Streik LH Flugbegleiter ab Juli 19 möglich

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InsideMUC

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06.11.2009
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Fluchhafen
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Korrigiere mich gerne, wenn ich etwas falsch verstehe, aber §5 (1) der UFO-Satzung sagt:

„Mitglieder, die ehemalige Kabinenbeschäftigte sind, haben ein Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen und ein aktives Wahlrecht bei Vereinswahlen. Sie können jedoch kein Mandat in der Organisation übernehmen.“

Quelle: https://www.ufo-online.aero/images/allgemeine_pdf/UFO_Satzung.pdf

Das sollte doch für die "Phoenix" Liste höchst interessant sein. :eyeb:
 
J

jsm1955

Guest
Auf jeden Fall erklärt das für mich ganz gut die verzweifelte Verknüpfung der Wiedereinstellung mit den Verhandlungen. Mandat gibt es halt nur wenn man Mitarbeiter ist.
 
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Herr Bierwurst

Erfahrenes Mitglied
27.03.2011
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Auf jeden Fall erklärt das für mich ganz gut die verzweifelte Verknüpfung der Wiedereinstellung mit den Verhandlungen. Mandat gibt es halt nur wenn man Mitarbeiter ist.

und: es könnte auch erklären, dass LH versucht die ganze Geschichte herauszuzögern.
Wobei die bei UFO sicher auch im Handumdrehen die Satzung ändern könnten nehme ich an
 

Bayer59

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18.09.2013
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Ich freue mich immer, wenn Menschen sich auf einmal wieder lieb haben! ;) Hoffentlich ist es so und hoffentlich hält das jetzt dann auch mal eine lange Zeit an! :)
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Wobei die bei UFO sicher auch im Handumdrehen die Satzung ändern könnten nehme ich an
Mannmannmann poster feb könnte sicherlich auch hierzu rechtssichere Sachen vortragen. :rolleyes:

Aber meiner bescheidenen Meinung nach darf UFO die Satzung nicht einfach ändern. Dazu bedarf es vermutlich einer 2/3 oder mindestens der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Und eine solche ruft man unter Wahrung von Form und Fristen ein. Dann muss die geänderte Satzung nach Zustimmung vermutlich auch erstmal beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden.

Also im Handumdrehen dürfte das wohl eher nicht gehen.
 
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jumbolina

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04.07.2018
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Dein Datum stimmt nicht! ;) Im März ist alles gut! :)


Aiaiai. Drahlenzeher! Sorry, meine natürlich So., 03. Februar.

In den Artikeln stand etwas von der Friedenspflicht bis 03.02. Ist also der ganze Sonntag noch mit drin oder nicht? Das finde ich in keiner Meldung. Hätte nämlich keine grosse Lust, am So. unfreiwillig mitzustreiken bzw. hätte noch die Alternative auf FR, allerdings ungern.

PS: wünsche mir natürlich bis März und dann sogleich wieder ab März eine Einigung und immerwährenden Frieden ;)
 

Bayer59

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
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Es ist alles im grünen Bereich!! Die Parteien reden wieder miteinander! Bitte alle Postings und Links lesen! ;) :)

Die Friedenspflicht zieht derzeit nicht! :)
 
A

Anonym-36803

Guest
Aiaiai. Drahlenzeher! Sorry, meine natürlich So., 03. Februar.

In den Artikeln stand etwas von der Friedenspflicht bis 03.02. Ist also der ganze Sonntag noch mit drin oder nicht? Das finde ich in keiner Meldung. Hätte nämlich keine grosse Lust, am So. unfreiwillig mitzustreiken bzw. hätte noch die Alternative auf FR, allerdings ungern.

Vom 3.2. war nirgends die Rede:
Die Gewerkschaft unterliegt noch bis zum 2. Februar einer Friedenspflicht
von: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/lufthansa-ufo-streik-161.html

Und wenn dann wird die Friedenspflicht bis 23:59 Uhr gelten.
 
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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
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MUC
Aber meiner bescheidenen Meinung nach darf UFO die Satzung nicht einfach ändern. Dazu bedarf es vermutlich einer 2/3 oder mindestens der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Und eine solche ruft man unter Wahrung von Form und Fristen ein.

Aus der Ufo-Satzung:

Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mitgezählt und werden weder den JA - noch den NEIN - Stimmen zugerechnet.

Und:
Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung und Anträge zu den festgelegten Tagesordnungspunkten, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, bedürfen zur Zulassung eines Beschlusses durch die anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung. Dieser Beschluss ist mit einfacher Mehrheit zu fassen.

Inwiefern das auch auf Anträge für Satzungsänderungen zutrifft, müssten Juristen beurteilen.

Plus: Anmeldung der neuen Satzung beim Vereinsregister.
 
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jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
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MUC/STR
Auch der 3. Februar ist kein Sonntag...

Autsch. Stand heut' morgen aber auch schon an der Schranke, die ich, Jahr ein, Jahr aus, täglich nutze und hatte den Zahlencode vergessen :doh:
Ich meld mich dann mal für mindestens 1 Jahr in den Urlaub ab;)

John_Rebus meinte:

Aus dem Link: "Die Gewerkschaft unterliegt noch bis zum 2. Februar einer Friedenspflicht". Aber:
"Und wenn dann wird die Friedenspflicht bis 23:59 Uhr gelten. " Danke! Somit geklärt.
 
