Das kann aber doch nicht so schwer sein. Kamerabilder auswerten ist doch keine grosse Sache und die Protokolle sind mit Sicherheit auch schon gemacht. Der einzig plausible Grund ist für mich die Überlastung der Gerichte. Wahrscheinlich gibt es einfach viel zu viele "leichtfertige" Klagen (irgendein Baum, von dem ein Ast über die Grenze hängt oder man hat jemand während der Corona-Zeit schlitteln gesehen), worunter übrigens diese Sache - je nachdem, was wirklich passiert ist - auch fallen könnte.
Nein. Gericht ist etwas vollkommen anderes als Staatsanwaltschaft. Bitte nicht Äpfel und Birnen durcheinander bringen. Hier geht es nicht um die Überlastung der Gerichte, sondern die Tätigkeit des zuständigen Staatsanwalts.
Die Verfahren der Zivilgerichtsbarkeit gehen kontinuierlich zurück und selbst wenn ein Amtsrichter einen Nachbarrechtsstreit zu entscheiden hat, wirkt sich das nicht auf die Arbeitskraft eines Staatsanwalts aus.
Staatsanwälte sind weisungsgebundene Beamte. Die Staatsanwaltschaft führt aufgrund offizieller Kenntnisnahme oder in Fall von Strafanzeigen Ermittlungsverfahren durch bzw. lässt diese durch die Polizei durchführen. Wenn alles ausermittelt ist, wird entweder eingestellt oder Anklage erhoben, wobei sich die Frage zu welchem Gericht Anklage erhoben wird, nach dem zu erwartenden Strafmaß bestimmt. Hier würde der Fall wohl beim Amtsgericht (Einzelrichter) landen.
Dann erst würde das Gericht prüfen, ob es die Anklage zulässt (ist der Regelfall).
In der mündlichen Verhandlung würde der Staatsanwalt nach der Beweisaufnahme xy beantragen, der Verteidiger xy-a und der unabhängige Richter entscheiden.
Das von
@Fjaell beschriebene Verfahren befindet sich bereits beim Landgericht.
Coronaverfahren sind id.R. Ordnungswidrigkeitenverfahren und keine Strafverfahren. Hier läuft alles zunächst über die Ordnungsbehörde. Es kann sein, dass diese Verfahren das Referat eines Amtsrichters verstopfen. Aber auch das wird keine Auswirkung auf das hiesige Verfahren haben, der Stau läge dann eher beim Amtsgericht. Ich habe länger keine Owi Verfahren mehr vertreten. Aber früher war es so, dass Freitag Nachmittag im Halbstundentakt verhandelt wurde und ein Staatsanwalt an der mündlichen Verhandlung gar nicht teilnahm. Wenn dann wird zu solchen Verfahren der Referendar geschickt, so dass die Arbeitskraft des Staatsanwalts auch nicht in Anspruch genommen wird.
Hier ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen oder es gab Einstellungsverfügungen von denen die Öffentlichkeit keine Kenntnis erlangt hat.
Das Problem der Justiz ist ein anderes. Sie ist als Arbeitgeber nicht sonderlich attraktiv. Speziell für Sachsen. Viele junge Richter, die anfang der 90er Jahre in den sächischen Justizdienst eingetreten sind, gehen bald in den Ruhestand, so dass der Nachwuchs fehlt.
Außerdem, falls noch irgend ein Gutachter beauftragt wurde, dauert das auch. Hinzukommt natürlich, dass der Staatsanwalt sich hier - wie auch immer er entscheidet - nicht nur Freunde machen wird.