Wechsel in die PKV

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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
719
131
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@tosc

Und Moral ist glücklicherweise nirgends endgültig definiert und allgemeinverbindlich - auch wenn gutmeinende Zeitgenossen einem dies ständig zu erläutern versuchen, allerdings nur mit dem Hintergedanken, die eigenen Ansichten der Allgemeinheit aufzudrücken und ein schlechtes Gewissen einzureden.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.833
397
Ich kenne selbst viele Ärzte. Eine höhere Zuzahlung in das Versorgungswerk ist bei Ärzten wirklich nicht unüblich. Und natürlich führen höhere Beiträge auch zu höheren Renten. Aber auch ohne Zuzahlung, also allein mit den 18,6% des Brutto gehen die Rentenprognosen von Ärzten (ca. Ende 30/Anfang 40) im Berliner Versorgungswerk von ca. 4.500 Euro monatlich zum Rentenbeginnalter 67 aus, während die gleiche Beitragszahlung für einen BWL´ler in der DRV nur zu einer Prognose von ca. 2.300 Euro führt.



Ich möchte mich wirklich nicht mit Dir streiten, ob diese Renten dann deutlich höher sind oder nicht. Ich gönne wirklich jedem Arzt, Rechtsanwalt, etc. seine Rente aus dem Versorgungswerk. Ich meine nur, dass diejenigen Politiker, die Begehrlichkeiten auf die Alterungsrückstellungen in der PKV haben, und Bürgerversicherung rufen, auch eines Tages Begehrlichkeiten auf die Rücklagen der Altersvorsorge haben.

Der Begriff "soziale Gerechtigkeit" lässt ja viel Raum für Interpretationen. Und im Zweifel bedeutet das eben nicht, was kann ich für die Gemeinschaft und andere tun, sondern was kann ich mir von den anderen nehmen, die mehr haben als ich.....



Das Risiko berufsunfähig zu werden liegt allgemein bei ca. 20 bis 25%, wenn also 8% der Mitglieder in Deinem Versorgungswerk berufsunfähig gemeldet sind, ist das eher ein niedriger Wert. Da die Beiträge im Versorgungswerk kapitalgedeckt angelegt werden, finanziert das Versorgungswerkmitglied seine BU-Rente ja quasi zum Teil selbst. Besonders dann, wenn die Berufsunfähigkeit in einem hohen Alter eintritt. Nur in jungen Jahren sind noch keine Rücklagen selbst erwirtschaftet worden. Aber ich gehe mal davon aus, dass es eher selten vorkommt, dass ein junger Arzt so stark berufsunfähig wird, dass er jedwede ärztliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.



In der GKV wurde noch nie eine Rendite erwirtschaftet. Du meinst vermutlich die DRV? Und in der DRV werden keine Renditen erwirtschaftet, lediglich Rentenpunkte. Was diese später einmal wert sind, hängt davon ab, wer später einmal einzahlen wird, wie hoch der Beitragssatz ist und wie hoch der Zufluss aus Steuergeldern ist. In der DRV gibt es keine Rücklagen. Wenn der Steuerberater Deiner Kollegin heute schon weiß, was ein Rentenpunkt später einmal in Euro umgerechnet wert sein wird, hat er tatsächlich eine Glaskugel, denn die Politik kann hier eingreifen (was sie in der Vergangenheit auch schon immer wieder getan hat, z.B. Riester, Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors, etc.)

Ich vermute der Grund für die Empfehlung an die Kollegin erst einmal weiter in die DRV einzuzahlen ist ein anderer. In der DRV werden nämlich Kindererziehungszeiten anerkannt, und im Versorgungswerk nicht. Wenn die 60 Monate Beitragszahlung zusammen gekommen sind, kann sich die Kollegin mit einem Arbeitgeberwechsel ja wieder befreien lassn und behält sich die Möglichkeit vor die Kindererziehungszeiten anrechnen zu lassen.



Gliedertaxe ist ein Begriff aus der Unfallversicherung. Ich vermute Du verwechselst Berufsunfähigkeitsversicherung mit Unfallversicherung?

Ich weiss nicht aus welchen Beweggründen du immer bestimmte Parameter weglässt oder addierst, aber mich beschleicht das Gefühl, dass du in dem Bereich ganz klar auf einer Seite tätig bist.
Das macht die Sache immer dreckig, wenn da vorgefertigte Meinungen so mit Daten unterfüttert werden , dass immer das gewünschte Ergebnis herauskommt. Politik eben oder Sowas.

zu den Fakten: in deiner erstgenannten Berechnung für einen Renter, der in ( ende 30) in ca. 30 Jahren in rente geht, wird ALS PROGNOSE irgendwas berechnet.
Da ich ich mir sicher bin, dass du das weisst: Diese prognose vom AVW stimmt nie und wid kontinuirlich der erzielten Rendite angepasst.

