Wohnsitzwechsel - Senator Status futsch

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flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
41
www.vielfliegertreff.de
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Aber mal ernsthaft: Es kann doch nicht sein, dass ich nach allen verfügbaren Informationen einwandfrei erworbenen Status nur mit Rechtsmitteln durchsetzen kann...

Doch, das kann sein, aber das wirklich Gemeine ist, dass LH dir nach deinem Sieg die M&M-Mitgliedschaft regulär ohne Angabe weiterer Gründe mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann.

3.1. Kündigung, Sperrung, Ausschluss von der Programmteilnahme

Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Eine Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber ist nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund fristlos erfolgt. Eine fristlose Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber sowie ein Ausschluss von der Programmteilnahme können aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen oder Beförderungsbedingungen von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einem Partnerunternehmen oder gegen sonstige in den Programmunterlagen oder Miles & More Kommunikationsmedien erwähnte Regeln für Miles & More. Gleiches gilt im Falle eines Missbrauchs gemäß Ziffer 2.4.8 sowie bei wesentlichen Falschangaben, belästigendem oder schädigendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Fluggästen von Lufthansa, eines Mitherausgebers oder Partnerunternehmens. Dies gilt ebenfalls bei Nichtbefolgung von Anweisungen durch das jeweilige Personal, insbesondere an Bord oder in Lounges. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatzansprüche) bleiben unberührt. In den hier genannten Fällen hat Lufthansa oder ein Mitherausgeber auch das Recht, die Vergabe eines nach den Miles & More Programmunterlagen vorgesehenen Vielfliegerstatus (z. B. Frequent Traveller, Senator oder HON Circle Member) abzulehnen oder einen bestehenden Status durch einseitige Erklärung fristlos zu beenden. In den hier genannten Fällen hat Lufthansa ferner die Befugnis, das Teilnehmerkonto zu sperren. Die Befugnis zur Sperrung besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes, und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer solchen Sperrung bestehen nicht. Nach einer von Lufthansa oder einem Mitherausgeber erklärten Kündigung ist die erneute Teilnahme an Miles & More unzulässig. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese
Teilnahmebedingungen weiter.

3.2. Meilengültigkeit bei Kündigung

Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer, durch Lufthansa, einen Mitherausgeber oder ein Partnerunternehmen behalten die Meilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber verfallen die Meilen mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Teilnehmer.

Und dann kannst du gleich wieder klagen, dieses Mal gegen die Rechtmäßigkeit von AGBs, die dir jeden korrekt erflogenen Status innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wegnehmen können.
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Eigentlich erstaunlich, dass Du bei dieser unzureichenden Flugleistung beim Rückzug nach Deutschland nicht sofort zum FF degradiert wurdest....
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
Sorry hat sich auf auch auf das vorhergehende bezogen. Aber wieso sollten Buchungen in Z ignoriert werden? Natürlich ist ein C Bucher interessanter als ein Z Bucher aber beides besser als ein S oder W Bucher, wo der Y Bucher im Verhältnis zum Z Bucher allerdings einzuordenen ist, kann ich nicht sagen.
 

Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
4.530
0
in Quarantäne
Wie werden sonst die Klassen/Preise gewichtet? U.a. Mit nicht lh Flügen?

Das ist es ja gerade - die wenigsten User hier wissen es und die, die es wissen, können/ wollen / dürfen sich dazu nicht äußern. Von daher gibt es nur wilde Spekulationen, die oftmals sehr amüsant sind, aber das große Geheimnis nicht lüften werden.
 

FlyFRA

Reguläres Mitglied
06.03.2011
53
31
Doch, das kann sein, aber das wirklich Gemeine ist, dass LH dir nach deinem Sieg die M&M-Mitgliedschaft regulär ohne Angabe weiterer Gründe mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann.
Und dann kannst du gleich wieder klagen, dieses Mal gegen die Rechtmäßigkeit von AGBs, die dir jeden korrekt erflogenen Status innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wegnehmen können.

Gibt es dazu Erfahrungswerte? Würde mich wirklich mal interessieren.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
41
www.vielfliegertreff.de
Gibt es dazu Erfahrungswerte? Würde mich wirklich mal interessieren.

