ANZEIGE
Glaube wirklich einer, dass in 20 Jahren "nur" 17% der privaten Rente steuerpflichtig sein wird? Und wer geht davon aus, dass dann ein Spitzensteuersatz von 42% gilt?
Lass gut sein, alexanderxl.
Glaube wirklich einer, dass in 20 Jahren "nur" 17% der privaten Rente steuerpflichtig sein wird? Und wer geht davon aus, dass dann ein Spitzensteuersatz von 42% gilt?
Nun kannst Du also in etwa Dein zu versteuerndes Einkommen kalkulieren, also 100% der Basisrente, 17% der privaten Rente und je nach Steuersatz bis zu 42% der Gewinne aus Fondssparplänen, Zinsen und Dividenen. Den Krankenversicherungsbeitrag kannst Du weiterhin anrechnen,
eben analog dem steuerlich anrechenbaren Anteil.
Wenn man es steuern kann, würde ich versuchen, zwischen privaten Renten aus der 3. Schicht und Renten aus der 1. Schicht eine ausgewogene Mischung zu haben.
Gut mit deiner Annahme lohnt dann keine deiner genannten Tips.
.
Wie schlimm unsere Lage in Deutschland ist, fällt einem jetzt auf, wo man weiss, dass eben um 2040 mehr als das 1,5fache des aktuellen Gesamthaushalts, nur für die Pensionen verwendet werden müssen.
Ich weiss es , aber könnte mir vorstellen inkl. dieser erheblichen Pensionslasten, Deutschland genauso verschuldet ist, wie einige der genannten Schuldenländer.
Das es so ist, davon kann man wohl ausgehen, weil dieser Prof Raffelhüschen, der sich ja mit den Alterslasten des Staates beschäftigt es so ausgesagt hat. Er ist da auch in gewissser Weise neutral, obwohl er ja auch einer derjenigen ist, die dann die zu leistenden Pensionen mit erhöht.
Was ich ätzend finden würde, wäre das langsame und gemächliche tun, nach Vorschriften. Ohne eigene Initiative und die automatische Beförderung ohne Leistung. Da finde ich dann auf Dauer nicht nur langweilig, sondern ungerecht
Also ich habe viele Jahre über 45 tsd im Jahr in meine Altersversorung eingezahlt und da denke ich mir, ob das wirklich sinnvoll war? Der Vorteil ich erhalte noch heute auf den Grossteil die garantierten Zinsen von glaube 3,5%, und die Auszahlung soll , nach den damaligen Bedingungen steuerfrei sein. Ob das dann alles noch so ist, wenn es ausgezahlt wird, weiss keiner. Es ist wohl auch damit zu rechnen, dass diese Steuerfreiheit dieser Altverträge früher oder später wieder geändert wird- einfacher kann der Staat nicht an weitere Einnahmen kommen.
!
das hört sich wie eine Kapitallebensversicherung, die du schon vor einiger Zeit abgeschlossen haben müsstest mit dem "Garantiezins " von 3,5 % . Die gibts aber nur auf den Sparanteil, nicht auf die Gesamtsumme. Du kannst sehr sicher sein, dass die Auszahlung steuerfrei sein wird. Das grösste Risiko besteht meiner Meinung nach darin, dass die Gesellchaschaft deinen Vertrag "nach China "verkauft, wie auch gerade schon geschehen bei einigen Gesellschaften.
Ansonsten EIN GUTER Baustein zur Altersversorge. Aber nur einer.
Die Runoff-Anbieter unterliegen im Prinzip auch der BAFIN, aber ja bei mindestens zwei stehen ausländische Investoren dahinter, einmal aus China und einmal von den Bahamas.
dein Wort in Gottes Ohren. Es ist doch klar, warum die Portfolios verkauft wurden. Die Nummer mit "synergieffekte" kaufe ich denen nicht ab. Die wollen das unrentable Geschäft loswerden und dann die Sinnflut.Ich sag mal : Protektor soll mal Geld herbeischaffen....
Auch das sind alte Vorurteile und trifft für viele Beamte so nicht mehr zu.