Deswegen sind mir bereits faktische Renten lieber. AVW ( Zahnärzte) 32 jahre Höchstbeitrag eingezahlt 1770 Euro rente. Sogar anwaltlich überpüft. Zeitraum 1977 bis 2009.
Und nu ? Viele AVWs haben den rechnunsgzins brutal letztes Jahr senken müssen. In meiner eigenen Prognose macht das am ende ca. 500 Euro aus.
insofern sind mir 30 jahre in die Zukunft prognose nichtig.

Ich hab nie geschrieben, dass in der GKV oder auch RV Rendite "erwirtschaftet" wurde, wie du oben behauptest, sondern sie wird politisch addiert.

Du täuscht dich auch , was die verursachten Kosten der BUs in den AVWs bedeuteten. Wie ich schon schrieb. ca. 10 % ( Rendite/Rücklagen) gehen dafür drauf.
Ein Arzt,der mit 30 BU wird heutzutage und seine 70% Bu Rente von 2300-2900 Euro erhält, kostet in 40 Jahren wieviel ? genau. Ca 1. Mio. Diese müssen auch sofort in die Rückstellungen fliessen und stehen dem System nicht mehr zur Verfügung.
ich bin mir sicher, dass du das alles weisst, aber absichtlich nicht erwähnst.

Schlussendlich besitze ich selber einen BU Vertrag mit einer GLIEDERTAXE. Den gab es "früher" mal z.b. von der deutschen Ärzteversicherung bis sie von der AXA gekauft wurde.
Heute hauptsächlich in der Unfallversicherung zu finden. korrekt.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.833
397
@einerwiekeiner:

Es ist tatsächlich der E1000 - die 3 MB BRE hatte ich leider unterschlagen, dies verringert die Beiträge noch etwas.

Warum hätte man den Tarif denn verlassen haben sollen? Bisher sind alle Leistungen problemlos erbracht worden - sogar endontonische Leistungen, die eigentlich so nicht mitversichert waren. .

Tja, wenn du dich für so schlau hälst, hätte dir natürlich schon längst auffallen müssen, dass die (nur) HUK ausser dem "billigen" E tarif noch 2 hochwertigere anbietet. Warum wohl ?
Alle anderen sind blöd? alle haben die gleiche Leistung ? die huk ist dumm ?

Ne, deswegen schrieb ich oben auch " Wirklich krank". Wenn es im E Tarif mal wirklich ernst werden sollte ( was ich weder dir noch sonst jemandem wünsche) , erkennt mal sehr schnell, warum der so billig ist. Dafür hätte man sich aber von morgan und morgan mal die Tarifbeschreibung EXAKT durchlesen müssen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.833
397
Ich stimme da voll und ganz zu, will aber nicht unerwähnt lassen, dass die Niedrigzinsphase schon Ängste bei Menschen schürt, die auf eine zukünftige Rente des Versorungswerks vertrauen (wie ich). Die Versorungswerke sind nicht auf Nullzinsphasen mit Strafzinsen für Guthaben ausgelegt.
Zur Berufsunfähigkeitsversicherung (falls man die trotz Versorungswerk will) sollte man sich jedenfalls eine Rechtsschutzversicherung zulegen, die Rechtsstreitigkeiten in dem Bereich abdeckt, sonst ist man mit Gutachterkosten und Prozesskosten auch als früher gut verdienender Arzt schnell an
der Schmerzgrenze des bezahlbaren.

Es hilft dabei ungemein, wenn man die BU beim gleichen Versicherer hat wie das Krankentagegeld. Dann gibts kaum noch Probleme. Sonst hast du recht.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.833
397
Unsinn. Diese Verhältnisse und Rahmenbedingungen hat sich ja nicht er ausgedacht, um sich mit Wohltaten zu bedenken, sondern jemand anderes. Dieser trägt die Verantwortung. Und im Grunde ist es sogar wünschenswert, daß Anomalien im System ausgenutzt werden, denn nur dann werden sie nach und nach eliminiert.
Cum/Ex-Geschäfte gäbe es heute noch, wenn sie nicht so intensiv genutzt worden wären, daß eine Systemkorrektur notwendig geworden ist.


Das problem liegt woanders, gedanklich ganz anders gelagert.

