Wechsel in die PKV

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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.208
898
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In der Politik wird zur Zeit immer wieder die Frage nach sozialer Gerechtigkeit gestellt. Vor diesem Hintergrund könnte auch eines Tages die BBG angehoben werden, oder gar ganz fallen. Dann würde der Beitrag auf das tatsächliche Einkommen erhoben werden. Politiker könnten der Meinung sein, dass dies sozial gerechter ist.
Auch hier könnte die Politik eines Tages die Frage nach sozialer Gerechtigkeit stellen und den Unterschied zwischen einem pflichtigen und freiwillig Versicherten Rentner aufheben, und bei allen Rentnern das tatsächliche Einkommen verbeitragen. Politiker könnten der Meinung sein, dass vermögende Rentner stärker zur Finanzierung des GKV Beitrages herangezogen werden könnten.
Beide Ansätze sind seit langem virulent, und ich würde jede Wette machen, daß sie eines Tages in Gang gesetzt werden, wenn die passende Regierung da ist.
Der erste Ansatz wurde vor einigen Jahren bereits diskutiert, als es darum ging, die beiden BBG von KV und RV gleich zu setzen, was für Personen über der BBG einen gewaltigen Beitragssprung bedeutet hätte.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.833
397
. Außerdem sind die Versorgungswerkrenten in der Regel deutlich höher als die Rente aus der DRV, .

Bei allem anderen Fachwissen: Diese Info täuscht. Zumindest zum aktuellen Stand, da die Versorgungswerke, zumindest bei Zahnärzte und Ärzten , viele nicht direkt betroffene Leistungen mit absichern. z.B. die BU, die , soweit ich weiss, in der GKV ja gar nicht mehr versichert ist, in den Versorgungswerken massive Kosten verursacht.
Wo das Geld dann ist ? Die Versorgungswerke haben ja kein Umlageverfahren, sind also doch relativ vermögend. Das mag nützen, oder auch nicht.
 

EDTF

Aktives Mitglied
16.10.2017
185
8
Du musst schon richtig lesen, die Kasse hat nur gezahlt weil eine fake Schreiben beigebracht wurde.


Mach ich aber nicht :rolleyes:

Um das nochmal kurz klarzustellen: ich habe mir, für mich, von einem befreundeten Zahnarzt die sinnhaftigkeit des Mikroskopeinsatzes bestätigen lassen. Genau wie ich mich bei ihm rückversichere ob ich eine Krone oder Teilkrone brauche.

Gegenüber der PKV habe ich durch den behandelnden Zahnarzt schriftlich begründen lassen, warum der Einsatz des Mikroskops für immerhin um die 140 Euro in meinem Fall sinnvoll ist.

Da solch ein Austausch zwischen Zahnarzt und PKV trotz Standard Briefen immer etwas dauert trage ich sowohl das Risiko ob bezahlt wird oder nicht, als auch die „Zwischenfinanzierung“.

Und das es kein schwarz und weiss gibt weiß auch die PKV. Es ist deren gutes Recht sich Leistungen begründen zu lassen und die Notwendigkeit zu prüfen.

In einem anderen Fall habe ich mich, nach Rat durch den Freund, zum Beispiel gegen eine Behandlung mit Laser und für die Behandlung mit Skalpell entschieden. Das hat der PKV Geld gespart und mir wohl die bessere Behandlung gebracht.
 

EDTF

Aktives Mitglied
16.10.2017
185
8
Ich verstehe nicht, daß die KV das Mikroskop nicht sofort erstattet ist, da es seit einigen Jahren in der Gebührenordnung enthalten ist.

Zuletzt (2012) gab es 22,50 Euro hierfür (vorher wurden bei mir auch immer privat 100 Euro pro Einsatz abgerechnet...und nicht erstattet).

P.S. Den Link zur Landeszahnärztekammer habe ich erst jetzt gelesen...

