Hallo zusammen,
heute war Termin vor dem LG Frankfurt bezüglich eines Fluges nach AKL, zurück mit CX über HKG.
1. Das Gericht geht mangels sicherer Kenntnisse eines bereits gestellten Insolvenzantrages davon aus, dass das Verfahren derzeit nicht nach § 240 ZPO unterbrochen ist.
2. Das Gericht geht davon aus, dass AZ nur bezüglich der "operated by" oder "marketed by"-Flüge (also alles bis nach SYD) Vertragspartner ist, nicht aber für QF und CX Flüge.
3. Das Gericht geht abgesehen von der Zurückweisung nach § 174 BGB, der fehlenden Flugpreiserstattung (bis heute) und der mangelnden Unverzüglichkeit der Anfechtungserklärung im Wesentlichen davon aus, dass AZ schlicht nicht dargelegt hat, was für ein Irrtum genau passiert sein soll. AZ ließ hierzu schlicht (sinngemäß) einen Eingabefehler vortragen.
Das Gericht bemüht sich, möglichst schnell eine Entscheidung zu verkünden, die vermutlich eine Verurteilung zur Leistung (Flug FLR-FCO-AUH-SYD) vorsieht, die Klage aber im Übrigen abweist.
Der Punkt 2. macht mich etwas fuchsig.
- Der OTA weist nur einen einheitlichen Flugpreis auf
- AZ hat unstreitig das gesamte Ticket "zerstört" (wie sollte das ein Nicht-Vertragspartner können)
- Auf der eigenen AZ Website gibt AZ an, Vertragspartner für Flugleistungen zu sein, die dort gebucht werden
- Ausstellung auf AZ Ticketstock
- Angabe "issued by: Alitalia" auf dem Ausdruck des E-Tickets
Das alles hat das Gericht aber nicht überzeugen können. Bis auf das Vertragspartnerproblem dürfte das aber nach der jetzigen Position des Gerichts eine Entscheidung werden, die Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bei Flugbuchungen gibt und von Airlines verlangt, dass sie die grundlegenden Regeln des BGB beachten.
Ich halte Euch auf dem Laufenden
Kexbox