YUH - Fintech aus der Schweiz

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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.654
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Davon habe ich noch nichts gelesen. Was ist die Quelle?

Das ist verständlich, die haben ja so ziemlich die besten Konditionen in der Schweiz - so lässt sich wohl nichts verdienen. Ist bei Radicant wahrscheinlich ähnlich.
Wobei ich glaube, dass Radicant eine eigene Banklizenz hat und dadurch generell höhere Fixkosten, während Neon und Yuh lediglich eine App einer Bank sind und daher tiefe Fixkosten haben.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.654
War vor einigen Tagen auf IP (Inside Paradeplatz). LH braucht Schlagzeilen fürs Januarloch ;)
Jop, wobei er jeweils erstaunlich gut informiert ist und immer etwas dran ist. (Raiffeisen-Vincenz, CS-Crash, LH wies jeweils als erster und viel früher als andere Medien auf die Probleme hin)
Zudem hat er keinen VR, in dem die Banken Einfluss nehmen (bei den drei grossen Medienhäusern ist ihr Einfluss erheblich) und keine Angst vor den Klagen, mit denen er jeweils eingedeckt wird. (Die CS verklagte ihn sogar auf ehrverletzende Kommentare in den Kommentarspalten).
 
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superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
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Wobei ich glaube, dass Radicant eine eigene Banklizenz hat und dadurch generell höhere Fixkosten, während Neon und Yuh lediglich eine App einer Bank sind und daher tiefe Fixkosten haben.
Jepp, Radicant hat eine eigene von der Finma erteilte Banklizenz und kann im Gegensatz zu YUH nur mit Wohnsitz in der Schweiz eröffnet werden.
 
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knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
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Aber ist schon erstaunlich was sich Leute so als gute Gründe für/gegen eine Bank zusammenreimen :doh:
Deswegen stand ja ein "?" hinter meinem Beitrag. Und jetzt bin ich schlauer.

Und wie sagte doch schon Adenauer (jedenfalls angeblich): "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern? es kann mich doch niemand daran hindern, jeden Tag klüger zu werden" ...
 
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FlugFanatiker

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18.11.2018
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Ich habe den ganzen Thread zu Yuh nun gelesen, und mir ist dabei aufgefallen, dass immer wieder nach der Sinnhaftigkeit eines Schweizer Kontos für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland und nach einem use case dafür gefragt wird ..

Hierzu möchte ich mal den Aspekt des Pfändungsschutzes anbringen. Nach meinen Recherchen ist es nämlich so, dass das deutsche Finanzamt zwar von der Existenz des Schweizer Yuh-Kontos erfährt, darin aber im Fall der Fälle nicht vollstrecken darf / kann.

Und auch vor privaten Gläubigern bietet es Schutz, denn zwar gibt es mittlerweile für Gläubiger mit einem vollstreckbaren Titel die Möglichkeit, eine Auskunft über die Bankverbindungen, die ein Schuldner im gesamten EU-Raum unterhält, zu erhalten, um anschließend diese Konten pfänden zu lassen, das gilt aber eben nicht für Schweizer Konten!

Mit anderen Worten: Ein EU-Gläubiger erfährt gar nicht erst von der Existenz des Yuh-Kontos und kann folglich dieses auch nicht pfänden! Und selbst wenn er die Yuh-Bankverbindung kennen würde, wäre eine Pfändung eines Schweizer Kontos für ihn so vergleichsweise kompliziert, langwierig und teuer, dass sich dies nur bei hohen Beträgen "lohnen" würde.

Der (halbwegs) vorhandene Schutz vor Pfändungen durch das Finanzamt oder private Gläubiger ist zwar (hoffentlich) kein alltäglicher use case für ein Yuh-Konto, ich finde es aber beruhigend zu wissen, dass man für den Fall der Fälle damit ein (halbwegs) wirksames Instrument dafür zur Verfügung hat.
 
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patrick7

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01.06.2020
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Du kannst dich zwar weigern, das Geld herzugeben, dafür kommst Du wohl früher oder später in Erzwingungshaft.
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.585
1.017
Gut zu wissen insbesondere für Unternehmer und Selbständige. Pfändung muss nicht immer heißen dass jemand pleite ist oder sonstwie seine Finanzen überhaupt nicht im Griff hat. Manche Finanzämter pfänden gerne mal sehr schnell. Auch bei noch in Klärung befindlichen Sachverhalten; am liebsten in Kombination damit dass sie mit einem Billig-Postdienstleister verschicken und Post sehr spät ankommt und Fristen bereits abgelaufen zu sein scheinen wenn der Steuerpflichtige von Sachverhalten überhaupt erst erfährt. Da schadet es nicht paar Tausend außerhalb ihres Zugriffs zu lagern.
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.046
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Du kannst dich zwar weigern, das Geld herzugeben, dafür kommst Du wohl früher oder später in Erzwingungshaft.