Es gibt die 22,50, die auch heute noch so als Nummer 0110 angewendet werden. Das elektronische op Mikroskop hat aber die Nummer 9000a (a wie analog und damit ein Problem) und kostet eben um die 114 Euro
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Das ist ja echt schrecklich. Und auch wer jetzt, egal ob er 25, 45 oder 54 Jahre alt ist, jetzt alles richtig machen möchte, weiss nicht, wie die Gesetzeslage sein könnte, wenn er mal in Rente ist. Wobei ja selbst ein 62jähriger oder auch 55jähriger, ein 30jähriger noch weniger, weis, wann der Zeitpunkt seiner Verrentung beginnt.

Es gab doch mal sowas, wie, dass man auf die alte jahrelange Regelung vertrauen können muss, aber das gilt auch wohl nur für die Günstlinge der Politik, der Stufe sie ja selber angehören, den Beamten. Die noch immer zum grössten Teil eine unangemessene Übervorsorgung im Alter haben, die nur getoppt wird von der Überversorung der älteren Parlamentarier. Wir sollten alle auch immer schauen, dass wir nicht immer nur Beamte in die Parlamente wählen. Aber wird einer die zu wählende Partei ändern, weil man auch damit einen Beamten wählt?

Habe eine Aufstellung von Altersversorungen gesehen. Und die mit Abstand höchste Altersversorgung haben Beamte, die auch im Schnitt über 2,000 Euro sonstige Einkünfte als die Pension hatten.

Nicht mal die Selbstständigen, die viele tausend Leute beschäftigen und Höchstbeiträge zahlten, liegen im Schnitt über die Berufsgruppen höher als die Beamten!
 
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gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.445
678
STR
Bei all den Vorteilen wundert es mich, dass es für den Staat zumindest in Teilen, schwierig ist die Beamtenstellen zu besetzen.
 
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Kaveo

Erfahrenes Mitglied
14.02.2015
475
14
STR & BER
Naja, ob der Beamtenjob wirklich attraktiv ist hängt ja von vielen Faktoren ab. Allein schon der Ort der Beschäftigung, wenn man mal die Gehälter von Polizeibeamten von Berlin und Bayern vergleicht. Zudem sind je nach Bundesland die Aufstiegsmöglichkeiten eher eingeschränkt.
Aber darum geht es in diesem Thread nicht.

Gibt es hier eigentlich User die ihre Entscheidung für oder gegen die PKV bereut haben?
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
719
131
Ich hab es nicht bereut. Bis zum 30. Geburtstag Student (unbegrenzter Verdienst - ca. 80 € Beitrag / Monat), danach privat bei der HUK incl. 1.000 € Selbstbeteiligung p.a., angefangen mit ca. 90 € / Monat (natürlich ohne den ganzen unnützen Quatsch wie Krankentagegeld, Chefarzt, Zweibettzimmer - das zahle ich selbst, wenn der Krankheitsfall eintritt), nun nach ca. 10 Jahren bei 145 € / Monat.

Sobald die Beiträge über den Satz der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, findet sich halt eine Anstellung (und damit die gesetzliche Krankenversicherungspflicht) mit nebenberuflicher Tätigkeit unter 20 Std. / Woche.

Ich finde die Solidargemeinschaft toll.
 
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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
719
131
Du hast natürlich vollkommen Recht. Aber aus welchem Grunde sollte ich denn die Schwachen und Abgehängten unterstützen?

Im übrigen ist natürlich niemand daran gehindert, es mir gleich zu tun.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.208
898
Blanker Hohn - nennen wir das Kind beim Namen: Modernes Schmarotzertum.
Ich sehe es anders. Wenn meine/unsere Welt immer stärker reguliert ist, die Handlungsspielräume, Entscheidungsfreiheiten und damit meine Verantwortung für mich und andere immer kleiner werden, bis ich schließlich komplett der Fürsorge des Staates unterliege, dann soll sich der, der nun meine Verantwortung hat, sie eben angemessen ausüben. Und wenn er steroidpsychos Verhalten toleriert, wird das schon richtig sein.
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Bei allem anderen Fachwissen: Diese Info täuscht. Zumindest zum aktuellen Stand, da die Versorgungswerke, zumindest bei Zahnärzte und Ärzten , viele nicht direkt betroffene Leistungen mit absichern. z.B. die BU, die , soweit ich weiss, in der GKV ja gar nicht mehr versichert ist, in den Versorgungswerken massive Kosten verursacht.
Wo das Geld dann ist ? Die Versorgungswerke haben ja kein Umlageverfahren, sind also doch relativ vermögend. Das mag nützen, oder auch nicht.

