Tripsta empfehlenswert?

ANZEIGE

martin82

Erfahrenes Mitglied
29.10.2012
687
96
BER, MUC, STR
ANZEIGE
Wo genau erkennst Du hier einen Werkvertrag?
Das bitte ich Dich zu qualifizieren.

Das ist ein Luftbeförderungsvertrag nunmal - ich schätze der TE beruft sich konkret auf diese Argumentation:
https://openjur.de/u/701161.html
(Absatz 24)

So sehr ich mit der grundsätzlichen Argumentation des TE sympathisiere und in ebensolcher Weise Flüge buche, storniere und auch gerichtlich die Rückzahlung durchsetze (notfalls, meist reicht das Einreichen der Klageschrift): Für 70 Euro lohnt sich das echt nicht. Für den Betrag würde ich keine Energie reinstecken, selbst als Student kann man in der Zeit, die man dafür verbrennt, mehr Geld machen. Nichtsdestotrotz kann ich die Grundsätzlichkeit seiner Argumentation nachvollziehen und wenn er Spaß dran hat, das durchzuziehen, soll er doch.

(edit: jetzt war ich zu spät)

Anyways, nen guten Anwalt kriegste für den Streitwert nicht, aber wenn man ein paar ambitionierte Kommilitonen hat, warum nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: leoll

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Natürlich ist es ein Werkvertrag und laut mehreren Urteilen vor deutschen Gerichten kann man auch Steuern und Treibstoffzuschlag zurück erhalten. Der springende Punkt ist doch einfach, dass weder die Airline noch der OTA in Deutschland sitzt und es kompletter Schwachsinn ist, hier zu erwarten, dass es einen effektiven Weg gibt, auf dem Klageweg an das Geld zu kommen.
Zum einen ist der Streitwert ein Witz und es findet sich kein Anwalt, zum anderen steckt da Griechenland bzw. der Sitz der Airline mit drin.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.843
18
im Paralleluniversum
OK, es ist ein Werkvertrag.

Nachdem ich nicht gewohnt bin, den Klageweg wegen solcher Vorgänge einzuschalten, war mir das nicht bekannt.
Bei mir funktioniert das mit dem gesunden Menschenverstand und etwas Eigeninitiative bislang auch ohne Klageweg ganz gut.

Anyway: Wenn der TO den Klageweg einschlägt, wäre ich sehr an Updates in diesem Thread interessiert.
Wird bestimmt spannend.
 
  • Like
Reaktionen: DFW_SEN und martin82

martin82

Erfahrenes Mitglied
29.10.2012
687
96
BER, MUC, STR
Erstmal Danke, nhobalu, nicht jeder Heavy-User ist dermaßen zur Einsicht fähig (keine Ironie!) :)

Wie gesagt, für den Betrag wäre mir das auch alles zu viel hassle und die Energie sicher anders besser angelegt - aber jeder is anders und wenn der TE ein so starkes Rechtsbewusstsein hat...
Der Sitz des OTA ist egal, der Vertrag besteht mit der Airline, OTAs sind nur Vermittler. Wenn der Flug in D startet ist auch der Sitz der Airline egal, nach mehrfach bestätigter Auffassung deutscher Gerichte in Auslegung europäischen Rechts ist ein möglicher Erfüllungsort der Abflugort und damit dort auch ein möglicher Gerichtsstand.
 
  • Like
Reaktionen: nhobalu

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Erstmal Danke, nhobalu, nicht jeder Heavy-User ist dermaßen zur Einsicht fähig (keine Ironie!) :)

Wie gesagt, für den Betrag wäre mir das auch alles zu viel hassle und die Energie sicher anders besser angelegt - aber jeder is anders und wenn der TE ein so starkes Rechtsbewusstsein hat...
Der Sitz des OTA ist egal, der Vertrag besteht mit der Airline, OTAs sind nur Vermittler. Wenn der Flug in D startet ist auch der Sitz der Airline egal, nach mehrfach bestätigter Auffassung deutscher Gerichte in Auslegung europäischen Rechts ist ein möglicher Erfüllungsort der Abflugort und damit dort auch ein möglicher Gerichtsstand.
Der Gerichtsstand bringt doch nichts - wenn der Gegner nicht in Deutschland sitzt, werden die Kosten für den Rechtsstreit um ein Vielfaches über dem Streitwert liegen. Es macht einfach keinen Sinn, für solche Kleckerbeträge ein Gericht anzurufen.
 

