WESTIN Leipzig Buchungsverbot - Hausverbot

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HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.525
1.852
Den habe ich nicht verfolgt (wie auch, er war wohl weitgehend nicht öffentlich), aber da ist in allererster Linie zu beachten, dass im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke vor dem Strafgedanken steht.
Der Erziehungsgedanke ist in dem vorliegenden Fall der Gruppenvergewaltigung sicher ein Schlag ins Gesicht des Opfers und vermutlich auch nicht „im Namen des Volkes“.

Im hier diskutierten Fall, des nach Aufmerksamkeit ringenden Barden, wäre ein zu mildes Urteil sicher auch nicht im Sinne des Hotelmitarbeiters, die „notwendige“ Entschuldigung ist eh nicht ernst zunehmen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Der Erziehungsgedanke ist in dem vorliegenden Fall der Gruppenvergewaltigung sicher ein Schlag ins Gesicht des Opfers und vermutlich auch nicht „im Namen des Volkes“.
Hast Du Dir den Fall mal im Detail angeschaut? Das deutlich alkoholisierte Opfer wurde in der Nacht durch drei verschiedene Gruppen an drei verschiedenen Orten vergewaltigt. Das Opfer selbst konnte sich an keine Gewaltanwendung oder Bedrohung erinnern. Es gab auch keine ausreichenden Indizien dafür. Der Fall wäre deshalb vor 2016 mit einiger Wahrscheinlichkeit mit Freisprüchen bzw. deutlich mildernden Strafen geendet. Doch auf Basis der Verschärfung des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 wurde u.a. die Zeugenaussage, dass sich das Opfer in einem Fall bei der Vergewaltigung die Hände vor das Gesicht gehalten hat, als erkennbarer Wille gewertet, dass das Opfer den sexuellen Handlungen nicht zugestimmt hat. Eine Jugendstrafe von 33 Monaten Haft für einen der Täter ist eine deutliche Bestrafung.

Das ist ein sehr tragischer Fall mit erheblichen Konsequenzen für das Opfer. Dennoch spielt es bei der Strafbemessung u.a. eine erhebliche Rolle, ob Gewalt ausgeübt oder ob man bedroht wurde.
 
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makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.655
713
Kurz nach der Verfahrenseinstellung wird an der Darstellung gearbeitet, das Geständnis Ofarims sei prozesstaktischer Natur gewesen. “Gerade die Angst vor einer ungerechtfertigten Verurteilung kann maßgebliches Motiv für die Unterwerfung einer Verfahrenseinstellung sein.”, sagte einer seiner Verteidiger. Die Verteidigung hätte noch einige Trümpfe in der Hand gehabt. Doch es habe “eine Gefängnisstrafe im Raum gestanden”.

Das ist dann wohl die Version für Ofarims 150%ige Fans.
Erstaunlich, dass die Verteidigung ihn nicht davon abgebracht hat, so wahnsinnig gut wie der Prozess angeblich für sie am laufen gewesen sei.
 

HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.525
1.852
Hast Du Dir den Fall mal im Detail angeschaut? Das deutlich alkoholisierte Opfer wurde in der Nacht durch drei verschiedene Gruppen an drei verschiedenen Orten vergewaltigt. Das Opfer selbst konnte sich an keine Gewaltanwendung oder Bedrohung erinnern. Es gab auch keine ausreichenden Indizien dafür. Der Fall wäre deshalb vor 2016 mit einiger Wahrscheinlichkeit mit Freisprüchen bzw. deutlich mildernden Strafen geendet. Doch auf Basis der Verschärfung des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 wurde u.a. die Zeugenaussage, dass sich das Opfer in einem Fall bei der Vergewaltigung die Hände vor das Gesicht gehalten hat, als erkennbarer Wille gewertet, dass das Opfer den sexuellen Handlungen nicht zugestimmt hat. Eine Jugendstrafe von 33 Monaten Haft für einen der Täter ist eine deutliche Bestrafung.

