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Korrigiere mich gerne, wenn ich etwas falsch verstehe, aber §5 (1) der UFO-Satzung sagt:
„Mitglieder, die ehemalige Kabinenbeschäftigte sind, haben ein Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen und ein aktives Wahlrecht bei Vereinswahlen. Sie können jedoch kein Mandat in der Organisation übernehmen.“
Quelle: https://www.ufo-online.aero/images/allgemeine_pdf/UFO_Satzung.pdf
Das sollte doch für die "Phoenix" Liste höchst interessant sein.
