Streik LH Flugbegleiter ab Juli 19 möglich

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peter42

Moderator
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09.03.2009
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Wo gelesen? Ich kenne nur die BV, nach der alle Nebentätigkeiten zu genehmigen sind.
Warum sollte z.B. Sekretärin bei einer Gewerkschaft anders behandelt werden als in einem anderen Betrieb?

Im Internet. Man erhält im Gegensatz zur BR/PR-Tätigkeit keine Freistellung, muss es aber nicht genehmigen lassen, da es unter die Koalitionsfreiheit fällt.

Freistellungen gibt es aber z.B. für Schöffen, Feuerwehr oder THW.
 
F

feb

Guest
Wie schön muss es sein, in einer Welt zu leben, in der es nur schwarz und weiß gibt und die Gewerkschaften immer die Guten und die Arbeitgeber immer die Bösen sind. Anders als Du bin ich (und ich vermute der "Beifall" genauso) in der Lage, die Situation differenziert zu sehen.

Meine Welt ist bunt und hat alle denkbaren Zwischentöne.

Nach meinen Dafürhalten ist es UFO, die die "große Schlichtung" blockiert, da man dort Themen behandeln möchte, die in einer Schlichtung einfach nichts zu suchen haben, dies aber als Voraussetzung macht.

Auch der so lautende Vorwurf des LH- Vorstandes (s.o. #1188) geht fehl.

Und dass der Rechtsstreit um die Tariffähigkeit von UFO verloren wurde, ist mir auch neu - sicher kannst Du das mit einem Urteil belegen? M.W. war es ein Entgegenkommen von Lufthansa an UFO, dass man die Klage zurückzieht bzw. vorerst nicht weiterverfolgt.

Sehr gerne belege ich Dir deine Fehleinschätzung und zitiere aus LTO- Presseschau vom 07.11.2019 (Hervorhebung d. mich):

HessLAG zu Lufthansa-Streik: Die Lufthansa ist vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung auf Untersagung von Arbeitsniederlegungen gegen die Unabhängige Flugbegleiter Organisation e.V. (UFO) gescheitert. Die von der Organisation für heute und Freitag angekündigten Streiks können stattfinden. Es geht im Streit um die Frage, ob UFO noch Tarifverträge für die Flugbegleiter durchsetzen darf. Nach Auffassung des Gerichts seien die Tarifverträge korrekt gekündigt worden und der Streikbeschluss gültig, erklärte die Vorsitzende Richterin. (...) An der Tariffähigkeit bestünden seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2014 keine Zweifel.
 
Moderiert:

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Meine Welt ist bunt und hat alle denkbaren Zwischentöne.

Ich respektiere, dass Du Dich gegen die Mehrheit im Forum stellst und das Streikrecht hoch hältst, auch wenn ich in der sache andererer Meinung bin. Mit John_Rebus griefst Du aber den Falschen an. Der Vergleich von UFO mit einer kriegerischen Auseinandersetzung ist in der Tat ein Hohn. Wer so martialisch in eine Auseinadersetzung geht, dem fehlt es in der Tat an Gespür von Sensibiltät für die Situation von Kriegsopfern. Auch bekommt man durch martialische Sprüche keine Lösung für den aktuellen Tarifkonflikt. Wenn es tatsächlich nur um mehr Gehalt, die zweite Nacht am Flugziel und ähnliches ginge, wäre schon lange eine Lösung erzielt wurden. Es geht hier aber auch um den Egotrip von Akteuren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Mehrzahl des Kabinenpersonals wie in einem bewaffneten Konflikt fühlt.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Beide Seiten werden ihre Schuld haben. Aber es hatte schon etwas von Vernichtungsfeldzug. Als Kunde steht man kopfschüttelnd davor.
 
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jsm1955

Guest
Das ist der Punkt!
Selbstverständlich ist die Tätigkeit für eine Gewerkschaft (oder den Kleintierzüchterverein oder das Rote Kreuz) als Mitglied und im Ehrenamt nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig gegenüber dem Arbeitgeber.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nebentätigkeit

meint dazu:

Im Arbeitsvertrag darf festgelegt sein, dass jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber unaufgefordert und vor Aufnahme der Nebentätigkeit anzuzeigen ist. Noch nicht endgültig entschieden ist (Stand: 2017), ob dies nur für bezahlte Nebentätigkeiten gilt oder auch für ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten.[SUP][3][/SUP].

unter Verweis auf :
Nebentätigkeit. In: Handbuch Arbeitsrecht. 15. Juni 2017, abgerufen am 6. November 2017.

