Tripsta empfehlenswert?

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Panda222

Neues Mitglied
21.05.2013
3
0
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Falsch

Die Fehlermeldung "Delivery not authorized, message refused" liegt aber wahrscheinlich an dem E-Mail-Anbieter, kann durchaus sein dass soetwas mal nicht passiert. Von einer anderen E-Mail-Adresse aus würde es sicherlich gehen. Manchmal werden z. B. meine E-Mails auch blockert, wenn von dem Webserver den ich nutze zuvor Spam-Nachrichten verschickt wurden.



Wir haben versucht die Stornierung von einem anderen Rechner mit anderer E Mail durchzufuehren.
Es war nicht moeglich die E Mail Adresse zu erreichen.
Ich kann die Versuche und auch die Antworten hier gern nochmal reinstellen.



Ausserdem gibt es Zeugen dafuer, es liegt mir auch fern, ungerechtfertigte Kritik zu aeussern.Ich verstehe das auch nicht mit den Reaktonszeiten.
Die E Mail Adresse war nicht erreichbar, wie soll da denn eine Reaktion zustande kommen.

Es war nicht moeglich in irgendeiner Art und Weise mit Tripsta in Verbindung zu treten um eine Stornierung zwei Stunden spaeter durzufuehren.


Und die Beweise sind eindeutig.(n)






I
 
Zuletzt bearbeitet:

meammj

Neues Mitglied
05.10.2013
1
0
Im August d. J. machte ich meine erste Erfahrung mit Tripsta, die durchaus positiv war. Ich brauchte 4 Tickets für Inlandsflüge auf den Philippinen. Normalerweise buche ich diese immer direkt bei den Airlines. War allerdings kein wirklich günstiges Angebot mehr kurzfristig zu finden, so versuchte ich mein Glück mal bei skyscanner, momondo usw. Dort war der Flug bei Tripsta am billigsten. Skepsis ist bei solchen Anbietern immer angebracht, aber in dem Fall war das Verlustrisiko überschaubar, und es hätte auch keine schwerwiegenden Folgen für die Passagiere bedeutet wenn es schiefgegangen wäre. Kurzum, die Buchung verlief reibungslos, Bezahlung per Überweisung, die Reservierungsnummern kamen am nächsten Tag nach Zahlungseingang. Da man mit den Tripsta-Reservierungsnummern nichts prüfen kann, habe ich nach einer Buchungsnummer gefragt, mit der man den Flug bei checkmytrip abrufen kann. Habe ich dann auch sehr schnell bekommen. Es gab keinerlei Probleme beim Einchecken, und so billig bekam ich noch nie Tickets für Inlandsflüge auf den Philippinen: Kalibo nach Manila mit PAL Express 9,15€ pro Person mit 10 kg Freigepäck! Das war echt klasse. Nun, 2 Monate später bietet Tripsta leider die Möglichkeit zur Bezahlung per Überweisung nicht mehr, man verlangt für die Zahlung per Kreditkarte satte 24€. Nur mit einer Master Debit Karte scheint es noch kostenlos zu gehen, aber wer schon so eine Karte... Letztendlich war die Buchung direkt bei PAL diesmal billiger.
 

jayhamburg

Erfahrenes Mitglied
12.02.2013
253
0
Melbourne
Hab ne Error Fare bei denen gebucht, allerdings lag der Fehler am Tripsta-Buchungssystem. (Qatar stellt Business Buchungsklassen um und tripsta hat den Economy Tarif als Business verkauft ~900 EUR FRA-MLE). Ein Anruf und zwei Tage später war das mit ner Entschuldigung gerade gebogen und in Business bestätigt. Hab von anderen gelesen, die das gleiche bei Expedia gebucht haben und sich immer noch streiten.
 

hannmeer

Aktives Mitglied
05.11.2014
223
0
HAJ
Diese unverständlich hohen Gebühren kann ich nur bestätigen. Ich hatte einen Flug gesucht und der Rückflug wurde genau 1 Monat später gebucht als ich eingegeben hatte. In der darauffolgenden Bestätigungsmail habe ich dann den Fehler entdeckt und gleich die Tripsta-Hotline angerufen. Dazwischen lagen ca. 4 Minuten.
Der patzige Support sagte mir, dass "eine Stornierung Kostenlos für 50€ möglich ist" und die Rückerstattung des Restbetrages in 10 Tagen möglich ist. Die Abrechnung zeigte dann, dass Sie 70€ zurückgehalten haben.

Ich kann tripsta nicht empfehlen. Erstens ist die "Kostenlose" Stornierung zu teuer und zweitens finde ich Sie nicht sehr freundlich.
 

fabf

Neues Mitglied
09.07.2015
2
0
Hallo zusammen,

ich habe vergangene Woche zwei Condor-Flüge bei tripsta.de nach Amerika gebucht. Erst danach habe ich festgestellt, dass das Reisebüro seinen Sitz in Griechenland hat. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage in Griechenland (Grexit etv.) mache ich mir nun etwas sorgen. Was, wenn das Reisebüro pleite geht? Das Geld wurde von meiner Kreidtkarte abgebucht, aber was wenn es nicht an Condor weitergegeben wird?

Ich habe ebreits den Buchungscode und die e-ticket-nr. von tripsta erhalten. Die Ticketnummern beginnen mit 881 und ich kann mit der Buchungsnummer die Flüge bei checkmytrip.com finden, dort ist der Status " confirmed".

Was mich jedoch stört ist, dass ich auf condor.de mit meinem Buchungscode keine Details zu den Flügen aufrufen kann. Hat hier jemand einen Tipp? Weiß jemand, wie ich nachprüfen kann, ob die Flüge seitens tripsta bei Condor bezahlt wurden?

Vielen Dank für Eure Antworten!
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
.. bei tripsta.de .. gebucht. Erst danach habe ich festgestellt, dass das Reisebüro seinen Sitz in Griechenland hat. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage in Griechenland (Grexit etv.) mache ich mir nun etwas sorgen. Was, wenn das Reisebüro pleite geht? Das Geld wurde von meiner Kreidtkarte abgebucht, aber was wenn es nicht an Condor weitergegeben wird?
...
Was mich jedoch stört ist, dass ich auf condor.de mit meinem Buchungscode keine Details zu den Flügen aufrufen kann. Hat hier jemand einen Tipp? Weiß jemand, wie ich nachprüfen kann, ob die Flüge seitens tripsta bei Condor bezahlt wurden?
Wie wäre es mit einem Anruf bei bzw. eMail an Condor?

Impressum | tripsta.de
Impressum meinte:
travelplanet24 SA
Karagiorgi Servias Str. 4
105 62 Athen, Griechenland
Zufällig sah ich kürzlich im Rahmen der aktuellen GR-Berichterstattung einen Beitrag im TV (ARD / ZDF, auf die Schnelle finde ich den nicht in deren "Mediatheken"..), in dem einer der Geschäftsführer von genau dieser Gesellschaft interviewt wurde. Und ja, deine Sorgen SIND berechtigt, wie er selbst einräumte...
 

fabf

Neues Mitglied
09.07.2015
2
0
Wie wäre es mit einem Anruf bei bzw. eMail an Condor?

Impressum | tripsta.de

Zufällig sah ich kürzlich im Rahmen der aktuellen GR-Berichterstattung einen Beitrag im TV (ARD / ZDF, auf die Schnelle finde ich den nicht in deren "Mediatheken"..), in dem einer der Geschäftsführer von genau dieser Gesellschaft interviewt wurde. Und ja, deine Sorgen SIND berechtigt, wie er selbst einräumte...



Hi, danke erstmal für deine Antwort.
Durch deinen Hinweis auf das Interview bin ich auf folgendes gestoßen: http://www.deutschlandfunk.de/griec...rfolgskurs.795.de.html?dram:article_id=285780

Auch wenn das Interview bereits 1 Jahr her ist, hört es sich doch eigentlich für travelplanet24 selbst nicht so schlecht an.

Ich werde trotzdem bei Condor einmal nachfragen...
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.054
2.148
Ich habe eine AZ-Buchung über tripsta.de eingespielt.

Bei Amadeus, Viewtrip, Virtuallythere und Mytripandmore ist die Buchung nicht aufrufbar, bei Saudia steht keine PNR im Beleg, wobei dies nix zu bedeuten hat. Bei AZ kann ich die Buchung nicht aufrufen (weder via etix-Nummer, noch via Datum/Flugnummer bzw. PNR).

Weiss jemand, über welches GDS Tripsta in der Regel einbucht?
 

Sybers

Aktives Mitglied
12.04.2014
133
2
Hallo hat darüber jemand gebucht letzte Zeit? Erfahrungen???
 
Zuletzt bearbeitet:

leoll

Aktives Mitglied
29.09.2012
129
29
MUC
Tripsta: Was nun

Hallo,
ich habe ein non-ref Ticket über Tripsta.de gekauft. Nun muss ich dieses stornieren.

Der Ticketpreis setzt sich zusammen aus:

26€ fare
85€ Steuern und Gebühren, davon ca. 30€ Treibstoffzuschlag.

Tripsta beruft sich auf griechisches Recht und weigert sich, das Ticket zu stornieren. Ich halte dagegen, dass ich ein Recht auf Stornierung habe, zumal deutsches Recht anwendbar ist, da der Flug in London beginnt.

Meine Forderung:

85€ ohne Abzug einer etwaigen Bearbeitungsgebühr.

Tripsta: Refund von Steuern und Gebühren möglich, jedoch nicht vom Treibstoffzuschlag, zuzüglich 35€ Bearbeitungsgebühr.

Insgesamt soll ich so ca. 14€ erhalten.

Das sehe ich nicht ein. Es gab ja schon einschlägige Urteile, die für den Kunden sprechen. Erstens bin ich der Meinung, den Treibstoffzuschlag zurück zu bekommen, auch wenn im Ticket steht, dass dieser non-refundable ist. Zweitens halte ich die Stornierungsgebühr für widerrechtlich.


Wie seht ihr das? Es ist ein SAS Ticket in Europa. Es wurde in Athen ausgestellt, allerdings auf Tripsta.de gekauft.

Tripsta redet sich raus mittels Tarifbestimmungen und deren AGB. Ich bin der Meinung, dass dt. Recht gilt und möchte die vollen 85€ ohne Bearbeitungsgebühr aus §649 S. 2 BGB erhalten.

Tripsta wird sich wohl weiter weigern und auf Griechenland verweisen. Was soll ich nun machen? Gleich Klage erheben, da mir der Betrag ja zusteht? Kennt jemand eine ladungsfähige Anschrift von Tripsta in Deutschland?

Danke!
 

sermon

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
525
5
MUC
Tripsta ist travelplanet24.com, Karagiorgi Servias Str. 4, 105 62 Athen, Griechenland. Damit musst du dich wohl oder übel mit griechischen Bedingungen herumschlagen. Scheint wohl nur die griechische Adresse zu geben.

Mehr als die 14€ Refund wirst du wohl ohne erheblichen juristischen Aufwand (mit ungewissem Ausgang) nicht rausholen können.
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Hallo,
... Ich halte dagegen, dass ich ein Recht auf Stornierung habe, zumal deutsches Recht anwendbar ist, da der Flug in London beginnt.

Meine Forderung:

85€ ohne Abzug einer etwaigen Bearbeitungsgebühr.

...

Das sehe ich nicht ein. Es gab ja schon einschlägige Urteile, die für den Kunden sprechen. ...


Wie schon gesagt, das ist mir nicht bekannt. Ist das eine neue Regelung? Oder gibt es hierzu Gerichtsurteile?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wie schon gesagt, das ist mir nicht bekannt. Ist das eine neue Regelung? Oder gibt es hierzu Gerichtsurteile?
Das Steuern und Gebühren von der Airline erstattet werden müssen ist doch soweit relativ bekannte Regelung und von Unister ja beispielsweise ja massenhaft praktiziert.

Geltendes Recht dürfte wirksam über die AGB vereinbart worden sein

12. Geltendes Recht

Diese Website wird von einem griechischen Unternehmen betrieben. Folglich unterliegt diese Vereinbarung griechischem Recht und ist entsprechend auszulegen. Hiermit stimmen Sie zu, dass alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung dieser Website ergeben, von den zuständigen Gerichten in Athen, Griechenland, beigelegt werden.

Und auch die Service-Gebühren soweit wohl rechtskonform:

1o1uVu0.png


Einziger Ausweg um die Gebühren herumzukommen könnte einer Erstattung bei der Airline direkt anzufragen, aber sonst dürfte soweit das Verhalten von Tripsta richtig sein. Gerade den Tarifpreis selber zurückzufordern wird praktisch nicht möglich sein.

(Theoretisch über Anwalt und 95%-Regelung vielleicht, aber das lohnt nicht)
 
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leoll

Aktives Mitglied
29.09.2012
129
29
MUC
Ömmm...

Du buchst wissentlich ein non-refundable Ticket und wunderst Dich, dass der Anbieter es nicht stornieren will?
Wirklich? :eek:

Es geht mir nicht um die Fare Base. Lediglich um die Steuern und Gebühren. Diese einzubehalten wäre ungerechtfertigte Bereicherung (Erlangen von etwas durch Leistung ohne Rechtsgrund).

Wie schon gesagt, das ist mir nicht bekannt. Ist das eine neue Regelung? Oder gibt es hierzu Gerichtsurteile?

Die Regelung besteht eigentlich seit Inkrafttreten des §649 S. 2 BGB. Ersparte Aufwendungen sind durch die Airline nachzurechnen.

Kürzlich hat jemand 95% seines non-ref Ticket bekommen, weil die Airline nicht ausreichend nachweisen konnte, warum für sie nun Kosten entstanden sind (vgl. AG CGN 19.9.16, AZ 142 C 222/16): Bei diesem Urteil wurde geprüft, inwiefern bei einem sog. Billigtarif eine Preisabrede i.S.d. §307 Abs. 3 S. 1 BGB vorliegt.


Auf Grundlagen der §§ 305 I, 305b, 307 II Nr. 1, 307 III, 308 Nr. 7a analog, 309 Nr. 5b analog, 631ff, 649 I BGB urteilte das Gericht, die Airline habe den Flugpreis abzgl. 5% neben Zinsen zurückzuzahlen. Die Kosten für das Verfahren trug die Airline. Sogenannte „non-refundable“-Klauseln in den AGB/ABB sind unwirksam. Eine Auswahl zwischen verschiedenen Tarifen reicht nicht als Individualvereinbarung aus.


Refund von Steuern und Gebühren: z.B. LG FRA vom 6JUN14 2-24 S 152/13 oder weitere Urteile

Unzulässigkeit der Stornogebühr: Habe ich gerade nicht im Kopf, allerdings gab es hier schon Urteile, dass betreffende Klauseln unwirksam sind.

Im griechischen ZGB gibt es unter §700 ebenfalls die Regel, dass höhere Aufwendungen erspart werden müssen (ähnlich zu unserem BGB §649).
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.046
1.278
DUS, HAJ, PAD
Such dir einen guten Anwalt und klag, wunder dich aber nicht das der Anwalt Geld kostet. Wenn du über den Ausgang hier berichtest wäre das nett.

Viel Geduld, Vergnügen und Erfolg.
 
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leoll

Aktives Mitglied
29.09.2012
129
29
MUC
Das Steuern und Gebühren von der Airline erstattet werden müssen ist doch soweit relativ bekannte Regelung und von Unister ja beispielsweise ja massenhaft praktiziert.

Geltendes Recht dürfte wirksam über die AGB vereinbart worden sein



Und auch die Service-Gebühren soweit wohl rechtskonform:

1o1uVu0.png


Einziger Ausweg um die Gebühren herumzukommen könnte einer Erstattung bei der Airline direkt anzufragen, aber sonst dürfte soweit das Verhalten von Tripsta richtig sein. Gerade den Tarifpreis selber zurückzufordern wird praktisch nicht möglich sein.

(Theoretisch über Anwalt und 95%-Regelung vielleicht, aber das lohnt nicht)

In die AGB und ABB kann eine Airline viel schreiben, solange sie unrechtmäßig sind. Habe das Storno-Urteil gefunden: Az. 5 U 2/12, Kammergericht Berlin. Es ging um die 25€-Stornogebühr von AirBerlin.

Den Tarifpreis fordere ich wie gesagt nicht zurück, der ist mir egal.
 
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sermon

Erfahrenes Mitglied
30.03.2010
525
5
MUC
Du meinst das hier: Amtsgericht Köln, 142 C 222/16

Das Problem dabei ist nur: Gerichtsstand für deinen Fall ist Athen... Für die maximal 85€ Erstattung gegenüber den dir zugesicherten 14€ ein Verfahren anzustrengen, erscheint mir etwas übertrieben. Aber kann mich meinem Vorredner anschließen: probiers und berichte über den Ausgang. Popcorn steht bereit.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
In die AGB und ABB kann eine Airline viel schreiben, solange sie unrechtmäßig sind. Habe das Storno-Urteil gefunden: Az. 5 U 2/12, Kammergericht Berlin. Es ging um die 25€-Stornogebühr von AirBerlin.