Die Frage muss lauten: Ist ein "Ausgleich" der Einkommen /Vermögen über krankenkassenbeiträge richtig ? Warum ist es bei der rente anders? warum nicht auch bei BU oder RLV.
Meiner Meinung nach sollte der Sozialausgleich NUR UND EINZIG über die Einkommensteuer/Vermögen/gehalt/Sonstige Einnahmen erfolgen. Zinsen und Mieteinnahmen müssen "hoch" besteuert werden, eigene Arbeit eher niedriger. Darüber sollte man Gerechtigkeit schaffen.
Dann bräuchte man über die Beiträge zur GKV*PKVnicht mehr zu sprechen.
Was bitte hat die gesundheit mit einkommen zu tun ? sehr, sehr wenig.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
.....Ich hab nie geschrieben, dass in der GKV oder auch RV Rendite "erwirtschaftet" wurde, wie du oben behauptest, sondern sie wird politisch addiert.....

Doch das hast Du, nämlich in Post Nr. 988:

...Das eine VERGLEICHBARE RENTE ( bei identischen Einzahlungen !!) in einem AVW zu einer höheren Altersrente führt, bestreite ich nicht, da jahrelang renditen von ca. 4-5 % erwirtschaftet wurden, in der GKV aber auch immerhin ca. 2 einberechnet, nicht erwirtschaftet wurden...

:confused: ??? Ich habe nur Deine eigenen Beiträge kommentiert.

Hier hast Du eine berufsständige Rentenversicherung, also das Versorgungswerk mit der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen.

Ich habe lediglich Deinen Beitrag kommentiert, dass in der GKV keine Erträge erwirtschaftet werden, auch nicht politisch aufaddiert wie Du schreibst.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.833
397
Doch das hast Du, nämlich in Post Nr. 988:



:confused: ??? Ich habe nur Deine eigenen Beiträge kommentiert.

Hier hast Du eine berufsständige Rentenversicherung, also das Versorgungswerk mit der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen.

Ich habe lediglich Deinen Beitrag kommentiert, dass in der GKV keine Erträge erwirtschaftet werden, auch nicht politisch aufaddiert wie Du schreibst.

lies bitte nochmal: ich schrieb "..., nicht erwirtschaftet wurden..."
Du hast dich sicher verlesen.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Ich weiss nicht aus welchen Beweggründen du immer bestimmte Parameter weglässt oder addierst, aber mich beschleicht das Gefühl, dass du in dem Bereich ganz klar auf einer Seite tätig bist.
Das macht die Sache immer dreckig, wenn da vorgefertigte Meinungen so mit Daten unterfüttert werden , dass immer das gewünschte Ergebnis herauskommt. Politik eben oder Sowas.

zu den Fakten: in deiner erstgenannten Berechnung für einen Renter, der in ( ende 30) in ca. 30 Jahren in rente geht, wird ALS PROGNOSE irgendwas berechnet......

Ich weiß wirklich nicht was Du meinst? Welche Parameter lasse ich denn weg? Ich habe doch von der Rentenprognose geschrieben.

Ich kenne selbst viele Ärzte. Eine höhere Zuzahlung in das Versorgungswerk ist bei Ärzten wirklich nicht unüblich. Und natürlich führen höhere Beiträge auch zu höheren Renten. Aber auch ohne Zuzahlung, also allein mit den 18,6% des Brutto gehen die Rentenprognosen von Ärzten (ca. Ende 30/Anfang 40) im Berliner Versorgungswerk von ca. 4.500 Euro monatlich zum Rentenbeginnalter 67 aus, während die gleiche Beitragszahlung für einen BWL´ler in der DRV nur zu einer Prognose von ca. 2.300 Euro führt.

Fakt ist also, dass die Rentenprognose eines Arztes, bei gleicher Beitragszahlung, also 18,6% des Bruttos etwa doppelt so hoch ist,
wie die Rentenprognose eines Angestellten der mit gleichem Einkommen seine 18,6% in die DRV einzahlt.

Beispiel eines Arztes ca. 37 Jahre alt, ca. 5 Jahre bereits in das Versorgungswerk eingezahlt und 30 Jahre bis Rentenbeginn:

Rentenprognose_Arzt.JPG

Natürlich ist das nur eine Prognose, das habe ich auch geschrieben, genau wie in der DRV. Beides sind Prognosen.

Beim Arzt ist das Risiko, dass das Versorgungswerk eine niedrigere Rendite erzielt, auf Grund der niedrigen Zinsen oder auf Grund von risikobehafteten Investments. Versorgungswerke legen das Geld in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien, Aktien und Beteiligungen an. Hier hat es mal vor ein paar Jahren den Fall eines Versorgungswerks für Zahnärzte in NRW gegeben, die einen hohen Teil des Investments abschrieben mussten, da sie sich mit Beteiligungen verspekuliert haben.

