Wohnsitzwechsel - Senator Status futsch

ANZEIGE

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.123
ANZEIGE
Mit dem Volljuristen sollte man dann beim Bierchen nach dem ZuPROSTen ein kleines Brainstorming unter besonderer Berücksichtigung des § 315 BGB durchführen, dessen Ergebnisse in den von Huey bereits erwähnten Brief einfließen. Da die Statusvoraussetzungen kein Gegenstand der AGB sind, kann man sich dem Problem und seiner möglichen Lösung m.E. über den genannten § am besten nähern.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.676
1.313
Ich glaube, hier hat einfach eine Einstellung in der IT zugeschlagen. Leider sind die Leute an der Hotline nicht "Smart" genug, dies mit "kein Problem, regele ich für Sie" aus der Welt zu schaffen.
Als HON wüsste ich, an wen ich mich melde, als SEN, denke ich mit der Erfahrung aus den Telefonaten einen freundlichen Brief zu schreiben. Oder Du hast einen HON, der für Dich mal informell telefoniert.
 
  • Like
Reaktionen: HONig

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Mit dem Volljuristen sollte man dann beim Bierchen nach dem ZuPROSTen ein kleines Brainstorming unter besonderer Berücksichtigung des § 315 BGB durchführen, dessen Ergebnisse in den von Huey bereits erwähnten Brief einfließen. Da die Statusvoraussetzungen kein Gegenstand der AGB sind, kann man sich dem Problem und seiner möglichen Lösung m.E. über den genannten § am besten nähern.

Paragraphen gehören in die Kanzleisprechstunde. Soweit würde ich gar nicht gehen. Auch nicht bei der juristischen Bewertung des Sachverhaltes. Wenn, dann sollte der "Vereinskamerad" einfach nur um eine Stellungnahme mit kurzer Schilderung zum Sachverhalt bitten mit Briefkopf als Schlüssel.

Meine persönliche Erfahrung beruht übrigens auf einen Kontakt mit einem Arvato Vertriebler. Level 1 (Erstkontakt) sollte in dessen Konzept die weitestgehende automatisierte Bearbeitung umfassen. Level 2 (Nachfrage/Zweitkontakt auf Kundenseite) eine Einzelfallprüfung. Erst danach hätte eine Weiterleitung des Sachverhaltes an eine Fachabteilung (Arvato extern) stattgefunden. Arvato wollte lediglich Pförtner spielen. Gewisse Kundenkontakte (deswegen Brifkopf ;) ) sollten sofort Weiterleitung erfahren. Meine Bemerkung, ich wäre auf der Suche nach einem effektiven Kundenservice, und nicht nach einer Kundenabwehr verärgerte den Vetriebler damals so sehr, dass er ziemlich pampig wurde. Da war das Thema für mich gegessen. Aber ich kenne natürlich nicht die Konditionen bei LH.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.138
2.649
FRA
Ich bin ja bis heute weiterhin der Meinung, dass sich die 100k und 130k Regelung und Unterscheidung zumindest auf EU Ebene nicht halten lassen kann.

Die EU geht nur gegen die Diskriminierung von EU-Ausländern vor. Inländern dürfe gerne diskriminiert werden, passiert auch im deutschen Rechtssystem.

D.h. wäre die Qualifizierung für Leute mit Wohnsitz im EU-Ausland teurer, hätten wir vielleicht so einen Fall. Aber sie ist ja billiger.
 
A

Anonym4085

Guest
Die EU geht nur gegen die Diskriminierung von EU-Ausländern vor. Inländern dürfe gerne diskriminiert werden, passiert auch im deutschen Rechtssystem.

D.h. wäre die Qualifizierung für Leute mit Wohnsitz im EU-Ausland teurer, hätten wir vielleicht so einen Fall. Aber sie ist ja billiger.

Stimmt so nicht, mir fällt da das Reinheitsgebot ein. Bis zu einer EuGH-Entscheidung durften ausländische Getränke, die zwar Bier waren, aber nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot entsprachen, Bier genannt werden. Deutsche Brauereien mussten dem Reinheitsgebot entsprechen.