Wie kommst du denn auf sowas? Zumindest wenn der Steuerschuldner sich im Ausland aufhält, ok, das hatte ich nicht dazu geschrieben.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Gut zu wissen insbesondere für Unternehmer und Selbständige .. Da schadet es nicht paar Tausend außerhalb ihres Zugriffs zu lagern.

Genau so sehe ich das. Wobei ich einschränken muss, dass dies wohl nicht für Schulden gilt, die Verbrauchssteuern sind. Schuldet der Unternehmer bzw. Selbständige dem Finanzamt also etwa Umsatzsteuer, so kann es dafür wohl auch das Schweizer Konto pfänden, das gilt jedoch nicht für die Einkommensteuer(-Schuld).

Aber selbst wenn das deutsche Finanzamt für bestimmte Steuerarten das Schweizer Konto pfänden lassen könnte, dürfte dies erst mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung (gegenüber einem deutschen Konto) erfolgen (können), weshalb es in dem in dir geschilderten Fall, dass das Finanzamt voreilig vollstreckt, dir die entscheidende Zeit und damit Luft verschaffen würde, um den Sachverhalt noch - ohne Pfändung - in deinem Sinne aufzuklären.

Was ich für den Schutz vor privaten Gläubigern schrieb, stimmt jedoch ohne Einschränkung, zumindest meinen Recherchen nach (ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn jemand anderslautende Informationen hat - nur zu!).
 
Zuletzt bearbeitet:

marima

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
299
5
Ich habe den ganzen Thread zu Yuh nun gelesen, und mir ist dabei aufgefallen, dass immer wieder nach der Sinnhaftigkeit eines Schweizer Kontos für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland und nach einem use case dafür gefragt wird ..

Hierzu möchte ich mal den Aspekt des Pfändungsschutzes anbringen. Nach meinen Recherchen ist es nämlich so, dass das deutsche Finanzamt zwar von der Existenz des Schweizer Yuh-Kontos erfährt, darin aber im Fall der Fälle nicht vollstrecken darf / kann.

Und auch vor privaten Gläubigern bietet es Schutz, denn zwar gibt es mittlerweile für Gläubiger mit einem vollstreckbaren Titel die Möglichkeit, eine Auskunft über die Bankverbindungen, die ein Schuldner im gesamten EU-Raum unterhält, zu erhalten, um anschließend diese Konten pfänden zu lassen, das gilt aber eben nicht für Schweizer Konten!

Mit anderen Worten: Ein EU-Gläubiger erfährt gar nicht erst von der Existenz des Yuh-Kontos und kann folglich dieses auch nicht pfänden! Und selbst wenn er die Yuh-Bankverbindung kennen würde, wäre eine Pfändung eines Schweizer Kontos für ihn so vergleichsweise kompliziert, langwierig und teuer, dass sich dies nur bei hohen Beträgen "lohnen" würde.

Der (halbwegs) vorhandene Schutz vor Pfändungen durch das Finanzamt oder private Gläubiger ist zwar (hoffentlich) kein alltäglicher use case für ein Yuh-Konto, ich finde es aber beruhigend zu wissen, dass man für den Fall der Fälle damit ein (halbwegs) wirksames Instrument dafür zur Verfügung hat.
Dann Google mal nach dem Lugano Abkommen. ;)
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.046
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Dann Google mal nach dem Lugano Abkommen. ;)

Ich hatte nie behauptet, dass ein Schweizer Konto dem deutschen Fiskus verborgen bleibt; dessen Existenz wird dem deutschen Finanzamt natürlich gemeldet. Meinen Recherchen zufolge kann es jedoch dort nur bestimmte Steuerarten vollstrecken.

Hier ein fachkundiges Video dazu:


Außerdem hatte ich auch den Schutz vor privaten Gläubigern erwähnt. Angenommen, ich schulde dir Geld und du besorgst dir einen gerichtlichen Vollstreckungstitel. Doch wie erfährst du von der Existenz meines Schweizer YUH-Kontos, in das du vollstrecken willst (was schon viel aufwendiger, zeitaufwendiger und teurer ist als bei einem EU-Konto), wenn dein Auskunftsersuchen über die EuKoPfVO ins Leere läuft, weil damit nur Konten in EU-Mitgliedsstaaten erfasst bzw. gemeldet werden, die Schweiz aber nicht in der EU ist?