Gerade weil die Versorgungswerke Kapitalgedeckt finanziert sind, und nicht nach Umlage, sind die Renten aus den Versorgungswerken deutlich höher. Die durchschnittliche Versorgungswerkrente eines Artzes war 2010 bei ca. 2.600 Euro.

"Die Höhe der durchschnittlichen Altersrente ging leicht von 2682 Euro auf 2633 Euro zurück. Elf Prozent der Altersrenten lagen über 4000 Euro. "Wenn wir im vergangenen Jahr eine Altersrente neu zugesagt haben, so betrug diese durchschnittlich 2512 Euro."
https://www.aerztezeitung.de/praxis...chnittliche-arztrente-betraegt-2600-euro.html

" Seit 2009 beträgt die monatliche Durchschnittsrente für Berliner Ärzte 2.606 Euro"
https://www.kvberlin.de/40presse/30kvblatt/2010/10/24_verschiedenes/kvbp.pdf

In der gesetzlichen Rentenversicherung liegen die durchschnittlichen Renten ca. 1.200 Euro pro Monat ca. 55% niedriger.
https://www.deutsche-rentenversiche...ublicationFile/61815/01_rv_in_zahlen_2013.pdf
"1.197 Euro im Monat betrug die Standardrente in Deutschland 2016 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Standardrente ist der Netto-Betrag, den ein Berufstätiger mit einem durchschnittlichen Gehalt nach 45 Beitragsjahren bekommt."
Rente: Die Standardrente beträgt knapp 1200 Euro im Monat | ZEIT ONLINE

Die Versorgungswerke sind in den 1960er Jahren entstanden, sind also deutlich jünger als die PKV die je Gesellschaft 100 bis 150 Jahre alt sind.
Auch hier könnte es Begehrlichkeiten in der Politik geben eines Tages eine Bürgerrente einzuführen und die Versorgungswerke wieder abzuschaffen.

...viele nicht direkt betroffene Leistungen mit absichern. z.B. die BU, die , soweit ich weiss, in der GKV ja gar nicht mehr versichert ist, in den Versorgungswerken massive Kosten verursacht....

In der GKV war diese Leistung noch nie versichert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung war eine Leistung in der BfA, heute DRV. Heute gibt es dort nur noch eine Erwerbsminderungsrente. In den Versorgungswerken ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung dabei, allerdings verursacht diese kaum Kosten, da die in den seltesten Fällen überhaupt leistet, denn das Versorgungswerk kann abstrakt verweisen:

"...Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, eine ärztliche Tätigkeit jedweder Art auszuüben, unabhängig von den Kriterien, die Sie erfüllen müssten, um Ihrer letzten Tätigkeit nachzugehen...."
Informationen zur Berufsunf

Sprich es wird hier nicht geprüft, ob der Arzt nach Eintritt der Berufunfähigkeit konkret eine ärztliche Tätigkeit ausübt, und damit sein Geld verdient, sondern ob es theoretisch möglich wäre eine ärztliche Tätigkeit jedweder Art auszuüben. Eine jedwede Tätigkeit könnte z.B. das Schreiben oder Diktieren eines ärztliche Gutachtens sein. Über diese Klausel kann ein Versorgungswerk so gut wie jeden Antrag auf Berufsunfähigkeit ablehnen.
Eine Leistung erfolgt erst wenn jedwede Art der ärztlichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen ist, also bei 100% Berufsunfähigkeit.

Daher ist es ja gerade für Versorgungswerkmitglieder notwendig eine private Berufsunfähigkeitsrente zu haben. Diese leistet ab 50% Berufsunfähigkeit. Hier wird geprüft ob der Versicherte konkret in der Lage ist seine letzte ärztliche Tätigkeit zu 50 % auszuüben oder nicht.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.833
397
Gerade weil die Versorgungswerke Kapitalgedeckt finanziert sind, und nicht nach Umlage, sind die Renten aus den Versorgungswerken deutlich höher. Die durchschnittliche Versorgungswerkrente eines Artzes war 2010 bei ca. 2.600 Euro.

