Streik LH Flugbegleiter ab Juli 19 möglich

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Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
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So ist es.
Und wer das Betriebsverfassungsgesetz kennt, oder zumindest mal gelesen hat, stellt je nach Interpretation fest, dass dies sogar zu den Pflichten eines Betriebsrates gehört. Wenn AG und AN das tun was sie sollen, dann stimmen auch das Produkt in seiner Gesamtheit und die Unternehmenskultur.
Wobei man hier zwischen dem Betriebsrat und der etwas seltsamen Konstruktion beim fliegenden Personal unterscheiden muss.
Hier gibt es in aller Regel eine Tarifkommission der Gewerkschaft die rein gewerkschaftlich agiert. Parallel dazu gibt es meistens eine, auf einem Tarifvertrag PV basierende, Personalvertretung. Letztere nimmt eher die übrigen Handlungen eines Betriebsrates vor, in ihr dürfen auch Nichtmitglieder der Gewerkschaft tätig sein (so sie denn gewählt werden).
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.729
19
https://ufo-online.aero/de/themen/l...ategieklausur-vom-sonntag-den-05-01-2020.html

Am Ende einer kriegerischen Auseinandersetzung von zwei Ländern (LH und UFO) gibt es formal keinen Gewinner, aber es soll ein Friedensabkommen geschlossen werden.
In diesem Friedensabkommen soll ein Land (UFO) sofort alle Waffen abgeben oder vernichten (Friedenspflicht).

Jetzt reden die schon von einer kriegerischen Auseinandersetzung:rolleyes:. So langsam scheinen die bei UFO den Bezug zur Realität zu verlieren. Oder die Nerven liegen blank
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.913
BRU
Jetzt reden die schon von einer kriegerischen Auseinandersetzung:rolleyes:. So langsam scheinen die bei UFO den Bezug zur Realität zu verlieren. Oder die Nerven liegen blank

Also diesen Absatz mit dem Kriegsvergleich fand ich auch völlig daneben....

Und zum Thema Mitsprache der Gewerkschaften. Egal, ob über Betriebsrat, Personalvertretung oder wie auch immer - Unzufriedenheit mit der Unternehmensstrategie wird deswegen nicht zu einem rechtmäßigen Streikgrund.

Ansonsten eine weitere schwammige Veröffentlichung, wo man nicht wirklich schlau draus wird, was genau UFO denn jetzt will, sondern eher eine allgemeine Unzufriedenheit mit Unternehmensklima zum Ausdruck gebracht wird. Aber gut, vielleicht hat man ja Stillschweigen vereinbart.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.913
BRU
Mit solchen Aussagen diskreditiert sich UFO doch vollends. Ein Hohn für alle, die momentan unter wirklichen kriegerischen Auseinandersetzungen leiden müssen.

Abgesehen davon: Sie erwarten, von LH „auf Augenhöhe“, als „gleichberechtigter Partner“ usw. behandelt zu werden, und stellen gleichzeitig öffentlich LH als „Kriegsgegner“ dar….
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
Im Falle Baublis werden wohl „Gewerschaftstätigkeit“ mit “Betriebsratstätigkeit“ vermischt.
Das erstere wäre ggfls. genehmigungspflichtig (Entgelt; Beratung; Nebentätigkeit....) das 2. max. anzuzeigen, was ja bereits durch die Wahl/Ergebnisaushang etc. erfolgt.

Das habe ich eben anders gelesen, auch Gewerkschaftstätigkeit ist eigentlich maximal anzeigepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig - laut Oliver will aber LH hierfür eine Genhemigung - freiberufliche Tätigkeit ist aber noch ein anderes Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
Wobei man hier zwischen dem Betriebsrat und der etwas seltsamen Konstruktion beim fliegenden Personal unterscheiden muss.
Hier gibt es in aller Regel eine Tarifkommission der Gewerkschaft die rein gewerkschaftlich agiert. Parallel dazu gibt es meistens eine, auf einem Tarifvertrag PV basierende, Personalvertretung. Letztere nimmt eher die übrigen Handlungen eines Betriebsrates vor, in ihr dürfen auch Nichtmitglieder der Gewerkschaft tätig sein (so sie denn gewählt werden).


Das ist ein Problem des Tarifvertragsgesetzes, danach ist eben nicht der BR/PV tariffähig, sondern nur eine Gewerkschaft. Definitiv ein Punkt, den man ändern sollte.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.260
851
und unlautere/geschäftsschädigende Konkurrenz kann ggf. nicht genehmigt werden. Allerdings ist der Begriff Konkurrenz hier sicherlich eher nicht angebracht, denn sie sind ja Gegner ;)
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.131
237
FRA
Das habe ich eben anders gelesen, auch Gewerkschaftstätigkeit ist eigentlich maximal anzeigepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig - laut Oliver will aber LH hierfür eine Genhemigung - freiberufliche Tätigkeit ist aber noch ein anderes Thema.