Oban

Aktives Mitglied
08.03.2009
243
420
Flugschneisse ZRH
Der Sitz des OTA ist egal, der Vertrag besteht mit der Airline, OTAs sind nur Vermittler. Wenn der Flug in D startet ist auch der Sitz der Airline egal, nach mehrfach bestätigter Auffassung deutscher Gerichte in Auslegung europäischen Rechts ist ein möglicher Erfüllungsort der Abflugort und damit dort auch ein möglicher Gerichtsstand.

Der Flug startet aber in London und wird gemäss Beitrag #1 auch nicht mit einer in DE ansässiger Fluggesellschaft ausgeführt.

Unabhängig davon, wie langweilig muss einem sein wenn man wegen 70€ so einen Aufwand betreibt. Aber das wundert mich in eigentlich nicht, in einem Land wo sich Leute mit Abmahnungen wegen Nichtigkeiten eine goldene Nase verdienen, haben auch Studenten das Gefühl das Geld ohne Arbeit fliesst.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.011
634
.de
@Topicstarter

Dein Standpunkt ist natürlich richtig und Deine Streitlust grundsätzlich nachvollziehbar. Die Rechtsschutzversicherung ist auch eine feine Sache. Auf dem juristischen Wege bekommt man aber nur recht, wenn man selber ein guter Jurist ist oder wenn man einen guten befreundeten Juristen hat, dem die eigentliche Sache mindestens genau so wichtig wäre wie das Honorar - leider ein Ausnahmefall, daher der Spruch mit dem Recht haben vs Recht bekommen. Die Justiz existiert nur für sich selbst und ist vor allem auf das eigene Vorteil bedacht. Schon in Kafkas "Prozess" gut beschrieben. Auch die RSV-en werfen Kunden, die immer wieder versuchen, mit ihrer Hilfe Recht zu bekommen, gerne raus und setzen sie auf eine schwarze Liste, die alle Versicherer abfragen können. Kaufmannsehre im Endverbrauchermarkt? Dass ich nicht lache..

Du könntest diese Schwarzmalerei selbst verifizieren, wenn der Einsatz bzw. der Zeitaufwand nicht wie in diesem Fall so hoch wären. Daher mein Rat: 1) Vergiß es! 2) Buche weiterhin so, dass die OTAs oder Airlines mit Dir eine negative Marge machen, irgenwann holst Du die 70 € so wieder raus [ist ernst gemeint]. 3) Sei Dir bewusst, dass in dem Moment, wo Du auf "buchen" klickst, das Geld endgültig weg ist, Rechtsprechung hin oder her.
 
  • Like
Reaktionen: Andreas91

PMc

Erfahrenes Mitglied
12.07.2015
307
0
FRA
Meine Güte...

Der Sitz des OTA ist egal, der Vertrag besteht mit der Airline, OTAs sind nur Vermittler.

Das ist doch der interessante Punkt. Und wenn, wie DerSimon wusste, die Tripsta nichtmal die (zweifelhafte) Klausel a la fluege.de hat, dass Stornierungen über die laufen müssen, dann hat die SAS hier in FFM einen Briefkasten, in den ich bei Bedarf einfach einen klar formulierten Brief mit meiner Kontonummer schmeisse. Kost mich nichtmal Porto.
Dann müssen die erstmal einen Grund formulieren, warum sie nicht wollen - was wiederum Arbeit ist, die für Eurofuffzig niemand haben will.
Eine Erstattung der YR/YQ würde ich nicht fordern oder erwarten, aber der Rest sollte doch eigentlich möglich sein.
 

leoll

Aktives Mitglied
29.09.2012
129
29
MUC
Ich habe eine Aktualisierung zum Fall:

Nachdem ich SAS vor cirka 2 Wochen in einer Mail gebeten habe, den Refund der Steuern und Gebühren incl. dem Treibstoffzuschlag freizugeben, kam heute die Antwort.

Ich solle die 14€-Erstattung veranlassen, die Differenz (nicht nur zu den Steuern und Gebühren, sondern zum Vollpreis) würde mir SAS einfach überweisen.

Somit erhalte ich nicht nur die Steuern und Gebühren zurück, sondern sogar den kompletten Ticketpreis. So gehe ich mit keinen Kosten aus der Stornierung raus.

Meine bisher durchwegs positiven Erfahrungen mit SAS (am Boden und in der Luft) haben sich bestätigt. SAS war und bleibt eine meiner Lieblingsairlines in Europa.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.934
3.857
FRA
Die SAS kann rechnen, es wäre einfach noch teurer, einen Mitarbeiter weiter in diese Angelegenheit wertvolle Arbeitszeit zu investieren. :D
 
  • Like
Reaktionen: leoll

derLandmann

Reguläres Mitglied
12.01.2017
59
0
Dann ist deine Hartnäckigkeit ja nochmal positiv für dich ausgegangen (y) Was war der ausschlaggebende Tropfen der das Fass zum überlaufen brachte?
 
