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In der Realität bekommt der Interessent bereits seine dauerhafte IBAN, und erst nachdem der Mindestgeldeingang da ist wird das Onlinebanking freigeschaltet.Dass auch hier wieder Leute am Werk waren, die kein Deutsch können, sollte nicht unerwähnt bleiben: Wie kann ein Geldeingang Voraussetzung für eine Konto-ERÖFFNUNG sein? Solange ich kein Konto eröffnet habe, kann ich diese Voraussetzung doch gar nicht erfüllen. Der Geldeingang kann also allenfalls Voraussetzung für die Konto-FÜHRUNG sein.
Erfolgt innerhalb von z.B. 6 Wochen der Mindestgeldeingang nicht, wird das Konto geschlossen (etwaige kleine Geldbeträge werden an die Absender zurückgegeben).