WESTIN Leipzig Buchungsverbot - Hausverbot

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
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Diese Diskussion um das Strafmaß ist regelmäßig absurd, da die möglichen Strafen in den allermeisten Bereichen sehr, sehr hoch ausfallen können. Über die verhängte Strafe entscheidet ein Richter ein Gericht, dieser/dieses muss Urteil und auch Strafe begründen können.

Immer wieder gibt es Aufregung um vermeintlich zu niedrige Strafen, aber diese Aufregung wird von Emotionen gesteuert, ein Urteil sollte damit nichts zu tun haben.

Man muss sich nur einmal die Bandbreite bei Todesfällen im Straßenverkehr anschauen, es reicht von Freispruch bis lebenslänglich.

Was mir jedoch aufgefallen ist das Strafen oftmals sehr viel höher ausfallen als erwartet wenn das Thema gerade durch die Medien geht.

Bekannte von mir haben mal einen echten Dummen-Jungen Streich unter Einfluss von Alkohol abgeliefert. Landete auf den Titelseiten der Boulevardpresse, der damalige Innenminister forderte für die Betroffenen "hohe Haftstrafen" (Niemanden ist irgendetwas passiert, es wurde kein echter Schaden angerichtet, es gab nur eine Menge Aufregung).

Die "Täter" haben sich entschuldigt, bekamen eine kleine Geldstrafe und das war es.

Wie sieht es eigentlich heute mit dem Strafmaß für all jene aus die einen gefälschten Impfpass benutzt haben? Da wurde ja auch gefordert diese wegen "Mordversuch" anzuklagen. Am Enden kamen Gerichte zu dem Schluss das selbst Geldstrafen von 2100€ evtl. zu hoch waren.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Letztlich und das kann man Zweifels ohne sagen, blieb dieses Verbrechen nahezu unbestraft.
Es gab bei Anwendung des Jugendstrafrechts bei zehn Angeklagten neun Mal Haftstrafen. Das sind signifikante Strafen, weil der Erziehungsgedanke Vorrang hat (die Sozialprognose spielt eine untergeordnete Rolle).

Dass manchen das Jugendstrafrecht nicht passt, ist ein anderes Thema. Fakt ist, dass Deutschland zu den Staaten der Welt mit den niedrigsten Kriminalitätsraten gehört. Dem wäre nicht so, wenn die Berücksichtigung des Erziehungsgedanken grundfalsch wäre. Das sollte man mindestens zur Kenntnis nehmen, dass es funktioniert. In den USA kann ein 17-Jähriger aufgrund von einvernehmlichen Sex mit einer 15-Jährigen wegen Vergewaltigung zu bis zu 20 Jahre Gefängnis verurteilt werden. Das dürfte man als harte Strafe betrachten. In Deutschland wäre das straffrei. Und doch wird in den USA mehr vergewaltigt als in Deutschland.
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
708
1.158
Österreich
Es gab bei Anwendung des Jugendstrafrechts bei zehn Angeklagten neun Mal Haftstrafen. Das sind signifikante Strafen, weil der Erziehungsgedanke Vorrang hat (die Sozialprognose spielt eine untergeordnete Rolle).

Dass manchen das Jugendstrafrecht nicht passt, ist ein anderes Thema. Fakt ist, dass Deutschland zu den Staaten der Welt mit den niedrigsten Kriminalitätsraten gehört. Dem wäre nicht so, wenn die Berücksichtigung des Erziehungsgedanken grundfalsch wäre. Das sollte man mindestens zur Kenntnis nehmen, dass es funktioniert. In den USA kann ein 17-Jähriger aufgrund von einvernehmlichen Sex mit einer 15-Jährigen wegen Vergewaltigung zu bis zu 20 Jahre Gefängnis verurteilt werden. Das dürfte man als harte Strafe betrachten. In Deutschland wäre das straffrei. Und doch wird in den USA mehr vergewaltigt als in Deutschland.

Aber ich bin mir fast sicher, dass in den USA die Rückfallquoten deutlich geringer sind als in D oder auch Ö, weil die Menschen einfach für nahezu immer weggesperrt werden. Das finde ich gut. Meiner Meinung nach hat man nach gewissen Aktionen einfach kein Recht mehr auf eine zweite Chance, weil das Leben des Opfers auch oftmals vorüber ist.
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
465
Hier werden 23-Jährige (Zur Tatzeit 20) zu Jugendstrafen "verurteilt" und dann muss man hier noch so einen Unsinn lesen.

