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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Was ich zum kotzen finde ist diese typische mitteleuropaeische Mentalitaet zu denunzieren. Wieso muss so etwas 'gemeldet' werden ? Oder noch schlimmer sich mit dem Verkaeufer herumstreiten unter Inbezugnahme eines Rechtsschutzes !?

I could not agree more. Als Rechtsschutzversicherer würde ich prüfen, ob ich Deckung gebe, weil der Versicherungsfall hier vorsätzlich herbei geführt wurde.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Betrug, das nur nebenbei, ist es nach meiner AlpmannSchmidt Erinnerung ohnehin nicht: Der Schaden des Betrogenen muss doch irgendwie die Kehrseite des Gewinnes des Betrügers sein. Allein die Tatsache, dass der Betrüger sonst eine andere Vermögensverfügung getroffen hätte, nämlich ein teures Ticket gekauft hätte, macht es nicht zu einer solchen Kehrseite.

Ja, irgendwie. Aber der Schaden besteht möglicherweise schon im Ausstellen des Tickets. Deshalb schrieb ich:

Vielleicht hätte ein deutscher Staatsanwalt Bedenken beim Vermögensschaden des FFP (gleichwertige Gegenleistung durch Meilen, obwohl die Leistung des FFP in dieser Form nicht gefordert werden durfte?).

...denn...

Die Airline hatte versprochen, gegen x Meilen ein Ticket für jeden x-beliebigen auszustellen. Das passiert und nichts anderes.

Ebendies passiert nicht, denn das Prämien-Versprechen richtet sich nur an Kunden, die nicht mit ihren Meilen handeln.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
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Ebendies passiert nicht, denn das Prämien-Versprechen richtet sich nur an Kunden, die nicht mit ihren Meilen handeln.

Der Kunde handelt nicht mit Meilen. Der Kunde laesst fuer einen Dritten ein Ticket ausstellen - das sieht das Programm ausdrücklich vor. Dann wollen die AGB vorgeben (was m.E. unwirksam ist) dass dieser Dritte dem Kunden dafür kein Geld geben darf.

Der BGH hat nun ganz klar gesagt, dass Meilen Rabatt sind. Wenn ich meinen mir gehörenden Rabatt einsetze, geht es die Airline m.E. nichts mehr an, was ich mit dem Zeug mache, was ich mir für meinen Rabatt erworben habe. Ich stelle mir das gerade bei Payback vor: Ich kaufe mir was für meine Punkte und dann will mir Payback verbieten, die Heizdecke oder was auch immer weiterzuverticken. Das wird nicht klappen. Die Airlines wähnen sich immer noch als was besseres (drum "ernennen" sie ja auch "Senatoren"). Sie werden lernen müssen, dass sie nichts anderes sind als Dienstleister. Es ist jetzt schon mal gut, dass sie wissen, dass sie mit FFP nicht machen können, was sie wollen, den Rest werden sie auch noch lernen.
 

flysurfer

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06.03.2009
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
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Das sind aber alles Faelle aus den USA... vor einer Grand Jury kann alles passieren, nur geht es hier ja um Deutschland bzw ex USA (Europa).

Zwar keine Grand Jury, aber US Recht und andere Fallkonstellation:

According to the airline, the defendants have operated a scheme in which they buy miles from plan members (which renders the miles void), redeem the miles for award tickets and then sell those tickets to their customers, who use them to travel on the airline’s flights.

Meilen verkaufen kann ich verhindern, indem ich ein Abtretungsverbot in die Vertragsbeziehung aufnehme. Das würde wohl der BGH noch mitmachen. Aber: Ein "Verkaufsverbot" für das, was ich mir für die Meilen nach den Regeln des Programnmes gekauft habe, das wird nicht halten....
 

flysurfer

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06.03.2009
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Das sind aber alles Faelle aus den USA...

Das verwundert nicht, die "schlimmsten" Broker sitzen schließlich auch in Amiland. Und leider haben sie durchaus Firmen und reiche Privatleute als Kunden, die ansonsten Premiumtickets kaufen würden. Dafür bieten sie allerdings auch "full service". Die Krise hat ihnen jedoch das Geschäft verhagelt, weil die Airlines dadurch die Preise für Premiumtickets teilweise so stark gesenkt haben, dass Meilentickets unlukrativ wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:

flysurfer

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06.03.2009
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Meilen verkaufen kann ich verhindern, indem ich ein Abtretungsverbot in die Vertragsbeziehung aufnehme. Das würde wohl der BGH noch mitmachen.

Immerhin haben die professionellen Vermittler dann aber keinen Freibrief mehr, denn die kaufen wie gesagt komplette Meilenkonten auf, um damit dann Prämientickets für andere auszustellen und diese zu verkaufen. Die Broker richten ja den größten Schaden für die Airlines an, weil sie als kompetente Reisebüros mit "full service" auftreten und oft ein wesentlich besseres Produkt verkaufen als jeder HON Circle Service / UGS Service oder das Reisebüro um die Ecke - was schlicht und einfach daran liegt, dass diese Leute sehr viel Ahnung haben. Sie sind quasi das Gegenstück zu auf "Mileage Runs" spezialisierten Reisebüros.

