1. Gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (für manchen vielleicht überraschend) nicht in Thailand.
2. Können ausländische (und inländische) Behörden einen Reisepass konfiszieren. Und zwar den ersten, den zweiten, weitere oder auch alle. Das geht bereits zur Beweissicherung, wenn ein Missbrauch vermutet wird, aber auch zur Festsetzung.
3. Ein ausländischer Staat muss einen beschlagnahmten Reisepass an einen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland aushändigen. Tut er das nicht, werden dennoch keine wirtschaftlichen Sanktionen verhängt. Das weitere Vorgehen hängt dann vom Rechtssystem des Staates ab, der den Reisepass beschlagnahmt hat.
4. Ein Grenzbeamter darf mit dem Verweigern der Nichteinreise drohen oder die Einreise an Voraussetzungen knüpfen.
5. Macht sich der Einreisende ggf. der Sachbeschädigung strafbar, wenn er einen seiner Pässe zerschneidet, nicht der Grenzbeamte.
Du verkennst, dass andere Staaten souverän sind. Will ein Ausländer auf eine aus Sicht des souveränen Einreisestaats unzulässige Weise einreisen, dann kann das sogar eine Straftat darstellen. Ein harmloses Einsatzszenario für das Nutzen eines Zweitpasses ist, wenn man einen Reisepass benötigt, man auf den eigenen Pass aber keinen Zugriff hat, weil dieser zur Visaerteilung woanders ist. Da kann man anhand der Visa in den Pässen einfach nachvollziehen.
Alle anderen Einsatzszenarien, auch die, mit denen man als Begründung einen Zweitpass bekommt, sind aus Sicht anderer Staaten potentiell missbräuchlich. Denn auf die Idee, dass sich manche aus Spaß einen Zweitpass besorgen oder auch einen aus guten Gründen erhaltenen Zweitpass nach dem Spaßprinzip einsetzen, darauf kommt sonst keiner. Dabei hat man übrigens auch nicht den Segen und den Schutz des Deutschen Staates. Denn der will ja auch nicht, dass einreisende Ausländer auf besonders einfache Weise ihre Reisehistorie verschleiern können. Das zählt umso mehr in Zeiten der Pandemie.