Das ist ein sehr tragischer Fall mit erheblichen Konsequenzen für das Opfer. Dennoch spielt es bei der Strafbemessung u.a. eine erhebliche Rolle, ob Gewalt ausgeübt oder ob man bedroht wurde.
Du schreibst das Opfer sei deutlich alkoholisiert gewesen und konnte sich an nichts erinnern.
Stellen hier erfahrene Juristen nun, trotz der fehlenden Gewaltanwendung oder Bedrohung dennoch eine Vergewaltigung fest, so halte ich, als Laie, die Strafe für deutlich zu niedrig.
Unabhängig der Tatsache was vor 2016 gewesen wäre.
Hier wurde ein Mensch der offensichtlich nicht bei Sinnen war schamlos missbraucht und die jungen Menschen kommen, bis auf einen, wahrscheinlich ohne weitere Haftstrafen aus der Nummer raus.
Läuft für die.
Das Mädel wird die tragischen Konsequenzen ihr Leben lang mit sich tragen.
 
Zuletzt bearbeitet:

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.467
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Trans Balkan Express
Stellen hier erfahrene Juristen nun, trotz der fehlenden Gewaltanwendung oder Bedrohung dennoch eine Vergewaltigung fest, so halte ich, als Laie, die Strafe für deutlich zu niedrig.
Unabhängig der Tatsache vor 2016 gewesen wäre.

Die Laiensicht ist nachvollziehbar. Das Problem, dass sich jedoch stellt, ist, dass bei Jugendstrafrechtssachen die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist und wir daher die Erwägungen der Richterin nicht kennen. Es gab ja wohl Haftstrafen. Nur wurden diese wegen der Sozialprognose bei der Mehrzahl der Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt. Um das Ganze beurteilen zu können, bräuchte man die Urteilsbegründung.

Was gar nicht geht, ist die Bedrohung der Richterin:


Eine mögliche Alkoholisierung des Opfers sollte jedoch keinesfalls strafmildernd berücksichtigt werden.
 

Rost

Erfahrenes Mitglied
17.07.2023
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Bloedsinn,
wahrscheinlich wird er ohne Probleme bei jeder Kette inkl. Marriott absteigen koennen. In 6 Monaten weiss das kein Mensch mehr. Ohne die Begleitung der Presse waere das alles nicht so hochgekocht worden.
Genau deshalb wäre eine solche Liste sachdienlich. Auch im Luftverkehr kann sich die einzelne Crew nicht an bestimmte Passagiere erinnern.
Der Täter hat dem Hotel und der Kette vorsätzlich einen Schaden zugefügt. es gibt wohl kaum einen Vorwurf in Deutschland, der schwerer wiegt als der des Antisemitismus. ich als Unternehmen würde solche Kunden ablehnen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Laiensicht ist nachvollziehbar. Das Problem, dass sich jedoch stellt, ist, dass bei Jugendstrafrechtssachen die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist und wir daher die Erwägungen der Richterin nicht kennen. Es gab ja wohl Haftstrafen. Nur wurden diese wegen der Sozialprognose bei der Mehrzahl der Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt. Um das Ganze beurteilen zu können, bräuchte man die Urteilsbegründung.

Was gar nicht geht, ist die Bedrohung der Richterin:


Eine mögliche Alkoholisierung des Opfers sollte jedoch keinesfalls strafmildernd berücksichtigt werden.
Wobei es doch am Ende ein Lebenslänglich gab. Und zwar für das Opfer.
Und genau aus diesem Grund ist das Urteil dem gesunden Menschenverstand nicht zugänglich, selbst wenn es juristisch einwandfrei sein sollte.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.212
10.152
irdisch
Ein Hotel vermietet Zimmer gegen Geld, warum sollten die den jetzt noch blockieren? Wenn er jetzt wieder Umsatz bringt? Für Kleinkriege interessieren die sich nicht.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.212
10.152
irdisch
Ja, wenn die Sicherheit an Bord oder im Hotel gefährdet wird, wäre es was anderes. Randale, Brandstifter, Diebstahl, sowas in der Art.
 