"Die Höhe der durchschnittlichen Altersrente ging leicht von 2682 Euro auf 2633 Euro zurück. Elf Prozent der Altersrenten lagen über 4000 Euro. "Wenn wir im vergangenen Jahr eine Altersrente neu zugesagt haben, so betrug diese durchschnittlich 2512 Euro."
https://www.aerztezeitung.de/praxis...chnittliche-arztrente-betraegt-2600-euro.html

" Seit 2009 beträgt die monatliche Durchschnittsrente für Berliner Ärzte 2.606 Euro"
https://www.kvberlin.de/40presse/30kvblatt/2010/10/24_verschiedenes/kvbp.pdf

In der gesetzlichen Rentenversicherung liegen die durchschnittlichen Renten ca. 1.200 Euro pro Monat ca. 55% niedriger.
https://www.deutsche-rentenversiche...ublicationFile/61815/01_rv_in_zahlen_2013.pdf
"1.197 Euro im Monat betrug die Standardrente in Deutschland 2016 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Standardrente ist der Netto-Betrag, den ein Berufstätiger mit einem durchschnittlichen Gehalt nach 45 Beitragsjahren bekommt."
Rente: Die Standardrente beträgt knapp 1200 Euro im Monat |*ZEIT ONLINE

Die Versorgungswerke sind in den 1960er Jahren entstanden, sind also deutlich jünger als die PKV die je Gesellschaft 100 bis 150 Jahre alt sind.
Auch hier könnte es Begehrlichkeiten in der Politik geben eines Tages eine Bürgerrente einzuführen und die Versorgungswerke wieder abzuschaffen.



In der GKV war diese Leistung noch nie versichert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung war eine Leistung in der BfA, heute DRV. Heute gibt es dort nur noch eine Erwerbsminderungsrente. In den Versorgungswerken ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung dabei, allerdings verursacht diese kaum Kosten, da die in den seltesten Fällen überhaupt leistet, denn das Versorgungswerk kann abstrakt verweisen:

"...Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, eine ärztliche Tätigkeit jedweder Art auszuüben, unabhängig von den Kriterien, die Sie erfüllen müssten, um Ihrer letzten Tätigkeit nachzugehen...."
Informationen zur Berufsunf

Sprich es wird hier nicht geprüft, ob der Arzt nach Eintritt der Berufunfähigkeit konkret eine ärztliche Tätigkeit ausübt, und damit sein Geld verdient, sondern ob es theoretisch möglich wäre eine ärztliche Tätigkeit jedweder Art auszuüben. Eine jedwede Tätigkeit könnte z.B. das Schreiben oder Diktieren eines ärztliche Gutachtens sein. Über diese Klausel kann ein Versorgungswerk so gut wie jeden Antrag auf Berufsunfähigkeit ablehnen.
Eine Leistung erfolgt erst wenn jedwede Art der ärztlichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen ist, also bei 100% Berufsunfähigkeit.

Daher ist es ja gerade für Versorgungswerkmitglieder notwendig eine private Berufsunfähigkeitsrente zu haben. Diese leistet ab 50% Berufsunfähigkeit. Hier wird geprüft ob der Versicherte konkret in der Lage ist seine letzte ärztliche Tätigkeit zu 50 % auszuüben oder nicht.

Ich bin leider nicht gut im Quoten, deswegen ein paar Fakten:

In meinem Versorgungswerk, was wahrscheinlich auch repräsentativ ist, gehen ca. 25 % höhere Zahlungen ein, als die gesetzliche vorgeschriebene Obergrenze ( Beitragsbemessungsgrenze) vorsieht. Und das seit 30 jahren, weil viele Kollegen dies als seriöse und gute Zusatzrente verstehen.
Diese Zusatzrente muss man natürlich abstrahieren.

In meinem Versorgungswerk sind ca. 8 % BU gemeldet. Deine theoretischen Betrachtung, was eine BU ist, hört sich gut an, hat aber insoweit nichts mit den relevanten Fakten zu tun. 8 % sind eine hausnummer und verursache nennenswerte Kosten.
Zusätztlich sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sowohl die Zahlungen aus der BFA /DRV für Erwerbsminderungsrenten freiberuflern zum einen nicht zu stehen, zum anderen Versicherungsfremd primär aus Steuergeldern bezahlt werden, wie überhaupt ein grosser teil der gesetzlichen renten überhaupt.