Den Tarifpreis fordere ich wie gesagt nicht zurück, der ist mir egal.
Und inwiefern soll das auf den vorliegenden Fall anwendbar sein? Wieso sollte das Reisebüro umsonst arbeiten? Die Gebühren erhebt ja Tripsta und nicht die Airline.


Wende dich direkt die Airline und fordere Erstattung der Steuern- und Gebühren bei der Airline (die knapp 55€). Den Treibstoffzuschlag erstattet die Airline zurecht nicht. Die Fare zurück zu bekommen wird nicht lohnen. Gegen Tripsta vorzugehen wird genau so wenig lohnen.
 
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hhlinh

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24.03.2016
350
145
...also mit einem dt. Verbraucher kann kein Gerichtsstand wirksam vereinbart werden und auch kein anwendbares Recht.
Dein Problem ist aber ein anderes: Du wirst bei dem Ministreitwert keinen guten Anwalt bekommen, der sich für eine Vergütung von ca. € 50,- netto damit befassen wird.... - allein die Klagezustellung (müsste in Griechenland erfolgen) wäre ungeheuer aufwendig. Mail doch mal drei, vier deutschsprachige Anwälte in Griechenland an, ob die Lust haben, Deinen Fall zu übernehmen......
Recht haben und bekommen ist übrigens nicht das Gleiche: Es ist einigermaßen bekannt, dass Airlines wie Air Berlin die Rückerstattung von Steuern und Gebühren verweigern, obwohl sie bei Stornierung selbstverständlich dazu verpflichtet sind (einfach mal bei Youtube googlen, ich glaube Air Berlin und WISO).
 

leoll

Aktives Mitglied
29.09.2012
129
29
MUC
Und inwiefern soll das auf den vorliegenden Fall anwendbar sein? Wieso sollte das Reisebüro umsonst arbeiten? Die Gebühren erhebt ja Tripsta und nicht die Airline.


Wende dich direkt die Airline und fordere Erstattung der Steuern- und Gebühren bei der Airline (die knapp 55€). Den Treibstoffzuschlag erstattet die Airline zurecht nicht. Die Fare zurück zu bekommen wird nicht lohnen. Gegen Tripsta vorzugehen wird genau so wenig lohnen.

Auch bei Unister gab es das schon. Auch hier war die Bearbeitungsgebühr rechtswidrig. Die Urteilsbegründung findest du hier: LG Leipzig vom 8.04.2014 (08 O 1784/13)

Die Airline verweist mich direkt an Tripsta.

Wie willst du begründen, dass für mich Treibstoffkosten anfallen? Die Airline muss mir die ersparten Aufwendungen auflisten, ansonsten wird davon ausgegangen, dass der Sitz weiterverkauft wurde.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Auch bei Unister gab es das schon. Auch hier war die Bearbeitungsgebühr rechtswidrig. Die Urteilsbegründung findest du hier: LG Leipzig vom 8.04.2014 (08 O 1784/13)

Die Airline verweist mich direkt an Tripsta.

Wie willst du begründen, dass für mich Treibstoffkosten anfallen? Die Airline muss mir die ersparten Aufwendungen auflisten, ansonsten wird davon ausgegangen, dass der Sitz weiterverkauft wurde.


Vergleiche doch einfach mal drüben im Thread was zur gesamten Rückerstattung bei einer Klage direkt gegen die Fluggesellschaft mit Sitz in Deutschland gesagt wird:

Und da sage nochmal jemand, an den Amtsgerichten würde schlecht gearbeitet. Respekt, Kompliment und Gratulation auch an den RA-Kollegen, der das vorbereitet hat. Das geht selbst bei einem Streitwert von über 3000 € nur, wenn man mal im Dienst der Sache auf Stundensätze verzichtet, die man üblicherweise erwirtschaftet.

Wie hoch wäre bei dir der Streitwert nochmal?

Sorry, aber das wird 0 lohnen. Aber viel Glück. Gerade im Unister-Urteil wurde bemängelt, dass sich der Kunde bei Buchung über Unister vertraglich dazu verpflichtet die Rückerstattung über Unister vorzunehmen. Das ist bei Tripsta.de nicht der Fall.
 
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