1. Du hattest doch geschrieben, dass eine Geschichte nicht stimmen kann, in dem der thailändische Grenzbeamte das Entwerten eines Passes zur Voraussetzung der Einreiseerlaubnis macht, weil der Pass Eigentum Deutschlands ist. Damit implizierst Du die Annahme, dass sich der Grenzbeamte an deutschen Recht orientieren muss.
3. Es werden regelmäßig Zweitpässe nicht erteilt und erteilte Zweitpässe eingezogen. Dazu gibt es keine offizielle Statistik, doch einiges an Urteilen, wenn es im weiteren Verlauf zu Klagen kommt. So kann man den Zweitpass auch nutzen, um seine Reisehistorie zu verschleiern und so einfachere oder keine Quarantänebedingungen zu erhalten. Da reichen die Nichtangabe des Reiselandes bei der Meldung/Beantragung/Einreise und die Verwendung des Passes, indem nicht der entsprechende Stempel enthalten ist.
2+4. Habe ich nicht geschrieben. Die Geschichte ist nicht von mir. on_tour hat geschrieben: “Natürlich zerstört kein Thai diesen Pass, man reicht nur die Schere. Der Nutzer kann dann selbst entscheiden”. Das impliziert wohl, dass der Reisende aufgefordert wurde, selbst einen des Pässe zu zerschneiden.
5. Ich war gar nicht anwesend.
Thailand ist übrigens gar nicht berüchtigt dafür, besonders restriktiv mit Zweitpässen umzugehen. Da gibt es Staaten, die bei diesem Thema deutlich empfindlicher sind.