Vorübergehende Schließung fast aller Lufthansa Lounges

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officer

Erfahrenes Mitglied
08.07.2017
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Das haben wir mittlerweile verstanden - für dich ist die Lounge das Herzstück einer Flugreise.

Nein, nicht das Herzstück. Aber eine Conditio sine qua non.


Dir ist aber schon klar - auch wenn du das noch so oft postulierst - dass dies eine Einzelmeinung ist?

Das mag sein. Allerdings beteiligen sich schon ziemlich viele Leute hier in diesem Thread, vor dem Hintergrund, dass die Lounge doch eigentlich gar keine Rolle spielen soll bei einer Flugreise...

Geht Ihr eigentlich auch nicht zur Arbeit, wenn dort die Kantine geschlossen hat / schließen muss?

Ja, dann würde ich vermehrt im Homeoffice arbeiten.

Nach heutiger Angabe der Dame in der FCL ist jeglicher Verzehr von mitgebrachtem, auch Getränken, ab morgen untersagt. Kein Kaffee, Wasser, Wein.......

Das Fläschchen für den Säugling ist aber noch zugelassen? Und wenn ich ein Medikament mit einem Schluck Wasser herunterspülen muss - auch verboten?
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
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Nein, nicht das Herzstück. Aber eine Conditio sine qua non.




Das mag sein. Allerdings beteiligen sich schon ziemlich viele Leute hier in diesem Thread, vor dem Hintergrund, dass die Lounge doch eigentlich gar keine Rolle spielen soll bei einer Flugreise...



Ja, dann würde ich vermehrt im Homeoffice arbeiten.



Das Fläschchen für den Säugling ist aber noch zugelassen? Und wenn ich ein Medikament mit einem Schluck Wasser herunterspülen muss - auch verboten?

Bezüglich der Flasche des Säuglings. Man muss sich nicht noch mit Gewalt künstlich dumm stellen.

Ein Land nach dem anderen geht in den Lockdown und Personen wie du meinen hier eine verquere Agenda verfolgen zu müssen.

Bitte in der Realität ankommen.
 

officer

Erfahrenes Mitglied
08.07.2017
638
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Ein Land nach dem anderen geht in den Lockdown und Personen wie du meinen hier eine verquere Agenda verfolgen zu müssen.

Ich habe hier gar keine "Agenda". Und ich bin übrigens auch nicht gegen die Corona-Massnahmen. Aber es macht halt einfach keinen Sinn, wenn die Leute in der Lounge den Sack abholen, und dann den Inhalt am Gate (wo ja dann nicht nur die Lounge Gäste, sondern auch noch alle anderen Fluggäste eng beieinander sitzen) verzehren sollen. Das macht allenfalls Sinn bei Lounge on Arrival, aber doch nicht bei Abflug...
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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HAM
Aber es macht halt einfach keinen Sinn, wenn die Leute in der Lounge den Sack abholen, und dann den Inhalt am Gate (wo ja dann nicht nur die Lounge Gäste, sondern auch noch alle anderen Fluggäste eng beieinander sitzen) verzehren sollen.

Vielleicht liegt es an den Zeiten, an denen ich fliege, aber ich hatte in den letzten Wochen nie den Eindruck, die Gates wären allesamt überfüllt. Meist waren die Nachbargates gar nicht belegt. Auch habe ich selten mehr als einen oder zwei Gäste, die in der Lounge waren, später beim Flieger gesehen.
 

officer

Erfahrenes Mitglied
08.07.2017
638
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Vielleicht liegt es an den Zeiten, an denen ich fliege, aber ich hatte in den letzten Wochen nie den Eindruck, die Gates wären allesamt überfüllt. Meist waren die Nachbargates gar nicht belegt. Auch habe ich selten mehr als einen oder zwei Gäste, die in der Lounge waren, später beim Flieger gesehen.