Gewerkschaft ist quasi gleichzusetzen mit „irgendeiner“ anderen Firma => man arbeitet für Geld.
In Betriebsvereinbarungen ist geregelt, dass Nebentätigkeiten zu genehmigen sind.
Betriebsratstätigkeit kann keiner verbieten und muss auch nicht genehmigt werden.
 
F

feb

Guest
Mit solchen Aussagen diskreditiert sich UFO doch vollends. Ein Hohn für alle, die momentan unter wirklichen kriegerischen Auseinandersetzungen leiden müssen.

Aufgehängt an dem in der Tat völlig unpassenden und geschmacklosen Vergleich in der UFO-Veröffentlichung versuchst du die Gewerkschaft als Verhandlungs- und Tarifpartner abzuschießen, als wärst Du einer der hoch bezahlten Scharfmacher der LH- Zentrale. Der Beifall hierfür lässt mich stirnrunzeln. Ein echter Stockfehler der UFO und schon singen alle wieder das Lied der LH- Vorstände.

Derzeit blockiert - sehe ich das richtig? - die LH die ursprünglich zugesagte "große Schlichtung". Bei der kleinen Schlichtung kommt man nicht weiter. Nach dem verlorenen Rechtsstreit um die Tariffähigkeit der UFO versucht die LH durch die Kündigung des Vorstandsbeauftragten Baublies die Vertreter der Gewerkschaft zu sanktionieren und gefügig zu machen. Zusätzlich verschärft die LH (rechtlich wiederum fragwürdig) die Nebentätigkeitsregeln, um die Arbeitnehmervertreter klein zu bekommen.

Wo bleiben die Foristen, die der LH sagen, was angesagt ist um die Tarifauiseinandersetzung zu beenden: Große Schlichtung und verhandeln, verhandeln und verhandeln, bis der Sessel tropfnass ist.
 
A

Anonym-36803

Guest
Aufgehängt an dem in der Tat völlig unpassenden und geschmacklosen Vergleich in der UFO-Veröffentlichung versuchst du die Gewerkschaft als Verhandlungs- und Tarifpartner abzuschießen, als wärst Du einer der hoch bezahlten Scharfmacher der LH- Zentrale. Der Beifall hierfür lässt mich stirnrunzeln. Ein echter Stockfehler der UFO und schon singen alle wieder das Lied der LH- Vorstände.

Derzeit blockiert - sehe ich das richtig? - die LH die ursprünglich zugesagte "große Schlichtung". Bei der kleinen Schlichtung kommt man nicht weiter. Nach dem verlorenen Rechtsstreit um die Tariffähigkeit der UFO versucht die LH durch die Kündigung des Vorstandsbeauftragten Baublies die Vertreter der Gewerkschaft zu sanktionieren und gefügig zu machen. Zusätzlich verschärft die LH (rechtlich wiederum fragwürdig) die Nebentätigkeitsregeln, um die Arbeitnehmervertreter klein zu bekommen.

Wo bleiben die Foristen, die der LH sagen, was angesagt ist um die Tarifauiseinandersetzung zu beenden: Große Schlichtung und verhandeln, verhandeln und verhandeln, bis der Sessel tropfnass ist.

Wie schön muss es sein, in einer Welt zu leben, in der es nur schwarz und weiß gibt und die Gewerkschaften immer die Guten und die Arbeitgeber immer die Bösen sind. Anders als Du bin ich (und ich vermute der "Beifall" genauso) in der Lage, die Situation differenziert zu sehen.

Nach meinen Dafürhalten ist es UFO, die die "große Schlichtung" blockiert, da man dort Themen behandeln möchte, die in einer Schlichtung einfach nichts zu suchen haben, dies aber als Voraussetzung macht. Und dass der Rechtsstreit um die Tariffähigkeit von UFO verloren wurde, ist mir auch neu - sicher kannst Du das mit einem Urteil belegen? M.W. war es ein Entgegenkommen von Lufthansa an UFO, dass man die Klage zurückzieht bzw. vorerst nicht weiterverfolgt.

Wo bleiben nur die Foristen, die der UFO sagen, was angesagt ist, um die Tarifauseinandersetzung zu beenden: Große Schlichtung und verhandeln, verhandeln und verhandeln, bis der Sessel tropfnass ist.

Davon ab, nachdem Du mich persönlich rausgreifst und ansprichst: Ich bin weder Arbeitgeber noch Manager und auch nicht in der Luftfahrtbranche tätig, sondern eine einfache Tarifkraft. Dennoch entscheide ich für mich selbst, wem ich wann glaube und auf wessen Seite ich stehe. Um mal ein Beispiel zu nennen: Bei dem Konflikt zwischen ver.di und der LSG finde ich die Aktionen von ver.di und der LSG-Mitarbeiter (mehr als) gerechtfertigt und würde einen Streik der MA befürworten, auch wenn sie das wohl nicht dürfen. Hier agiert der Lufthansa-Vorstand vollkommen falsch, zumal ich den Verkauf der LSG an sich als Kardinalsfehler ansehe.
 