Zitat aus Post Nr. 988

...In meinem Versorgungswerk, was wahrscheinlich auch repräsentativ ist, gehen ca. 25 % höhere Zahlungen ein, als die gesetzliche vorgeschriebene Obergrenze ( Beitragsbemessungsgrenze) vorsieht. Und das seit 30 jahren, weil viele Kollegen dies als seriöse und gute Zusatzrente verstehen....

Zitat aus Post Nr. 1002

...Viele AVWs haben den rechnunsgzins brutal letztes Jahr senken müssen. In meiner eigenen Prognose macht das am ende ca. 500 Euro aus...

Was denn nun? Ist die Rendite im Versorgungswerk so gut, dass es sich lohnt hier freiwillig zuzuzahlen, oder hat sich die Rendite in den letzten Jahren brutal reduziert?

Du widersprichst Dir in diesen beiden Aussagen!

Denn wenn die Rendite wirklich so brutal unattraktiv wäre, wäre es doch überhaupt nicht sinnvoll freiwillig mehr einzuzahlen, oder wenn Du freiwillig mehr einzahlst ist die Rendite vermutlich attraktiv.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.833
397
Was denn nun? Ist die Rendite im Versorgungswerk so gut, dass es sich lohnt hier freiwillig zuzuzahlen, oder hat sich die Rendite in den letzten Jahren brutal reduziert?

Du widersprichst Dir in diesen beiden Aussagen!



Denn wenn die Rendite wirklich so brutal unattraktiv wäre, wäre es doch überhaupt nicht sinnvoll freiwillig mehr einzuzahlen, oder wenn Du freiwillig mehr einzahlst ist die Rendite vermutlich attraktiv.


Entschuldigung. Du kannst doch deutsch. Die Aussagen widersprechen sich überhaupt nicht.
Seit 30 Jahren sind kollegen der Ansicht ( meinung!), dass es eine gute Rendite gibt. Siehe Prognoseberechnung.
Und jetzt seit einigen Jahren geht der Rechnungszins gegen 2-3 %. (Realität)
Wo ist der Widerspruch ? völlig indefferente Sachverhalte.

Klär uns doch mal auf, wo du beruflich stehst. Ich hab es ja bereits getan. Ich denke, dann wird einiges klarer.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Ich habe es gelesen, nur weiß ich immer noch nicht was Du damit meinst?

Wie kommst Du auf: "2" und was sind 2? 2%, 2 Jahre? 2 Mininster?
die dann politisch addiert werden?

Ich verstehe die Aussage nicht, obwohl ich sie mehrfach gelesen habe.

Ich verstehe weiterhin nicht, was die 2 (was auch immer) die in der GKV politisch addiert werden mit der Rendite der Versorgungswerke zu tun haben.

Ich suche nun die Nadel im Heuhaufen und vermute, dass Du damit den Bundeszuschuss zur GKV meinst, also die 14,5 Milliarden Euro die der Bund jährlich in die GKV einzahlt.
Also ein Beitrag der aus den Steuern aller finanziert wird, aber nur den GKV und nicht den PKV versicherten zu Gute kommt.
https://www.bundesgesundheitsminist...gen-der-gesetzlichen-krankenversicherung.html

Meinst Du das damit?
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Entschuldigung. Du kannst doch deutsch. Die Aussagen widersprechen sich überhaupt nicht.
Seit 30 Jahren sind kollegen der Ansicht ( meinung!), dass es eine gute Rendite gibt. Siehe Prognoseberechnung.
Und jetzt seit einigen Jahren geht der Rechnungszins gegen 2-3 %. (Realität)
Wo ist der Widerspruch ? völlig indefferente Sachverhalte....

Natürlich ist es bitter, wenn das Versorgungswerk die jahrelange hohe Prognose von 4 - 5 % reduziert, und meine Rentenprognose sinkt.
Gerade dann wenn man unter Umständen nur noch wenig Zeit bis zum Renteneintritt hat.

Das geht uns aber allen so. Die Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren sind heute niedriger als vor 20 Jahren. Umgekehrt profitieren wir von niedrigen Zinsen für unsere Kredite. Der Staat entschuldet sich gerade auf Kosten der Sparer.

Aus meiner persönlichen Sicht sollte man nie alles auf eine Karte setzten, sondern sein Vermögen breit aufstellen. Dazu gehören Immobilien, Beteiligungen, Renten, Aktien, Fonds, ETF´s etc.