"Im Namen des Volkes" - Ist klar.....

Und ja, die Bevölkerung nimmt Bewährungsstrafen als Freispruch wahr. Zu Recht.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Hier werden 23-Jährige zu Jugendstrafen "verurteilt" und dann muss man hier noch so einen Unsinn lesen.

"Im Namen des Volkes" - Ist klar.....

Und ja, die Bevölkerung nimmt Bewährungsstrafen als Freispruch wahr. Zu Recht.
Zur Tatzeit war der älteste verurteilte Täter 20. Die Angeklagten insgesamt zwischen 17 und 21.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.206
1.939
Es ist wirklich erschreckend wie man so wenig Ahnung vom Rechts- und Strafsystem haben kann und ungeachtet dessen so vollmundig hier Stammtischparolen rausschlägt.

Vielleicht erst einmal ein wenig mit dem Sinn und Zweck sowie dem Ziel einer Haftstrafe auseinandersetzen (insbesondere dem massiven Unterschied zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht) und dann mit den Grundsätzen der Resozialisierung und abschließend mit den Kosten, die eine solche Haft verursacht. Wer Zustände wie in den USA fordert, zeigt offensichtlich wie wenig Ahnung er von den Grundsätzen und Vorzügen unseres Wesens hat. Als jemand der in beiden Ländern gelebt und viel Zeit verbracht hat, bin ich um jeden Tag froh, den unser Strafwesen nicht den USA entspricht.

Ungeachtet dessen, dass gerade bei nicht öffentlichen Verhandlungen wie es im Jugendstrafrecht üblich ist, der Öffentlichkeit nicht alle Sachverhalte bekannt sind und sich ja auch hier die fachlichen Profis mit einer Bewertung zurückhalten, sollte man sich schon fragen, inwiefern man dann als Laie plötzlich dazu befähigt ist, hier lautstark gegen das Rechtssystem zu poltern.

Ansonsten kann ich nur jedem wärmstens empfehlen, der so gerne gegen unser Rechtssystem pöbelt, sich als Schöffe zu bewerben und aktiv an der Urteilsfindung mitzuwirken. Das ist für die meisten meiner Schöffenkollegen mehr als augenöffnend gewesen. Ansonsten kann man natürlich gerne sein Unverständnis zum Ausdruck bringen, sich in der persönlichen Meinungsäußerung im Ton aber auch gerne mal ein wenig zurückhalten, wenn man nicht in der Lage ist, Sachverhalte allumfassend beurteilen zu können.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer 14 (außer im Jugendarbeitsschutzgesetz, dort ab 15), aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 JGG).
Ja aber das Jugendstrafrecht stammt aus einer Zeit in der man er mit 21 Volljährig war. Die Justiz scheint gute Gründe zu haben daran festzuhalten. Und es geht um Jugendstrafrecht nicht und hier sieht man das so:

Auch Heranwachsende, die zur Tatzeit mindestens 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind, fallen dann weitgehend unter die Vorschriften des JGG, wenn sich ihre soziale Werteentwicklung oder ihre geistige Entwicklung zum Tatzeitpunkt noch auf dem Stand eines Jugendlichen befand oder wenn es sich bei der Tat um eine typische Jugendverfehlung
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
465
Es ist wirklich erschreckend wie man so wenig Ahnung vom Rechts- und Strafsystem haben kann und ungeachtet dessen so vollmundig hier Stammtischparolen rausschlägt.

Vielleicht erst einmal ein wenig mit dem Sinn und Zweck sowie dem Ziel einer Haftstrafe auseinandersetzen (insbesondere dem massiven Unterschied zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht) und dann mit den Grundsätzen der Resozialisierung und abschließend mit den Kosten, die eine solche Haft verursacht. Wer Zustände wie in den USA fordert, zeigt offensichtlich wie wenig Ahnung er von den Grundsätzen und Vorzügen unseres Wesens hat. Als jemand der in beiden Ländern gelebt und viel Zeit verbracht hat, bin ich um jeden Tag froh, den unser Strafwesen nicht den USA entspricht.

