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Aber mal ernsthaft: Es kann doch nicht sein, dass ich nach allen verfügbaren Informationen einwandfrei erworbenen Status nur mit Rechtsmitteln durchsetzen kann...
Doch, das kann sein, aber das wirklich Gemeine ist, dass LH dir nach deinem Sieg die M&M-Mitgliedschaft regulär ohne Angabe weiterer Gründe mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann.
3.1. Kündigung, Sperrung, Ausschluss von der Programmteilnahme
Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Eine Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber ist nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund fristlos erfolgt. Eine fristlose Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber sowie ein Ausschluss von der Programmteilnahme können aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen oder Beförderungsbedingungen von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einem Partnerunternehmen oder gegen sonstige in den Programmunterlagen oder Miles & More Kommunikationsmedien erwähnte Regeln für Miles & More. Gleiches gilt im Falle eines Missbrauchs gemäß Ziffer 2.4.8 sowie bei wesentlichen Falschangaben, belästigendem oder schädigendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Fluggästen von Lufthansa, eines Mitherausgebers oder Partnerunternehmens. Dies gilt ebenfalls bei Nichtbefolgung von Anweisungen durch das jeweilige Personal, insbesondere an Bord oder in Lounges. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatzansprüche) bleiben unberührt. In den hier genannten Fällen hat Lufthansa oder ein Mitherausgeber auch das Recht, die Vergabe eines nach den Miles & More Programmunterlagen vorgesehenen Vielfliegerstatus (z. B. Frequent Traveller, Senator oder HON Circle Member) abzulehnen oder einen bestehenden Status durch einseitige Erklärung fristlos zu beenden. In den hier genannten Fällen hat Lufthansa ferner die Befugnis, das Teilnehmerkonto zu sperren. Die Befugnis zur Sperrung besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes, und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer solchen Sperrung bestehen nicht. Nach einer von Lufthansa oder einem Mitherausgeber erklärten Kündigung ist die erneute Teilnahme an Miles & More unzulässig. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese
Teilnahmebedingungen weiter.
3.2. Meilengültigkeit bei Kündigung
Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer, durch Lufthansa, einen Mitherausgeber oder ein Partnerunternehmen behalten die Meilen ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht ein früherer Verfall gemäß Ziffer 2.5 eintritt. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber verfallen die Meilen mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Teilnehmer.
Und dann kannst du gleich wieder klagen, dieses Mal gegen die Rechtmäßigkeit von AGBs, die dir jeden korrekt erflogenen Status innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wegnehmen können.