Vielflieger gewinnt Prozess gegen Lufthansa (12.06.13)

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
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und auch völlig zurecht. Klare Rechtsverletzungen (Marke) werden vor Gerichten auch schnellstens beschieden. Das finde ich auch völlig in Ordnung. Da gehts auch nicht um AGBs sondern um Marken- und Patentrechte. Das funktioniert doch auch gut in D. Sobald fakes irgendeiner Art offen auftreten, sind sie ruck zuck vom markt.
Und sogar mit LH Meilen Verkäufen könnte man ja noch bei Ebay weit herholen, aber beim Verkauf von SWUs bei Ebay, bei denen LH die Reissleine zieht?
Also ist ja alles theoretischer Natur, aber Ebay muss ja auch einen Rechtsanspruch von MM prüfen , bevor die Daten rausgegeben werden. Bei einem UNITED voucher????
Puh, also wenn da einer Anzeige erstatten würde....
 
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SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Wie ich schon gesagt habe, M&M Meilen sind eine Ersatzwährung, mit der man auch Flüge bezahlen kann. Der Großteil des Meilenumsatzes passiert außerhalb des Flugverkehrs (sowohl das sammeln als auch das einlösen). Und wenn im Flugverkehr, dann zum Großteil in Eco Kont., die Hengste leisten sich auch die Gebühren bei Eco Kont. mit Meilen und die wirklichen Hengste fliegen intercont. Eco mit Meilen. Für den normalen Menschen.

Der gute Dr. Franz hat auf der vorletzten Hauptversammlung auf Anfrage eines gewissen Herrn Eggendorfers grob abgeschaetzt, wie viele Meilen durch Fliegen erworben werden und fuer Flüge/Upgrades wieder eingesetzt werden und in beiden Fällen ist das Fliegen der groessere Teil - vor allem beim Einloesen.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
26.001
41
www.vielfliegertreff.de
Und sogar mit LH Meilen Verkäufen könnte man ja noch bei Ebay weit herholen, aber beim Verkauf von SWUs bei Ebay, bei denen LH die Reissleine zieht?
Also ist ja alles theoretischer Natur, aber Ebay muss ja auch einen Rechtsanspruch von MM prüfen , bevor die Daten rausgegeben werden. Bei einem UNITED voucher????
Puh, also wenn da einer Anzeige erstatten würde....

United und so ziemlich alle größeren Airlines sind auch Teilnehmer bei dem genannten Schutzprogramms. Vor vielen Jahren habe ich mal eine Liste mit allen Teilnehmern gesehen, aber die hat eBay glaube ich irgendwann vom Netz genommen. Es reichte übrigens, dass ein "Meilenbroker" auf eBay ein Foto des UA Business Sessels postete, schon waren Markenrechte verletzt und die Kontaktdaten wurden weitergegeben. Auf diese Weise haben sie schon einige gekriegt. Aber wie gesagt, ich vermute, dass in den AGBs inzwischen steht, dass eBay die Anbieterdaten an den "Hersteller" eines angebotenen Produkts weitergeben darf, sofern der Verdacht verstößt, dass ein Angebot gegen nicht den Geschäftsbedingungen dieses Herstellers entspricht. eBay nimmt ja auch Auktionen von DVDs direkt raus, wenn die Filme einen fremden Ländercode haben, also seitens des Herstellers/Vertriebs nicht für den Markt bestimmt haben, in dem der Verkäufer es anbietet. Das kann alles noch so legal sein (schließlich gehört die DVD dem Verkäufer, er kann damit also machen, was er will), eBay macht trotzdem nicht mit.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.887
440
Das klingt plausibel und wird dann auch wohl so sein. Bedeutet aber auch , dass man mit den Ebay AGBs einer pauschalen Vertragsklausel zur eigenen Datenweitergabe zustimmt. Diese KLausel ist NICHT rechtens. Das ist mehrfach gerichtlich Beschieden worden. Es muss, bzw. müsste immer der Einzelfall erlaubt werden.
Wie dem auch sei: Ich denke man sich drauf einigen, dass die Ganze Angelegenheit mehr als klebrig ist und nur dem Umstand (bisher) unaufgeklärt zu sein der Tatsache geschuldet ist, dass es einfach nicht wichtig ist/war. Jetzt kann sich die Sache auch drehen.
 