Ungeachtet dessen, dass gerade bei nicht öffentlichen Verhandlungen wie es im Jugendstrafrecht üblich ist, der Öffentlichkeit nicht alle Sachverhalte bekannt sind und sich ja auch hier die fachlichen Profis mit einer Bewertung zurückhalten, sollte man sich schon fragen, inwiefern man dann als Laie plötzlich dazu befähigt ist, hier lautstark gegen das Rechtssystem zu poltern.

Ansonsten kann ich nur jedem wärmstens empfehlen, der so gerne gegen unser Rechtssystem pöbelt, sich als Schöffe zu bewerben und aktiv an der Urteilsfindung mitzuwirken. Das ist für die meisten meiner Schöffenkollegen mehr als augenöffnend gewesen. Ansonsten kann man natürlich gerne sein Unverständnis zum Ausdruck bringen, sich in der persönlichen Meinungsäußerung im Ton aber auch gerne mal ein wenig zurückhalten, wenn man nicht in der Lage ist, Sachverhalte allumfassend beurteilen zu können.

Ein Klassiker. So wie beim Heizungsgesetz und anderen Unverschämtheiten.

Wir verstehen das alles, wir brauchen es nicht erklärt bekommen. Wir finden es einfach SO nicht gut. Ende.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Aber ich bin mir fast sicher, dass in den USA die Rückfallquoten deutlich geringer sind als in D oder auch Ö, weil die Menschen einfach für nahezu immer weggesperrt werden. Das finde ich gut. Meiner Meinung nach hat man nach gewissen Aktionen einfach kein Recht mehr auf eine zweite Chance, weil das Leben des Opfers auch oftmals vorüber ist.
Die Rückfallquoten in den USA sind erheblich höher als z.B. in Deutschland. Wir betreiben Resozialisierung ja nicht aus Spaß, Naivität oder Sympathien mit Straftätern, sondern weil es insgesamt die Bevölkerung vor Straftaten schützt.

Der 17-Jährige in den USA, der einvernehmliche sexuelle Handlungen mit seiner 15-jährigen Freundin hat, kommt in eine Strafanstalt mit Schwerkriminellen und wenn er nach Jahren wieder herauskommt, dann gilt er als vorbestrafter Sexualstraftäter. Das schränkt die legalen Wege zum Lebensunterhalt deutlich sein.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Ein Klassiker. So wie beim Heizungsgesetz und anderen Unverschämtheiten.

Wir verstehen das alles, wir brauchen es nicht erklärt bekommen. Wir finden es einfach SO nicht gut. Ende.
In diesem Fall der Vergewaltungen haben 5 Richter/Schöffen eine lange Verhandlung geführt, viele Zeugen vernommen und kennen Details von denen die Öffentlichkeit nichts weiss. Aber du bist dir sicher das Urteil ist falsch

Könntest du das erklären? Oder brauchst du das nicht zu erklären?
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
708
1.158
Österreich
Die Rückfallquoten in den USA sind erheblich höher als z.B. in Deutschland. Wir betreiben Resozialisierung ja nicht aus Spaß, Naivität oder Sympathien mit Straftätern, sondern weil es insgesamt die Bevölkerung vor Straftaten schützt.

Der 17-Jährige in den USA, der einvernehmliche sexuelle Handlungen mit seiner 15-jährigen Freundin hat, kommt in eine Strafanstalt mit Schwerkriminellen und wenn er nach Jahren wieder herauskommt, dann gilt er als vorbestrafter Sexualstraftäter. Das schränkt die legalen Wege zum Lebensunterhalt deutlich sein.

Die Rückfallquote von Schwerkriminellen, die in den USA 100 Jahre im Knast sitzen müssen ist wohl kaum höher als 0. Und ich rede hier nicht von solchen Beispielen wie du hier nennst, weil das ist auch aus meiner Sicht ein absoluter Schwachsinn.

