Was hat "Hehlerware" oder ein billiger Porsche (die darf man sogar verschenken, das passiert zum Beispiel auf 18. Geburtstagen) mit verkauften Meilentickets zu tun?
Und was soll am Verkaufen von Meilentickets illegal sein. Oder halblegal? Gibt's dagegen ein Gesetz? Falls ja, kannst du darauf verlinken?
Ach komm.
Mantegna, dessen Beiträge mir für dieses Forum im Gegensatz zu den
"Ich habe 92 Meilen, mit welchen Abos kann ich noch vor Jahresende HON werden?"-Auswüchsen wertvoll erscheinen, hat ausdrücklich unjuristisch (wie wir Juristen sagen: untechnisch) auf das fehlende Unrechtsbewusstsein dessen hinweisen wollen, der vom unrechtmäßigen Verhalten eines anderen profitieren will.
Beim Verkauf von Prämientickets - jedenfalls bei eTix - geht es in der Tat um den bloßen Erwerb von Forderungen, nicht von Sachen (körperlichen Gegenständen), weshalb Hehlerei ausscheidet. Auf dem Papier haben wir es aber m.E. mit einem Betrug des Verkäufers zu Lasten des FFP zu tun (weil er, indem er das Prämienticket anfordert, wahrheitswidrig erklärt, das Ticket den Teilnahmebedingungen gemäß nicht entgeltlich für einen Dritten ausstellen zu lassen, und weil das FFP im Wissen um den regelwidrigen Verkauf das Ticket nicht ausgeben würde) sowie mit einer Anstiftung des Käufers zu diesem Betrug (weil erst das Zahlungsversprechen den konkreten Vorsatz des Verkäufers entstehen lässt).
In der Praxis wird sich freilich der Vorsatz des Käufers, sich an dem Betrug des Verkäufers zu beteiligen, nur schwer belegen lassen. Das setzt nämlich den Nachweis voraus, dass der Käufer es mindestens für möglich gehalten und es billigend in Kauf genommen hat, dass das Ticket regelwidrig erworben wird. Damit sind wir dann - wie immer bei subjektiven Merkmalen - bei objektiven Indizien, also beim Chronometer im Bahnhofsviertel, beim Porsche aus Osteuropa oder eben bei einem außergewöhnlich günstigen Premium-Ticket. Allerdings lässt sich die Kenntnis des üblichen Kaufpreises eines Porsches erheblich leichter unterstellen als die eines C/F-Tickets, zumal wenn nicht die Airline, sondern nur *A angegeben ist. Andererseits wird kaum ein Käufer das Angebot nutzen, ohne einen Preisvergleich anzustellen, und wenn dann noch mit dem Verkäufer Flugroute und -termin vereinbart werden müssen, könnte man als Käufer bei der Gelegenheit schon mal fragen, "warum so billig?"
Falls wir hier jemanden an Bord haben, der sich - anders als ich - auch nach seinen Examina noch regelmäßig mit Strafrecht befasst, lasse ich mich gern eines Besseren belehren. Ich für meinen Teil fliege jedenfalls lieber ehrlich, dann kann ich auch auf den Putz hauen, wenn die Leistung der Airline zu wünschen übrig lässt.