Gerade weil die Versorgungswerke Kapitalgedeckt finanziert sind, und nicht nach Umlage, sind die Renten aus den Versorgungswerken deutlich höher. Die durchschnittliche Versorgungswerkrente eines Artzes war 2010 bei ca. 2.600 Euro.
"Die Höhe der durchschnittlichen Altersrente ging leicht von 2682 Euro auf 2633 Euro zurück. Elf Prozent der Altersrenten lagen über 4000 Euro. "Wenn wir im vergangenen Jahr eine Altersrente neu zugesagt haben, so betrug diese durchschnittlich 2512 Euro."
https://www.aerztezeitung.de/praxis...chnittliche-arztrente-betraegt-2600-euro.html
" Seit 2009 beträgt die monatliche Durchschnittsrente für Berliner Ärzte 2.606 Euro"
https://www.kvberlin.de/40presse/30kvblatt/2010/10/24_verschiedenes/kvbp.pdf
In der gesetzlichen Rentenversicherung liegen die durchschnittlichen Renten ca. 1.200 Euro pro Monat ca. 55% niedriger.
https://www.deutsche-rentenversiche...ublicationFile/61815/01_rv_in_zahlen_2013.pdf
"1.197 Euro im Monat betrug die Standardrente in Deutschland 2016
nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Standardrente ist der Netto-Betrag, den ein Berufstätiger mit einem durchschnittlichen Gehalt nach 45 Beitragsjahren bekommt."
Rente: Die Standardrente beträgt knapp 1200 Euro im Monat |*ZEIT ONLINE
Die Versorgungswerke sind in den 1960er Jahren entstanden, sind also deutlich jünger als die PKV die je Gesellschaft 100 bis 150 Jahre alt sind.
Auch hier könnte es Begehrlichkeiten in der Politik geben eines Tages eine Bürgerrente einzuführen und die Versorgungswerke wieder abzuschaffen.
In der GKV war diese Leistung noch nie versichert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung war eine Leistung in der BfA, heute DRV. Heute gibt es dort nur noch eine Erwerbsminderungsrente. In den Versorgungswerken ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung dabei, allerdings verursacht diese kaum Kosten, da die in den seltesten Fällen überhaupt leistet, denn das Versorgungswerk kann abstrakt verweisen:
"...Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, eine
ärztliche Tätigkeit jedweder Art auszuüben, unabhängig von den Kriterien, die Sie erfüllen müssten, um Ihrer letzten Tätigkeit nachzugehen...."
Informationen zur Berufsunf
Sprich es wird hier nicht geprüft, ob der Arzt nach Eintritt der Berufunfähigkeit konkret eine ärztliche Tätigkeit ausübt, und damit sein Geld verdient, sondern ob es theoretisch möglich wäre eine ärztliche Tätigkeit jedweder Art auszuüben. Eine jedwede Tätigkeit könnte z.B. das Schreiben oder Diktieren eines ärztliche Gutachtens sein. Über diese Klausel kann ein Versorgungswerk so gut wie jeden Antrag auf Berufsunfähigkeit ablehnen.
Eine Leistung erfolgt erst wenn jedwede Art der ärztlichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen ist, also bei 100% Berufsunfähigkeit.
Daher ist es ja gerade für Versorgungswerkmitglieder notwendig eine private Berufsunfähigkeitsrente zu haben. Diese leistet ab 50% Berufsunfähigkeit. Hier wird geprüft ob der Versicherte konkret in der Lage ist seine letzte ärztliche Tätigkeit zu 50 % auszuüben oder nicht.