Wechsel in die PKV

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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
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Mir kommen 640 € für einen 27-jährigen viel vor, wobei ich zugegebenermaßen die heutigen Eintrittstarife nicht kenne, da wir seit mehr als 20 Jahren privat versichert sind.

Ich habe meine Entscheidung nicht bereut, die Leistungen sind besser. Bei mir und meinem Mann ist es mit einem Kind so gelaufen, wie wir uns das damals vorgestellt haben, Erwerbsunfähigkeit oder ähnliche Risiken sind nicht eingetreten, sonst sähe meine Bilanz heute wahrscheinlich anders aus.
Man sollte auf jeden Fall vorsorgen, dass man sich die Versicherung noch leisten kann, wenn man in Rente geht. Mein Mann als Angestellter hat einen Zusatzbeitrag bezahlt, als Altersrückstellung, den der Arbeitgeber zur Hälfte mitgetragen hat, das war einen gute Entscheidung, um im Rentenalter den Beitag zu reduzieren. Wobei man nie weiß, wie es sich zukünftig entwickeln wird.
 
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EDTF

Aktives Mitglied
16.10.2017
185
8
Naja. Als Privatpatient habe ich auch schon oft erlebt wie manche Ärzte in ihre Gimmick Kiste greifen und völlig unnötige Dinge tun. Für jede Kleinigkeit gerne mal ein MRT. Die Krönung habe ich damals als frischer PKV Patient erlebt: ein geschäftstüchtiger Zahnarzt meinte mir unbedingt sofort alle hochtoxischen Amalgamfüllungen entfernen zu müssen. Das hat dann mal 3k EUR gekostet. Leider hatte meine PKV die Kosten für Zahnbehandlungen in den ersten 3 Jahren gedeckelt und ich konnte dann einen Großteil selbst zahlen. Habe ich als Lehrgeld verbucht und frage heute kritisch nach wenn ein Arzt meint alle Register ziehen zu müssen, weil es angeblich nicht anders geht. Hilfreich ist auch, dass die beste Freundin meiner Frau ihre Hausärztin ist. Die hat mich auch schon vor so manch unnötiger OP bewahrt und hat das Problem mit Psychotherapie gelöst.

Mein Fazit: ja man bekommt bei Fachärzten schneller Termine als PKV Versicherter. Ich suche mir die Ärzte gezielt aus, lese auch Bewertungen. Neben guter ärztlicher Leistung ist mir auch ein gutes Praxismanagement wichtig. Eine Praxis, in der ich trotz Termin länger als 30 Minuten warten muss, sieht mich kein zweites Mal. Ist der Arzt/die Ärztin mir als Mensch nicht mindestens ein wenig sympathisch, suche ich mir einen anderen. Mein Zahnarzt behandelt alle gleich, PKV oder GKV. Der ist immer sparsam (er ist Schwabe) aber sehr gut. ;-)

Ich lasse speziell beim Zahnarzt nie etwas grösseres ohne Kostenvoranschlag machen. Und im Zweifel holt man sich unkompliziert eine Zweitmeinung ein.

Deine Erfahrung mit der Gimmick Kiste stimmt schon. Grade wenn es um Lasern geht scheint es Ärzte zu geben die hier garnicht davon abzubringen sind. Ich dachte auch immer das Lasern generell besser und moderner als schneiden sei.

Es ist mit Ärzten wie überall: hinterfragen, nachfragen, nachdenken, im Zweifel Zweitmeinung und erst dann behandeln lassen...
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
medizin ist eher seltener "schwarz" und "weiss". Es gibt natürlich grundsätzliche Therapieformen, aber zumindest beim Zahnarzt gibt es häufig keine falsch und richtig , sondern in der Tat mehrere Therapieformen, aus der man sich die beste ( für jeden individuell) raussuchen kann.
Aufgabe des "guten" Zahnarztes ist es, die Möglichkeiten aufzuzeigen, Unterschiede darzustellen , alles in soweit, als das sich der Laie dann ausreichend informiert fühlt , die für ihn richtige Entscheifung zu treffen.
Hört sich leichter an , als es ist.
Deswegen ist das Arzt-Bashing häufig völlig sinnfrei.
Beispiel:
Patient A bekommt eine totale Prothese , oben und unten, ( das billigste). Das Ding wackelt und klappert, und er ist wirklich zufrieden und glücklich damit.
Patient B bekommt 8 Implantate pro Kiefer, einen Top Ersatz, der hält, super aussieht, super kaufunktion, beste Materialien und ist zufrieden, obwohl er 30.000 Euro gezahlt hat.
Es gibt kein richtig und kein falsch. Richtig ist, wenn der Patient glücklich ist.
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Hört sich leichter an , als es ist.
Deswegen ist das Arzt-Bashing häufig völlig sinnfrei.
Beispiel:
Patient A bekommt eine totale Prothese , oben und unten, ( das billigste). Das Ding wackelt und klappert, und er ist wirklich zufrieden und glücklich damit.
Patient B bekommt 8 Implantate pro Kiefer, einen Top Ersatz, der hält, super aussieht, super kaufunktion, beste Materialien und ist zufrieden, obwohl er 30.000 Euro gezahlt hat.
Es gibt kein richtig und kein falsch. Richtig ist, wenn der Patient glücklich ist.
Das hast du doch in allen Bereichen. Es soll zufriedene Dacia Kunden geben und welche, die mit ihrem Premium Fahrzeug unzufrieden sind. Der eine hat wenig gezahlt und der andere viel.

Es geht auch nicht um Arzt- Bashing sondern um den kritischen Umgang mit einer Dienstleistung. Auch wenn meine Versicherung die Kosten übernimmt, lege ich größten Wert auf die Dienstleistung. Das habe ich auch schon als GKV Patient gemacht. Eine Kostenübernahme durch einen Dritten entbindet einen Dienstleister (und nichts anders ist ein Arzt) nämlich nicht davon einen vernünftigen Service zu anzubieten. Dazu gehören adäquate Wartezeiten, Beratung, das Aufzeigen von Alternativen und eine gute Behandlung. Im Umgang mit Ärzten kann und soll man durchaus kritisch sein. Das bestätigten mir immer wieder gute Freunde, die praktizierende Ärzte sind.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
Das ist völlig richtig, und bin 100 % bei dir. So versuche ich das selber auch zu machen.
Der Punkt war aber, dass es in der Medizin - auch unter Berücksichtigugn aktueller Standards - häufig nicht einen "DEN" korrekten Weg gibt.
Deswegen sind z.b. hier beim ZA die Vergleiche nicht statthaft, da man nicht wissen kann, was besprochen und gemacht wurde. Siehe Autokauf analog.
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Und hier sieht man dann wirklich die zwei Klassen Medizin: wurde bei mir in drei Sitzungen behandelt, unter Einsatz eines Mikroskops um letzte „Reste“ im Kanal ausschliessen zu können, waren es bei ihm 2 Sitzungen ohne Mikroskop. Da meine Liebe PKV den Einsatz des Mikroskops zunächst nicht zahlen wollte da als sogenannte Analogleitstung wohl nicht in der Gebührenordnung vorgesehen habe ich einen befreundeten aber nicht behandelnden Zahnarzt die absolute Notwendigkeit des Mikroskops bestätigen lassen. Nach ein bisschen hin- und her hat die PKV dann doch bezahlt.

Kurzum, die Kasse zahlt das nicht weil nicht notwendig (Mikroskop will aber vom Arzt bezahlt werden) und Du betruegst die Krankenkasse mit einem Gefaelligkeitsschreiben zu Ungunsten aller anderen Versicherten. Hut ab!
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
Kurzum, die Kasse zahlt das nicht weil nicht notwendig (Mikroskop will aber vom Arzt bezahlt werden) und Du betruegst die Krankenkasse mit einem Gefaelligkeitsschreiben zu Ungunsten aller anderen Versicherten. Hut ab!

Ich glaube du irrst.
Die PRIVATE hat es bezahlt, was auch durchaus richtig ist.
Ein Mikroskop ( nur für Wurzelbehandlungen) kostet mal schlanke 8-10K Euro und ermöglicht ein noch besseres Vorgehen als mit einer Lupenbrille.
Wenn du mich als Experten auf dem Sektor fragst.: Völlig korrekt so, die Zuschläge liegen auch bei kleinen 2-stelligen Beträgen.
 
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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
719
131
Ich verstehe nicht, daß die KV das Mikroskop nicht sofort erstattet ist, da es seit einigen Jahren in der Gebührenordnung enthalten ist.

Zuletzt (2012) gab es 22,50 Euro hierfür (vorher wurden bei mir auch immer privat 100 Euro pro Einsatz abgerechnet...und nicht erstattet).

P.S. Den Link zur Landeszahnärztekammer habe ich erst jetzt gelesen...
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.220
35
ISBN 3932564030
Mußte nach langem, als Privater, wieder mal zum einem Allgemeinarzt.

Der hat mich begrüßt mit "Oh, Sie können sich auch keine AOK leisten?!"

Fand ich klasse :) zumal er natürlich recht hatte. AOK & Co würden bei mir, als Privatier, irgendwas um die 7-800 p.m. abkassieren und bei der PKV sind es als 50+ jähriger gerade mal gute 300 p.m. (mit hoher SB)

Rechung kam dann nur rund 30€ obwohl er sich viel Zeit für mich genommen hat.
Ich mag die PKV :D (seit 25 Jahren)
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
700+ Euro, also der Maximalsatz?
wenn du (als Privatier) mind. 4425/Monat Einkommen hast, ja, dann kann das hinkommen
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
700+ Euro, also der Maximalsatz?
wenn du (als Privatier) mind. 4425/Monat Einkommen hast, ja, dann kann das hinkommen

Falsch. Er ist/wäre dann freiwillig gesetzlich Krankenversichert . Da gelten bis zum Eintritt in das echte Rentenalter die Höchstsätze.
Und zur krönung kassiert die GKV dann noch Beiträge aus diversen Renten, gewerblichen Beteiligungen etc.
Das kann richtig teuer werden.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
verstehe ich nicht
wir sind uns einig: er wäre freiwillig gesetztlich krankenversichert
und ich meine zu wissen, daß der Höchstsatz die Prozente auf maximal 4425,- Einkommen ist (alle Zinsen, Renten, Mieteinkommen etc. zusammen)
kannst du das verlinken, daß da noch höhere Beiträge als auf 4425,-/Monat berechnet möglich sind?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/

und als freiwilliger Rentner kommt es dann ganz dicke:

Anders als pflichtversicherte Rentner müssen sie dann auf alle Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Dabei wird zwischen verschiedenen Einkunftsarten unterschieden:

gesetzliche Rente - Altersrente, Rente aus dem Ausland, Witwenrente;
Versorgungsbezüge - Betriebsrenten, Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds, Unterstützungskassen, Zusatzversorgungen, Renten aus Versorgungswerken, betrieblich abgeschlossene Riester-Renten, Beamtenpensionen;
Erwerbseinkommen - aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit;
private Einnahmen - Miet- und Pachteinkünfte, Kapitalerträge, private Renten einschließlich privat abgeschlossener Riester-Renten.

Für Einkünfte aus der gesetzlichen Rente übernimmt der Rentenversicherungsträger den Arbeitgeberanteil und der Rentner den Arbeitnehmeranteil von jeweils 7,3 Prozent. Für Versorgungsbezüge aus Betriebsrenten, Versorgungswerken und Pensionskassen zahlt der Rentner den Beitragssatz von 14,6 Prozent allein. Das Gleiche gilt für Einkommen aus einer selbstständigen Nebentätigkeit.

Freiwillig versicherte Rentner müssen dazu noch den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent abführen auf Einnahmen aus Miete, Pacht und Kapitalvermögen sowie auf private Lebens- und Rentenversicherungen.


Um das mit Leben zu füllen:
Mir sind Fälle bekannt, da sind weit über 1200 Euro zusammengekommen.
Krönung war ein Rentner, der aus seinen Gewerbeerträgen ( Eigene Solaranlage auf dem Dach) auch noch GKV Beiträge zahlen musste.
 
