Stornierungen wegen Corona

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bierusse1909

Reguläres Mitglied
19.10.2010
56
0
ich danke euch.
jedoch steht bei mir keien Stornierung oder Rückzahlung zur Auswahl sondern nur Umbuchung.
 

PrioClubFan

Reguläres Mitglied
07.06.2011
44
0
Das ist Quatsch. Natürlich kann man bei FR über den Chat auf ein beliebiges Datum in Zukunft umbuchen lassen, wenn der ursprüngliche Flug storniert ist. Wenn man einen "begabten" Agenten erwischt: Chat beenden, nochmal versuchen. Wenn man beim deutschen Chat immer den gleichen Agenten erwischt, kann man den englischen versuchen.

Danke das war die Lösung:

Habe beim Chat Formular "Beschwerde Fluggastrechte" geschrieben - der Bearbeiter hat in der Ersten Zeile geschrieben wird kostenlos umgebucht... :)
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.334
522
Eurowings annulliert den Flug und bietet nur die Erstattung in Gutschein an, ist ein Widerspruch gegen die Lastschrift rechtlich problematisch?

Umbuchung auf neues Datum ist keine Option.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ein paar Fragen die mir hierzu durch den Kopf gehen:
- Kann denn ein EU-Staat überhaupt eine Sonderregelung erlassen, die der EU-Verordnung widerspricht?
- Und kann die EU oder ein Staat im Alleingang überhaupt rückwirkend Regelungen erlassen?
- Wenn der Flug schon gestrichen wurde, hat man ja nach EU-Verordnung Anspruch auf zügige Rückzahlung. Hilft es dann, wenn man schnell rechtliche Schritte einleitet, sodass die geforderte Rückzahlung dann hoffentlich unter Vertrauensschutz steht? Man hat ja einen Anspruch auf Rückzahlung und der ist ja nach aktuellem Recht 100%ig klar. Dann dürfte man in dem Fall ja auch nicht auf den Rechtskosten sitzen bleiben...
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
- Kann denn ein EU-Staat überhaupt eine Sonderregelung erlassen, die der EU-Verordnung widerspricht?

Ja, das geht schon, ist aber nicht gerichtsfest.

- Und kann die EU oder ein Staat im Alleingang überhaupt rückwirkend Regelungen erlassen?

Ja, gib mal "Rückwirkung" hier bei "Thema durchsuchen" ein.

- Wenn der Flug schon gestrichen wurde, hat man ja nach EU-Verordnung Anspruch auf zügige Rückzahlung. