Das die Gerichte/Verwaltungen so überlastet sind liegt auch daran, dass es seit 2015 zu einem nicht geringen Zuzug nach Deutschland gekommen ist.
Was aber zumindest die Zivilgerichte nicht betrifft.
Aber ja, die StA‘s und VerwG‘s haben damit ne ganze Menge zu tun und das verschärft natürlich die Lage jeden Tag mehr.
Eigentlich wollte ich schreiben, dass man gerade für die Masse an Asylanten sicherlich ein paar separate Kammern schafft und dann andere Kammern nicht damit beschäftigt sein sollten, aber tatsächlich hat man zB beim BayVG München jeder Kammer, egal was sie macht, ein paar Länder für Asylverfahren zugeteilt:
http://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/20190325_geschaeftsverteilung_internet.pdf
Also ja, die Justiz ist freilich überlastet, ich wollte nur darstellen, dass die Justizpolitik nicht gerade förderlich ist aaber trotz des Prinzips vom Zugang zum Rechts justizökonomischen Gründen nicht jeder Firlefanz der Justiz übergeben werden sollte, besonders wenn man zivilrechtliche Möglichkeiten hat.
Andererseits hätte eine vernünftige Justizpolitik mit ordentlicher Ausstattung der Gerichte und StA‘s nach heutigem Stand 2020 und nicht 1940,50 oder 60 auch weitaus sehr viel mehr Möglichkeiten, auch kleinere Sachen anzugehen, zu verfolgen oder jedenfalls schnell zu entscheiden. Denn aus Sicht des OP gilt auch: Man muss sich nicht alles gefallen lassen.
Dann muss man halt ein paar StA‘s mehr einstellen und ein paar Kammern mehr einrichten. Der Staat gibt genug Geld für wirklichen Blödsinn aus. Und der Zuzug nach 2015 wird auch so noch teuer genug.