Die Rückfallquote bei jugendlichen Straftätern ist bei über 70 %, da sind aber nicht die Sachen miteingerechnet, die nie aufgedeckt werden. Also tut mal bitte nicht so, als wäre die Resozialisierung ein Erfolgsprojekt. Und ganz ehrlich, wenn ein Jugendlicher so eine Straftat (schwere Vergewaltigung) verübt und dabei ein Leben mehr oder weniger zerstört, gebe ich dem sicher keine zweite Chance, die statistisch gesehen eh kaum genutzt wird, und lass es somit eventuell zu, dass der ein weiteres Leben ruiniert.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Die Rückfallquote von Schwerkriminellen, die in den USA 100 Jahre im Knast sitzen müssen ist wohl kaum höher als 0. Und ich rede hier nicht von solchen Beispielen wie du hier nennst, weil das ist auch aus meiner Sicht ein absoluter Schwachsinn.

Die Rückfallquote bei jugendlichen Straftätern ist bei über 70 %, da sind aber nicht die Sachen miteingerechnet, die nie aufgedeckt werden. Also tut mal bitte nicht so, als wäre die Resozialisierung ein Erfolgsprojekt. Und ganz ehrlich, wenn ein Jugendlicher so eine Straftat (schwere Vergewaltigung) verübt und dabei ein Leben mehr oder weniger zerstört, gebe ich dem sicher keine zweite Chance, die statistisch gesehen eh kaum genutzt wird, und lass es somit eventuell zu, dass der ein weiteres Leben ruiniert.
70% Rückfallquote bei jugendlichen Straftätetern in DE? Was erzählst du? Du redest von der Rückfallquote derjenigen die im Gefängnis landeten, und das der Knast dort eben etwas förderlich ist und nicht unbedingt resozialisiert wurde ja oben erörtert - nicht jeder jugendliche Straftäter landet im Gefängnis.

Insgesamt liegt die Rückfallquote bei ca. 33%

Desweiteren sind auch bei Jugendlichen die Straftaten insgesamt rückläufig.
 
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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
465
In diesem Fall der Vergewaltungen haben 5 Richter/Schöffen eine lange Verhandlung geführt, viele Zeugen vernommen und kennen Details von denen die Öffentlichkeit nichts weiss. Aber du bist dir sicher das Urteil ist falsch

Könntest du das erklären? Oder brauchst du das nicht zu erklären?
Ich kann diese schreiende Ungerechtigkeit sogar sehr gut erklären. Eventuell an folgendem Beispiel:



Aus dem letzten Absatz zitiere ich:
Ob Hetze gegen eine Richterin im Internet strafbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Jahn argumentiert, dass die persönliche Bedrohung der Hamburger Richterin, je nach dem konkreten Inhalt, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren nach sich ziehen könne. Daneben könnten durch Hass und Hetze weitere Delikte, wie beispielsweise Beleidigungen, verwirklicht werden.

Und das am Ende eines Artikels über eine Gruppenvergewaltigung, in der die einzige Haftstrafe 2 Jahr und 9 Monate ist. Also WENIGER als die Strafandrohung gegen Onlinehetze :LOL:
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Ich kann diese schreiende Ungerechtigkeit sogar sehr gut erklären. Eventuell an folgendem Beispiel:



Aus dem letzten Absatz zitiere ich:
Ob Hetze gegen eine Richterin im Internet strafbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Jahn argumentiert, dass die persönliche Bedrohung der Hamburger Richterin, je nach dem konkreten Inhalt, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren nach sich ziehen könne. Daneben könnten durch Hass und Hetze weitere Delikte, wie beispielsweise Beleidigungen, verwirklicht werden.

Und das am Ende eines Artikels über eine Gruppenvergewaltigung, in der die einzige Haftstrafe 2 Jahr und 9 Monate ist. Also WENIGER als die Strafandrohung gegen Onlinehetze :LOL:
Das unterschiedliche Taten unterschiedlich strafbewehrt sind ist dir schon klar?

Das im Falle der Hetze im Internet gegen die Richterin bisher kein Urteil gefallen ist auch?

Vergewaltigung kann in DE mit bis zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt werden, ist das dann immer noch schreiend ungerecht?

Zeig mir enen Fall in dem in DE ein Ersttäter wegen Hetze im Internet drei Jahre ins Gefängnis musste.

