Umbuchung von LH (F) Prämienticket zu LX (F) wegen kritischer Umstiegszeit?

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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.289
1.115
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Wird das in der Praxis wirklich so gehandhabt, dass Award- und Revenue-Tickets unterschieden werden? Ein Beförderungsvertrag ist doch ein Beförderungsvertrag - da steht doch nicht drin: "Achtung - Award-Ticket - Bei eventuellen schedule change (oder equipment change) haben sie eingeschränkte Rechte"?
Formal sollte es keinen Unterscheid machen, wird aber oft anders gehandelt.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Wird das in der Praxis wirklich so gehandhabt, dass Award- und Revenue-Tickets unterschieden werden?
Also, es lassen sich doch bei VFT und FT mehrere Berichte finden, wo es bei INVOL-Umbuchungen von Award Tickets erhebliche Probleme gab.

Ein Beförderungsvertrag ist doch ein Beförderungsvertrag - da steht doch nicht drin: "Achtung - Award-Ticket - Bei eventuellen schedule change (oder equipment change) haben sie eingeschränkte Rechte"?

Zunächst einmal muss ein Gerichtsstand in Deutschland begründbar sein, ansonsten lassen sich etwaige Beförderungsverträge nicht durchsetzen.
Ferner wissen wir ja, dass die Airlines die Rechtslage eher ignorieren. Im Streitfall klagen doch sowieso nur <1% der betroffene Fluggäste ihre Rechte ein.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Formal sollte es keinen Unterscheid machen, wird aber oft anders gehandelt.

Die Problematik bei Award-Tickets:
Airline A streicht einen Flug, wo ein Fluggast ein Premium Award-Ticket darauf gebucht hatte.
Das Award-Ticket kann nur vom ausstellenden FFP (frequent flyer programme) geändert werden. Scheinbar existieren dann keine (von Airline A ausgestellten) Waiver-Codes, um den Fluggast eben kostenfrei auf eine Ersatzverbindung umzubuchen. i.d.R. existieren bei den Ersatzverbindung keine Premium Awardverfügbarkeiten mehr, d.h. es kann nur auf eine Revenue-Buchungsklasse eingekauft werden. Hier tritt dann die Frage auf:
Wer bezahlt dann diese Revenue-Buchung?
1) Airline A (das machen Diese nicht bzw. stellen keinen Waiver-Code aus);
2) Das FFP (das wird nur sehr ungern getan);
3) Der Fluggast (das wäre im Interesse von Airline A und FFP);
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
In der Praxis werden bei Schedule Change (also wenn der Flug noch lange in der Zukunft liegt) von M&M nur auf die Flüge umgebucht, wo entsprechende Award-Verfügbarkeit vorhanden ist.
Was selbstverständlich absolut rechtswidrig ist. Die FluggastrechteVO trifft ausdrücklich keine Einschränkung bzgl. des Preises, den das Ticket gekostet hat (es sei denn, es war umsonst oder ein Spezialtarif z.B. für Staff).
 
Zuletzt bearbeitet:

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Was selbstverständlich absolut rechtswidrig ist. Die FluggastrechteVO trifft ausdrücklich keine Einschränkung bzgl. des Preises, den das Ticket gekostet hat (es sei denn, es war umsonst oder ein Spezialtarif z.B. für Staff).
Das lernt man doch schon im Kindergarten:
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei

+ nicht auf alle M&M Award-Buchungen ist EC261/2004 anwendbar.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Das lernt man doch schon im Kindergarten:
Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei

+ nicht auf alle M&M Award-Buchungen ist EC261/2004 anwendbar.
Schon klar. Aber da die allermeisten Foristen hier wohl aus der EU abfliegen bzw. sogar mit einer EU-Airline reisen, ist die VO anwendbar.