F

feb

Guest
Korrigiere mich gerne, wenn ich etwas falsch verstehe, aber §5 (1) der UFO-Satzung sagt:

„Mitglieder, die ehemalige Kabinenbeschäftigte sind, haben ein Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen und ein aktives Wahlrecht bei Vereinswahlen. Sie können jedoch kein Mandat in der Organisation übernehmen.“

Quelle: https://www.ufo-online.aero/images/allgemeine_pdf/UFO_Satzung.pdf

Zuerst: Ich habe den Mund zu voll genommen. Danke für deinen Hinweis!

Nach der Satzung muss für das passive Wahrecht ein Bewerber bei irgendeinem Arbeitgeber für Flüge in/aus D "beschäftigt" sein. Ob Baublies jetzt im Stadium nach Kündigung und während Kündigungsschutzprozess als "beschäftigt" anzusehen ist, scheint umstritten zu sein. Denn nach Buchstabe b) würde ein "ehemaliger Kabinenbeschäftigter" gar kein Amt in der UFO übernehmen dürfen, also auch kein Amt in der Grundwertekommission. Vermutlich wird Baublies von der UFO daher noch als "beschäftigt" angesehen?
 
A

Anonym-36803

Guest
Wie genau ist denn "Mandat" definiert? Ist das auch schon ein "einfaches" Mitglied einer z.B. Tarifkommission, oder muss man dafür schon (stellvertretender) Vorsitzender besagter Kommission sein?
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.346
884
Und wenn er dann rein gewählt wird und zwar den Prozess gegen LH gewinnt, man sich aber auf Abfindung einigt, müssen sie ihn dann bei UFO wieder rauswerfen?
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
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1.405
Zuerst: Ich habe den Mund zu voll genommen. Danke für deinen Hinweis!

Nach der Satzung muss für das passive Wahrecht ein Bewerber bei irgendeinem Arbeitgeber für Flüge in/aus D "beschäftigt" sein. Ob Baublies jetzt im Stadium nach Kündigung und während Kündigungsschutzprozess als "beschäftigt" anzusehen ist, scheint umstritten zu sein. Denn nach Buchstabe b) würde ein "ehemaliger Kabinenbeschäftigter" gar kein Amt in der UFO übernehmen dürfen, also auch kein Amt in der Grundwertekommission. Vermutlich wird Baublies von der UFO daher noch als "beschäftigt" angesehen?

Ich finde den ganzen Sachverhalt ziemlich spannend, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gerade eine UFO-Wahl stattfindet und dort wohl zwei Listen nach dem "alles oder nichts" Prinzip gegeneinander antreten, sprich die siegreiche Liste alle Posten besetzt. Für mich als Nicht-Juristen ergeben sich da interessante Fragen:

  • Sollte die Aufstellung eine Person auf einer Liste gegen die Satzung verstoßen, was ist die Konsequenz?
  • Kann die Wahl angefochten werden?
  • Wenn ja und erfolgreich, ist die Wahl dann ungültig und muss wiederholt werden?
  • Oder ist nur die betreffende Person raus?
  • Oder ist automatisch die gegnerische Liste siegreich?

Interessant natürlich auch die Frage nach Bewertung des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses des Herrn B. Welcher Status gilt, wenn man gekündigt wird, aber Kündigungsschutzklage erhebt, solange das Verfahren läuft? Für diesen Zustand muss es doch eine ständige Rechtsprechung geben, da dies doch andauernd irgendwo geschieht?

Und was trägt Herrn B.s eigene Einlassung zu seinem Arbeitsverhältnis dazu bei, in der er sich im Hauptjob als Angestellter der UFO beschreibt:

Ich bin seit meiner Kündigung durch Lufthansa bei UFO angestellt und erlebe die Arbeit in der UFO gerade aus einer anderen Perspektive, aus der eines Mitarbeiters. [...] In meinem “Hauptjob” werde ich weiterhin im Auftrag der Gremien, Projektarbeit übernehmen und dort unterstützen, wo ich angefragt werde.
Quelle: https://www.nomoregames.de/gruko/nicoley-baublies/
 
F

feb

Guest
@Hwy93: Ja, interessante Fragen, aber deren Ergründung/ Beantwortung ist mir persönlich dann doch zu aufwändig. Ich warte es ab, in ein paar Wochen/Monaten wird man über LH vs. Baublies eine kleine Notiz lesen.

Hoffen wir, dass die Verhandler sitzenbleiben (egal wie warm der Sessel wird), bis der Tarifkonflikt ausgeräumt ist.
 

Langstrecke

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31.08.2013
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LEJ
Meinung
Ich denke, bei Herrn B. wird es nur noch um die Frage des Preises gehen. Ein vernünftiger AR wird die Sitzung unterbrechen, die Parteien zum Einigungsversuch für 10 Min vor die Türe schicken. Oft kommt eine Einigung dann zu Stande. Wenn nicht, dann wird der Richter ziemlich hart entscheiden, aber nur in eine Richtung. Welche das ist, weiss vorher niemand so recht. Und danach beginnt der Zirkus von vorne.
 

ratzfatz

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17.01.2012
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„Eine entscheidungsfähige Lösung ist noch nicht erreicht „ was auch immer das heißen soll :( Quelle aero) gut oder schlecht wenn sie weiter verhandeln?