Tripsta empfehlenswert?

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hhlinh

Erfahrenes Mitglied
24.03.2016
368
163
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Rom-I-Verordnung ist aber soweit bekannt?

Ja natürlich - daraus geht u.a. hervor, dass sich zwingendes Verbraucherschutzrecht eines anderen Mitgliedsstaates durchsetzt. Deswegen kann das anwendbare Recht nicht 100%ig wirksam mit einem Verbraucher vereinbart werden.
Eine davon verschiedene Frage ist die des Gerichtsstands.
Aber nochmal: Bei dem Streitwert einen Anwalt zu beauftragen (wenn man denn einen findet..), Schriftsätze zu schreiben, zu klagen - das ist pure Zeitverschwendung.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.123
Irgendwann kommt es bestimmt auch so weit, dass schon mit der Buchung ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Ach nein, der kostet ja Geld...
 
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leoll

Aktives Mitglied
29.09.2012
129
29
MUC
Wegen 70 Euro so einen Aufwand treiben? Really? Es ist immer wieder witzig dass Leute bei windigen Anbietern buchen um ein paar Euro zu sparen und dann feststellen dass billig nicht immer preiswert ist.....

1. bin ich Student und deshalb sind 70 Euro durchaus viel
2. Hatte ich eigentlich einen Roundtrip buchen wollen. Dass Tripsta 2 Tickets, die getrennte Beförderungsverträge sind, ausstellt, wusste ich bis zur Ausstellung gar nicht. Tripsta war mit der einzige Anbieter, der mir das Ganze als vermeintlich eine Buchung angeboten hat. Dass daraus zwei separate Buchungen wurden, wusste ich nicht. (Anmerkung: Der Rückflug passt, ich muss nur den Hinflug stornieren).
3. Geht es mir auch ums Prinzip. Rechne hoch, wie viele Personen theoretisch Ansprüche aus Flugvertragskündigungen haben. Die Methode Aussitzen bis die Klage kommt bringt Tripsta und Co. sicherlich mehrere Millionen Euro.

Übrigens: SAS hat der Buchung zweimal ein CR mit der Empfehlung eines Full refunds auf Kulanz empfohlen. Jedoch behauptet Tripsta, die Remarks existieren nicht, obwohl diese laut SAS existieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
14.707
12.867
IAH & HAM
1. bin ich Student und deshalb sind 70 Euro durchaus viel

Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Auch als Student hat man, sofern man nicht auf den Kopf gefallen ist, 70Euro schnell verdient.

2. Hatte ich eigentlich einen Roundtrip buchen wollen. Dass Tripsta 2 Tickets, die getrennte Beförderungsverträge sind, ausstellt, wusste ich bis zur Ausstellung gar nicht. Tripsta war mit der einzige Anbieter, der mir das Ganze als vermeintlich eine Buchung angeboten hat. Dass daraus zwei separate Buchungen wurden, wusste ich nicht. (Anmerkung: Der Rückflug passt, ich muss nur den Hinflug stornieren).

Waere, haette, wenn..... Ich denke die "lesson learned" ist dass man sein Gehirn nicht ausschalten sollte wenn auf einmal ein Anbieter deutlich günstiger / flexible ist als alle Anderen......

3. Geht es mir auch ums Prinzip. Rechne hoch, wie viele Personen theoretisch Ansprüche aus Flugvertragskündigungen haben. Die Methode Aussitzen bis die Klage kommt bringt Tripsta und Co. sicherlich mehrere Millionen Euro.
Wenn man nur "aus Prinzip" eine Sache verfolgt muss man sich das aber auch leisten könne. Und wenn schon 70 Euro fuer dich durchaus viel Geld ist, dann solltest Du vermutlich keinen Rechtsstreit mit einem griechischen Unternehmen vom Zaun brechen....

Übrigens: SAS hat der Buchung zweimal ein CR mit der Empfehlung eines Full refunds auf Kulanz empfohlen. Jedoch behauptet Tripsta, die Remarks existieren nicht, obwohl diese laut SAS existieren.

Hättest Du bei denen gebucht (anstelle bei einem windigen OTA), dann hättest Du jetzt auch keine Probleme...
S
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Wieder mal ein schönes Bsp. was passieren kann wenn man seine Reisen über irgendwelche OTAs mit dem "besten Preis" bucht - ich weiss warum es bei mir ein Reisebüro oder die Airline sein muss. Da bezahlen ich zwar ein wenig mehr bei der Buchung, muss mir aber keine Gedanken um den Gerichtsstand oder das anzuwendende Recht machen.