Was ist also die Konsequenz? Die Rentenprognose ist gesunken. Folglich muss heute mehr Geld zur Seite gelegt werden als ursprünglich geplant. Soweit so gut. Die Frage die sich mir allerdings stellt, muss das Geld dann tatsächlich in einem Produkt angelegt werden wie z.B. dem Versorgungswerk, dass überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren anlegt, gerade dann wenn ich davon ausgehe, dass die Zinsen weiterhin niedrig bleiben? Oder kann man ggf. Alternativen finden, die eine höhere Rendite haben?

Außerdem sollte man bedenken, dass Versorgungswerkrenten vor 30 Jahren nur mit dem Ertragsanteil versteuert wurden. Die gesetzliche Lage hat sich aber seitdem geändert. Nicht nur das die Prognose der Renten gesunken ist. Der Staat berechnet später auch einen höheren Anteil Steuern auf die Rente, und nimmt mir mehr von meiner Rente weg.

Aber auch hier, die Besteuerung der Renten nach dem Alterseinkünftegesetz betrifft uns alle, also die DRV Rentner genauso wie die VW Rentner.

Fakt 1: Die Rendite der Versorgungswerkrenten ist gesunken (gegenüber der Prognose vor 20 Jahren)
Fakt 2: Die Besteuerung der Versorgungswerkrenten hat sich erhöht (gegenüber den gesetzlichen Regelungen vor 20 Jahren)

Eine freiwillige Zuzahlung bringt heute also weniger Rendite als vor 30 Jahren versprochen wurde und das Ergebnis, also die resultierende Rente muss zusätzlich höher versteuert werden.

Ob es unter diesen Umständen eine kluge Entscheidung ist, freiwillige Zuzahlungen in die 1. Schicht zu leisten, kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die steuerliche Ersparnis auf die Beiträge bei Menschen die kurz vor Rentenbeginn stehen in der Regel niedriger sein wird, als die Summe der steuerlichen Belastung auf die späteren Renten, gerade dann wenn der Anteil der Renten aus der 1. Schicht, also Versorgungswerkrente, Basisrente und DRV Rente bereits hoch ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.833
397
Ich habe es gelesen, nur weiß ich immer noch nicht was Du damit meinst?

Wie kommst Du auf: "2" und was sind 2? 2%, 2 Jahre? 2 Mininster?
die dann politisch addiert werden?

Ich verstehe die Aussage nicht, obwohl ich sie mehrfach gelesen habe.

Ich verstehe weiterhin nicht, was die 2 (was auch immer) die in der GKV politisch addiert werden mit der Rendite der Versorgungswerke zu tun haben.

Ich suche nun die Nadel im Heuhaufen und vermute, dass Du damit den Bundeszuschuss zur GKV meinst, also die 14,5 Milliarden Euro die der Bund jährlich in die GKV einzahlt.
Also ein Beitrag der aus den Steuern aller finanziert wird, aber nur den GKV und nicht den PKV versicherten zu Gute kommt.
https://www.bundesgesundheitsminist...gen-der-gesetzlichen-krankenversicherung.html

Meinst Du das damit?

Halten wir erstmal fest, dass du nicht richtig gelesen hast und auch mich nicht richtig zitiert hast.

zum Inhalt: Es geht um die berühmte Kopplung der Rente an den Faktor Arbeit , die insgesamt in einem ganz merkwürdigen Logarythmus berechnet wird. So eine Steigerung gibt es bei den AVW nicht. Folge sind Rentensteigerungen, die NICHT auf mehr Einzahlungen beruhen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.833
397
Natürlich ist es bitter, wenn das Versorgungswerk die jahrelange hohe Prognose von 4 - 5 % reduziert, und meine Rentenprognose sinkt.
Gerade dann wenn man unter Umständen nur noch wenig Zeit bis zum Renteneintritt hat.

Das geht uns aber allen so. Die Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren sind heute niedriger als vor 20 Jahren. Umgekehrt profitieren wir von niedrigen Zinsen für unsere Kredite. Der Staat entschuldet sich gerade auf Kosten der Sparer.

Aus meiner persönlichen Sicht sollte man nie alles auf eine Karte setzten, sondern sein Vermögen breit aufstellen. Dazu gehören Immobilien, Beteiligungen, Renten, Aktien, Fonds, ETF´s etc.

Was ist also die Konsequenz? Die Rentenprognose ist gesunken. Folglich muss heute mehr Geld zur Seite gelegt werden als ursprünglich geplant. Soweit so gut. Die Frage die sich mir allerdings stellt, muss das Geld dann tatsächlich in einem Produkt angelegt werden wie z.B. dem Versorgungswerk, dass überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren anlegt, gerade dann wenn ich davon ausgehe, dass die Zinsen weiterhin niedrig bleiben? Oder kann man ggf. Alternativen finden, die eine höhere Rendite haben?