  • Like
Reaktionen: leoll

leoll

Aktives Mitglied
29.09.2012
129
29
MUC
Dann ist deine Hartnäckigkeit ja nochmal positiv für dich ausgegangen (y) Was war der ausschlaggebende Tropfen der das Fass zum überlaufen brachte?

Es gab keinen wirklichen, zumindest aus SAS-Sicht. Das war meine erste schriftliche Kontaktaufnahme mit SAS zu diesem Fall, nachdem mich das Callcenter an das Mailformular verwiesen hat. Meine Mail war freundlich, aber bestimmt (mit klarer, kurzer Darstellung der Rechtslage). Ich hatte nur um die Freigabe für Steuern und Gebühren gebeten, also den Gesamtpreis minus der Fare Base.
Ich habe das neue Ticket auch mit SAS gebucht, vielleicht war das ausschlaggebend.

Der Kundenbindungsaspekt wird wohl ausschlaggebend gewesen sein. Ich habe mit SAS stets positive Erfahrungen gemacht, auch, wenn mal etwas schief lief. Ein Grund, warum ich die Airline bei der Buchung bevorzugt habe und es - nach der Erfahrung - natürlich weiterhin werde.
 
  • Like
Reaktionen: derLandmann

l.xm

Neues Mitglied
13.04.2018
1
0
Liebe Forum-Mitglieder und Vielflieger,

Seit dem 30. März versuche ich vergebens per Telefon und Kontaktformular Tripsta zu erreichen.

Ich wollte das Rückflugdatum aus Ecuador ändern. Ursprüngliches Reisedatum wäre der 18.04.2018 gewesen.
Da ich keine Rückmeldung bekam, musste ich für 1800 € einen neuen Rückflug für mich und meinen Sohn kaufen.

Nun würde ich den Flug zumindest gerne stornieren, doch auch hier wieder keine Reaktion und keine Rückmeldung.

Wie kann ich weiter fortfahren?
Tripsta ist unmöglich. Ich würde nie wieder dort buchen
 

long legs

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
305
3
Ist schon ein merkwürdiger Laden.

Da Tripsta für meine Flugverbindung mit Abstand den günstigsten Preis hatte, habe ich zum Test der Servicequalität im Januar angefragt, warum für andere Kreditkarten als Visa noch immer Zahlungsgebühr erhoben wurde, obwohl deren Erhebung schon unzulässig war. Eine Woche später bekam ich die Antwort, meine Anfrage befinde sich in Bearbeitung - und das war’s. Seither habe ich nie wieder was von Tripsta gehört.

Meinen Flug habe ich dann doch lieber woanders gebucht.
 

long legs

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
305
3
Zum weiteren Vorgehen würde ich empfehlen, die Nachweise zu den erfolgten Anfragen per Kontaktformular (hoffentlich hast Du daran gedacht, davon Screenshots zu machen) einem Anwalt vorzulegen.
 

NightOwl

Reguläres Mitglied
09.10.2017
82
6
Aus den AGB von Tripsta:
[h=2]12. Geltendes Recht[/h]Diese Website wird von einem griechischen Unternehmen betrieben. Folglich unterliegt diese Vereinbarung griechischem Recht und ist entsprechend auszulegen. Hiermit stimmen Sie zu, dass alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung dieser Website ergeben, von den zuständigen Gerichten in Athen, Griechenland, beigelegt werden.

[h=2]13. Kontakt[/h]Jeglichen Schriftverkehr im Zusammenhang mit Kundenservice oder Ihrer Buchung richten Sie bitte an Tripsta S.A. Travel Agency, Karagiorgi Servias Str. 4, P.O 10562 Syntagma, Athen, Griechenland.
 

long legs

Erfahrenes Mitglied
26.02.2010
305
3
In diesem Zusammenhang fällt mir wieder ein, dass auf der Website die Angabe des Impressums fehlt. Hochgradig unseriös, würde ich sagen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.986
7.256
HAM
In diesem Zusammenhang fällt mir wieder ein, dass auf der Website die Angabe des Impressums fehlt. Hochgradig unseriös, würde ich sagen.
Das ist ja nach griechischem Recht auch nicht notwendig.....

Aber auch hier: Wer am falschen Ende spart.....

an den TO: Du hättest auch die Airline kontaktieren können.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.672
1.229
Das ist ja nach griechischem Recht auch nicht notwendig.....

Aber auch hier: Wer am falschen Ende spart.....

an den TO: Du hättest auch die Airline kontaktieren können.

... und die Airline sagt - "sorry, bitte wenden Sie sich an das Reisebüro, über das sie gebucht haben ..."