An den OP, da es dir ja vor allem um das Prinzip geht wird das jetzt teuer für dich. Ich habe da immer ein Filmzitat im Kopf: "That's pride fucking with you. Fuck pride. Pride only hurts, it never helps."

Hilft mir jetzt seit ca. 22 Jahren solche Situationen schneller zu lösen.
 

leoll

Aktives Mitglied
29.09.2012
129
29
MUC
Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Auch als Student hat man, sofern man nicht auf den Kopf gefallen ist, 70Euro schnell verdient.



Waere, haette, wenn..... Ich denke die "lesson learned" ist dass man sein Gehirn nicht ausschalten sollte wenn auf einmal ein Anbieter deutlich günstiger / flexible ist als alle Anderen......


Wenn man nur "aus Prinzip" eine Sache verfolgt muss man sich das aber auch leisten könne. Und wenn schon 70 Euro fuer dich durchaus viel Geld ist, dann solltest Du vermutlich keinen Rechtsstreit mit einem griechischen Unternehmen vom Zaun brechen....



Hättest Du bei denen gebucht (anstelle bei einem windigen OTA), dann hättest Du jetzt auch keine Probleme...
S

Wie gesagt, 70€ hin oder her, wenn man so denkt, dann schenkt man windigen Unternehmen Millionen von Euro.

Andere Anbieter sind so eine Sache: Ich wollte eigentlich die Flüge in einem Ticket haben, statt sie einzeln zu buchen. So sah es beim Buchen auch aus. Weder bei sk noch bei der LH konnte ich die Verbindung so buchen.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und zahle gar nichts fürs Verfahren. Habe die AB so letztens auf 400€ Entschädigung nach EG-VO verklagt. Noch vor Beginn des Prozesses war man dann plötzlich doch bereit, zu zahlen (incl. meiner Anwaltskosten).
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
989
145
DUS
2. Hatte ich eigentlich einen Roundtrip buchen wollen. Dass Tripsta 2 Tickets, die getrennte Beförderungsverträge sind, ausstellt, wusste ich bis zur Ausstellung gar nicht. Tripsta war mit der einzige Anbieter, der mir das Ganze als vermeintlich eine Buchung angeboten hat. Dass daraus zwei separate Buchungen wurden, wusste ich nicht. (Anmerkung: Der Rückflug passt, ich muss nur den Hinflug stornieren).

Ohne einen konstruktiven Vorschlag bzgl. Tripsta zu haben:

Kannst du nicht sogar "froh" sein, dass dir zwei separate Tickets ausgestellt wurden? So kannst du den Hinflug stornieren/verfallen lassen und behälst deine Rückreisemöglichkeit. Bei der Buchung in einem Ticket wär das ohnehin nicht möglich gewesen?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.863
3.526
Nicht immer hält der billige Preis was er verspricht....


Sinnvolles habe ich überdies nicht beizutragen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.819
1.251
MUC, BSL
Wieder mal ein schönes Bsp. was passieren kann wenn man seine Reisen über irgendwelche OTAs mit dem "besten Preis" bucht - ich weiss warum es bei mir ein Reisebüro oder die Airline sein muss. Da bezahlen ich zwar ein wenig mehr bei der Buchung, muss mir aber keine Gedanken um den Gerichtsstand oder das anzuwendende Recht machen.

An den OP, da es dir ja vor allem um das Prinzip geht wird das jetzt teuer für dich. Ich habe da immer ein Filmzitat im Kopf: "That's pride fucking with you. Fuck pride. Pride only hurts, it never helps."

Hilft mir jetzt seit ca. 22 Jahren solche Situationen schneller zu lösen.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Fakt ist, dass der TO mutmaßlich bei der Airline ebenso den Rechtsweg hätte beschreiten müssen um seine YQ/YR zu bekommen und auch ein Reisebüro arbeitet in dieser Hinsicht nicht umsonst (und wenn es nur die TSC ist).

Vielleicht ist der Aufwand in dem Fall etwas geringer, wenn auch nach wie vor kaum zu rechtfertigen, aber der Ertrag dürfte nur marginal höher sein. 90% von Viel ist immer noch nicht gerade wenig.

Letztenendes ist es eigentlich schon absurd, wenn ich für ein klitzekleines Bisschen weniger Ärger von vorneherein mehr bezahle, gerade in Anbetracht dessen, dass eine Stornierung dann doch eher die Ausnahme als die Regel sein dürfte. Bei (teil)flexiblen Tickets mit entsprechendem Preis mag das etwas anders aussehen, aber doch nicht hier.