Also zumindest haben sich hier im Forum schon Leute gemeldet, denen wegen Kleinigkeiten gekündigt wurde. Etwa einer eBay-Auktion, die IIRC nur mittelbar mit LH zu tun hatte, die LH aber irgendwie nicht sympathisch fand, also wurde der Herr fristgerecht ausgeschlossen.

LH vertritt sicherlich die Auffassung, dass das Vertrauensverhältnis zu einem Kunden, der es wagt, den Rechtsweg gegen LH einzuschlagen, nachhaltig gestört ist. Und dass man sich leider außerstande sieht, mit so einem Kunden weiterhin ein dauerhaftes Vertragsverhältnis aufrechterhalten zu können. Weshalb man sich mit großem Bedauern gezwungen sieht, dieses Vertragsverhältnis fristgerecht zu kündigen.
 
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Jorge123

Erfahrenes Mitglied
25.10.2010
3.860
0
Naja wir wissen immerhin schon, dass es 7 Klassen gibt....
Gibts dazu irgendwelche annahmen z.b. Klasse 1 hon mit super buchungsklassen, Klasse 2 hon mit Medium buchungsklassen, Klasse 3 hon mit z Klassen, Klasse 4 sen mit Top buchungsklassen etc. Klasse 7 Eco Bücher. Ich bin richtig neugierig .....
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
26.001
41
www.vielfliegertreff.de
Gibts dazu irgendwelche annahmen z.b. Klasse 1 hon mit super buchungsklassen, Klasse 2 hon mit Medium buchungsklassen, Klasse 3 hon mit z Klassen, Klasse 4 sen mit Top buchungsklassen etc. Klasse 7 Eco Bücher. Ich bin richtig neugierig .....

Ich habe bekanntlich keine Ahnung und rede nur dummes Zeug (davon aber richtig viel!), aber war nicht längst "common knowledge" (mein Denglisch wird immer besser, seit ich "Fuel Dump"-Privatunterricht bekomme, also seit 75 Minuten), dass sich der CAF aus dem Zukunftspotenzial eines Kunden berechnet, nicht aus Umsätzen in der Vergangenheit?
 
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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Gibt es dazu Erfahrungswerte? Würde mich wirklich mal interessieren.

Keine Sorge, so schnell setzen die dich nicht vor die Tür.
Du schreibst ja, du hättest 120k Meilen erfolgen. Biete denen an, du wärst dazu bereit, die noch fehlenden 10k für eine "deutsche" Qualifikation innerhalb einer angemessenen Frist nachzuerfüllen. Ich bezweifel, dass es für diesen Vorgang eine automatisierte Routine bzw Prozedur gibt. Mit erwas Glück gelangst du so an einen Mitarbeiter, der deinen Status wieder auf 2014 schiebt. Schleißlich würdest du ansonsten für den Zeitraum der Nacherfüllung als unbearbeiter/ nicht abgeschlossener Fall auf seinem Schreibtisch / Desktop herumspuken. Und wer will das schon. ;)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.549
15.248
Doch, das kann sein, aber das wirklich Gemeine ist, dass LH dir nach deinem Sieg die M&M-Mitgliedschaft regulär ohne Angabe weiterer Gründe mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann.

Und dann kannst du gleich wieder klagen, dieses Mal gegen die Rechtmäßigkeit von AGBs, die dir jeden korrekt erflogenen Status innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wegnehmen können.

Individualabrede geht vor AGB. Und die Individualabrede "du bist SEN bis 2014" beinhaltet zwinged die Individualabrede "du bist Mitglied bis 2014". Aber ja, vielleicht muesste man auch das mit Koelner Hilfe durchsetzen.
 

DrThax

Administrator & Moderator
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10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Aber etwas makaber finde ich es schon, dass die fristgerechte Kündigung wie ein (kaum anfechtbares) Damoklesschwert über allen Aktionen hängt :censored:
 
H

HONig

Guest
Aber etwas makaber finde ich es schon, dass die fristgerechte Kündigung wie ein (kaum anfechtbares) Damoklesschwert über allen Aktionen hängt :censored:

Ich klage ja auch gegen den Saftladen - und glaube nicht, daß mich dann anschließend rauswerfen. Da dürfte auch jedes deutsche Gericht sofort zucken. Von einer nachhaltigen Störung bei unterschiedlicher Rechtsauffassung zu sprechen, halte ich auch für sehr "mutig". Wir hier haben ja auch dauernd unterschiedliche Auffassungen und kündigen uns trotzdem nicht die Forenmitgliedschaft.