Diese freiberufliche Risikien sichert jedes Mitglied in einem AVW (selber) mit ab.

Das eine VERGLEICHBARE RENTE ( bei identischen Einzahlungen !!) in einem AVW zu einer höheren Altersrente führt, bestreite ich nicht, da jahrelang renditen von ca. 4-5 % erwirtschaftet wurden, in der GKV aber auch immerhin ca. 2 einberechnet, nicht erwirtschaftet wurden.

Ich wehre mich aber gegen dein "sehr viel höher", da man schon die Renten in einen korrekten bezug setzen sollte.

Mittlerweile gibt es ja viele Ansätze, wo Einzahlungen in die gesetzliche Rente durchaus sehr lukrativ zu einer guten Basisrente führen können. Besser als Einzahlungen in ein AVW. Hatte gerade die Berechnunf vom STBER für eine Kollegin gesehen, die bereits 4 jahre in die gesetzl. RV eingezahlt hatte, jetz ins AVW gewechselt ist, und beide erstmal fortführt.

Noch ein BU. Deine 50 % BU pauschal stimmen auch nicht. Es gibt genügend Medizinerverträge, die schon durch Gliedertaxen bei deutlich weniger als 50% dich als Voll BU einstufen. (Habe ich selber)
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.833
397
Ich hab es nicht bereut. Bis zum 30. Geburtstag Student (unbegrenzter Verdienst - ca. 80 € Beitrag / Monat), danach privat bei der HUK incl. 1.000 € Selbstbeteiligung p.a., angefangen mit ca. 90 € / Monat (natürlich ohne den ganzen unnützen Quatsch wie Krankentagegeld, Chefarzt, Zweibettzimmer - das zahle ich selbst, wenn der Krankheitsfall eintritt), nun nach ca. 10 Jahren bei 145 € / Monat.

Sobald die Beiträge über den Satz der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, findet sich halt eine Anstellung (und damit die gesetzliche Krankenversicherungspflicht) mit nebenberuflicher Tätigkeit unter 20 Std. / Woche.

Ich finde die Solidargemeinschaft toll.

Erstens ist klar, dass du nur sehr billig provozieren willst. geschenkt.
Zweitens ist das mit der Anstellung irgendwann nicht mehr so leicht. Und damit meine ich nicht das Alter.
Es gibt da einige Sozialgerichtsurteile, wo dem "Neuangestellten" die Rückkehr in die GKV tatsächlich verwehrt wurde.
Aber egal. Du wolltest eh nur trollen. Schönen abend.

vergessen : wenn du jetzt mit 40 Jahren noch im vermutlich E1000 tarif steckst, hoffe ich , dass du nie wirklich krank bist. Im A1200 hättest du deutlich höhere Beiträge. Den E1000 sollte man mit 40 lange verlassen haben....
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
719
131
@einerwiekeiner:

Es ist tatsächlich der E1000 - die 3 MB BRE hatte ich leider unterschlagen, dies verringert die Beiträge noch etwas.

Warum hätte man den Tarif denn verlassen haben sollen? Bisher sind alle Leistungen problemlos erbracht worden - sogar endontonische Leistungen, die eigentlich so nicht mitversichert waren. Im Gegenteil - aufgrund des in manchen Augen hohen SB scheint man hier bisher nicht so genau zu prüfen da man davon ausgeht, daß Kunden hier ein vitales Interesse daran haben, selbst die Aufwendungen gering zu halten.

Und wenn man die Einschränkungen beachtet (Hausarztpflicht zwecks Überweisungen, Einreichepflicht von Kostenvoranschlägen) und über ausreichende Mittel verfügt (SB + Zahnersatz nur zu 60 % abgesichert + Chefarzt und Einzelzimmer als Selbstzahler), dann sehe ich keine Probleme. Eine gute Voraussetzung ist natürlich auch, wenn man Einkünfte erzielt, die auch im Falle einer schweren Krankheit ohne nennenswertes eigenes Zutun weiterlaufen.