Wenn OP in beiden Fällen den Rechtsweg aufgrund von mangelnder Rentabilität gut sein ließe, dann bekäme er über's OTA 14€ zurück, bei anderen Buchungswegen im hypothetischen Optimalfall 55€, wahrscheinlich aber weniger - dafür hat er aber vorneherein 15-30€ mehr gezahlt. Macht dann unter dem Strich unglaubliche 25€ Vorteil in einer Ausnahmesituation... dagegen ist eine Tsunamiversicherung in Bayern ja schon fast lohnend.

Du magst sicherlich deine Gründe haben weshalb du die Dienste von Reisebüros bzw. der Airline selbst in Anspruch nimmst, gibts ja zur Genüge, aber das hier ist dann wahrlich kein Argument dafür, eher im Gegenteil.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wegen 70 Euro so einen Aufwand treiben? Really? Es ist immer wieder witzig dass Leute bei windigen Anbietern buchen um ein paar Euro zu sparen und dann feststellen dass billig nicht immer preiswert ist.....

Bis auf die 35€ Gebühr hätte man die gleiche Situation auch bei Buhcung bei der Airline direkt oder Expedia etc.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.899
173
im Paralleluniversum
Wenn 70€ für den TO so viel Geld sind, hätte ich einen ganz anderen Tipp:

Erst Hirn einschalten.
Dann überlegen.
Dann buchen.

Ein non-refundable Ticket sollte man nur buchen, wenn man von Anfang an weiß, dass dieses Ticket auch so abgeflogen werden soll.

- Spricht plötzlich beruflich was dagegen, dann ist es Sache des Arbeitgebers, dafür geradezustehen.
- Spricht gesundheitlich was dagegen, dann ist es Sache der entsprechenden Versicherung, dafür geradezustehen.
- Spricht persönlich was dagegen, ist es pech.

Das gilt für Flüge genauso wie für Hotelübernachtungen wie für... you name it.

Persönlich habe ich ziemlich genau 0% Verständnis dafür, dass man beim Buchen diese Bedingungen akzeptiert und wenn es einem dann nicht passt, diese Bedingungen dann gerichtlich angefochten werden. Dass die Gerichte diesen Unsinn üebrhaupt mitmachen lässt mich schon zweifeln. Hier wurde in meinen Augen eine klare Vereinbarung getroffen: Der Anbieter erklärt die Bedingungen, unter denen er eine Leistung anbietet und der Käufer geht darauf ein. Gut is.

Natürlich sehen das heute Gerichte teilweise anders. Deswegen darf ich des dennoch komisch finden.

Aber "Kaufmannsehre" wird immer nur "von den anderen" erwartet.
Da gibt es ja insbesondere hier im Forum ein paar Prachtexemplare!

So. Habe fertig.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Vielleicht ist der Aufwand in dem Fall etwas geringer, wenn auch nach wie vor kaum zu rechtfertigen, aber der Ertrag dürfte nur marginal höher sein. 90% von Viel ist immer noch nicht gerade wenig.

Letztenendes ist es eigentlich schon absurd, wenn ich für ein klitzekleines Bisschen weniger Ärger von vorneherein mehr bezahle, gerade in Anbetracht dessen, dass eine Stornierung dann doch eher die Ausnahme als die Regel sein dürfte.
Du magst sicherlich deine Gründe haben weshalb du die Dienste von Reisebüros bzw. der Airline selbst in Anspruch nimmst, gibts ja zur Genüge, aber das hier ist dann wahrlich kein Argument dafür, eher im Gegenteil.

Du hast den Punkt nicht verstanden, ich musste in ca 35 Jahren Fliegerei noch nie Hilfe bei Dritten suchen wenn ich mein Geld zurück haben wollte. Was meinst du wie toll kooperativ Tripsta sich bei Umbuchungen oder anderen Vorfällen benimmt?

Bei mir sind solche Fälle mit einem Anruf erledigt, ohne zu Hilfenahme von Social Media, die Ansprechpartner sind mir persönlich bekannt und ich bekomme im Ergebnis ein Produkt das für mich passt. Die hier "versenkten" 40€ würden eben bei zwei weiteren Buchungen die Gebühren tragen.

Klar kann man immer das billigste buchen - sich dann aber bitte nicht wundern wenn es nicht reibungslos funktioniert.

Und in der Welt in der ich beruflich unterwegs bin kann man sich Ärger mit Airlines nicht wirklich leisten.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
14.707
12.867
IAH & HAM
Wie gesagt, 70€ hin oder her, wenn man so denkt, dann schenkt man windigen Unternehmen Millionen von Euro.

