Genau. Wenn ich bei einem Elektrogeschäft regelmäßig um 100 Euro einkaufe, dann werden die es mir ja auch durchgehen lassen, wenn ich mal einen Flachbildschirmfernseher mitgehen lasse. Und danach günstig weiter verkaufe!
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...Deshalb hatte ich lediglich zu bedenken gegeben ob es für Lufthansa nicht sinnvoller gewesen wäre das anders zu lösen als den HON gemäss AGB rechtmässig zu kündigen und dadurch einen wahrscheinlich viel zahlenden Kunden, auf die es Lufthansa abgesehen hat, zu verlieren....
Spinnen wir den Gedanken weiter.
...
Das Geschäft geht auf, man stellt weitere MA ein, die ebenfalls Altpapier sammeln, LH Kreditkarte nutzen und günstige Flüge mit vielen Meilen abfliegen. Usw. Die werden dann alle SEN oder gar HON.
Warum sollte da LH wohl etwas dagegen haben?
Durch Prämienflüge wird man aber kein SEN oder HON.
Aber durch selber fliegen, was ja die Annahme war zum Erzeugen der Meilen!
Durch Prämienflüge wird man aber kein SEN oder HON.
Das erstinstanzliche Urteil erging allerdings schon im Februar 2012. Wann sind die Cessna-HONs ausgelaufen?
Aber durch selber fliegen, was ja die Annahme war zum Erzeugen der Meilen!
Wo gibt es heute noch so eine Ratio, wo sich das lohnt?
Ah, ok, mein Fehler. Ich habe die Ausgangslage falsch interpretiert. Wobei günstige Flüge, die viele Meilen abwerfen (so dass sich das Geschäftsmodell rechnen würde), ja auch nicht so häufig sind.
Was ich wirklich nicht verstehe ist, dass es hier offenbar einige geistig stark beeinträchtigte gibt, die der Meinung sind, es ist super, wenn LH möglichst viele Rechtsstreitigkeiten mit Vielfliegern verliert,
Aber niemand denkt daran, dass LH dann einfach diese gesetzlich oder richterlich "aufs Aug gedrückte Kosten" sowieso an die Kunden weitergibt, entweder durch Verteuerung der Tickets, Streichung von Benefits, Reduzierung von Service, usw.
LH verdient sein Geld meines Erachtens immer noch durch Flüge. Kosten dürfen Sie selbstverständlich an ihre Kunden weitergeben. Ist ja schließlich kein gemeinnütziger e.V.Was sie ja auch nicht dürfen. --> Neuer Rechtsstreit.
Klar, für Neukunden und ggf. auch Neumeilen kein Ding, aber nicht für bereits bestehende Meilen. Ich weiß, damit stehe ich dem OLG Köln gegenüber, aber die Entscheidung ist m.E. falsch.
... Worum es mir ging es lediglich die Frage, wie die Außenwirkung ist, wenn ein Unternehmen, einen seiner Topkunden bei einer einmaligen (oder?) Verfehlung derart harsch behandelt (fristlose Kündigung, sofortiger Meilenverfall) und dann auch noch bis vor die höchste Instanz klagt. Das ist doch eindeutig ein Exempel. ...
... Ich weiß, damit stehe ich dem OLG Köln gegenüber, aber die Entscheidung ist m.E. falsch.
Woher kommt diese Ansicht, dass man als Unternehmen "einen guten Kunden" massive Verstöße durchgehen lassen soll. Hat ein Rettungsschwimmer, der sagen wir 50 Leute von den Ertrinken gerettet hat, einmal Totschlag gut. Ist ja immer noch +49 in der Bilanz. Darf einer, der viel Steuern zahlt, mal doch ein bißchen was hinterziehen. Man kommt ja jemanden, der Meilen für Geld verhöckert, auch nicht so leicht auf die Schliche.
Was hätte LH sonst tun sollen. "Ein Aug zudrücken", dem HON zur Strafe zum BA Silver degradieren. Ihn Bitten er möge die 3000 Euro doch einem gemeinnützigen Zweck spenden. Ihm das Versprechen abringen, dass er beim nächsten Mal in FRA nicht ins FCT, sondern in die C Lounge geht?
LIEST du eigentlich gelegentlich, was du zitierst? ...