Zuletzt bearbeitet:

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.208
898
Anders als pflichtversicherte Rentner müssen sie dann auf alle Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge entrichten.
danke, das ist ja echt krank
wußte ich nicht
Mit der passenden Regierung, von der wir die Hälfte schon seit einiger Zeit haben, wird das recht schnell für alle gesetzl. Versicherten der Fall (und nicht gesetzl. Versicherte gibt es dann ja sowieso nicht mehr). So liest man es schon längere Zeit in den einschlägigen Programmen und Organen.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.258
1.084
https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/

und als freiwilliger Rentner kommt es dann ganz dicke:

Anders als pflichtversicherte Rentner müssen sie dann auf alle Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Dabei wird zwischen verschiedenen Einkunftsarten unterschieden:

gesetzliche Rente - Altersrente, Rente aus dem Ausland, Witwenrente;
Versorgungsbezüge - Betriebsrenten, Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds, Unterstützungskassen, Zusatzversorgungen, Renten aus Versorgungswerken, betrieblich abgeschlossene Riester-Renten, Beamtenpensionen;
Erwerbseinkommen - aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit;
private Einnahmen - Miet- und Pachteinkünfte, Kapitalerträge, private Renten einschließlich privat abgeschlossener Riester-Renten.

Für Einkünfte aus der gesetzlichen Rente übernimmt der Rentenversicherungsträger den Arbeitgeberanteil und der Rentner den Arbeitnehmeranteil von jeweils 7,3 Prozent. Für Versorgungsbezüge aus Betriebsrenten, Versorgungswerken und Pensionskassen zahlt der Rentner den Beitragssatz von 14,6 Prozent allein. Das Gleiche gilt für Einkommen aus einer selbstständigen Nebentätigkeit.

Freiwillig versicherte Rentner müssen dazu noch den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent abführen auf Einnahmen aus Miete, Pacht und Kapitalvermögen sowie auf private Lebens- und Rentenversicherungen.


Um das mit Leben zu füllen:
Mir sind Fälle bekannt, da sind weit über 1200 Euro zusammengekommen.
Krönung war ein Rentner, der aus seinen Gewerbeerträgen ( Eigene Solaranlage auf dem Dach) auch noch GKV Beiträge zahlen musste.

Das wird aber in den Artikeln über die böse PKV so gut wie nie erwähnt - passt ja nicht ins Bild...
 
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aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
wobei wir unter uns hier doch wohl einig sind, daß die Zahl der so hoch verdienenden Rentner, die sich trotzdem freiwillig gesetzlich versichern, überschaubar sein dürfte
(erst im Rentenalter in die PKV einzutreten, dürfte allerdings zu teuer sein?)

wer wohl schon vor der Rente so viel verdient und dabei vermutlich auch Steuerberater gehabt hat, muß ja echt sehr unaufmerksam gewesen sein, nicht schon beizeiten die Kurve in die PKV gekratzt zu haben

ich finds natürlich ungerecht, aber in Armut kommt so ein gut verdienender rentner natürlich auch mit 1.200 Beitrag nicht, denn er hat ja ein entsprechendes Einkommen
ist bloß kraß, daß er nur weil er rentner ist, plötzlich viel mehr Beitrag zahlen muß als zuvor
 

TH55

Reguläres Mitglied
05.10.2015
92
0
https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/

und als freiwilliger Rentner kommt es dann ganz dicke:

Bist du dir sicher, dass das für alle freiwillig versicherten Rentner gilt? Ich interpretiere es so, dass diese Regelung nur für die Rückkehrer aus der PKV gilt - und dann nach meinem Gerechtigskeitsempfinden berechtigt...

In die Krankenversicherung der Rentner darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war (9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren – es genügt, dass Sie überhaupt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.

Wer gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Vorversicherungszeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR. Wer auf diese Weise krankenversichert ist, zahlt lediglich Krankenkassenbeiträge auf die gesetzliche Rente, auf Arbeitseinkommen und auf sogenannte Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten, Pensionen oder Zahlungen von Versorgungswerken. Die erwähnten privaten Einkünfte bleiben dagegen beitragsfrei.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
Bist du dir sicher, dass das für alle freiwillig versicherten Rentner gilt? Ich interpretiere es so, dass diese Regelung nur für die Rückkehrer aus der PKV gilt - und dann nach meinem Gerechtigskeitsempfinden berechtigt...