Wenn man dort nicht bucht schenkt man denen auch nichts...

Andere Anbieter sind so eine Sache: Ich wollte eigentlich die Flüge in einem Ticket haben, statt sie einzeln zu buchen. So sah es beim Buchen auch aus. Weder bei sk noch bei der LH konnte ich die Verbindung so buchen.

Und ganz offensichtlich bei Tribago auch nicht.....

.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und zahle gar nichts fürs Verfahren. Habe die AB so letztens auf 400€ Entschädigung nach EG-VO verklagt. Noch vor Beginn des Prozesses war man dann plötzlich doch bereit, zu zahlen (incl. meiner Anwaltskosten).

Weber 70 Euro jammern, aber eine Rechtsschutzversicherung haben......:doh: Ich bin sicher die Anwälte werden sich um den Fall reissen....
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
14.707
12.867
IAH & HAM
Bis auf die 35€ Gebühr hätte man die gleiche Situation auch bei Buhcung bei der Airline direkt oder Expedia etc.

Die Tatsache dass der "Treibstoff Zuschlag" non-refundable ist war dem OP ja bei der Buchung vollkommen bewusst und er hat es akzeptiert...... Jetzt gefällt ihm das nicht mehr und er will klagen.....
 

leoll

Aktives Mitglied
29.09.2012
129
29
MUC
Die Tatsache dass der "Treibstoff Zuschlag" non-refundable ist war dem OP ja bei der Buchung vollkommen bewusst und er hat es akzeptiert...... Jetzt gefällt ihm das nicht mehr und er will klagen.....

Ich buche im Wissen, einen Werkvertrag abzuschließen und ebenfalls mit dem Wissen ein Kündigungsrecht zu haben, ganz egal, was in den AGB steht. Solche Klauseln sind nämlich unwirksam.

Ich bin mir sicher, auch du hast schon AGB akzeptiert ohne sie komplett zu lesen. Geltendes Recht steht immer über irgendwelchen Klauseln. Da kann man alles reinschreiben.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.899
173
im Paralleluniversum
Ich buche im Wissen, einen Werkvertrag abzuschließen und ebenfalls mit dem Wissen ein Kündigungsrecht zu haben, ganz egal, was in den AGB steht. Solche Klauseln sind nämlich unwirksam.

Ich bin mir sicher, auch du hast schon AGB akzeptiert ohne sie komplett zu lesen. Geltendes Recht steht immer über irgendwelchen Klauseln. Da kann man alles reinschreiben.

Wo genau erkennst Du hier einen Werkvertrag?
Das bitte ich Dich zu qualifizieren.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Wo genau erkennst Du hier einen Werkvertrag?
Das bitte ich Dich zu qualifizieren.

So ist das doch immer mit dern Jungstudenten - da schnappen sie in der Vorlesung was auf und wollen direkt die ganze Welt verklagen, ohne zu ahnen das die Realtät sich doch anders gestaltet.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
und ebenfalls mit dem Wissen ein Kündigungsrecht zu haben, ganz egal, was in den AGB steht. Solche Klauseln sind nämlich unwirksam. ....... Geltendes Recht steht immer über irgendwelchen Klauseln. Da kann man alles reinschreiben.

Dafür müsste man sich

1. mit dem geltenden Recht auskennen
2.Ingesamt mutige Aussage
 

leoll

Aktives Mitglied
29.09.2012
129
29
MUC
Ein Luftbeförderungsvertrag ist ein Werkvertrag i.S.d. §§631ff. Darüber gibt es keinerlei Streit (vgl. Urteilsbegründung AG Köln 142 C 222/16):

Dass es sich bei einem Luftbeförderungsvertrag um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB handelt ist allgemeine Ansicht. Dies hat der BGH in dem auch von der Beklagtenseite zitierten Urteil vom 16.02.2016 unter Verweis auf seine ständige Rechtsprechung bestätigt (BGH Urteil v. 16.02.2016, X ZR 97/14, – zitiert nach juris). Die Vorschriften des Werkvertragsrechts sind daher grundsätzlich anwendbar.

Das ist auch darin erkennbar, das die EG-Fluggastrechtverordnung dahin geht, dass das Werk (pünktliche Beförderung) ordnungsgemäß (also zielgerichtet) erbracht wurde, nicht bloß eine Leistung. Ein Werkvertrag ist erfolgsgerichtet.

Wollen wir hier wirklich eine Diskussion darüber anfangen, ob ein Flugticket ein Werkvertrag ist? Natürlich ist es das.
 
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