Sicher mag es Sozialgerichtsurteile geben. Nur habe ich es in meinem Umfeld mehrfach erlebt, daß über den beschriebenen Weg in die GKV gewechselt wurde - sowohl mit einer Anstellung nur zwei Monate unterhalb der BBMG, dannn mit Wechsel des Arbeitgebers und wiederum höheren Bezügen oder aber auch z.B. Ummeldung des Gewerbes als nebenberufliche Tätigkeit, Verschieben der eigenen Arbeitnehmer in eine Kapitalgesellschaft und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (20,25 h / Woche, 800 € Monatslohn) und Anmeldung bei einer GKV.

Und niemals hat es auch nur die geringste Nachfrage gegeben, denn eines dürfte klar sein: Jede GKV hat auch nicht das leiseste Interesse, einen Beitragszahler zu verlieren. Der PKV ist es nach dem Vorlegen der Anmeldebestätigung ebenfalls egal, somit gibt es halt keinen Kläger - und damit auch keinen Richter.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Gerade weil die Versorgungswerke Kapitalgedeckt finanziert sind, und nicht nach Umlage, sind die Renten aus den Versorgungswerken deutlich höher.

Ich stimme da voll und ganz zu, will aber nicht unerwähnt lassen, dass die Niedrigzinsphase schon Ängste bei Menschen schürt, die auf eine zukünftige Rente des Versorungswerks vertrauen (wie ich). Die Versorungswerke sind nicht auf Nullzinsphasen mit Strafzinsen für Guthaben ausgelegt.
Zur Berufsunfähigkeitsversicherung (falls man die trotz Versorungswerk will) sollte man sich jedenfalls eine Rechtsschutzversicherung zulegen, die Rechtsstreitigkeiten in dem Bereich abdeckt, sonst ist man mit Gutachterkosten und Prozesskosten auch als früher gut verdienender Arzt schnell an
der Schmerzgrenze des bezahlbaren.
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
...In meinem Versorgungswerk, was wahrscheinlich auch repräsentativ ist, gehen ca. 25 % höhere Zahlungen ein, als die gesetzliche vorgeschriebene Obergrenze ( Beitragsbemessungsgrenze) vorsieht. Und das seit 30 jahren, weil viele Kollegen dies als seriöse und gute Zusatzrente verstehen.
Diese Zusatzrente muss man natürlich abstrahieren....

Ich kenne selbst viele Ärzte. Eine höhere Zuzahlung in das Versorgungswerk ist bei Ärzten wirklich nicht unüblich. Und natürlich führen höhere Beiträge auch zu höheren Renten. Aber auch ohne Zuzahlung, also allein mit den 18,6% des Brutto gehen die Rentenprognosen von Ärzten (ca. Ende 30/Anfang 40) im Berliner Versorgungswerk von ca. 4.500 Euro monatlich zum Rentenbeginnalter 67 aus, während die gleiche Beitragszahlung für einen BWL´ler in der DRV nur zu einer Prognose von ca. 2.300 Euro führt.

..Ich wehre mich aber gegen dein "sehr viel höher", da man schon die Renten in einen korrekten bezug setzen sollte...

Ich möchte mich wirklich nicht mit Dir streiten, ob diese Renten dann deutlich höher sind oder nicht. Ich gönne wirklich jedem Arzt, Rechtsanwalt, etc. seine Rente aus dem Versorgungswerk. Ich meine nur, dass diejenigen Politiker, die Begehrlichkeiten auf die Alterungsrückstellungen in der PKV haben, und Bürgerversicherung rufen, auch eines Tages Begehrlichkeiten auf die Rücklagen der Altersvorsorge haben.

Der Begriff "soziale Gerechtigkeit" lässt ja viel Raum für Interpretationen. Und im Zweifel bedeutet das eben nicht, was kann ich für die Gemeinschaft und andere tun, sondern was kann ich mir von den anderen nehmen, die mehr haben als ich.....

...In meinem Versorgungswerk sind ca. 8 % BU gemeldet. Deine theoretischen Betrachtung, was eine BU ist, hört sich gut an, hat aber insoweit nichts mit den relevanten Fakten zu tun. 8 % sind eine hausnummer und verursache nennenswerte Kosten.
Zusätztlich sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sowohl die Zahlungen aus der BFA /DRV für Erwerbsminderungsrenten freiberuflern zum einen nicht zu stehen, zum anderen Versicherungsfremd primär aus Steuergeldern bezahlt werden, wie überhaupt ein grosser teil der gesetzlichen renten überhaupt....