Ja, das kann ich ehrlich gesagt nicht beantworten für die deutschen Flughäfen... als ich im August in FRA war, da war die Lounge nicht voll (sehr angenehm) aber beim Gate herrschte ein ziemliches Gedränge.
 

Sciurus

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
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ZRH
Vielleicht liegt es an den Zeiten, an denen ich fliege, aber ich hatte in den letzten Wochen nie den Eindruck, die Gates wären allesamt überfüllt. Meist waren die Nachbargates gar nicht belegt. Auch habe ich selten mehr als einen oder zwei Gäste, die in der Lounge waren, später beim Flieger gesehen.

Die waren alle mit Full Flex Tickets unterwegs und haben wieder storniert. Wollten nur maximieren in der Lounge.
 
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footballdreamer

Erfahrenes Mitglied
15.12.2011
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TXL
Austrian darf scheinbar weiterhin Catering in der Lounge anbieten:

https://www.aerotelegraph.com/flugh...lounge-ein-buffet-haben-darf-die-andere-nicht

Auszug: "Den Grund schildert die Austrian-Sprecherin so: «Laut Verordnung ist der Verkauf von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln zulässig. Als Fluglinie sind wir ein solches öffentliches Verkehrsmittel und die Abgabe der Speisen und Getränke in der Lounge stellt einen Teil der Beförderungskette dar. Durch das Zutritt-System der Lounge stellen wir sicher, dass zu jeder Zeit nur eine begrenzte Personenanzahl Zutritt hat."

Liebe Frau Mann, ist diese Regelung auch für die LH-Lounges möglich?
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
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Austrian darf scheinbar weiterhin Catering in der Lounge anbieten:

https://www.aerotelegraph.com/flugh...lounge-ein-buffet-haben-darf-die-andere-nicht

Auszug: "Den Grund schildert die Austrian-Sprecherin so: «Laut Verordnung ist der Verkauf von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln zulässig. Als Fluglinie sind wir ein solches öffentliches Verkehrsmittel und die Abgabe der Speisen und Getränke in der Lounge stellt einen Teil der Beförderungskette dar. Durch das Zutritt-System der Lounge stellen wir sicher, dass zu jeder Zeit nur eine begrenzte Personenanzahl Zutritt hat."

Liebe Frau Mann, ist diese Regelung auch für die LH-Lounges möglich?
Wahrscheinlich geht das in AT so, in DE gelten leider andere Gesetze und Verordnungen.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.274
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TXL
Wie sieht denn eigentlich diese Tüte aus, die man von LH in der Lounge beim Verlassen bekommt?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.909
16.016
Wahrscheinlich geht das in AT so, in DE gelten leider andere Gesetze und Verordnungen.

In Hessen ist die Vor-Ort-Abgabe von Speisen und Getraenken jedem Gewerbe verboten. Also auch Nicht-gastronomischen Betrieben, die gastronomische Angebote als "Nebenleistungen" anbieten.

In Bayern sind weiter (bzw. wieder) nur Gastronomiebetriebe verboten. Insofern gilt fuer die 8. BayIfSMV weiter, was ich waehrend des ersten Lockdowns zur 5. BayIfSMV schrieb:

Flughafen-Lounges sind keine Gaststaetten im Sinne des Gaststättengesetzes und unterfallen somit nicht der 5. BayIfSMV und der Allgemeinverfuegung Hygienekonzept Pandemie. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 1 Gaststaettengesetz sind in dreierlei Hinsicht nicht erfuellt:

- Es fehlt am fortgesetzten Gewinnerzielungswillen und damit der Gewerblichkeit (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11. Juli 1989 – 3 Ob OWi 123/88);

- die Raeume sind nicht durch den Schankbetrieb oder Speisebetrieb gepraegt, sondern dienen ueberwiegend einem anderen Zweck (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Oktober 1996 – 22 B 96.1187);

- die Raeume sind nicht jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugaenglich, sondern nur individuell bestimmbaren eingeladenen Personen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13. Januar 1993 – 3 ObOWi 111/92).

