand alles ewig dauert und Steuermilliarden verschlingt...

Du meinst weil die Firmen immer alles billiger anbieten wollen und dafür funktionierenden Support wegrationalisiert haben?
 

DaveT

Erfahrenes Mitglied
09.12.2012
399
71
Weil die Firmen alles billiger anbieten, weil der Kunde einfach nur eines will, nämlich BILLIG und sich dann wundert, dass halt doch alles seinen Preis hat!?

Typische Aussage die komplett am Thema vorbei ist, der Kunde kann oftmals gar nichts anderes mehr buchen, z.B. versuche Doch mal an EW in DE vorbei zukommen wenn man nicht gerade in FRA oder MUC wohnt.
 

grandslam

Erfahrenes Mitglied
02.09.2011
282
0
Typische Aussage die komplett am Thema vorbei ist, der Kunde kann oftmals gar nichts anderes mehr buchen, z.B. versuche Doch mal an EW in DE vorbei zukommen wenn man nicht gerade in FRA oder MUC wohnt.
Du kannst doch problemlos bei EW die Flex-Option hinzubuchen.
Da hast Du alles wonach Du Dich sehnst.

Wie oft hast Du das Geld denn in die Hand genommen?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.042
1.241
DUS, HAJ, PAD
Du kannst doch problemlos bei EW die Flex-Option hinzubuchen.
Da hast Du alles wonach Du Dich sehnst.

Wie oft hast Du das Geld denn in die Hand genommen?

Und mit der Flexoption erreiche ich jemanden bei der EW Flex-Hotline der sich meines Problems annimmt?
Ebenso bekommen Kunden die mit Flex-Option fliegen ihre Flugrechte von EW umgehend ausgezahlt über die EW-Flex Kundendienst Abteilung?
Und EW Flex Tickets werden im Flugausfall den Bestimmungen gemäss auch auf Fremdcarrier umgebucht?

Die Flex-Option ersetzt doch keinen funktionierenden Kundendienst oder Prozesse bei der Fluggesellschaft.

Sie wollen auch nicht nur sparen, weil der Kunde billig will. Sondern weil sie mehr vom Umsatz behalten wollen. Kann man von beiden Seiten sehen.
 

DaveT

Erfahrenes Mitglied
09.12.2012
399
71
Du kannst doch problemlos bei EW die Flex-Option hinzubuchen.
Da hast Du alles wonach Du Dich sehnst.

Wie oft hast Du das Geld denn in die Hand genommen?

Stimmt die ersetzt ja auch den Service, Pünktlichkeit etc. aber hier hat janetm alles wichtige zu gesagt.