 

peter42

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09.03.2009
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..... Solange unentgeltlich [emoji6]

Anzeigen musst du es trotz allem, damit der AG Bescheid weiss

Für eine Freistellung ja, sonst gehen die Meinungen auseinander. Schöffen erhalten BTW Schöffengeld.


Auf jeden Fall sind dies alles Nebentätigkeiten, die keiner Genehmigung bedürfen.

Die Bezahlung ist kein notwendiges Kriterium zur Genemigungspflicht. Diese ergibt oder eben nicht sich aus TVs, AVs oder Gesetzen.

Z.B.:“ Nehmen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt.“ verpflichtet den AG zur bezahlten Freistellung (er kann aber Erstattung beantragen)

Ähnlich im Feuerwehrgesetz
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
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237
FRA
Nochmal:
Eine nebenberufliche Tätigkeit gegen Entgelt bedarf der Genehmigung. Der LH TV resp. die BV sind da eindeutig.
Feuerwehr (freiwillige) und Tätigkeiten in ähnlichen Organisationen sind anzuzeigen.
Gewerkschaftstätigkeit macht da keine Ausnahme.
BETRIEBSRATstätigkeit ist die Ausnahme.
Hintergrund ist (war) einfach mal der Schutz davor, dass Kollegen (z.B. in Teilzeit tätig) bei Mitbewerbern anheuern.
Und sowas steht in keinem der TV-Arbeitsverträgen bei LH. Im AT Bereich schon eher
 
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peter42

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09.03.2009
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Nochmal:
Eine nebenberufliche Tätigkeit gegen Entgelt bedarf der Genehmigung. Der LH TV resp. die BV sind da eindeutig.
Feuerwehr (freiwillige) und Tätigkeiten in ähnlichen Organisationen sind anzuzeigen.
Gewerkschaftstätigkeit macht da keine Ausnahme.
BETRIEBSRATstätigkeit ist die Ausnahme.
Hintergrund ist (war) einfach mal der Schutz davor, dass Kollegen (z.B. in Teilzeit tätig) bei Mitbewerbern anheuern.
Und sowas steht in keinem der TV-Arbeitsverträgen bei LH. Im AT Bereich schon eher

Laut LH-TV ja, aber eben nicht generell (die Bezahlung - und wo fängt Bezahlung an 7nd hört Aufwandsentschädigung auf - ist eh nicht Kriterium zur Versagung, sondern die Konkurrenzsituation, Ansehen des AG bzw. auch die Arbeitszeit, die der AG ja überwachen muss).

„ Darf der Arbeitgeber das Engagement in einer Gewerkschaft verbieten?

Nein. Das Engagement in einer Gewerkschaft steht sogar unter besonderem Schutz. Der Arbeitgeber muss das Engagement dulden.“
 
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Anonym-36803

Guest
Meine Welt ist bunt und hat alle denkbaren Zwischentöne.
Hier im Forum, gerade bei den Gewerkschaftsthemen, merkt man davon aber nichts. Im Gegenteil.

Auch der so lautende Vorwurf des LH- Vorstandes (s.o. #1188) geht fehl.
Tut mir Leid, ich verstehe nicht worauf Du damit rauswillst.

Sehr gerne belege ich Dir deine Fehleinschätzung und zitiere aus LTO- Presseschau vom 07.11.2019 (Hervorhebung d. mich):
Das passt doch überhaupt nicht auf den angesprochenen Sachverhalt. Der erste fett markierte Teil bezieht sich auf einen expliziten Streik und nicht die Anzweiflung der Tariffähigkeit von UFO. Zudem hat Lufthansa doch die Tariffähigkeit von UFO erst nach den Querelen um Baublies und den Rücktritt eines großen Teils des UFO-Vorstands (erneut?) angezweifelt. Ein Urteil aus dem Jahr 2014 passt da nun so gar nicht auf den Zeitstrahl, da das deutlich vorher war und mit den jetzigen Aktionen nicht zusammenhängt.
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
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Laut LH-TV ja, aber eben nicht generell (die Bezahlung - und wo fängt Bezahlung an 7nd hört Aufwandsentschädigung auf - ist eh nicht Kriterium zur Versagung, sondern die Konkurrenzsituation, Ansehen des AG bzw. auch die Arbeitszeit, die der AG ja überwachen muss).