Alles, was LH in bayerischen Lounges macht oder nicht macht, entspringt ihren ureigensten wirtschaftlichen Ueberlegungen. Sie kann sich nicht hinter dem Gesetzgeber verstecken.
 

ngronau

Erfahrenes Mitglied
04.11.2011
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2.334
BER
Die Nano-FCL in MUC schließt am Freitag wieder, sagte man mir heute dort.

Naja, tatsächlich kein großer Verlust, wo jetzt keine Getränke und kein Essen mehr ausgegeben werden.

Kommt die denn im Dezember wieder, User Annette?
 

Arus

Erfahrenes Mitglied
05.07.2015
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FRA

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
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FRA
In den neuen Auslegungshinweisen für Hessen steht:

„Rasthöfe (Tank- und Rastanlagen) und Autohöfe sind wie Mensen und Kantinen zur Aufrechterhaltung der Versorgung von Reisenden und Berufskraftfahrern weiterhin geöffnet.“

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/20-11-03-auslegungshinweise_cokobev.pdf

Aber Lounges schließen müssen oder sie in einen Bereich mit Verzehrverbot zu machen - ich gebe es langsam mit Logik wirklich auf.

Ich konnte eigentlich bei fast Allem was Corona angeht noch nie eine Logik erkennen.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
In den neuen Auslegungshinweisen für Hessen steht:

„Rasthöfe (Tank- und Rastanlagen) und Autohöfe sind wie Mensen und Kantinen zur Aufrechterhaltung der Versorgung von Reisenden und Berufskraftfahrern weiterhin geöffnet.“

https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/20-11-03-auslegungshinweise_cokobev.pdf

Aber Lounges schließen müssen oder sie in einen Bereich mit Verzehrverbot zu machen - ich gebe es langsam mit Logik wirklich auf.

Klingt für mich eher nach einer Lobbyisten-Intervention der Tank&Rast, die ihr Geschäftsmodell bedroht sehen. Denn ganz ehrlich, welcher Berufskraftfahrer ist darauf angewiesen, sich in einer ranzigen Tank&Rast-Gastronomie eine überteuerte Currywurst zu essen? Im Zweifelsfall könnte er sich diese ja To-Go holen. Warum sollen Reisende auf der Autobahn besser versorgt werden als z.B. Geschäftsreisende, die mit dem Flugzeug reisen? Und wer hält die Versorgung der Reisenden am Zielort der Reise aufrecht? Das hat doch ein Geschmäckle!

Dass die Lufthansa übrigens hier keine vergleichbare Lobbyarbeit betreibt ist natürlich nachvollziehbar, denn allein durch das Bewirtungsverbot in den Lounges ist ihr Geschäftsmodell nicht bedroht, sondern hier kann man eher noch mit Verweis auf die Verordnungen Kosten einsparen.
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
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Sachsen
Auf der Seite des Dresdner FLughafens ist von einer Flughafen-Lounge im Ankunftsbereich die Rede die (Zitat) "jeder Passagier – unabhängig von der Airline und Buchungsklasse – nutzen" kann. Weiß jemand um was es sich da handeln könnte?
 
Zuletzt bearbeitet:

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
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3.420
jammern doch immer ein paar zwecks Lounge :)

ach halt, kostenlose Lounge...
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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www.oliver2002.com
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Es gibt für den Lounge-Zugang sogar einen Tagessatz... Wann möchte man denn in Dresden den ganzen Tag in der VIP Lounge verbringen wollen? :confused:

Das ist eher für die Crew/personal des GA Fliegers gedacht... ein Teil verbleibt im GA Terminal und wartet das der VIP pax wieder zurück kommt. Die Piloten z.B. brauchen eine 'Lounge' um die vorgegebene Ruhezeit einzuhalten.