Streitwert: €300.000 !![]()
Bei Focus:Wann die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) ihr Urteil verkünden, ist noch nicht bekannt.
Dürfen Kunden ihre Bonusmeilen und Prämien auf Dritte übertragen? Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof beschäftigen. Die Richter haben derb Lufthansa Recht gegeben - und die Weitergabe verboten.
Jetzt bin ich verwirrt, gut das bin ich häufig.
Aber im Arliner steht
Bei Focus:
Gibts jetzt schon ein BGH Urteil oder nicht?
Bei dem von der Beklagten angebotenen "Miles & More"-Programm handelt es sich um ein Kundenbindungsprogramm, für das es kein gesetzlich geregeltes Leitbild gibt. Als Anbieterin eines solchen Programms kann die Beklagte daher Art und Umfang der Leistung, die sie ihren Kunden für ihre Treue versprechen will, in eigener Verantwortung bestimmen. Sie konnte damit als Hauptleistung festlegen, dass Flugprämien, die der Teilnehmer nicht selbst nutzen will oder kann, nur schenkweise und nur Personen überlassen werden dürfen, denen der Programmteilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist. Das in den Teilnahmebedingungen normierte Verbot der Veräußerung von Prämiendokumenten an Dritte knüpft hieran an und umschreibt die von der Beklagten versprochene Leistung weiter. Es stellt damit keine der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB unterliegende Einschränkung oder Modifizierung dieser Leistung dar. Die Beklagte hat daher die Mitgliedschaft des Klägers in ihrem Vielfliegerprogramm wegen Verstoßes gegen das Verbot der Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte wirksam gekündigt und konnte ihm auch den Vielfliegerstatus mit sofortiger Wirkung entziehen. Die weiteren Anträge des Klägers sind angesichts der Beendigung seiner Mitgliedschaft aufgrund der Kündigung ebenfalls nicht begründet.
Das war ein teurer Spass für den Kläger!
Wieso?
Für die Lh war es vermutlich noch teurer....
Weil die Anwälte von LH sicherlich nicht nach dem Streitwert, sondern nach Stundensätzen abrechnen.
Da aber interne Anwälte normalerweise nie vor Gericht auftreten ist das mehr als unwahrscheinlich.Sicher hat LH eine große interne Rechtsabteilung und muss nicht Anwälte nach Stunden bezahlen.
Allerdings geht es im Urteil ja nicht um Schadensersatz, sondern um die Grundsatzfrage. Hat der Kläger hier keinen geltend gemacht?
Und ja: vermutlich war es für LH teuer - immerhin ein HON weniger, der jetzt vermutlich auf OW oder TK, oder EK abfliegt.
Vielleicht sollte der Threadtitel etwas angepasst werden. Vielflieger gewinnt Prozess ist ja nicht mehr ganz aktuell.
Bei einem Streitwert von 300.000 EUR dürfte aber die Differenz zwischen dem, was der Kläger zahlen muss und dem, was es LH gekostet hat, nicht mehr so wahnsinnig viel ausmachen.Weil die Anwälte von LH sicherlich nicht nach dem Streitwert, sondern nach Stundensätzen abrechnen.
Aus LHs Sicht hätte ich denjenigen auch gekündigt. HON hin oder her.
Die Kosten bemessen sich aber nach bestimmten Gebührensätzen und wenn die Gegenseite mehr ausgegeben hat, bleibt sie auf der Differenz sitzen. Ich habe das gerade aktuell hinter mir. Prozess vor dem VG gewonnen. Streitwert 5.000 EUR. Die Gegenseite musste mir als offiziellen Satz ca. 1.000 EUR für meine Anwaltskosten zahlen, aber mich hat der Anwalt ca. 10.000 EUR gekostet, ergo 9.000 EUR, die mir keiner bezahlt.
Ich würde deinen Anwalt verklagen
Nein im Ernst kenne mich hier nicht aus, aber wenn das alles nach Gebührensätzen läuft, wird dein Anwalt doch sicher auch diese zu befolgen haben.
Macht doch sonst keinen Sinn bei einem Streitwert von 5000 EUR am Schluss noch 9 bzw 10.000 draufzulegen.