Rost

Erfahrenes Mitglied
17.07.2023
452
497
Ein geständiger Straftäter, der sich vor mein Unternehmen setzt und eine verleumderische und ehrabschneidende Räuberpistole gegen mein Unternehmen in die Welt streamt?
Wieviel Randale hättens denn gerne?
Vor meinem Unternehmen finden Demonstrationen statt, die weltweit Aufmerksamkeit erregen.
Mit so jemandem würde ich keine Geschäfte machen. Ich bezweifle auch, dass das Hotel an diesem Kunden irgendwas verdient hat..
 
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swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.435
1.735
In 6 Monaten weiss das kein Mensch mehr.
Das bezweifle ich sehr.

Die Fälle Michel Frieman aka "Paolo Pinkel" mit Strafbefehl wegen Kokainbesitz vor 20 Jahren und Volker Beck aka "Crystal Beck" mit Strafbefehl wegen Crystal Meth vor 7 Jahren werde ich vermutlich noch ewig mit diesen Personen verbinden, wobei das Medientrara jeweils vergleichsweise kurz war und es sich eigentlich nur um Kavaliersdelikte ohne Geschädigten handelte, also eigentlich Schulterzucken.
Der Fall Ofarim war jetzt eine ganz andere Nummer der niederträchtigen Verlogenheit und den Beinamen "Gil der falsche Stern" hat er sich redlich verdient, die höhnischen Memes laufen durch die asozialen Medien, und selbst wenn es in ein paar Jahren den Versuch eines Comebacks geben sollte wird jedes googeln nach dem Namen sofort diese Affäre in Erinnerung bringen.

Eigentlich sollte er nach Israel auswandern. Hier bekommt er keinen Fuß mehr auf den Boden.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Eine mögliche Alkoholisierung des Opfers sollte jedoch keinesfalls strafmildernd berücksichtigt werden.

Wenn es wegen einer alkoholbedingten Amnesie zu einer kleineren oder sogar gar keiner Traumatisierung kommt, wird sich das in der Strafzumessung niederschlagen.

Das Gericht wird das Opfer sicherlich gefragt haben, wie es ihm heute geht. Allein, die Öffentlichkeit wird die Antwort nie erfahren, und das ist auch gut so. Insofern bringt alles Spekulieren ohnehin nichts.

ist das Urteil dem gesunden Menschenverstand nicht zugänglich, selbst wenn es juristisch einwandfrei sein sollte.

Anmaßend. Und schlicht falsch. Du verwechselst gesunden Menschenverstand mit Volkszorn.
 

210597

Erfahrenes Mitglied
11.10.2017
433
330
Die Fälle Michel Frieman aka "Paolo Pinkel" mit Strafbefehl wegen Kokainbesitz vor 20 Jahren und Volker Beck aka "Crystal Beck" mit Strafbefehl wegen Crystal Meth vor 7 Jahren werde ich vermutlich noch ewig mit diesen Personen verbinden, wobei das Medientrara jeweils vergleichsweise kurz war und es sich eigentlich nur um Kavaliersdelikte ohne Geschädigten handelte, also eigentlich Schulterzucken.
Der Fall Ofarim war jetzt eine ganz andere Nummer der niederträchtigen Verlogenheit und den Beinamen "Gil der falsche Stern" hat er sich redlich verdient, die höhnischen Memes laufen durch die asozialen Medien, und selbst wenn es in ein paar Jahren den Versuch eines Comebacks geben sollte wird jedes googeln nach dem Namen sofort diese Affäre in Erinnerung bringen.

Eigentlich sollte er nach Israel auswandern. Hier bekommt er keinen Fuß mehr auf den Boden.
Geburtsort München, aufgewachsen in Deutschland. Warum genau noch mal meinst du, du könntest den nach Israel abschieben?