Ich finde auf Anhieb einen Fall in dem mal jemand wegen Facebook Hetze ins Gefängnis musste, da ging es dann úm 1 Jahr und sechs Monate aber:

Grund für das erneut relativ hohe Strafmaß sei aber das lange Vorstrafenregister des Angeklagten. Außerdem habe das Gericht die bundesweit deutlich gestiegene Zahl und Bedeutung von Hetze im Internet berücksichtigt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Die Rückfallquote bei jugendlichen Straftätern ist bei über 70 %, da sind aber nicht die Sachen miteingerechnet, die nie aufgedeckt werden. Also tut mal bitte nicht so, als wäre die Resozialisierung ein Erfolgsprojekt. Und ganz ehrlich, wenn ein Jugendlicher so eine Straftat (schwere Vergewaltigung) verübt und dabei ein Leben mehr oder weniger zerstört, gebe ich dem sicher keine zweite Chance, die statistisch gesehen eh kaum genutzt wird, und lass es somit eventuell zu, dass der ein weiteres Leben ruiniert.
Die Rückfallquote bei jugendlichen Straftätern liegt sehr deutlich unter 70%. Und das betrifft die Rückfallquote von zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilten Jugendlichen. Die Rückfallquote bei milderen Strafen liegt nochmal deutlich niedriger. Da geht es auch nicht um einschlägige Wiederholungstaten, hier liegt die Quote nochmal deutlich niedriger.

Einer der stärksten Faktoren zur Reduzierung der Rückfallquote - nicht nur, aber auch bei Jugendlichen - sind möglichst schnelle Urteile, nicht möglichst harte.
 

210597

Erfahrenes Mitglied
11.10.2017
433
328
Ob Hetze gegen eine Richterin im Internet strafbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Jahn argumentiert, dass die persönliche Bedrohung der Hamburger Richterin, je nach dem konkreten Inhalt, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren nach sich ziehen könne. Daneben könnten durch Hass und Hetze weitere Delikte, wie beispielsweise Beleidigungen, verwirklicht werden.

Und das am Ende eines Artikels über eine Gruppenvergewaltigung, in der die einzige Haftstrafe 2 Jahr und 9 Monate ist. Also WENIGER als die Strafandrohung gegen Onlinehetze :LOL:
Du vergleichst ein mögliches Strafmaß ("bis zu") mit einem tatsächlichen Urteil. Wie kommt man auf sowas? Verstehst du die Dinge nicht, die du liest oder streust du hier bewusst unlogischen Quatsch in die Diskussion?
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
708
1.158
Österreich
70% Rückfallquote bei jugendlichen Straftätetern in DE? Was erzählst du? Du redest von der Rückfallquote derjenigen die im Gefängnis landeten, und das der Knast dort eben etwas förderlich ist und nicht unbedingt resozialisiert wurde ja oben erörtert - nicht jeder jugendliche Straftäter landet im Gefängnis.

Insgesamt liegt die Rückfallquote bei ca. 33%

Desweiteren sind auch bei Jugendlichen die Straftaten insgesamt rückläufig.
Ich meine hier nicht jugendliche Straftäter, die Probleme aufgrund von kleineren Delikten oder auch von sowas wie Betrug bekommen haben, sondern von denen, die wirklich harte Straftaten verübt haben, und da sind wir weit weg von einer Rückfallquote von 33 % .....
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Ob Hetze gegen eine Richterin im Internet strafbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Jahn argumentiert, dass die persönliche Bedrohung der Hamburger Richterin, je nach dem konkreten Inhalt, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren nach sich ziehen könne. Daneben könnten durch Hass und Hetze weitere Delikte, wie beispielsweise Beleidigungen, verwirklicht werden.
Nicht nach Jugendstrafrecht. Da gibt es bei erst- und einmaliger Bedrohung einer Richterin nicht einmal Sozialstunden.
Und das am Ende eines Artikels über eine Gruppenvergewaltigung, in der die einzige Haftstrafe 2 Jahr und 9 Monate ist. Also WENIGER als die Strafandrohung gegen Onlinehetze :LOL:
Nach Jugendstrafrecht.

Nach Erwachsenenstrafrecht wären aus den 33 Monaten eher acht bis neun Jahre geworden. Und das für eine Tat, die “früher, als noch Zucht und Ordnung herrschte”, gar nicht bestraft worden wäre, weil weder Gewaltanwendung noch Bedrohung nachgewiesen wurde (und beides auch nicht vom Opfer behauptet wurde).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Ich meine hier nicht jugendliche Straftäter, die Probleme aufgrund von kleineren Delikten oder auch von sowas wie Betrug bekommen haben, sondern von denen, die wirklich harte Straftaten verübt haben, und da sind wir weit weg von einer Rückfallquote von 33 % .....
Betrug ist also das kleinere Verbrechen als z.B. Körperverletzung?