Das Risiko berufsunfähig zu werden liegt allgemein bei ca. 20 bis 25%, wenn also 8% der Mitglieder in Deinem Versorgungswerk berufsunfähig gemeldet sind, ist das eher ein niedriger Wert. Da die Beiträge im Versorgungswerk kapitalgedeckt angelegt werden, finanziert das Versorgungswerkmitglied seine BU-Rente ja quasi zum Teil selbst. Besonders dann, wenn die Berufsunfähigkeit in einem hohen Alter eintritt. Nur in jungen Jahren sind noch keine Rücklagen selbst erwirtschaftet worden. Aber ich gehe mal davon aus, dass es eher selten vorkommt, dass ein junger Arzt so stark berufsunfähig wird, dass er jedwede ärztliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

...Das eine VERGLEICHBARE RENTE ( bei identischen Einzahlungen !!) in einem AVW zu einer höheren Altersrente führt, bestreite ich nicht, da jahrelang renditen von ca. 4-5 % erwirtschaftet wurden, in der GKV aber auch immerhin ca. 2 einberechnet, nicht erwirtschaftet wurden....

In der GKV wurde noch nie eine Rendite erwirtschaftet. Du meinst vermutlich die DRV? Und in der DRV werden keine Renditen erwirtschaftet, lediglich Rentenpunkte. Was diese später einmal wert sind, hängt davon ab, wer später einmal einzahlen wird, wie hoch der Beitragssatz ist und wie hoch der Zufluss aus Steuergeldern ist. In der DRV gibt es keine Rücklagen. Wenn der Steuerberater Deiner Kollegin heute schon weiß, was ein Rentenpunkt später einmal in Euro umgerechnet wert sein wird, hat er tatsächlich eine Glaskugel, denn die Politik kann hier eingreifen (was sie in der Vergangenheit auch schon immer wieder getan hat, z.B. Riester, Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors, etc.)

Ich vermute der Grund für die Empfehlung an die Kollegin erst einmal weiter in die DRV einzuzahlen ist ein anderer. In der DRV werden nämlich Kindererziehungszeiten anerkannt, und im Versorgungswerk nicht. Wenn die 60 Monate Beitragszahlung zusammen gekommen sind, kann sich die Kollegin mit einem Arbeitgeberwechsel ja wieder befreien lassn und behält sich die Möglichkeit vor die Kindererziehungszeiten anrechnen zu lassen.

...Noch ein BU. Deine 50 % BU pauschal stimmen auch nicht. Es gibt genügend Medizinerverträge, die schon durch Gliedertaxen bei deutlich weniger als 50% dich als Voll BU einstufen. (Habe ich selber) ...

Gliedertaxe ist ein Begriff aus der Unfallversicherung. Ich vermute Du verwechselst Berufsunfähigkeitsversicherung mit Unfallversicherung?
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Blanker Hohn - nennen wir das Kind beim Namen: Modernes Schmarotzertum.

Ich kann nicht erkennen, wo er schmarotzt. Er zahlt wenig, weil er eine Wette darauf abgeschlossen hat, dass er gesund bleibt. Er glaubt, dass er wechseln kann und die Regeln dazu gleich bleiben. Was ist daran verwerflich?

Nicht er ist der Schmarotzer, die Politik ist schuld, dass wir hier kein vernünftiges, auch nur annähernd gerechtes System haben. Es wurde hier schon mal das Beispiel gebracht, dass ein Rentner, der 12.000 € monatlich Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat, weniger bezahlt als ein Rentner mit 500 € zusätzlicher Betriebsrente monatlich.
Ich sehe nicht ihn als Schmarozter sondern ein Versagen der Politik, die über Jahre hinweg bei sozialer Gerechtigkeit, nichts bis wenig zustande gebracht hat.
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.208
898
Das Risiko berufsunfähig zu werden liegt allgemein bei ca. 20 bis 25%, wenn also 8% der Mitglieder in Deinem Versorgungswerk berufsunfähig gemeldet sind, ist das eher ein niedriger Wert.
Hast Du für die 25% eine belastbare Quelle? Nach meinem Gefühl ist das gewaltig überschätzt. Ich würde für einen 25-jährigen Mann z.B. max 10% Wahrscheinlichkeit annehmen, berufsunfähig zu werden. Also höchstens jeder zehnte 25-Jährige wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig, nicht jeder vierte.
 