Außerdem sollte man bedenken, dass Versorgungswerkrenten vor 30 Jahren nur mit dem Ertragsanteil versteuert wurden. Die gesetzliche Lage hat sich aber seitdem geändert. Nicht nur das die Prognose der Renten gesunken ist. Der Staat berechnet später auch einen höheren Anteil Steuern auf die Rente, und nimmt mir mehr von meiner Rente weg.

Aber auch hier, die Besteuerung der Renten nach dem Alterseinkünftegesetz betrifft uns alle, also die DRV Rentner genauso wie die VW Rentner.

Fakt 1: Die Rendite der Versorgungswerkrenten ist gesunken (gegenüber der Prognose vor 20 Jahren)
Fakt 2: Die Besteuerung der Versorgungswerkrenten hat sich erhöht (gegenüber den gesetzlichen Regelungen vor 20 Jahren)

Eine freiwillige Zuzahlung bringt heute also weniger Rendite als vor 30 Jahren versprochen wurde und das Ergebnis, also die resultierende Rente muss zusätzlich höher versteuert werden.

Ob es unter diesen Umständen eine kluge Entscheidung ist, freiwillige Zuzahlungen in die 1. Schicht zu leisten, kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die steuerliche Ersparnis auf die Beiträge bei Menschen die kurz vor Rentenbeginn stehen in der Regel niedriger sein wird, als die Summe der steuerlichen Belastung auf die späteren Renten, gerade dann wenn der Anteil der Renten aus der 1. Schicht, also Versorgungswerkrente, Basisrente und DRV Rente bereits hoch ist.

Auch hier erzählst du einiges, was auch richtig ist, aber darum ging es nicht. Du hast mir widersprüchliche Aussagen vorgeworfen. Von dem Vorwurf ist also nichts mehr übrig.
Wollen wir mal festhalten.

Die Höhere, spätere Besteuerung stimmt so auch nur halb, da im Gegenzug auch eine Erhöhung der steuerlich absetzbaren beträge erhöht wurde.
Daraus ergibt sich im Einzelfall durchaus ein gutes Steuerliches Instrument um Alterseinkünfte zu optimieren. Nicht gewaltig, aber zwischen 10 und 20 % lassen sich nach Steuerklasse sparen
Alles andere ist Lebensberatung für finanzielle Fragen, die wichtig und auch richtig ist.War aber nicht gefragt.

Bleibt noch die Frage, aus welcher Motivation DEINE Antworten kommen
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
...Bleibt noch die Frage, aus welcher Motivation DEINE Antworten kommen

Meine Motivation? Meine Motivation mich in diesem Thread zu beteiligen, liegt darin,
aufzuzeigen, dass die Frage nach GKV oder PKV versichert nicht pauschal beantwortet werden kann.

Ich bin sicher, dass viele Menschen nicht den Unterschied zwischen freiwillig und gesetzlich Versicherten in der Krankenversicherung der Rentner kennen. Viele kennen nur den Unterschied zwischen der freiwilligen und pflichtigen Versicherung in der berufstätigen Zeit.

Dabei macht es ja einen erheblichen Unterschied, was später zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge heran gezogen wird, und was nicht,
um beurteilen zu können ob ein Wechsel in die PKV für mich sinnvoll ist, oder ob ich mit einer freiwilligen Versicherung in der GKV besser fahre.

Wenn man sich allgemein umhört, wenn man Diskussionen in den Medien verfolgt, wenn man Artikel in der Presse liest, heißt es häufig, nur nicht in die PKV wechseln, denn das wird im Alter teuer. Das es im Alter aber auch teuer werden kann in der GKV zu bleiben, nämlich für die freiwillig in der KVdR Versicherten, darüber berichtet niemand.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Bei all den Vorteilen wundert es mich, dass es für den Staat zumindest in Teilen, schwierig ist die Beamtenstellen zu besetzen.

Ist das so? Es müsste eine fast marktgerechte Bezahlung da sein. Und nicht unterbezahlt werden, und die Leute gleich stellen die nicht können und wolLEN:

Selber wäre ich nie in den Beamtenstatus gegangen, weil ich so eine Arbeit ätzend finden würde!
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Bin mit 30 in die Private KV gewechselt weil ich bei der GKV auch wegen Mieteinnahmen ca Höchstbeiträge zahlen musste. Fühlte mich damals auch sehr gesund und fit und wollte nie krank sein und schloss bewusst nur so einen Tarif ab , wie es auch Gesetztlich Krankenversicherte haben, also keine Chefahrtbehandlung, kein Privatzimmer etc. beim Arzt habe ich die freie Wahl und da kann ich hingehen wo ich wil- ambulant. Habe auch keine Krankengeld oder Verdienstausfall im KrankheitsfalL abgeschlossen, weil ich mir ausrechnete, ich müsste jedes Jahr mehr als 2 Monate krank sein, um meinen Beitrag wieder raus zu bekommen, imner wen ich weniger lange krank wäre hätte ich ohne Versicherung verdient.
Ich finde mit 140 DM an.damals eben Deutsche Mark.