MrGroover

Master of the 737
30.04.2012
2.714
9
Jetzt reden die schon von einer kriegerischen Auseinandersetzung:rolleyes:. So langsam scheinen die bei UFO den Bezug zur Realität zu verlieren. Oder die Nerven liegen blank

Man kann ja demnächst die FB an Bord fragen, ob man als Passagier nun besser kugelsichere Westen tragen sollte, wenn man sich als Kunde in ein offensichtliches Kriegsgebiet begibt. Ich würde das ganze mit dem Hintergedanken machen, als Pax nun einen Weg zu haben, um die FB gegen die UFO zu mobilisieren. Unzufriedenheit mit dem Management hin oder her, aber wenn schon Pax mit doofen Bemerkungen gegenüber den FB aufgrund der UFO kommen, ist meine Hoffnung, dass auch irgendwann dort mal die Sympathie nachlässt.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Gewerkschaft ist quasi gleichzusetzen mit „irgendeiner“ anderen Firma => man arbeitet für Geld.
In Betriebsvereinbarungen ist geregelt, dass Nebentätigkeiten zu genehmigen sind.
Betriebsratstätigkeit kann keiner verbieten und muss auch nicht genehmigt werden.

Nach dem was ich gelesen habe, ist auch Gewerkschaftstätigkeit nicht genehmigungspflichtig (nur sieht LH es laut Oliver anders).
 
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J

jsm1955

Guest
Unabhängig davon, wer hier den Längsten hat, scheint es mir aber beachtenswert zu sein, dass UFO trotz des unbeholfenen Agierens ein große Unzufriedenheit der Mitarbeiter für sich mobilisieren kann. Das muss keineswegs für schlechte Arbeitsbedingungen sprechen, aus Erfahrung weiss ich, dass auch bei Top-Bedingungen irrationale Unzufriedenheit entstehen kann, wenn man auf einer Insel der Glücksseeligen arbeitet und meint, das sei die Realität.
Aber: LH hat keine Chance, gegen UFO zu argumentieren, wenn die Mitarbeiter mehrheitlich unzufrieden sind.
 
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brummi

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21.12.2010
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FRA
Nach dem was ich gelesen habe, ist auch Gewerkschaftstätigkeit nicht genehmigungspflichtig.

Wo gelesen? Ich kenne nur die BV, nach der alle Nebentätigkeiten zu genehmigen sind.
Warum sollte z.B. Sekretärin bei einer Gewerkschaft anders behandelt werden als in einem anderen Betrieb?
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Wo gelesen? Ich kenne nur die BV, nach der alle Nebentätigkeiten zu genehmigen sind.
Warum sollte z.B. Sekretärin bei einer Gewerkschaft anders behandelt werden als in einem anderen Betrieb?

Auch hier die Frage: Was fällt unter „Nebentätigkeit“? Eine Mitgliedschaft oder auch unentgeltliche aktive Teilnahme an einer Gewerkschaft wird der AG doch nicht verbieten können. Genauso, wie es mir freisteht, in meiner Freizeit unentgeltlich für eine Partei, einen Verein, was auch immer tätig zu sein (zumindest, solange nicht "ethische Konflikte"/Interessenskonflikte auftreten). Oder geht es hier um irgendwie bezahlte Tätigkeiten für eine Gewerkschaft? Wie ja offensichtlich im Fall von Baublies.
 
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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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www.oliver2002.com
Baublies hat die UFO damals offiziell verlassen und hat die CU beraten wie sie bei LH zur einer Gewerkschaft der FB als Alternative zu UFO werden könnte. Dann hat er wieder zur UFO zurück gefunden. Während seiner Zeit bei der CU war er normal bei LH als FB Beschäftigt, aber Krank gemeldet. Anscheinend hat er diese Nebentätigkeit nicht gemeldet. Er ist auch jetzt nicht von der Belegschaft gewählt sie in einer Gewerkschaft zu vertreten. M. E. ist ihm der Erfolg damals zu Kopf gestiegen und er dachte er ist unverwundbar.
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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679
TXL
Das ist der Punkt!
Selbstverständlich ist die Tätigkeit für eine Gewerkschaft (oder den Kleintierzüchterverein oder das Rote Kreuz) als Mitglied und im Ehrenamt nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig gegenüber dem Arbeitgeber.
Dies gilt aber genauso selbstverständlich nicht für eine Anstellung oder für eine freiberufliche Tätigkeit, die bezahlt wird, egal ob bei einer Gewerkschaft oder dem Kleintierzüchterverein. Geregelt im Anstellungsvertrag oder mittels Betriebsvereinbarung. Und das trifft selbstverständlich auch auf eine bezahlte Tätigkeit von Herrn Baublies für UFO zu. Sehen auch die Arbeitsgerichte so.
MB