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flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
41
www.vielfliegertreff.de
Der Rechtsweg steht ja allen offen, und wie man am aktuellen Thema sieht, kann man dabei durchaus gewinnen. Vielleicht haben wir in einem Jahr dann einen weiteren Thread "Vielflieger gewinnt Prozess gegen eBay".
 

globe

Erfahrenes Mitglied
Urteil: Zur Übertragbarkeit von Miles & More Meilen und Prämien

Noch ein interessantes Urteil zur Übertragbarkeit von Miles & More Meilen und Prämien:

Teilnehmer des Vielfliegerprogramms "Miles & More" dürfen Meilen und Prämiendokumente auf Dritte übertragen, selbst wenn sie mit diesen nicht durch persönliche gegenseitige Beziehungen verbunden sind. Entgegenstehende Regelungen in den AGB der Fluggesellschaft sowie solche, die den Verkauf der Prämiendokumente untersagen, sind unwirksam.

OLG Köln 12.6.2013, 5 U 46/12

Aktuelle News
 
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htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.076
3
Es gibt Airlines wie z.B. Singapore Airlines, die in deren Vielfliegerprogramm über einen entsprechend begrenzten Kreis an möglichen Passagieren (Award Nominees) das "Problem" auf sehr einfache Art und Weise gelöst haben, ohne die Awards im Preis zu verdoppeln.

Das bringt doch nicht wirklich etwas. Die Meilenbroker haben doch ohnehin überwiegend Einmalkonten. Und der Durchschnittsflieger wird kaum mehr als einmal pro Jahr ein Ticket verkaufen. Und jährlich wird man seine Nominees doch wohl ändern dürfen.

ANA erlaubt z.B. Awards nur für einen Teil der Familie.

HTB.
 

sch7458

Erfahrenes Mitglied
09.01.2012
416
0
aero.de - Luftfahrt-Nachrichten und -Community

Das Unternehmen bestätigte am Sonntag einen Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel», demzufolge im Kerngeschäft des Linienbetriebs verschiedene Prozesse an externe Dienstleister ausgelagert werden sollen. Unter anderem geht es um die Bearbeitung von Aufnahmeanträgen in das Meilenprogramm oder die Erstellung von Speisekarten.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
dass eBay die Anbieterdaten an den "Hersteller" eines angebotenen Produkts weitergeben darf, sofern der Verdacht verstößt, dass ein Angebot gegen nicht den Geschäftsbedingungen dieses Herstellers entspricht. eBay nimmt ja auch Auktionen von DVDs direkt raus, wenn die Filme einen fremden Ländercode haben, also seitens des Herstellers/Vertriebs nicht für den Markt bestimmt haben, in dem der Verkäufer es anbietet. Das kann alles noch so legal sein (schließlich gehört die DVD dem Verkäufer, er kann damit also machen, was er will), eBay macht trotzdem nicht mit.

Das ist doch mal geil, ein Hersteller hat einen "Verdacht" und kann damit gegen Verkäufer vorgehen :)

In Falle der DVDs sind mir Personen bekannt, die solche DVDs wirklich privat verkaufen wollten, dann wurde die Auktion gesperrt und es folgte eine kostenpflichtige Abmahnung vom Rechteinhaber. Vor Gericht unterlag der Rechteinhaber allerdings.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Weiß jemand etwas über den Fortgang des Verfahrens? Das OLG hatte die Revision für beide Parteien zugelassen. Auf juris sehe ich aber weder ein Revisions-Aktenzeichen noch einen Hinweis, dass das Urteil rechtskräftig ist.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.184
3.137
Die haben sich doch schon längst verglichen.

