Ich habe den ganzen Thread zu Yuh nun gelesen, und mir ist dabei aufgefallen, dass immer wieder nach der Sinnhaftigkeit eines Schweizer Kontos für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland und nach einem use case dafür gefragt wird ..
Hierzu möchte ich mal den Aspekt des Pfändungsschutzes anbringen. Nach meinen Recherchen ist es nämlich so, dass das deutsche Finanzamt zwar von der Existenz des Schweizer Yuh-Kontos erfährt, darin aber im Fall der Fälle nicht vollstrecken darf / kann.
Und auch vor privaten Gläubigern bietet es Schutz, denn zwar gibt es mittlerweile für Gläubiger mit einem vollstreckbaren Titel die Möglichkeit, eine Auskunft über die Bankverbindungen, die ein Schuldner im gesamten EU-Raum unterhält, zu erhalten, um anschließend diese Konten pfänden zu lassen, das gilt aber eben nicht für Schweizer Konten!
Mit anderen Worten: Ein EU-Gläubiger erfährt gar nicht erst von der Existenz des Yuh-Kontos und kann folglich dieses auch nicht pfänden! Und selbst wenn er die Yuh-Bankverbindung kennen würde, wäre eine Pfändung eines Schweizer Kontos für ihn so vergleichsweise kompliziert, langwierig und teuer, dass sich dies nur bei hohen Beträgen "lohnen" würde.
Der (halbwegs) vorhandene Schutz vor Pfändungen durch das Finanzamt oder private Gläubiger ist zwar (hoffentlich) kein alltäglicher use case für ein Yuh-Konto, ich finde es aber beruhigend zu wissen, dass man für den Fall der Fälle damit ein (halbwegs) wirksames Instrument dafür zur Verfügung hat.