wie wollen die nachprüfen, wo die 21 Tage vor Anreise warst?
Zunächst ist die Frage nach der Rechtslage zu unterscheiden von den Fragen “Wie groß ist das Risiko, dass ich bei einem Verstoß erwischt werde?” und “Was sind die Rechtsfolgen, wenn ich bei einem Verstoß erwischt werde?”. Das Strafgesetzbuch ändert sich nicht, auch wenn man beim örtlichen REWE praktisch risikolos Lolis stehlen kann.
Aus meiner Sicht ist die Liste mit den 70 Staaten lang genug, um einen passenden Flug zu finden, zumal die Anzahl der Direktflüge vom Ausland nach HKT ziemlich gering ausfällt.
Beim COE muss man den Flug belegen. Wichtigster Augenmerk dürfte bei dessen Prüfung darauf gelegt werden, dass man in Thailand direkt in HKT einreist, dass die Flugdaten die SHABAs dazu plausibel sind und dass - bei kürzerem Aufenthalt als 14 Tagen - man auch direkt ab HKT Richtung Ausland wieder ausfliegt. Wenn das passt, dann dürfte auch der teuflische Plan aufgehen, sich am 20. Tag vor Abreise in einem Staat aufzuhalten, der nicht auf der Liste steht.
Natürlich erklärt der Reisende bei der COE-Beantragung, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Ein theoretisches Risiko, erwischt zu werden, besteht bei einer nicht dazu plausiblen Flugverbindung, alternativ bei einem dazu nicht plausiblen Eintrag im Reisepass, in dem der Immigration-Beamter blättern könnte. Er blättert ja, um ein frees Plätzchen für den Stempel zu finden. Ob er dabei die anderen Stempel liest, bleibt sein Geheimnis. Mein Sandbox-Stempelchen kam jedenfalls direkt neben meinem Thailandstempel vom März 2020. Und sie stempeln selten chronologisch.
Eine Sorge um deutschen Reisepass und Abflug in AMS oder ARN muss man sich nicht machen, solange die Niederlande bzw. Schweden auf der Liste stehen. Und sie stehen auf der Liste. Ebenso sind die VAE und Qatar auf der Liste und selbst wenn sie es nicht wären, dürfte man in der Wüste umsteigen. Allerdings würde dann die Wüstenflieger wohl nicht direkt nach HKT düsen. Das tun sie aber schon ganz ohne Umsteiger, weil die VAE-Bewohner selbst einen signifikanten Anteil an den Sandbox-Touristen haben.
Nochmal zur Klarheit: Die TAT schreibt “and must have been in the said countries for no less than 21 days before their travel date”. Man muss sich also nicht 21 Tage lang in
demselben Staat aufgehalten haben. Schon gar nicht muss es der Staat sein, in dem man wohnt. Man darf sich auch die 21 Tage vorher in 70 verschiedenen Staaten aufgehalten haben, solange es die Staaten auf der Liste sind.
Das war zum Start der Sandbox anders formuliert, vielleicht war es auch anders gemeint. Deshalb gab es zum Start die Annahme, dass man sich 21 Tage lang in demselben Staat aufgehalten haben muss, der noch dazu auf der Liste zu stehen hat. Ich hatte das auch so interpretiert. Fakt ist, dass es reihenweise Berichte gab, wo das nicht annähernd erfüllt war. Und dann änderte sich irgendwann die Formulierung in der FAQs der TAT.
Das galt übrigens auch für den Begriff “direct flight”. Zuerst interpretierte man das als Direktflug und es bleibt ungeklärt, ob die TAT das zum Start auch so wollte. Es wurde dann noch vor dem Start zu “Einreise nach Thailand nur direkt in HKT” uminterpretiert.
Ansonsten bei Unklarheit: Email an Botschaft oder Generalkonsulat, am besten mit der kurzen Anfrage der exakten gewünschten Flugverbindung. Die antworten tatsächlich. Bei mir war es jedenfalls so.