In die Krankenversicherung der Rentner darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war (9/10-Regelung, § 5 Abs. 1.11 SGB V). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit in der GKV pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren – es genügt, dass Sie überhaupt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.

Wer gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Vorversicherungszeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR. Wer auf diese Weise krankenversichert ist, zahlt lediglich Krankenkassenbeiträge auf die gesetzliche Rente, auf Arbeitseinkommen und auf sogenannte Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten, Pensionen oder Zahlungen von Versorgungswerken. Die erwähnten privaten Einkünfte bleiben dagegen beitragsfrei.

Ich bin sicher, weil ich das ganze mit meinem Vater durch habe. der ist seit 40 Jahren in der GKV und sollte dann auf jeden Kram noch 14,4 % zahlen.
Und jetzt der absolute Running GAG. Wenn mir das einer vorher erzählt hätte, würde ich es nicht glauben: Er sollte auf eine Mieteeinnahme die 14 % zahlen, obwohl in einem jahr aufgrund von Renovierung/Reparatur kein positives Ergebnis aus dem Mietverhältnis entstand ... wenn man mir das nicht von allen seiten bestätigt hätte....

Also in der Summe ist die GKV als freiwillig versicherter Rentner mitunter doch nicht so toll.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.834
397
wobei wir unter uns hier doch wohl einig sind, daß die Zahl der so hoch verdienenden Rentner, die sich trotzdem freiwillig gesetzlich versichern, überschaubar sein dürfte
(erst im Rentenalter in die PKV einzutreten, dürfte allerdings zu teuer sein?)

wer wohl schon vor der Rente so viel verdient und dabei vermutlich auch Steuerberater gehabt hat, muß ja echt sehr unaufmerksam gewesen sein, nicht schon beizeiten die Kurve in die PKV gekratzt zu haben

ich finds natürlich ungerecht, aber in Armut kommt so ein gut verdienender rentner natürlich auch mit 1.200 Beitrag nicht, denn er hat ja ein entsprechendes Einkommen
ist bloß kraß, daß er nur weil er rentner ist, plötzlich viel mehr Beitrag zahlen muß als zuvor

Armut glaube ich auch nicht, aber wo ist das bitte gerecht?
Freiwillig in der GKV geblieben, immer schön bezahlt, und als Rentner dafür dann noch mal doppelt?
Sorry, das versteh ich nicht.

Im übrigen muss eine Mutter, die auch freiwillig GKV versichert ist, nach der Entbindung ihrer GKV Beiträge zum Höchstsatz in der Elternzeit SELBST zahlen.
Das finde ich auch mehr als erstaunlich. Schön im System geblieben, aber wenn leistung nötig wäre : " sie sind ja freiwillig in der GKV, sie können ja auch in die PKV gehen."
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.258
1.084
wobei wir unter uns hier doch wohl einig sind, daß die Zahl der so hoch verdienenden Rentner, die sich trotzdem freiwillig gesetzlich versichern, überschaubar sein dürfte
(erst im Rentenalter in die PKV einzutreten, dürfte allerdings zu teuer sein?)

wer wohl schon vor der Rente so viel verdient und dabei vermutlich auch Steuerberater gehabt hat, muß ja echt sehr unaufmerksam gewesen sein, nicht schon beizeiten die Kurve in die PKV gekratzt zu haben

ich finds natürlich ungerecht, aber in Armut kommt so ein gut verdienender rentner natürlich auch mit 1.200 Beitrag nicht, denn er hat ja ein entsprechendes Einkommen
ist bloß kraß, daß er nur weil er rentner ist, plötzlich viel mehr Beitrag zahlen muß als zuvor

Naja, rechne mal jemand mit 2000€ Rente und 1500€ sonstige KV-pflichtige Einnahmen:

Auf die 2000€ zahlt er 7,3% plus Zusatzbeitrag plus volle PV also ca. 11% oder 220€,
auf die sonstigen Einnahmen: 14,6+ Zusatzbeitrag + GPV sprich ca. 18% sprich 270€

in Summe also 490€!