Könnte auch was damit zu tun haben, dass du dich rein zufällig am prominenten Juden Michel Friedman und am prominenten Israelfreund Volker Beck abarbeitest. Gibt genug andere Prominente mit juristischen Problemen und Skandalen, aber die beiden hast du gleich parat. Und ein paar Seiten weiter zurück mutmaßt du herum und meinst, es "wird befürchtet", die jüdische Gemeinde würde die vom Gericht angeordneten Spenden unter der Hand an Gil Ofarim zurücküberweisen.

Könnte auch gut zu deinen wirren Verschwörungstheorien über Asylbewerber (missbrauchen Bezahlkarte, um als Strohmänner für andere Lebensmittel zu kaufen und überweisen dann Geld in ihre Heimat) oder über den zweiten Weltkrieg ("1945 ging es nur darum möglichst viele Deutsche zu ermorden solange man noch das Feigenblatt des Kriegszustands hat") in anderen Threads passen.

Für mich alles irgendwie gleich ekelhaft, gleich wenig Bezug zum Westin Leipzig, und gleich bemitleidenswert. Geht einer in ein Forum für Vielflieger und sondert seinen Frust auf die Welt ab und auf alles, was anders ist als er und ihm komisch vorkommt.

Ich würd jedenfalls lieber mit dem Lügner Ofarim ein Bier trinken und nachher auf der Rechnung sitzenbleiben, als mir weiter so ein Geschwalle anzuhören.

Davon abgesehen: Zum Westin Leipzig hat hier ohnehin keiner mehr was beizutragen, oder?
 
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InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
7.655
5.138
44
Fluchhafen
Ein Hotel vermietet Zimmer gegen Geld, warum sollten die den jetzt noch blockieren? Wenn er jetzt wieder Umsatz bringt? Für Kleinkriege interessieren die sich nicht.
Nach dieser dreisten Lügen- und Verleumdungsaktion wird der Herr hoffentlich in diesem Westin keine Herberge mehr bekommen! Sowas darf nicht geduldet werden! Der jüdischen Gemeinde hat er auch einen Bärendienst erwiesen.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.365
11.285
der Ewigkeit
Lustig, wie hier manche glauben, Ofarim werde jetzt bei vielen Hotels bzw. Hotelketten gesperrt. Pustekuchen! Selbst im WESTIN Leipzig würde man ihn weiterhin empfangen und beherbergen.
Natürlich!
Er soll auch gerade einen Vertrag für die hausinterne Weihnachtsfeier unterschrieben haben.
Also Auftritt als letzter Act, damit sich der Saal auch schneller leert als bei einem Feueralarm.
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
708
1.158
Österreich
Diese Jugendbande kannst du nehmen und kübeln, auch die werden der Gesellschaft nur noch schaden. Traurig finde ich, dass auch diese Kreaturen Verteidiger finden, die gar einen Freispruch fordern. Kreaturen helfen Kreaturen.
 
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HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.525
1.852
Anmaßend. Und schlicht falsch. Du verwechselst gesunden Menschenverstand mit Volkszorn.
Deine Aussage klingt zunächst ziemlich überheblich.
Ein erhöhtes Strafmaß, welches für viele mit gefühltem Menschenverstand mit Volkszorn gleichzusetzen, halte ich für falsch.
Es wurde u.a. der Begriff Sozialprognose angeführt. Für realistische Sozialprognosen benötigt man sicherlich kein zweites juristisches Staatsexamen.
Das ein Teil der Vergewaltiger schon wieder auffällig wurde, spricht nicht für diese Straftäter , vielmehr ist davon auszugehen, dass es dabei nicht bleiben wird. Letztlich und das kann man Zweifels ohne sagen, blieb dieses Verbrechen nahezu unbestraft.
Das wird bei den Delinquenten hängen bleiben.
 
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