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"Diese illegalen und unbegründeten Bußgelder, die vom spanischen Verbraucherschutzministerium aus politischen Gründen erfunden wurden, verstoßen eindeutig gegen EU-Recht", teilte Ryanair-Group-Chef Michael O'Leary mit. "Ryanair nutzt seit vielen Jahren Gepäck- und Check-in-Gebühren, um das Verhalten der Passagiere zu ändern, und wir geben diese Kosteneinsparungen in Form von niedrigeren Tarifen an die Verbraucher weiter."
Nach Ansicht von Ryanair verstoßen die Bußgelder gegen EU-Recht. "Diese illegalen spanischen Geldbußen, die auf einem Gesetz aus den 1960er Jahren basieren, das vor dem EU-Beitritt Spaniens erlassen wurde, würden die Möglichkeit von Billigfluggesellschaften zunichte machen, Kosteneinsparungen in Form von niedrigeren Flugpreisen an die Verbraucher weiterzugeben", fügte O'Leary an.
Er meint damit übrigens die Ley sobre Navegación Aérea vom 21. Juli 1960 https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1960-10905 , deren Art. 97 vorschreibt, dass die Mitnahme von Handgepäck kostenlos zu sein hat. Ich sehe nicht, wo das gegen EU-Recht verstoßen sollte. Aber ein bisschen gehört da natürlich traditionell zur Folklore dazu.
Ich finde es übrigens durchaus kritisch, wenn eine Airline selbst entscheidet, welche luftverkehrsrechtlichen Gesetze sie befolgt und welche nicht.