Kann ich durch Beamte im Bekanntenkreis bestätigen. Automatische Beförderung gibt es da schon seit vielen Jahren nicht mehr. Der Arbeitsdruck ist hoch, da wenige die Arbeit machen müssen, die früher noch von mehr Personal erledigt wurde. Wenn es deswegen lange dauert, heißt es in der Bevölkerung gleich: "Diese faulen Beamten lassen sich wieder Zeit".
Noch ein "Goodie" für Beamte - huete mitbekommen - das Arbeitszeitgesetz gilt nicht, so gilt dann eine Arbeitszeitverordnung, die bei Bundesbeamten z.B. 13h Arbeit am Tag zulässt...
Das wünschen sich die Ärzte auch mal, die 24 Stunden Dienste haben und keine Sicherheit wie ein beamter. gerade im krankenhaus erlebt.
Dazu (Ärzte) gibt es Regelungen im Arbeitszeitgesetz, Thema Bereitschaftsdienste. Gibt es bei Polizei und Feuerwehr auch.
äh ja genau, die mit Arbeit bei weitem nicht so vergütet werden wie nämlich bei Beamten. Und zwar voll. Der Marburger Bund musste ja vor dem Eugh erstmal durchbekommen, dass Bereitschaft zumindest hälftig Arbeitszeit ist. DAS müsstest du aber mal einem Beamten erklären.
Da wäre aber morgen Revolution.
Ich gönne jedem Beamten seine Bezüge, aber es bei all den guten Dingen halt auch mal Pflichten. An die sollte man sich dann auch mal halten.
Das Thema Bereitschaften ist in vielen Branchen ein Problem. Der TVÖD sieht z.B. 25/50% vor.äh ja genau, die mit Arbeit bei weitem nicht so vergütet werden wie nämlich bei Beamten. Und zwar voll. Der Marburger Bund musste ja vor dem Eugh erstmal durchbekommen, dass Bereitschaft zumindest hälftig Arbeitszeit isT.
Auch OT - das sehe ich komplett anders. Die Sozialindustrie treibt die Politiker mit immer neuen, irren Forderungen vor sich her. (Sinnvolle) Wirtschaftspolitik findet m.M.n. nicht mehr statt. Leistungsträger werden systematisch demotiviert.OT glaube ich, dass unsere Regierung seit Jahren bei innenpolitischen Themen wie beispielsweise soziale Gerechtigkeit im Schlafmodus ist.
Auch OT - das sehe ich komplett anders. Die Sozialindustrie treibt die Politiker mit immer neuen, irren Forderungen vor sich her. (Sinnvolle) Wirtschaftspolitik findet m.M.n. nicht mehr statt. Leistungsträger werden systematisch demotiviert.
Das Thema Bereitschaften ist in vielen Branchen ein Problem. Der TVÖD sieht z.B. 25/50% vor.
Bei Beamten gilt:“Zeiten der Rufbereitschaft sind keine Arbeitszeit. Hat die Beamtin oder der Beamte jedoch über die Arbeitszeit hinaus mehr als zehn Stunden im Kalendermonat Rufbereitschaft, wird innerhalb von zwölf Monaten ein Achtel der über zehn Stunden hinausgehenden Zeit bei feststehender Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 13 Bereitschaftsdienst
(1) Bei Bereitschaftsdienst kann die regelmäßige tägliche Arbeitszeit und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen angemessen verlängert werden. Hierbei darf in einem Bezugszeitraum von zwölf Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschreiten.“
es geht nicht darum Privilegien einzelnen Gruppen wegzunehmen oder deren Leistung verbal zu schmälern, aber Beamte sollten schon auch wissen, was sie alles gutes haben ( Beihilfe, Bu, Pension, Kündigungsschutz etc) und das nicht schlecht reden und eine KLagelied anstimmen.
Auch OT - das sehe ich komplett anders. Die Sozialindustrie treibt die Politiker mit immer neuen, irren Forderungen vor sich her. (Sinnvolle) Wirtschaftspolitik findet m.M.n. nicht mehr statt. Leistungsträger werden systematisch demotiviert.