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Wo genau erkennst Du hier einen Werkvertrag?
Das bitte ich Dich zu qualifizieren.
Das ist ein Luftbeförderungsvertrag nunmal - ich schätze der TE beruft sich konkret auf diese Argumentation:
https://openjur.de/u/701161.html
(Absatz 24)
So sehr ich mit der grundsätzlichen Argumentation des TE sympathisiere und in ebensolcher Weise Flüge buche, storniere und auch gerichtlich die Rückzahlung durchsetze (notfalls, meist reicht das Einreichen der Klageschrift): Für 70 Euro lohnt sich das echt nicht. Für den Betrag würde ich keine Energie reinstecken, selbst als Student kann man in der Zeit, die man dafür verbrennt, mehr Geld machen. Nichtsdestotrotz kann ich die Grundsätzlichkeit seiner Argumentation nachvollziehen und wenn er Spaß dran hat, das durchzuziehen, soll er doch.
(edit: jetzt war ich zu spät)
Anyways, nen guten Anwalt kriegste für den Streitwert nicht, aber wenn man ein paar ambitionierte Kommilitonen hat, warum nicht...
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