Und für's Recht bekommen ist ja kexbox da. :cool:
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Und für's Recht bekommen ist ja kexbox da. :cool:
Sofern sich ein deutscher Gerichtsstand begründen lässt. Die Kurx ist, dass manche Mühlen der Gerechtigkeit sehr langsam mahlen und die Kosten dafür sehr hoch sind und eben nicht immer, wie in Deutschland, sofern nach dem entsprechenden Vergütungssatz abgerechnet wird, alle Kosten vom Verlierer getragen werden. Recht bekommen, kann also durchaus was kosten.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Sofern sich ein deutscher Gerichtsstand begründen lässt.

Selbst wenn der Deutsche Gerichtsstand gilt -> Wenn M&M und die "Operating Airline" eine First Class Umbuchung verweigern, dann bleibt dem Fluggast ja nur die Möglichkeit (nach gerichtsfester Fristsetzung) eben einen Ersatzflug mit eigenem frischen Geld zu buchen. Der Fluggast muss also mit mehreren tausenden Euros in Vorleistung gehen. Und bei überlasteten Gerichten und einer trickreichen Beklagten-Kanzlei darf man das Geld dann 1-2 Jahre dann warten. Und zusätzlich besteht dann noch das Prozessrisiko (Stichwort: Schadensminderungspflicht des Fluggastes).

Gerade bei Premium Awards muss der Fluggast zwei extrem hohe Hürden (1. Ersatzbuchung mit eigenem Geld; 2. Klage einreichen) nehmen, um den Anspruch durchzusetzen. LH weiss, dass der Anteil dieser Fluggäste deutlich unter 1% liegt.
Und ehrlich, welcher Premium Fluggast tut sich diesen Stress an?
 
Zuletzt bearbeitet:

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Die Problematik bei Award-Tickets:
Airline A streicht einen Flug, wo ein Fluggast ein Premium Award-Ticket darauf gebucht hatte.
Das Award-Ticket kann nur vom ausstellenden FFP (frequent flyer programme) geändert werden. Scheinbar existieren dann keine (von Airline A ausgestellten) Waiver-Codes, um den Fluggast eben kostenfrei auf eine Ersatzverbindung umzubuchen. i.d.R. existieren bei den Ersatzverbindung keine Premium Awardverfügbarkeiten mehr, d.h. es kann nur auf eine Revenue-Buchungsklasse eingekauft werden. Hier tritt dann die Frage auf:
Wer bezahlt dann diese Revenue-Buchung?
1) Airline A (das machen Diese nicht bzw. stellen keinen Waiver-Code aus);
2) Das FFP (das wird nur sehr ungern getan);
3) Der Fluggast (das wäre im Interesse von Airline A und FFP);
Rechtlich muss sich das FFP drum kümmern - zumindestens bei Abflug ex EU/CH.
 

peter42

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09.03.2009
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Sicher? Nicht doch die Airline, die verschiebt? Stichwort EU/VO 261.
Wenn du ein Ticket FRA-XXX-YYY auf 220er Stock als Award hast, und xxx-yyy nicht von der LHG geflogen aber gestrichen wird, wird es lustig - mit Glück bucht der andere Carrier automatisiert auf eine akzeptable Verbindung um, wenn nicht (z.B.) Strecke eingestellt oder Umbuchung gefällt dir nicht) wird es lustig. Nach der EU261 ist eigentlich der ausführende Carrier verantwortlich, der aber immer an die ausstellende Airline verweist (außer du stehst schon in XXX, aber auch da wollte UA schon, dass ich BD anrufe).
 

Mulder_110

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04.05.2012
2.194
512
Rechtlich muss sich das FFP drum kümmern - zumindestens bei Abflug ex EU/CH.
Nein. Das ist ja der kleine, aber feine Unterschied. Nach der VO muss sich der Carrier kümmern, der gecancelt hat. Das FFP, mit dessen Meilen der Flug gebucht wurde, hat absolut nichts damit zu tun. Glaub mir, ich stecke gerade in einem solchen Prozess und ich weiß, wen kexbox für mich verklagt hat. ;-)

Ich gebe dir völlig Recht, dass die gelebte Praxis natürlich so ist, dass die Airline immer ans FFP verweist und das gerne zurück an die Airline, die ja "leider keine Award-Plätze mehr frei hat auf dem Alternativflug" ...
 

malschauen

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05.12.2016
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Rechtlich muss sich das FFP drum kümmern - zumindestens bei Abflug ex EU/CH.

