Ich meine auch, dass es bis vor kurzem weniger war, 600 Euro.
Nein, der Hinweis ist komplett neu.
Bei meiner Kontoeröffnung Ende September stand nichts dergleichen auf der Website. In den Vorvertraglichen Informationen und der Entgeltinformation stand auch nichts dazu. Allerdings gibt es in dem Dokument eine ausgeblendete Fußnote 1 und dort steht (ausgeblendet!): "1 - ab einem monatlichen Geldeingang in Höhe von 750,00 € (Lohn, Gehalt, Rente, BaföG). Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, behalten wir uns vor, das Kontomodell auf VR-Direkt-Plus umzustellen. - Wohnsitz in Deutschland, Mindestalter 18 Jahre". Diese Voraussetzung gilt also für mich jedenfalls nicht, das ist klar.
Es scheint aber irgendwann früher diese Bedingung gegeben zu haben, vermutlich bei Eröffnungen vor dem 01.06.2019. Banktypisch mal wieder sprachlich vollkommen misslungen. Was soll "Geldeingang (Lohn, Gehalt, Rente, BaföG)" heißen? Sind das in der Klammer Beispiele oder muss der Geldeingang zwingend aus den genannten Quellen herrühren? Klare Sprache ist etwas anderes. Wenn Geldeingang (wie z.B. bei der DKB) nicht ausreicht, warum schreiben sie dann nicht "Eingang von Lohn, Gehalt, Rente oder BaföG in Höhe von mindestens 750,00 EUR"? Geldeingang ist Geldeingang und Gehaltseingang ist Gehaltseingang. Dieses unprofessionelle Praktikantengeschreibsel nervt einfach nur.
Aber auch sonst ist das Ganze sehr verworren. Die pfuschen immer wieder in ein und demselben Dokument herum. Lädt man sich die Vorvertraglichen Informationen jetzt herunter, bekommt man eine Datei mit Namen "Entgeltinformation0419". Das scheint aber nicht April zu bedeuten, sondern 4. Fassung 2019 und ich hatte Ende September wohl die 3. Fassung bekommen. In der jetzigen Fassung steht zwar "Datum: 01.06.2019", aber es hat sich im Vergleich zu meinem Dokument mit "Datum: 01.06.2019" etwas verändert. Das ist nicht nur unprofessionell, sondern grenzt schon fast an Urkundenfälschung. Ich kann nicht ein Dokument mit Stand 01.06. im Oktober ändern und dann wieder Stand 01.06. schreiben, auch wenn die Änderungen marginal sind. In der neuen Fassung gibt es jetzt wieder eine Fußnote 1 und dort heißt es: "1 - Wohnsitz in Deutschland, Mindestalter 18 Jahre". Von Geld- oder Gehaltseingang steht da allerdings nichts. Die ausgeblendete Textpassage wurde entfernt. Nur auf der Website findet man jetzt plötzlich den Hinweis: "Welche Voraussetzungen gelten für die Kontoeröffnung? Ein monatlicher Geldeingang in Höhe von 700,00 Euro. Wir behalten uns vor bei Nichterfüllen der Voraussetzungen andere Kontomodelle anzubieten."
Dass auch hier wieder Leute am Werk waren, die kein Deutsch können, sollte nicht unerwähnt bleiben: Wie kann ein Geldeingang Voraussetzung für eine Konto-ERÖFFNUNG sein? Solange ich kein Konto eröffnet habe, kann ich diese Voraussetzung doch gar nicht erfüllen. Der Geldeingang kann also allenfalls Voraussetzung für die Konto-FÜHRUNG sein. Was allerdings eindeutig ist: Wenn kein monatlicher Geldeingang von 700,00 EUR erfolgt, wird nicht zwangsläufig ein Kontoentgelt fällig und das Kontomodell wird auch nicht ohne Einverständnis des Kunden umgestellt. Es wird ggf. lediglich ein anderes Modell vorgeschlagen und wenn man das Angebot dann ablehnt, muss die Bank halt ordentlich kündigen. Das scheint früher anders gewesen zu sein. In dem ausgeblendeten Text (s.o.) stand: "Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, behalten wir uns vor, das Kontomodell auf VR-Direkt-Plus umzustellen.". Deshalb steht jetzt auch nichts mehr dazu in der Entgeltinformation, denn es steht der Bank schließlich jederzeit frei, ihren Kunden freibleibende Angebote zu unterbreiten; das muss sie nicht vertraglich vorher vereinbaren.
Bei den vielen widersprüchlichen Formulierungen und den abweichenden Aussagen auf den unterschiedlichen Kanälen, frage ich mich allerdings, ob die Bankmitarbeiter überhaupt wissen, für welche Kunden was gilt. Das kann noch lustig werden; die sind schlimmer als Fidor.
Um die Verwirrung abzurunden: Wer das Konto über
https://www.vr-perfekt.de/lok-leipzig/girokonto/
eröffnet, bekommt den Hinweis zum Geldeingang nicht angezeigt.
Da dieser Hinweis aber sowieso nicht Vertragsbestandteil ist, sondern eben nur ein freundlicher Hinweis, ist es egal, über welchen Link man das Konto eröffnet.
Fakt ist: Du kannst das Konto eröffnen und wenn nicht regelmäßig mindestens 700€ im Monat eingehen, kann es passieren (muss aber nicht), dass die Bank dir ein anderes Modell anbietet. Das kannst du dann annehmen oder ablehnen. Bei einer Ablehnung steht zu befürchten, dass die Bank die Geschäftsbeziehung mit dir beendet. Das sollte kurz und knapp die Zusammenfassung des Wirrwarrs sein.