Ich würde schon sagen das auf die Tat und nicht auf das Delikt ankommt.

Im Falle von z.B. Sexualstrafdelikten würde sich hier mancher wundern was alles strafbar ist und wie es dann betitelt wird. Wahrscheinlich dürfte sich auf den digitalen Geräten von 50% oder mehr der Nutzer hier Inhalte entdecken lassen die zu einem Anfangsverdacht und Ermittlungen führen würden, wahrscheinlich oft auch verurteitl würden.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Ich meine hier nicht jugendliche Straftäter, die Probleme aufgrund von kleineren Delikten oder auch von sowas wie Betrug bekommen haben, sondern von denen, die wirklich harte Straftaten verübt haben, und da sind wir weit weg von einer Rückfallquote von 33 % .....
Du hast eine grundsätzlich falsche Vorstellung von Rückfallquoten. Gerade einschlägige Wiederholungstäter sind selten. Mit rund 2% innerhalb von zwei Jahren liegen sie bei Sexualstraftätern immer noch viel zu hoch, aber weit entfernt von den zweistelligen Zahlen, von denen Du ausgehst.
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
708
1.158
Österreich
Betrug ist also das kleinere Verbrechen als z.B. Körperverletzung?

Ich würde schon sagen das auf die Tat und nicht auf das Delikt ankommt.

Im Falle von z.B. Sexualstrafdelikten würde sich hier mancher wundern was alles strafbar ist und wie es dann betitelt wird. Wahrscheinlich dürfte sich auf den digitalen Geräten von 50% oder mehr der Nutzer hier Inhalte entdecken lassen die zu einem Anfangsverdacht und Ermittlungen führen würden, wahrscheinlich oft auch verurteitl würden.

Stellst du dich nur so an oder bist du wirklich so? Du wirst doch wohl erkennen können, was ich meine.

Was ist dir lieber, ich betrüge dich um 5.000 € oder ich hau dir den Kopf ein? Jetzt mal überspitzt für dich dargestellt...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Stellst du dich nur so an oder bist du wirklich so? Du wirst doch wohl erkennen können, was ich meine.

Was ist dir lieber, ich betrüge dich um 5.000 € oder ich hau dir den Kopf ein? Jetzt mal überspitzt für dich dargestellt...
Körperverletzung fängt aber deutlich unter "Kopf einhauen" an. Daher kommt es auf die Tat und nicht das Delikt, wer sich gerade dummstellt bist du.

Populistischer Mist wird hier mal wieder verbreitet. Ich bin immer wieder fasziniert von den "Todesstrafe für Kinderschänder" Aufkleber auf den Rückscheiben von Autos, daneben dann "freie Fahrt, für freie Bürger".
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
708
1.158
Österreich
Körperverletzung fängt aber deutlich unter "Kopf einhauen" an. Daher kommt es auf die Tat und nicht das Delikt, wer sich gerade dummstellt bist du.

Populistischer Mist wird hier mal wieder verbreitet. Ich bin immer wieder fasziniert von den "Todesstrafe für Kinderschänder" Aufkleber auf den Rückscheiben von Autos, daneben dann "freie Fahrt, für freie Bürger".

Ich hab von harten, schweren Straftaten geschrieben, da werde ich wohl also kaum die Art von Körperverletzung meinen, die dir da gerade durch den Kopf geht.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Ich hab von harten, schweren Straftaten geschrieben, da werde ich wohl also kaum die Art von Körperverletzung meinen, die dir da gerade durch den Kopf geht.
Wie viele Jahre soll denn ein 20-Jähriger ins Gefängnis, wenn er aus seiner Sicht einvernehmlichen Sex mit seiner 25-jährigen langjährigen Freundin hatte, doch letztere im Nachhinein die Einvernehmlichkeit bestreitet und darauf verweist, dass sie beim Übergang vom Kuscheln zum Fummeln sagte: “Ich mag gerade nicht.” Vorbehaltlich der Beweislage ist das ein ein besonders schwerer Fall nach §177 StGB.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.