Wenn du ein Ticket FRA-XXX-YYY auf 220er Stock als Award hast, und xxx-yyy nicht von der LHG geflogen aber gestrichen wird, wird es lustig - mit Glück bucht der andere Carrier automatisiert auf eine akzeptable Verbindung um, wenn nicht (z.B.) Strecke eingestellt oder Umbuchung gefällt dir nicht) wird es lustig. Nach der EU261 ist eigentlich der ausführende Carrier verantwortlich, der aber immer an die ausstellende Airline verweist (außer du stehst schon in XXX, aber auch da wollte UA schon, dass ich BD anrufe).
Ja, was den nun, Carrier oder FFP? Auch wenn es nur das rechte Tasche, linke Tasche Spiel ist.

Du wiedersprichst dir gerade selber.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Weil sie das Ticket ausgestellt haben. Solange das Ticket noch nicht in "Airport Control" ist, sist der Aussteller verantwortlich

peter42 schrieb:
Rechtlich muss sich das FFP drum kümmern - zumindestens bei Abflug ex EU/CH.

Die Frage dreht sich darum, wer rechtlich sich darum kümmern muss - und das ist im Anwendungsbereich von EC216/2004 eben die Operating Airline.
 
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peter42

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09.03.2009
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Nein. Das ist ja der kleine, aber feine Unterschied. Nach der VO muss sich der Carrier kümmern, der gecancelt hat. Das FFP, mit dessen Meilen der Flug gebucht wurde, hat absolut nichts damit zu tun. Glaub mir, ich stecke gerade in einem solchen Prozess und ich weiß, wen kexbox für mich verklagt hat. ;-)

Ich gebe dir völlig Recht, dass die gelebte Praxis natürlich so ist, dass die Airline immer ans FFP verweist und das gerne zurück an die Airline, die ja "leider keine Award-Plätze mehr frei hat auf dem Alternativflug" ...
Ja hast recht, obiges war halt meine Erfahrung, Frage EU Carrier?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Wird das in der Praxis wirklich so gehandhabt, dass Award- und Revenue-Tickets unterschieden werden? Ein Beförderungsvertrag ist doch ein Beförderungsvertrag - da steht doch nicht drin: "Achtung - Award-Ticket - Bei eventuellen schedule change (oder equipment change) haben sie eingeschränkte Rechte"?
Ja, das ist leider so.
Aktueller Fall:

 

NagasakiGG

Aktives Mitglied
29.12.2021
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Es gibt ein kleines Update. Nachdem ich paar mal hin und her telefoniert hatte, und der Support mir mehrmals bestätigt hat, dass der Wechsel auf LX-F nicht geht, hatte ich heute doch noch Erfolg.
Als schon wieder eine Mail kam, dass sich mein Abflug verschoben hat (von 13.45 auf 14.15) habe ich, mit dem Hintergrund dass man derzeit aufgrund eines Fehlers ja LX-F mit Meilen buchen kann, bei der HON Hotline (Nummer ist mir ja bekannt) angerufen. Der Deutsche Support natürlich so "freundlich" wie immer: "geht nicht, gibts nicht, keine Chance, ausserdem wieso rufen Sie HON Nummer an?".
Gut, dass der Italienische Support dort offener war und sich mein Anliegen auch angehört hat, auch das, dass man ja LX-F derzeit buchen kann (Ob das gewollt oder aufgrund eines Fehlers ist, sei dahingestellt und nicht wirklich mein Problem).
Jedenfalls wurde mir jetzt mein Flug auf LX-F von ZRH nach NRT umgebucht und auch bestätigt. Was ein Kampf....
 
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