Edit: Ups, ich war verkehrt; dachte, das sei der Eggi-Thread.
 

jarino

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
698
1
Es scheint beim BGH weiter zu gehen - man darf gespannt sein, ob es wirklich ein Urteil gibt und wie es ausfällt...

Verhandlungstermin: 28. Oktober 2014

X ZR 79/13

LG Köln – Urteil vom 23. Februar 2012 – 14 O 245/11

OLG Köln – Urteil vom 12. Juni 2013 – 5 U 46/12

Der Kläger beteiligte sich am Vielflieger- und Prämienprogramm der Beklagten, der Lufthansa AG, und erwarb im Juni 2010 den höchsten Vielfliegerstatus. In den Teilnahmebedingungen (Fassung vom 1.1.2011) heißt es auszugsweise:

"2.1 Allgemein

Die rechnerische Basis [des Vielflieger- und Prämienprogramms] sind Meilen, die auf dem Meilenkonto des Teilnehmers verbucht werden. Die Meilen können ausschließlich zu solchen Zwecken verwendet werden, die in den Teilnahmebedingungen oder sonstigen Kundeninformationen ausdrücklich aufgeführt sind. (…) Die Meilen und das Meilenkonto sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgerechnet werden, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. (…)

2.4.7 Prämiendokumente

Wenn die angeforderte Prämie verfügbar ist, stellt […] Prämiendokumente aus (Prämientickets und/oder Zertifikate für andere Prämien). (…) Prämiendokumente können ausschließlich an Personen verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z.B. Verwandte, Freunde und Bekannte, nicht jedoch in andere Prämien oder Geldbeträge umgetauscht werden. (…)

2.4.8 Missbrauch

Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte sind untersagt, sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich durch Ziff. 2.4.7 gestattet ist. (…)

2.5 Meilenverfall

Werden Meilen nicht innerhalb von 36 Monaten ab Ereignis (Antritt des jeweiligen Fluges, …) auf dem Meilenkonto gegen eine Prämie eingelöst, verfallen sie zum nächsten Quartalsende, sofern nicht in den […] Kommunikationsmedien etwas Abweichendes bekannt gegeben worden ist. (…)"

Im Januar 2011 buchte der Kläger unter Einlösung von Meilen seines Meilenkontos ein Prämienticket für Flüge von Frankfurt nach Los Angeles und von New York nach Frankfurt auf den Namen eines Dritten. Dieser bekundete gegenüber Mitarbeitern der Beklagten bei Flugantritt, er habe dieses Flugticket über ein Reisebüro gebucht und hierfür über 3.000,00 € bezahlt. Wegen eines Missbrauchs des Vielflieger- und Prämienprogramms erklärte die Beklagte gegenüber dem Kläger im Februar 2011 die außerordentliche fristlose Kündigung des Teilnahmevertrages und entzog ihm den Vielfliegerstatus. Im April 2011 kündigte sie hilfsweise weiterhin ordentlich.

Mit seiner Klage erstrebt der Kläger zum einen die Feststellung, dass seine Mitgliedschaft im Vielflieger- und Prämienprogramm der Beklagten und sein Status fortbestehen, zum anderen die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten als Folge der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung. Darüber hinaus begehrt er die Feststellung, einerseits berechtigt zu sein, Meilen und Prämiendokumente ohne Beschränkungen an Dritte übertragen zu dürfen, und andererseits die Meilen unverfallbar gegenüber der Beklagten einlösen zu können.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers ist – mit Ausnahme der auf Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen unberechtigter Kündigung und auf Feststellung der unbeschränkten Einlösbarkeit der Meilen gerichteten Klageanträge – erfolgreich gewesen.