„ Darf der Arbeitgeber das Engagement in einer Gewerkschaft verbieten?

Nein. Das Engagement in einer Gewerkschaft steht sogar unter besonderem Schutz. Der Arbeitgeber muss das Engagement dulden.“

Engagement in einer Gewerkschaft ist aber was komplett anderes als eine neu gegründete Gewerkschaft (CU) kommerziell zu beraten - während man beim Arbeitgeber arbeitsunfähig geschrieben ist.

So schwer ist das doch nicht zu verstehen, oder?
 
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peter42

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Engagement in einer Gewerkschaft ist aber was komplett anderes als eine neu gegründete Gewerkschaft (CU) kommerziell zu beraten - während man beim Arbeitgeber arbeitsunfähig geschrieben ist.

So schwer ist das doch nicht zu verstehen, oder?

Das ist richtig, aber LH will jede Nebentätigkeit genehmigen und das ist eben in einigen Fällen wie THW oder normale Gewerkschaftstätigkeit falsch - bei der Beratung bin ich bei Dir, das ist tatsächlich ein anderes Thema und müsste im Zweifelsfall gerichtlich geklärt werden inwieweit es darunterfällt.
 
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brummi

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21.12.2010
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Das ist richtig, aber LH will jede Nebentätigkeit genehmigen und das ist eben in einigen Fällen wie THW oder normale Gewerkschaftstätigkeit falsch - bei der Beratung bin ich bei Dir, das ist tatsächlich ein anderes Thema und müsste im Zweifelsfall gerichtlich geklärt werden inwieweit es darunterfällt.

THW usw. sind anzuzeigen - habe ich vorhin schon geschrieben - und daran ist auch nichts zu beanstanden (tut nicht mal der BR)
 

peter42

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09.03.2009
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THW usw. sind anzuzeigen - habe ich vorhin schon geschrieben - und daran ist auch nichts zu beanstanden (tut nicht mal der BR)

Gegen das Anzeigen (wegen Kontrolle der AZ und SV z.B.) ist auch wenig einzuwenden, gegen die Genehmigungspflicht für alle Nebentätigkeiten schon.
 
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feb

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(...)Das passt doch überhaupt nicht auf den angesprochenen Sachverhalt. Der erste fett markierte Teil bezieht sich auf einen expliziten Streik und nicht die Anzweiflung der Tariffähigkeit von UFO. Zudem hat Lufthansa doch die Tariffähigkeit von UFO erst nach den Querelen um Baublies und den Rücktritt eines großen Teils des UFO-Vorstands (erneut?) angezweifelt. Ein Urteil aus dem Jahr 2014 passt da nun so gar nicht auf den Zeitstrahl, da das deutlich vorher war und mit den jetzigen Aktionen nicht zusammenhängt.

John, wenn du den LTO- Bericht für irrelevant hältst, dann enden damit meine Möglichkeiten.

Die LH zweifelt seit Jahren an der Tariffähigkeit der UFO, deshalb gibt es ja das Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2014, dem ja auch Urteile von Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht vorangingen. Wenn jetzt aktuell das HessLAG gesagt hat, dass das Urteil des BAG von 2014 alles geklärt hat, dann lautet dies in Umgangssprache übersetzt: Liebe LH, wann kapiert ihr endlich, dass die UFO tariffähig ist??

Zuletzt: Ja, du findest mich hier sehr oft auf Seiten der Gewerkschaften. Helfersyndrom, vermutlich:eek:. Es rührt daher, dass hier - ganz entgegen anderer Forenbereiche - fast immer die LH und deren Vorstand als die "Guten" dastehen und auch viel, mit Verlaub, Quatsch erzählt wird. Wie oft ich hier schon etwas von "Erpressung" lesen musste..... achje und seufz.