Ich denke auch, dass diese unterschiedliche Grenze innerhalb der EU nicht unproblematisch ist. Vielleicht wäre das je nach früherem Wohnort auch ein Ansatzpunkt für den OP. Ich denke, dass es LH in solch einem Fall nicht auf eine gerichtliche Entscheidung und somit einen Präzedenzfall ankommen lassen will, sondern auf eine gütliche Einigung hinarbeiten wird.
 

Jorge123

Erfahrenes Mitglied
25.10.2010
3.860
0
Diese 130K Regelung in D ist sowieso nicht gerechtfertigt. Entweder in allen Laender 100K oder 130.000 Meilen. Gleiches sollte fuer alle Goldprogramme gelten. Somit waeren diese Diskussionen mit Turkish, Aegean und THai Gold weg.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Und Verbrecher(!) sind für mich alle, die andere betrügen. Zum Glück muss man nicht alles juristisch formulieren, wir sind (gottlob) kein Juraforum.

Im Jurastudium wird einem auch früh beigebracht, gute Argumente und Sachwissen nicht durch Verwendung von überzogenen Ausdrücken und besonders blumiger Sprache sowie besonders langatmiger Texte zu ersetzen. Eine derartige Ausbildung hätte Dir vielleicht auch nicht geschadet, da genau das Dein Stil ist.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
41
www.vielfliegertreff.de
Im Jurastudium wird einem auch früh beigebracht, gute Argumente und Sachwissen nicht durch Verwendung von überzogenen Ausdrücken und besonders blumiger Sprache sowie besonders langatmiger Texte zu ersetzen. Eine derartige Ausbildung hätte Dir vielleicht auch nicht geschadet, da genau das Dein Stil ist.

Danke, sollte ich je auf das aus meiner Sicht unermesslich primitive und menschenverachtende Niveau absinken, mein Gerechtigkeitsempfinden davon abhängig zu machen, was in dem Land, wo ich mich gerade aufhalte, aktuell im Gesetzbuch steht und wie die Justiz dort jeweils über bestimmte Dinge urteilt oder eben nicht urteilt, werde ich mich bei dir zur Nachschulung melden. Bis dahin verlasse ich mich lieber auf meine Erziehung, Sozialisation und nicht-juristische Ausbildung, um Richtig von Falsch und Gut von Böse zu unterscheiden und die Dinge entsprechend zu bewerten.
 

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.548
6
MUC
Täusch ich mich oder ist die Dichte der Auslands-SEN hier im Forum höher als im sonstigen Durchschnitt?
 
  • Like
Reaktionen: t_no

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.703
2.157
MUC
Täusch ich mich oder ist die Dichte der Auslands-SEN hier im Forum höher als im sonstigen Durchschnitt?

Da musst du dich täuschen. Vielleicht scheint das so zu sein, da hier hauptsächlich in Deutsch geschrieben wird, aber es gibt ja auch viele deutschsprachige Gebiete außerhalb Deutschlands :D
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Im Jurastudium wird einem auch früh beigebracht, gute Argumente und Sachwissen nicht durch Verwendung von überzogenen Ausdrücken und besonders blumiger Sprache sowie besonders langatmiger Texte zu ersetzen. Eine derartige Ausbildung hätte Dir vielleicht auch nicht geschadet, da genau das Dein Stil ist.

Dann hat Guttenberg also auch kein Jurastudium *SCNR*


Sent from my iPhone using Tapatalk
 

FlyFRA

Reguläres Mitglied
06.03.2011
53
31
Ich bin ja bis heute weiterhin der Meinung, dass sich die 100k und 130k Regelung und Unterscheidung zumindest auf EU Ebene nicht halten lassen kann. Jeder der ernsthaft versucht hier eine Klärung herbeizuführen wird sicher durch Wohlwollen in seinem Vorhaben ausgebremst.