Es wurde immer mal teurer mal 6 % mal auch nur 1% und wohl auch mal einzelne Bereiche wie Krankenhausteilbaustein massiv erhöht wurde.
SchliesSLICH BIN ICH NACH 20 jAHREN BEI 550 EUro. wohl inkl. Pflegeversicherung.das sind etwa 1,000 dm IM vERGLEICH ZU VORHER:ALSO IN 20 jAHREN IST ES UM 700 % teurer geworden. Also der achtfache Beitrag als bei Abschluss

WenN das so ähnlich weiter gehen würde , wäre ich ja in 20 Jahren bei ca 4,500 Euro nur Krankenversicherungsbeitrag.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Weil selbstverständlich alle Beamten den gleichen Job machen: Lehrer, Mediziner, Polizeibeamte, Staatssekretäre, Juristen, Finanzbeamte und und und....alles machen dasselbe. Den ganzen Tag Formulare stempeln.... [emoji23]

Was ich ätzend finden würde, wäre das langsame und gemächliche tun, nach Vorschriften. Ohne eigene Initiative und die automatische Beförderung ohne Leistung. Da finde ich dann auf Dauer nicht nur langweilig, sondern ungerecht War aber auch bei vielen Arbeitgebern nicht glücklich mit meiner Anstellung. Bin jetzt über 20 Jahre selbstständig.

Was ich meine, es darf nicht sein, das sich eine Gruppe auf Kosten der anderen, sich besser ausstatten kann. Wenn es tatsächlich so sein sollte wie früher das Argument war als Beamter bekommste erst wenig Geld dafür nacher und im Alter noch viel mehr, dann ist das schon lange nicht mehr zeitgemäss und richtig. Aber höchstwahrscheinlich findet die Politik das noch gut, weil sie dann jetzt die Arbeitskraft billig bekommen und nachfolgende für die hohen Pensionen verantwortlich gemacht werden.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
mal eine kurze Frage zur Steuerlast im Rentenalter.
Ich habe aktuelle eine PKV und gehe auch davon aus das ich bei dieser bis zum letzten Tag bleibe. Aktuell zahle ich knapp 309 Euro ( ist kein Premium Tarif und ich hab eine SB ).
Ich zahle nichts in die gesetzliche Rente. Ich sorge vor durch privat Renten, einer Basisrente und Fondsparplan. Ich gehe nach 2040 in Rente also werden wohl alle meine freiwilligen Vorsorgen zu 100% besteuert.
Leider finde ich nicht wirklich mit welchem Steuersatz ich rechnen muss. (oder wenigstens eine Art progressions Rechner)

Ich gehe zudem davon aus, das meine PKV im Rentenalter bei gut 710 Euro liegen wird ( Steigerung von 3% p.a. ).

Nun mach ich mir Gedanken, welche Steuerlast auf mich zu kommen könnte.

Kann ich die 710 Euro voll als Sonderausgaben absetzen? Hab ich mit meinen Einnahmen aus privater Vorsorge auch einen Steuerfreibetrag von ca. 9.000 Euro pro Jahr?

Ich weiß die Frage passt nicht ganz zum Thread und ich werd auch bei Gelegenheit mal meinen Steuerberater fragen, aber irgendwie ist mir heute am Samstag die oben genannte Frage gekommen.

Danke im voraus
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Habe beispielsweise gehört, dass junge Juristen nur dann auf eine staatliche Beschäftigung hoffen können (als Richter oder Staatsanwalt) wenn sie mindestens ein Prädikatsexamen haben. Das erreichen über 90 % eben nicht.

Also da gehen die besten zum Staat und die von den grossen Anwaltsfirms werden auch wohl was können, Die Rechtsanwälte die wir als Normalbürger beauftragen könne, sind jeweils die schlechtesten des Jahrgangs.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Alter und Steuern, habe da auch nur Laienkenntnisse. Habe vor so 15 Jahren eine Rentenversicherung auf mich, mit Vericherungsnehmer meine Mutter abgeschlossen weil ich schon die Höchstbeitrag der VOrsorgeaufwendungen ausgeschöpft hatte und meine Mutter konNTE ES ALS Vorsorgeaufwendungen absetzen. Habe damals noch mit einem Steuerprüfer im Finanzamt telefoniert und auf meinen Einwand das wäre ja nicht logisch meinte er , dass Steuer recht wäre auch nicht logisch.
Vor zwei Jahren fiel die Abzugsgfähigkeit ab.