Dass Delta (siehe das Urteil aus dem letzten Jahrtausend) besonders aggressiv gegen Meilen(ticket)handel vorgeht, hat übrigens Tradition. Die Folge ist leider, dass dort auch viele vollkommen legitime Tickets gesperrt wurden und werden, was für entsprechend viel Frust und Ärger sorgt. United war vor einigen Jahren ebenfalls recht aggressiv, allerdings nur bei Tickets mit von UA durchgeführten Flügen. Die Broker haben dann einfach nur noch LH, TG usw. mit UA-Meilen ausgestellt. Woraufhin UA MP mit dem StarNet-Blocking konterte, woraufhin die Broker auf US DM umgestiegen sind, derzeit ohnehin das Mekka in der Branche.
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Immerhin haben die professionellen Vermittler dann aber keinen Freibrief mehr, denn die kaufen wie gesagt komplette Meilenkonten auf, um damit dann Prämientickets für andere auszustellen und diese zu verkaufen. Die Broker richten ja den größten Schaden für die Airlines an, weil sie als kompetente Reisebüros mit "full service" auftreten und oft ein wesentlich besseres Produkt verkaufen als jeder HON Circle Service / UGS Service oder das Reisebüro um die Ecke - was schlicht und einfach daran liegt, dass diese Leute sehr viel Ahnung haben. Sie sind quasi das Gegenstück zu auf "Mileage Runs" spezialisierten Reisebüros.

Das Freut mich ja zu hören, dass es in der Reisebranche doch Profis gibt.... (y)
 

flysurfer

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06.03.2009
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Das Freut mich ja zu hören, dass es in der Reisebranche doch Profis gibt.... (y)

So kann man das natürlich auch sehen. Ich hatte vor einigen Jahren mal Einblick in die Kundenliste eines solchen Profis, danach würde sich so manches große Reisebüro die Finger lecken. Von ehemaligen US-Gouverneuren über Hollywood-Stars und Filmstudios bis hin zu aus den Medien bekannten Börsen-Startups war da wirklich alles vertreten.
 

DrThax

Administrator & Moderator
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10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Also im Endeffekt finde ich ,dass hier tatsächlich viel Rambazamba um wenig gemacht wird. Die LH "scannt" doch ebay sowieso! Viel unangenehmer finde ich dass EBAY ohne rechtlichen Erlaubnis, Benutzerdaten von Kunden auf Anfrage an die LH weitergibt! ( und wer weiss an wen noch?)

Das ist so nicht ganz richtig!
Die AGBs von eBay regeln ganz klar die Weitergabe der Benutzerdaten an Dritte, sofern ein Verstoss gegen die eBay Regeln vorliegt (Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten). Ein Ticketverkauf stellt gemäß eBay-Definition einen solchen Verstoss dar.

Jeder Eröffner eines eBay-Kontos und somit Teilnehmer an einer Auktion (egal ob als Käufer oder Verkäufer) willigt beim Anlegen des Kontos in diese AGBs ein. Wem die AGBs nicht gefallen, sollte von der Teilnahme an eBay Abstand nehmen.

Du kannst die unangenehme Weitergabe Deiner Daten also ganz einfach dadurch verhindern, dass Du den AGBs nicht zustimmst und somit kein eBay Konto eröffnest.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Das ist so nicht ganz richtig!
Die AGBs von eBay regeln ganz klar die Weitergabe der Benutzerdaten an Dritte, sofern ein Verstoss gegen die eBay Regeln vorliegt (Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten). Ein Ticketverkauf stellt gemäß eBay-Definition einen solchen Verstoss dar.

Jeder Eröffner eines eBay-Kontos und somit Teilnehmer an einer Auktion (egal ob als Käufer oder Verkäufer) willigt beim Anlegen des Kontos in diese AGBs ein. Wem die AGBs nicht gefallen, sollte von der Teilnahme an eBay Abstand nehmen.

Du kannst die unangenehme Weitergabe Deiner Daten also ganz einfach dadurch verhindern, dass Du den AGBs nicht zustimmst und somit kein eBay Konto eröffnest.

Ich finde mit dieser Erklaerung machst du es dir ein wenig zu einfach. Das ist aber nur meine Meinung.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.131
3.036
Wenn du der Meinung bist dass AGB's rechtliche Vorgaben aushebeln kannst du DrThax ja gerne beipflichten. :)

Da ich die Ausführungen von DrThax recht schlüssig fand, ging es mir zunächst einmal darum, eine Begründung zu erfahren, wenn jemand meint, dass DrThanx es sich damit zu einfach mache, denn eine Meinung ohne Begründung bringt ja die Diskussion in einem Forum nicht weiter.

Jetzt hast du ja einen Anhaltspunkt gegeben. Wenn ich dich richtig verstanden habe, meinst du, dass die AGBs von Ebay einer rechtlichen Überprüfung nicht stand halten.