Dazu muss ich noch anmerken, dass ich im nicht-EU Ausland gewohnt habe. Aber es geht hier ja auch noch um die 100k/130k Regelung, sondern generell um Vertrauensschutz für den Kunden.

Wenn auf der offiziellen Miles-and-More Homepage geschrieben steht,
"Wenn Sie als Frequent Traveller oder Senator in einem der beiden Kalenderjahre vor Ablauf Ihrer Statuskarte die benötigte Meilenanzahl (Frequent Traveller 35.000 Statusmeilen, Senatoren 130.000* Statusmeilen) erreichen, verlängert sich Ihr Status automatisch um weitere zwei Jahre." *Für Teilnehmer mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland gelten 100.000 Statusmeilen."

und es nirgendwo Hinweise gibt, dass es noch Sonderregelungen gibt, muss ich darauf Vertrauen können, dass ich meinen Status mit 120.000 Meilen als Auslandssenator erflogen habe.

Ja, ich gebe zu - ich habe schon Flüge nur gemacht um Meilen zu sammeln bzw. einen Status zu erreichen/zu erhalten. Dies ist ja auch genau der Sinn (aus Sicht der *A) eines solchen Kundenbindungsprogrammes. Im Moment fliege ich allerdings weniger mit StarAlliance....Bei ca. 150 *A-Flügen die ich in den letzten 2 Jahren gemacht habe, zeigt sich auch, wie ökonomisch unsinnig die Haltung von M&M ist. Vielleicht hatte ich bei meinen 3 Telefonaten und der Bearbeitung aber einfach nur Pech.

Ich habe immer noch die Hoffnung, dass hier ein freundlicher Entscheidungsträger von M&M oder LH mitliest und sich der Thematik annimmt. Ich denke, dass der Fall nach wie vor mit gesundem Menschenverstand und im Kundeninteresse zu lösen ist.

Interessant ist allerdings, dass auch niemand in diesem Forum bisher ähnlich Erfahrungen gemacht hat. Ein weiterer Beweis dafür, dass diese Regelung entweder ganz neu oder vollkommen unbekannt ist.
 

Hopper

Erfahrenes Mitglied
29.04.2010
3.653
2.881
grounded
Dort bin ich nur zu Gast, meine Wohnsitze sind nach wie vor woanders.

Ein gewisser Boris Becker war immer zu Gast bei seiner Schwester in München. Zum Glück ist Lufthansa da ja nicht so hartnäckig wie das Finanzamt (weil er bei seiner Schwester unterm Dach ein eigenes Zimmer hatte und aus der Boulevardpresse klar war dass er sich die meiste Zeit im Jahr dort aufgehalten hat haben die Finanzrichter dies als Hauptwohnsitz gewertet und damit war er in Deutschland steuerpflichtig).

War da nicht etwas, 300 Tage im Jahr verläßt du die Hütte nicht hast du heute morgen geschrieben...
 

FlyFRA

Reguläres Mitglied
06.03.2011
53
31
Apropos Finanzamt: M&M gewinnt an jedem Auslandsmitglied, denn die muss es nicht pauschal versteuern.

Ein interessanter Aspekt. Kann es damit zusammenhängen, dass M&M mir die Statusverlängerung gestrichen hat, da M&M bei einem Zuzug nach Deutschland innerhalb der zweijährigen Kartengültigkeit die Pauschalversteuerung übernehmen muss.

Was bedeuted dies an finanziellem Aufwand für M&M, wie bemisst sich dies?
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
41
www.vielfliegertreff.de
Ein interessanter Aspekt. Kann es damit zusammenhängen, dass M&M mir die Statusverlängerung gestrichen hat, da M&M bei einem Zuzug nach Deutschland innerhalb der zweijährigen Kartengültigkeit die Pauschalversteuerung übernehmen muss.

Was bedeuted dies an finanziellem Aufwand für M&M, wie bemisst sich dies?