Ich verstehe deine Argumentation nicht so ganz. Die Außenwirkung ist doch bestens so. Der ehrliche Kunde sieht dadurch, dass Betrüger deutlich abgestraft werden. Das ist im Sinne des ehrlichen Kunden richtig und nachvollziehbar. Der nicht ehrliche Kunde sieht, dass er durch solche Betrügereien massiv abgestraft werden kann und lässt es dadurch vielleicht in Zukunft. Und die dritte Kategorie interessiert es einfach nicht, aber das hatten wir schon.Es geht mir nicht um das Urteil oder dessen Richtigkeit oder die AGB oder deren Einhaltung sondern NUR, ich betone NUR um die Aussenwirkung der Aktion, da man von allen möglichen Hämmern den breitesten gewählt hat, obwohl ein Skalpell es auch getan hätte.
LG / OLG Frankfurt steht auch noch zur Verfügung, außerdem endet die Welt nicht beim OLG.Gut, dann werde ich schauen, dass entsprechende Fälle nicht vor dem OLG Köln, sondern vor Dir verhandelt werden!
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Danke, dass wie das geklärt haben! Ich dachte es mir.Wieso auch,
juris Rn. 40 meinte:Der Gegenwert einer Prämienmeile wird von der Beklagten mit 2,77 Cent (vgl. allerdings Bl. 561 d.A.) und vom Kläger mit bis zu 17 Cent - so bei einem Flug von Frankfurt am Main nach Angola - angegeben. Teilnehmer des BB1-Programms der Beklagten können jährlich bis zu 12.000 Prämienmeilen - nicht dagegen Statusmeilen - bei der Beklagten erwerben, dies zu gestaffelten Preisen ab 35 EUR für 1.000 Meilen bis zu 290 EUR für ein Paket von 12.000 Meilen (vgl. im Einzelnen Anlage K 22, Bl. 166 d.A.).
juris Rn. 42 meinte:Mit Schreiben an den Kläger vom 17.02.2011 (Anl. K 6, Bl. 96 f. d.A.) kündigte die "T Airlines" seine Teilnahme am BB1 Programm außerordentlich fristlos und entzog ihm den Status eines X Members, weil er in mindestens zwei Fällen ein auf ihn ausgestelltes Prämienticket entgegen Ziff. 2.4.7, 2.4.8 i.V.m. Ziff. 3.1 der Teilnahmebedingungen gegen Entgelt an einen ihm nicht persönlich bekannten Dritten veräußert habe. Die Restgültigkeit der zum Zeitpunkt der Kündigung rund 1.950.000 Meilen Prämienpunkte des Klägers wurde auf 12 Monate festgesetzt.
juris Rn. 48 meinte:Nach Auffassung des Klägers verstößt die Regelung des Entzugs des X-Status gem. Ziff. 3.1 S. 8 der Teilnahmebedingungen ebenfalls gegen § 305 c Abs. 1 BGB, da auf eine so gravierende Folge deutlicher hätte hingewiesen werden müssen, auch mit Blick auf die nach bestrittener Darstellung des Klägers für die Erlangung des Status eines X Members erforderlichen Ausgaben in Höhe von etwa 150.000,00 EUR. Er selbst habe für die Erlangung des X-Status 67.044,00 EUR aufgewendet und nicht nur 11.174 EUR, wie die Beklagte meint.
juris Rn. 64 meinte:Angesichts der Tatsache, dass der durchschnittliche BB1-Teilnehmer über wenig mehr als 12.600 Prämienmeilen verfüge, seien 6 Monate ausreichend, um Prämienmeilen ohne Zeitdruck sinnvoll einzulösen.
Ich verstehe deine Argumentation nicht so ganz. Die Außenwirkung ist doch bestens so. Der ehrliche Kunde sieht dadurch, dass Betrüger deutlich abgestraft werden. Das ist im Sinne des ehrlichen Kunden richtig und nachvollziehbar. Der nicht ehrliche Kunde sieht, dass er durch solche Betrügereien massiv abgestraft werden kann und lässt es dadurch vielleicht in Zukunft. Und die dritte Kategorie interessiert es einfach nicht, aber das hatten wir schon.
Also in dem Fall ganz klar breiter Hammer wesentlich besser als Skalpell.![]()
Der ehrliche Kunde sieht dadurch, dass Betrüger deutlich abgestraft werden.