Da Ebay (mit seinen AGBs) ja schon lange im Geschäft ist, würde mich jetzt natürlich interessieren, welche rechtlichen Vorgaben du meinst. Ebay wendet seine AGBs schließlich schon eine geraume Zeit so an wie von DrThax beschrieben und hat m.W. noch nie von einem Gericht deswegen auf die Finger geklopft bekommen.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Da Ebay (mit seinen AGBs) ja schon lange im Geschäft ist, würde mich jetzt natürlich interessieren, welche rechtlichen Vorgaben du meinst. Ebay wendet seine AGBs schließlich schon eine geraume Zeit so an wie von DrThax beschrieben und hat m.W. noch nie von einem Gericht deswegen auf die Finger geklopft bekommen.

Hat schon einmal jemand dagegen geklagt ? Wenn nicht dann steht natuerlich auch keine Ruege an. Bzw jedwede Feststellung dass die AGB unrechtmaessig sind.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.880
432
Da ich die Ausführungen von DrThax recht schlüssig fand, ging es mir zunächst einmal darum, eine Begründung zu erfahren, wenn jemand meint, dass DrThanx es sich damit zu einfach mache, denn eine Meinung ohne Begründung bringt ja die Diskussion in einem Forum nicht weiter.

Jetzt hast du ja einen Anhaltspunkt gegeben. Wenn ich dich richtig verstanden habe, meinst du, dass die AGBs von Ebay einer rechtlichen Überprüfung nicht stand halten.

Da Ebay (mit seinen AGBs) ja schon lange im Geschäft ist, würde mich jetzt natürlich interessieren, welche rechtlichen Vorgaben du meinst. Ebay wendet seine AGBs schließlich schon eine geraume Zeit so an wie von DrThax beschrieben und hat m.W. noch nie von einem Gericht deswegen auf die Finger geklopft bekommen.

Moment.......
als ich Ebay erwähnt habe, meinte ich noch nicht einmal die Flüge der LH , sondern bsp. den verkauf von SWU ! herausgegeben von United, gerichtsstand USA, also selbst dort gibt ebay definitv auf "kurzem Dienstweg" auf anfrage die kundendaten an die LH weiter !

Ganz im ernst : Das ist nie im Leben rechtens! mit datenschutz etc, kenne ich mich berufsbedingt etwas besser aus.Ohne ins detail zu gehen und abzuschweifen, aber das ist für mich eine ganz andere Nummer als gegen etwaige AGBs zu verstossen , wo der rechtsbruch zumindest diskutabel ist, wie wir hier nach einigen seiten mithilfe von Anwälten sogar feststellen.
Also die Dimension und verhältnissmässigkeit sollte gewahrt werden.

( bevor fragen kommen : nein, ich persönlich habe keine voucher ge-oder verkauf auf ebay)
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.131
3.036
Hat schon einmal jemand dagegen geklagt ? Wenn nicht dann steht natuerlich auch keine Ruege an. Bzw jedwede Feststellung dass die AGB unrechtmaessig sind.

Das ist ja genau der Punkt. Wenn die AGBs einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand halten würden, ist es doch sonderbar, dass noch nie ein Betroffener dagegen geklagt hat. Es gibt doch Leute und Organisationen, die jeden Scheiss gerichtlich klären lassen, warum also das nicht? In all der langen Zeit noch keine einzige Klage diesbezüglich. Das ist doch ein starkes Indiz (kein Beweis) dafür, dass die AGBs in Ordnung sind. Solange mir keiner juristisch fundiert das Gegenteil aufzeigt, nehme ich die AGBs von Ebay als gegeben hin. Alles andere ist doch Kaffesatzleserei.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
Das ist ja genau der Punkt. Wenn die AGBs einer rechtlichen Überprüfung nicht Stand halten würden, ist es doch sonderbar, dass noch nie ein Betroffener dagegen geklagt hat.

Ohne mich hier an den übrigen Spekulationen beteiligen zu wollen: Ich gehe doch mal davon aus, dass diejenigen, die bei ebay erwischt werden, ganz kleine Fische sind. Wer so dumm ist, dass er derartige Angebote unter eigenem Namen bei ebay einstellt, dem traue ich eine Klage kaum zu.
 
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covalin

Erfahrenes Mitglied
03.11.2009
1.474
2
Am Schanzgraben
@szg:

Du hast doch den Zuschlag der Auktion bekommen. Wie ist eigentlich der aktuelle Stand. Hier wird zwar viel über Recht und AGBs diskutiert, aber die aktuelle Entwicklung in diesem Fall würde mich schom interessieren.
 
S

szg

Guest
@szg:

Du hast doch den Zuschlag der Auktion bekommen. Wie ist eigentlich der aktuelle Stand. Hier wird zwar viel über Recht und AGBs diskutiert, aber die aktuelle Entwicklung in diesem Fall würde mich schom interessieren.

Ebay Rechtsabteilung hat bestätigt, dass der Verkäufer um 1 EUR liefern muss. Der Verkäufer hat nun eine Nachfrist erhalten, das Ticket zu liefern. Wenn das Ticket nicht geliefert wird, dann kümmert sich meine Rechtsschutzversicherung um diesen Fall.

Ich halte Euch schon auf dem Laufenden ..... ;)