Grundsätzlich würde ich zum Besuch bei einem guten Steuerberater raten!
Und man kann grundsätzlich auch immer die Leute beim Finanzamt fragen. Telefonisch oder hinfahren - das würde ich tun, wenn ich unsicher wäre, und mir keinen Steuerberater leisten kann oder will.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
zu1020 glaubste ernsthaft es wüsste jemand auch nur einigermassen begründet welche Steuersätze in über 20 Jahren gelten und wie und was sich als "Vorsorgeaufwendungen" wenn es den Begriff überhaupt noch gibt absetzen lässt?

Habe keine Ahnung wieviele Änderungen es geben wird, aber darauf kann mit Sicherheit keiner verlässlich keine Antwort geben. Und eben nach 2040 ist der Staat mit so hohen Pensionen belastet , das man mehr als das eineinhalbfache des heutigen gesamten Haushalts nur für die monatlichen Pensionen aufwenden muss. Von Zuschüssen in die Rentenkasse, die Krankenkasse uund die laufenden Gelder für aktive Beamte und Angestelte noch gar nicht gesprochen.

Wenn die Höhe der Vorsorgebezüge auch nur anähernd so bestehen bliebe, anders geht es wohl auch nicht, dann müssten aber mehr als das doppelte an Steuern reinkommen.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
....Ich zahle nichts in die gesetzliche Rente. Ich sorge vor durch privat Renten, einer Basisrente und Fondsparplan. Ich gehe nach 2040 in Rente also werden wohl alle meine freiwilligen Vorsorgen zu 100% besteuert.
Leider finde ich nicht wirklich mit welchem Steuersatz ich rechnen muss. (oder wenigstens eine Art progressions Rechner)

Ich gehe zudem davon aus, das meine PKV im Rentenalter bei gut 710 Euro liegen wird ( Steigerung von 3% p.a. ).

Nun mach ich mir Gedanken, welche Steuerlast auf mich zu kommen könnte.

Kann ich die 710 Euro voll als Sonderausgaben absetzen? Hab ich mit meinen Einnahmen aus privater Vorsorge auch einen Steuerfreibetrag von ca. 9.000 Euro pro Jahr?....

Die private Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei Rentenbeginn im Alter 67 ist 17% der privaten Rente steuerpflichtiges Einkommen.
Also bei 1000 Euro privater Rente werden 170 Euro Deinem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet.

Die Basisrente ist genau wie die gesetzliche Rente und die Versorgungswerkrente nach dem Alterseinkünftegesetz ab dem Jahr 2040 zu 100% steuerpflichtig. Also bei 1000 Euro Rente aus der 1. Schicht werden 1000 Euro Deinem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet.

Bei Fondssparplänen werden die Kursgewinne, Zinsen und Dividenen besteuert, immer dann wenn etwas entnommen wird. Zur Zeit wird das noch mit einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25% besteuert, plus Soli und ggf. Kirchensteuer. Das ändert sich gerade wieder. Laut Koalitionsvertrag sollen Kapitaleinkünfte zukünftig wieder mit dem persönlichen Steuersatz, also im Zweifel mit 42% plus Kirchensteuer besteuert werden. Soli soll ja teilweise wegfallen.

Prinzipiell gilt auch im Alter der Grundfreibetrag. Derzeit ist der bei ca. 8.800 Euro. Dieser wird gelegentlich leicht angehoben. Also wird dieser in 20 Jahren etwas höher liegen, vielleicht bei 14.000 Euro?

Nun kannst Du also in etwa Dein zu versteuerndes Einkommen kalkulieren, also 100% der Basisrente, 17% der privaten Rente und je nach Steuersatz bis zu 42% der Gewinne aus Fondssparplänen, Zinsen und Dividenen. Den Krankenversicherungsbeitrag kannst Du weiterhin anrechnen,
eben analog dem steuerlich anrechenbaren Anteil.

Wenn man es steuern kann, würde ich versuchen, zwischen privaten Renten aus der 3. Schicht und Renten aus der 1. Schicht eine ausgewogene Mischung zu haben.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
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Münsterland
Glaube wirklich einer, dass in 20 Jahren "nur" 17% der privaten Rente steuerpflichtig sein wird? Und wer geht davon aus, dass dann ein Spitzensteuersatz von 42% gilt?