Streik LH Flugbegleiter ab Juli 19 möglich

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
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Wenn UFO an der Sache interessiert wäre und an einer Lösung statt weiterer Eskalation hätte man Baublies schon längst raus genommen. Aber solange die Person über die Sache gestellt wird ist es schwierig an eine lösungsorientierte Gewerkschaft zu glauben.
 

Herr Bierwurst

Erfahrenes Mitglied
27.03.2011
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Wenn UFO an der Sache interessiert wäre und an einer Lösung statt weiterer Eskalation hätte man Baublies schon längst raus genommen. Aber solange die Person über die Sache gestellt wird ist es schwierig an eine lösungsorientierte Gewerkschaft zu glauben.

Naja es scheint doch eher so zu sein, dass er da die Strippen zieht und der Vorstand macht, was er sagt. Und weil er scharf darauf ist, dass das auch öffentlich so wahrgenommen wird, hat er sich zum Pressesprecher erklärt, statt diskret im Hintergrund zu bleiben. So jedenfalls meine Interpretation der Situation bei UFO. Das schließt ja nicht aus, dass die Motivation insgesamt ehrenwert sein kann.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Vielleicht ja auch ein taktisches Spiel von UFO: Alleine die ständigen Streikdrohungen und -ankündigungen dürften LH doch schon schaden (weil so mancher vielleicht lieber woanders bucht).

Aber weil hier von manchen so getan wird, dass LH seit Jahren der "Streikweltmeister" wäre: Hat eigentlich jemand Zahlen, wie viele Flüge im letzten Jahr bei der LH-Gruppe wegen Streiks tatsächlich ausgefallen sind? Und wie viele bei BA (sei es wegen tatsächlicher Streiks, sei es, weil BA die schon gestrichen hatte, bevor die Piloten dann doch nicht gestreikt haben)? Oder europaweit bei FR? Oder bei AF, und sei es wegen sonstiger Streiks in Frankreich? (...)
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
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Vielleicht ja auch ein taktisches Spiel von UFO: Alleine die ständigen Streikdrohungen und -ankündigungen dürften LH doch schon schaden (weil so mancher vielleicht lieber woanders bucht).

Erst heute in der Kantine von einem Kollegen aus einem kleineren Unternehmen aus dem Güterverkehr gehört: Der Betriebsleiter hat die Dispo angewiesen, die Mitarbeiter b.a.w. bei den Zubringerflügen zu den Güterzügen nicht auf die LH-Gruppe zu buchen. Für die nächsten Wochen seien fast alle auf easyjet gebucht. "Er habe die Schnauze voll von diesem hin und her bei der Lufthansa"
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
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Alleine die ständigen Streikdrohungen und -ankündigungen dürften LH doch schon schaden (weil so mancher vielleicht lieber woanders bucht).

Dann sollen die FB mal hoffen, dass dieses ständige Schaden des Konzerns nicht mal zu betriebsbedingten Kündigungen führt. Aber das dürfte dem Baublis egal sein, der hat ja schon keinen Job mehr(y)
 
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F

feb

Guest
Dann sollen die FB mal hoffen, dass dieses ständige Schaden des Konzerns nicht mal zu betriebsbedingten Kündigungen führt. Aber das dürfte dem Baublis egal sein, der hat ja schon keinen Job mehr(y)

Über letzteres entscheidet das Arbeitsgericht, ggfs. LAG und BAG. Ich kenne aus eigener Anschauung den "uphill battle", den ein Arbeitgeber führen muss, wenn er einen Betriebsrat oder einen Gewerkschaftsfunktionär loswerden will. Wenn ich Baublies' Lebensplanung kennen würde (eventuell hat er nur eine Abfindung im Auge), könnte ich Dir mit 99%iger Sicherheit sagen, wie der Kündigungssrechtsstreit ausgeht.
 
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A

Anonym-36803

Guest
Könntest du nicht. Du siehst alles durch die UFO Brille. Der Richter wäre (hoffentlich) neutral

Ne, da hat feb schon recht. Solche Verfahren gehen oftmals pro (ehemaligem) Arbeitnehmer aus, wobei nicht notwendigerweise das Arbeitsverhältnis wieder in Kraft gesetzt werden muss sondern stattdessen auch eine Abfindung bezahlt werden kann.
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
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Point Place, Wisconsin
Ne, da hat feb schon recht. Solche Verfahren gehen oftmals pro (ehemaligem) Arbeitnehmer aus, wobei nicht notwendigerweise das Arbeitsverhältnis wieder in Kraft gesetzt werden muss sondern stattdessen auch eine Abfindung bezahlt werden kann.

Genau so endet das.
Der Arbeitgeber amputiert sich lieber beide Hände, bevor er den Mitarbeiter wieder einstellt.
Das wird dann über (sehr teure) Abfindung geregelt.
 
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ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
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Genau so endet das.
Der Arbeitgeber amputiert sich lieber beide Hände, bevor er den Mitarbeiter wieder einstellt.
Das wird dann über (sehr teure) Abfindung geregelt.

