- Wer
hat
- Was
- Wann
erklärt.
Ist denn überhaupt deutsches Recht anwendbar?
Gebucht über die deutsche Seite
Start USA
Ziel U.K.
Genau. Gleichzeitig wurde heute bekannt, dass die Hyatt Deals in San Diego, New York und Los Cabos durchgehen. Da freuen sich wohl etliche Kunden.Für mich sind EF wie ein Spiel. Wenn ich verliere dann bin ich ein guter Verlierer und ziehe nicht wie eine beleidigte Leberwurst vor Gericht. Ist aber nur meine persönliche Meinung.
Mein Gott Leute, alles pure Zeitverschwendung hier. Ich hab das schon ziemlich am Anfang geschrieben, als es noch buchbar war, dass ich mir nichtmal die Mühe machen würde für diese Fare ne Verbindung und nen Tag rauszusuchen. Dass AF nicht seine ganze F Monate im Voraus mit EF-Buchern füllt, muss doch jedem klar gewesen sein. Wer das bucht, dem kann man auch nicht mehr helfen.
Es spricht ja nichts dagegen wenn eine Fluggesellschaft einen Errorfare storniert - aber wenn dann doch bitte verbunden mit einer kurzen Entschuldigungsmail bzw. zumindest einer sachlichen Nachricht das überhaupt storniert wurde.
... aber warum sollte sich die Airline entschuldigen?
mail.information.germany@airfrance.fr
BCC an möglichst viele Freunde von Euch, als Beleg für die Versendung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stornierung meiner Buchung xxx weise ich nach § 174 BGB zurück. Auch ist für mich kein Grund erkennbar, der zur Stornierung berechtigt. Ich fordere auf, die Buchung bis zum 28.12.2017 wieder herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
(Name)
Ich steige nicht bei „Air stall stall stall“ ein - auch wenn die mir Geld dafür geben würden!!!
Ich könnte mir auch vorstellen das für denn Fall das man jetzt so einen Error Fare wo man nur ca 8 % vom Original VK Pres bezahlt gerichtlich durchboxen würde, das man im nachhinein auf der Black List der Airline landet. Immerhin können die sich ja aussuchen wen sie befördern wollen und daher ihre Black List auch grundsätzlich willkürlich gestalten oder nicht?
Ist doch klar was passiert:Hm auf meiner Mastercard ist der Betrag schon reserviert, mal schauen was da passiert.[/QUOTE
1. Du buchst und erhältst das E-Ticket
2. Geld wird eingezogen
3. Airline, OTA Handlanger oder wer auch immer storniert (wenn Du Glück hast wirst du auch über die Stornierung benachrichtigt).
4. Du läufst Deinem Geld hinterher
Oftmals wird auch Punkt 2 und 3 vertauscht, Punkt 4 bleibt aber immer gleich.
§ 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG:
"Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern."
Vergleichbare Regelungen dürfte es in vielen anderen entwickelten Rechtsordnungen ebenfalls geben.
Und nein, Unzumutbarkeit heißt nicht, dass man (eventuell) bestehende Rechte durchsetzt.
So, da meine Buchung sowieso zerschossen ist und AF über den Fehler bescheid weiß, habe ich bei AF in Deutschland angerufen. Die Musik in der Warteschleife ist eher nervend und sogar die Ansage hat einen Französischen Akzent.
Das System hat meine Buchung aufgrund einer "nicht Kombinierbarkeit" automatisch storniert und damit wurde eine Zahlung gar nicht erst angefragt. Da es kein Ticket, weder unter dem PNR noch unter der E-Ticket Nummer gibt, kann er mir auch keine Storno Bestätigung ausstellen. Bisher gibt es auch keine Abbuchung auf meiner Diners CC und der AF Mitarbeiter meinte auch es fand nie eine Zahlung statt. Er entschuldigte sich mehrmals für den Fehler und die Unannehmlichkeiten, gab mir noch seinen Namen (für evtl. Rückfragen) und das war es dann auch schon. Mal sehen ob ich zu dem Vorgang nochmal was höre. Primär wollte ich dem Geld jetzt nicht ewig hinterherlaufen, sollte es zu einer Abbuchung kommen, dem scheint hier nicht der Fall zu sein. Im Gegensatz zu den Problemen mit Opodo bei dem letzten AZ Error Fare. Da musste ich das Geld dann von der DKB zurück holen lassen.
Der nächste Deal kommt und irgendwann klappt wieder mal einer. Den Restlichen, bei denen das Ticket noch aktiv ist, Viel Glück und Viel Spaß solltet ihr fliegen können!