Das Berufungsgericht hat angenommen, die Regelungen zur Unübertragbarkeit der Meilen und zum Verbot der Weitergabe von Prämiendokumenten bewirkten eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB*; die auf einen Verstoß gegen das Weitergabeverbot gestützte außerordentliche Kündigung sei danach unwirksam. Die ordentliche Kündigung greife nicht durch, weil diese mit der Zuerkennung des Vielfliegerstatus stillschweigend ausgeschlossen worden sei. In Ansehung der erklärten außerordentlichen Kündigung treffe die Beklagte jedoch kein für eine Schadensersatzverpflichtung notwendiges Verschulden; denn in der obergerichtlichen Rechtsprechung fehle es bisher an Entscheidungen, ob in entsprechenden Übertragungs- und Veräußerungsverboten für Prämienansprüche aufgrund von Bonus- und Kundenbindungsprogrammen eine unangemessene Benachteiligung des Kunden liege. Die Regelung zum Meilenverfall nach Nr. 2.5 der Teilnahmebedingungen halte einer Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand.

Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgen beide Parteien ihre Anträge weiter.

Pressemitteilung Nr.
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
BGH: Übertragbarkeit und Verfall von Meilen sollen überprüft werden.

Ich hoffe, wir haben es nicht schon irgendwo.

Der BGH wird die Übertragbarkeit und Verfall von Meilen überprüfen.
Bundesgerichtshof nimmt Lufthansa-Bonusprogramm unter die Lupe - airliners.de

Die Bedingungen sind doch hinsichtlich der Klage eindeutig.
Bei einseitiger, unangekündigter Änderung des Programms kann ich solche Klagen ja noch verstehen. Aber es wird doch keiner gezwungen Meilen bei M&M zu sammeln... :eyeb:

PS: Wer von euch ist es? ;)


MOD: zusammengeführt *maxbluebrosche*
 
Moderiert:
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.552
271
Point Place, Wisconsin
Irgendwas stimmt hier nicht:

"...und dort den höchsten Vielfliegerstatus erhalten hatte..."

und

"...Er wehrt sich auch dagegen, dass die Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen...."

passen nicht zusammen.
 
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FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Vielleicht ist "hatte" das entscheidende Wort!?
Kann man dem Text aber wohl nicht zweifelsfrei entnehmen...
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.272
1.718
Rheinland-Pfalz
Jetzt gibts bei Miles & More neben Prämien, Status, Honcircle, Selection nun auch noch Bonus Meilen :D.
So langsam verliert man den Überblick zu was die alles gut sind.
 
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FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.829
171
DUS
www.hotels-and-travel.de
Der Verhandlungstermin war heute, zuständig beim BGH ist der 10 ZS, Aktenzeichen des BGH X ZR 79/13 , Vorinstanzen LG Köln Urteil vom 23. Februar 2012 – 14 O 245/11 und OLG Köln – Urteil vom 12. Juni 2013 – 5 U 46/12 Oberlandesgericht Köln, 5 U 46/12)

Der Kläger war HON, der für eine dritte Person einen Flug gebucht hatte, die gegenüber der Mitarbeitern der LH erklärt hatte, hierfür 3000 EUR bezahlt zu haben. Daraufhin hat LH fristlos, hilfsweise fristgerecht die Mitgliedschaft gekündigt.

Das OLG Köln war davon ausgegangen, dass die Regelungen zur Unübertragbarkeit der Meilen (i.Ü. damit auch zur hier mal diskutierten Frage der Pfändbarkeit selbiger) und zum Verbot der Weitergabe von Prämiendokumenten eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners darstellen (§ 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die auf einen Verstoß gegen das Weitergabeverbot gestützte außerordentliche Kündigung sei danach unwirksam, die ordentliche Kündigung greife nicht durch, weil sie mit der Zuerkennung des Vielfliegerstatus stillschweigend ausgeschlossen worden sei.

Details hier: Pressemitteilung Nr. (nach Aktenzeichen suchen)
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
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DUS
www.hotels-and-travel.de
Irgendwas stimmt hier nicht:

"...und dort den höchsten Vielfliegerstatus erhalten hatte..."

und

"...Er wehrt sich auch dagegen, dass die Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen...."

passen nicht zusammen.

Doch paßt es, da es eine Statusverlust aufgrund einer außerordentlichen Kündigung war und der Verfall wohl sofort eingetreten ist. Ich habe die Entscheidung nur überflogen, aber die Lufthansa hatte das wohl sehr zu ihren Gunsten ausgelegt.
 
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