Vorschlag an LH: Als Höhe der Abfindung einfach die 7% ansetzen, die Baublies an LH nach dem gerichtlichen Vergleich zu seinem 235.736€ Anteil der 800.000€ Klage gegen UFO zahlen muss. Das wären dann 16.501,52€

0 auf 0, quitt und auf nimmer Wiedersehen

:)
 
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Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
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Wenn ich Baublies' Lebensplanung kennen würde (eventuell hat er nur eine Abfindung im Auge), könnte ich Dir mit 99%iger Sicherheit sagen, wie der Kündigungssrechtsstreit ausgeht.

Nun, wenn Herr B. wieder eine offizielle Rolle (gewählt, nicht angestellt) bei UFO bekleiden will und in solcher sucht, in den Aufsichtsrat gewählt zu werden (Du zitiertest jüngst einen MM Artikel), könnte ihm die Wiederanstellung mehr wert sein als eine fette Abfindung, denn ohne würde das wohl nicht gehen.
Aber am Ende hat wohl jeder einen Preis.
 
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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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5.060
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MUC
www.oliver2002.com
Zum schreien:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich könnte mich jetzt bei Euch vorstellen.

Viele würden das wohl in diesem Fall eher als Provokation verstehen. Ich lasse daher eine persönliche Vorstellung einfach aus und schreibe nur etwas darüber, warum ich als ehemaliger Vorstand für die Grundsatzkommission bewerbe.

Ist es die Verzweiflung, weil ich unbedingt ein Amt brauche, um nachts schlafen zu können?

Ganz im Gegenteil. Ich bin seit meiner Kündigung durch Lufthansa bei UFO angestellt und erlebe die Arbeit in der UFO gerade aus einer anderen Perspektive, aus der eines Mitarbeiters.

https://www.nomoregames.de/gruko/nicoley-baublies/
 
F

feb

Guest
Ärgerlich ist auch das er sich aktuell nicht zur Wahl stellen kann/darf, weil er gefeuert wurde...

Das verstehe ich nicht. Inwieweit hängt die Wahl in ein Gewerkschaftsamt (meinetwegen Vorsitzender, meinetwegen Kassenprüfer) davon ab, ob ein (bestimmtes) Arbeitsverhältnis besteht oder nicht??? Ich denke, er muss einzig und allein Mitglied der Gewerkschaft sein, um für ein dortiges Amt wahlfähig zu sein.

Mannmannmann. Was hier für Sachen erzählt werden.... Da ist mir mein häufiger Opponent John R. schon sehr angenehm - der weiß, von was er redet.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.421
1.405
Das verstehe ich nicht. Inwieweit hängt die Wahl in ein Gewerkschaftsamt (meinetwegen Vorsitzender, meinetwegen Kassenprüfer) davon ab, ob ein (bestimmtes) Arbeitsverhältnis besteht oder nicht??? Ich denke, er muss einzig und allein Mitglied der Gewerkschaft sein, um für ein dortiges Amt wahlfähig zu sein.

Korrigiere mich gerne, wenn ich etwas falsch verstehe, aber §5 (1) der UFO-Satzung sagt:

„Mitglieder, die ehemalige Kabinenbeschäftigte sind, haben ein Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen und ein aktives Wahlrecht bei Vereinswahlen. Sie können jedoch kein Mandat in der Organisation übernehmen.“

Quelle: https://www.ufo-online.aero/images/allgemeine_pdf/UFO_Satzung.pdf
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
934
338
HAM - PRM
Es ist völlig uninteressant was das Arbeitsgericht da am 19.02. urteilen wird, der Fall geht so oder so in die Berufung.
Die tatsächliche Rückkehr von Baublies dürfte damit nicht unmittelbar bevorstehen.
Selbst wenn LH in der 1. Instanz verlieren sollte, werden Sie wohl auf die Arbeitsleistung von Baublies dankend verzichten.

Sollte LH gewinnen, geht Baublies in die Berufung. Also wird das Spielchen noch ein wenig dauern.

Als Ehrenamtlicher Richter stelle ich mir gerade die Verhandlung vor ... auf beiden Seiten jede Menge Anwälte, hinten die versammelte Presse und dann versucht das Gericht einen Vergleich zu schließen ..... die drei können einem auch nur Leid tun !!

Hans
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.131
237
FRA
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Korrigiere mich gerne, wenn ich etwas falsch verstehe, aber §5 (1) der UFO-Satzung sagt:

„Mitglieder, die ehemalige Kabinenbeschäftigte sind, haben ein Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen und ein aktives Wahlrecht bei Vereinswahlen. Sie können jedoch kein Mandat in der Organisation übernehmen.“

Quelle: https://www.ufo-online.aero/images/allgemeine_pdf/UFO_Satzung.pdf

Sehe ich auch so; ob das Ufo auch so sieht? Hab zur Sicherheit mal nen Screenshot gemacht [emoji6]