Einer aus meiner Klage folgenden Kündigung sehe ich sehr gelassen entgegen - und klage dann dagegen :D
 

DrThax

Administrator & Moderator
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10.02.2010
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EDLE 07
Da dürfte auch jedes deutsche Gericht sofort zucken. Von einer nachhaltigen Störung bei unterschiedlicher Rechtsauffassung zu sprechen, halte ich auch für sehr "mutig".
Wieso "mutig"? Wer spricht denn von unterschiedlicher Rechtsauffassung?
LH kann Dir gemäß der AGB ganz simpel fristgerecht und selbstverständlich ohne Angabe von Gründen kündigen.

Einer aus meiner Klage folgenden Kündigung sehe ich sehr gelassen entgegen - und klage dann dagegen :D
Gegen eine fristgerechte Kündigung?
Viel Spass. Jeder braucht ein Hobby.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Wieso "mutig"? Wer spricht denn von unterschiedlicher Rechtsauffassung?
LH kann Dir gemäß der AGB ganz simpel fristgerecht und selbstverständlich ohne Angabe von Gründen kündigen.

Naja, AGB sind kein Gesetz, auch wenn das viele Leute sich einreden lassen. Nicht alles, was in AGB steht, ist auch so durchsetzbar. Das muss man (allgemein gesprochen) schon kritisch in Frage stellen.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
26.001
41
www.vielfliegertreff.de
Das muss man (allgemein gesprochen) schon kritisch in Frage stellen.

Darin bin ich ja führend, nur letztlich, was bringt's, wenn man dafür dann endlos prozessiert und dieser Zeit weder an "seine" Meilen kann noch Statusvorteile genießt. Dann wechselt man eh zwangsläufig die Allianz, und wenn man dann doch gewinnt, hat man nochmal Status und Meilen bei einer Airline, mit der man sowieso nicht mehr fliegt, weil man damit beschäftigt ist, die neuen Meilen und Privilegien bei der anderen Allianz zu nutzen und den Status dort zu erneuern. Ein schaler "Sieg".
 

DrThax

Administrator & Moderator
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10.02.2010
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EDLE 07
Naja, AGB sind kein Gesetz, auch wenn das viele Leute sich einreden lassen. Nicht alles, was in AGB steht, ist auch so durchsetzbar. Das muss man (allgemein gesprochen) schon kritisch in Frage stellen.
Schon klar.
Aber in dem man als mündiger Vertragspartner den AGBs zustimmt hängt man ja schon ein bissl mit drin, oder?
Zumindest solange keine der beiden Vertragspartner spürbar schlechter gestellt wird.
Aber das hilft dem OP ja eigentlich nix.

Aber wenn ich darüber nachdenke hätte ich gar nicht auf HONigs Post einsteigen dürfen. Er will das vermutlich erneut nutzen um den Fred zu hijacken und mal wieder auf seine hinlänglich bekannten(?) und ausgewalzten Erfahrungen mit LH hinzuweisen. :rolleyes:
Mein Fehler. :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
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300x250
Naja, AGB sind kein Gesetz, auch wenn das viele Leute sich einreden lassen. Nicht alles, was in AGB steht, ist auch so durchsetzbar. Das muss man (allgemein gesprochen) schon kritisch in Frage stellen.

Also damit beginnen, die Wirksamkeit der AGB Klausel wegen derer unverhältnismäßigen Benach- oder Bevorteilung eines Vertragspartners aushebeln und dann einen Schadensersatzanspruch durchsetzen.

Wie hieß es ebend gerade so schön. Jeder hat ein Hobby, oder einen Juniorpartner in einer Sozietät der sich noch erst die Hörner abstoßen muß :D

Mir persönlich wäre dieser Steg zu schmal.
 
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