Das kommt vermutlich auf die Anzahl der beim Umzug bestehenden Prämienmeilen auf dem Konto an. Bei mir darf sich LH jeden Tag dreimal bekreuzigen, dass ich mit meinem Konto NICHT wieder nach Deutschland umziehe. Das wäre für die die Höchststrafe, nein, so gemein bin nichtmal ich. ;)

Alternativ kann es aber auch sein, dass einfach nur auf den Zeitpunkt geachtet wird, wann Prämienmeilen gutgeschrieben wurden und wo man zu diesem Zeitpunkt bei M&M gemeldet war. In diesem Fall wäre es egal, mit welchem Kontostand man später wieder umzieht, dann ginge es nur darum, wie viele Prämienmeilen du ab jetzt mit deutschem "Wohnsitz" sammelst.

Beides könnte möglich sein, die LH-Kundenabwehr wird dir hierzu aber vermutlich keine inhaltlich ergiebigen Auskünfte erteilen.
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.595
199
59
Es hängt eher mit dem Stichtag der Prüfung an - meist wird irgendwann im November geprüft wer sich qualifiziert hat - es wird das aktuelle Jahr sowie das voranliegende Jahr herbeigezogen - und dies in Einklang mit dem Qualifikationsmerkmalen gebracht - sprich Wohnort. Sprich im November 2011 wird die Situation für alle Statusinhaber dessen Status zu End Feb 2012 auslaufen.
Für diejenigen die sich wieder qualifiziert haben - werden dann Karten / eVouchers und etwaig sonstiges herausgeschickt - für diejenigen die noch nicht so weit sind - ein "friendly" reminder und für die erfolgt der Scan dann im Feb 2012.
Dies ist von einer etwaigen Neuquali für einen höheren Status anders zu sehen. Es erfolgt keine fortwährende Prüfung ob requali oder nicht - auch wenn es womöglich online angezeigt wird - da erst zum Ende der Statusperiode geprüft wird. Beim OP erstmal augenscheinlich unglücklich gelaufen - aber durchaus lösbar wenn es dann so weit ist.

Cheers

Thomas
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.549
15.248
Mal eine ganz prosaische Frage, denn dass LH die einmal ausgesprochene vertragsgemaess erworbene Statusverlaengerung nicht einseitig entziehen kann, ist juristisch klar:

Hast Du einen Beweis dafuer, dass der Status verlaengert wurde? Falls ja, wuerde ich mal einen freundlichen Brief unter RA-Briefkopf schreiben und anschliessend das AG Koeln bemuehen.
 

FlyFRA

Reguläres Mitglied
06.03.2011
53
31
Ich habe folgende Beweise zu meinen Gunsten anzuführen:
- mehr als 100.000 Meilen (aber weniger als 130.000 Meilen) als Auslandssenator in 2010 erflogen
- Kontoauszug vom Dezember auf dem die Statusgültigkeit mit Februar 2014 angegeben ist
- Nachweis, dass ich das ganze Jahr 2010 im Ausland gewohnt habe

Diese Informationen hat LH/M&M vorliegen - dennoch haben sie mir nach 7 Wochen geschrieben, dass der Wohnsitz während der gesamten Kartengültigkeit (bei mir 02/2012) dauerhaft im Ausland geführt werden muss.
N.B.: Wenn dies wirklich so zutreffen würden könnte Folgendes eintreten: Wenn jemand im Februar 2012 nach Deutschland zieht und in 2010 bzw. 2011 als Auslands SEN 100k erflogen hat, könnte ihm nach dieser Lesart der Status aberkannt werden...

Aber mal ernsthaft: Es kann doch nicht sein, dass ich nach allen verfügbaren Informationen einwandfrei erworbenen Status nur mit Rechtsmitteln durchsetzen kann...

Die Requalifizierungskriterien sind m.W. nach nicht Teil der AGB`s...warum nur?

Ein freundlicher HON hat mal einen Kontakt bei M&M bemüht und ich warte nun auf Antwort.
 
  • Like
Reaktionen: HONig