Hinzu kommt, dass nach meinen Recherchen Voraussetzung dafür, dass die Schweiz einen deutschen Titel vollstreckt, ein Wohnsitz des Schuldners in der Schweiz ist. Stimmt dies, so würdest du in die Röhre schauen, selbst wenn du mein Schweizer Konto kennst, ich aber dort nicht wohnhaft bin. Ob das genauso auch gilt, wenn das deutsche Finanzamt in das Schweizer Konto vollstrecken will, vermag ich nicht zu beurteilen, ich vermute es allerdings stark.
 
Zuletzt bearbeitet:

marima

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
299
5
Ich hatte nie behauptet, dass ein Schweizer Konto dem deutschen Fiskus verborgen bleibt; dessen Existenz wird dem deutschen Finanzamt natürlich gemeldet.
Das habe ich ebenfalls nie behauptet.
Dies wird aber auch nicht durch das Lugano-Abkommen geregelt sondern nennt sich CRS.

Außerdem hatte ich auch den Schutz vor privaten Gläubigern erwähnt.
Genau dies regelt das Lugano-Abkommen.
Es heißt ja aus einem bestimmten Grund "Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen".

Hinzu kommt, dass nach meinen Recherchen Voraussetzung dafür, dass die Schweiz einen deutschen Titel vollstreckt, ein Wohnsitz des Schuldners in der Schweiz ist.
Wie kommst du zu diesem Schluss? Dann wäre es tatsächlich interessant. Durch das Lugano-Abkommen dürfte dies aber für Vertragsstaaten anders geregelt sein.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. ;)
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.046
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Das habe ich ebenfalls nie behauptet.
Dies wird aber auch nicht durch das Lugano-Abkommen geregelt sondern nennt sich CRS.

Ich weiß, das Überwachungsmonster CRS hat viel Freiheit zerstört. Aber auch wenn / weil das deutsche Finanzamt via CRS von der Existenz eines Schweizer YUH-Kontos, das ein Deutscher eröffnet, ändert dies nichts daran, dass es dorthin wichtige Steuerarten wie Einkommens- oder Gewerbesteuer nicht vollstrecken darf, siehe dazu etwa das in meinem vorigen Beitrag verlinkte YouTube-Video.

Genau dies regelt das Lugano-Abkommen.
Es heißt ja aus einem bestimmten Grund "Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen".

Du musst schon bitte lesen, was ich schreibe. Nämlich dass eine Pfändung in ein Schweizer Konto so vergleichsweise komplex, teuer und langwierig ist, dass sich dies nur bei größeren Beträgen lohnt, und somit ein indirekte Pfändungshürde aufbaut.

Und der entscheidende Punkt ist doch derjenige, dass wenn der private Gläubiger nicht vom Schweizer Konto erfährt (siehe auch dazu meinen vorherigen Post) bzw. diese Bankverbindung nicht in Erfahrung bringen kann, eine Pfändung dort hinein von vornherein mangels Kenntnis darüber scheitert!

Wie kommst du zu diesem Schluss?

Ich meine mich zu erinnern, das irgendwo auf einen Blog eines Schweizer Anwalts gelesen zu haben. Habe das aber nicht weiter verifiziert, könnte also auch unzutreffend sein.
 
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andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
209
92
Nämlich dass eine Pfändung in ein Schweizer Konto so vergleichsweise komplex, teuer und langwierig ist, dass sich dies nur bei größeren Beträgen lohnt, und somit ein indirekte Pfändungshürde aufbaut.
Ein zusätzliches Konto um Pfändungen zu erschweren lohnt sich doch aber auch erst wirklich bei größeren Beträgen (d.h. wenn ein nennenswerter Teil des Vermögens dort liegt).
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.046
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Ein zusätzliches Konto um Pfändungen zu erschweren lohnt sich doch aber auch erst wirklich bei größeren Beträgen (d.h. wenn ein nennenswerter Teil des Vermögens dort liegt).

Wir reden hier von einem kostenlosen YUH-Konto, das man binnen Minuten jederzeit bequem vom Smartphone aus eröffnen kann, und nicht über ein komplexes und teures Offshorebanking-Setup.
 
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