A

Anonym38428

Guest
Aber egal. Du wolltest eh nur trollen. Schönen abend.

Nein, ich fürchte der Insasse meint das völlig Ernst. Natürlich ist das eine Lücke im System, die so etwas zulässt (zumal die PKV ja mittlerweile auch „Sozialtarife“ mit GKV Leistungsniveau anbieten muss). Damit zu prahlen, dass man sich 40 Jahre die günstigeren (hier wohl eher billigeren) Leistungen der PKV sichert, um dann zur Minimierung der Altersrisiken den berechenbaren Beitrag der GKV zu sichern - ja, das ist Schmarotzertum. Gewinne privatisieren, Risiken sozialisieren ... klar, wenn jeder nur an sich denkt, ist an alle gedacht. Absolut asozial.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.208
898
Damit zu prahlen, dass man sich 40 Jahre die günstigeren (hier wohl eher billigeren) Leistungen der PKV sichert, um dann zur Minimierung der Altersrisiken den berechenbaren Beitrag der GKV zu sichern - ja, das ist Schmarotzertum. Gewinne privatisieren, Risiken sozialisieren ... klar, wenn jeder nur an sich denkt, ist an alle gedacht. Absolut asozial.
Unsinn. Diese Verhältnisse und Rahmenbedingungen hat sich ja nicht er ausgedacht, um sich mit Wohltaten zu bedenken, sondern jemand anderes. Dieser trägt die Verantwortung. Und im Grunde ist es sogar wünschenswert, daß Anomalien im System ausgenutzt werden, denn nur dann werden sie nach und nach eliminiert.
Cum/Ex-Geschäfte gäbe es heute noch, wenn sie nicht so intensiv genutzt worden wären, daß eine Systemkorrektur notwendig geworden ist.
 
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A

Anonym38428

Guest
Unsinn. Diese Verhältnisse und Rahmenbedingungen hat sich ja nicht er ausgedacht, um sich mit Wohltaten zu bedenken, sondern jemand anderes. Dieser trägt die Verantwortung. Und im Grunde ist es sogar wünschenswert, daß Anomalien im System ausgenutzt werden, denn nur dann werden sie nach und nach eliminiert.
Cum/Ex-Geschäfte gäbe es heute noch, wenn sie nicht so intensiv genutzt worden wären, daß eine Systemkorrektur notwendig geworden ist.

Moral ist, wie wir wissen, ein weites Feld.
 
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vielzuvielflieger

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
808
233
Unsinn. Diese Verhältnisse und Rahmenbedingungen hat sich ja nicht er ausgedacht, um sich mit Wohltaten zu bedenken, sondern jemand anderes. Dieser trägt die Verantwortung. ....

...genau, sehe ich auch so, der Staat muss eigentlich immer verantwortlich sein...

die Eigenverantwortung des einzelnen Bürgers oder auch der Wirtschaft wird m. E. eh viel zu sehr überschätzt und ist eigentlich auch völlig überflüssig.

wo bitte kann ich meine Verantwortung und mein Gehirn abgeben?
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Hast Du für die 25% eine belastbare Quelle? Nach meinem Gefühl ist das gewaltig überschätzt. Ich würde für einen 25-jährigen Mann z.B. max 10% Wahrscheinlichkeit annehmen, berufsunfähig zu werden. Also höchstens jeder zehnte 25-Jährige wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig, nicht jeder vierte.


"Die Wahrscheinlichkeit, bis zur Rente berufsunfähig zu werden liegt je nach Altersgruppe und Geschlecht zwischen 29 und 43 Prozent. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Gründe, Beeinträchtigungen des Bewegungsappaarates und Krebs...."

Quelle: https://de.statista.com/themen/251/berufsunfaehigkeit/
 
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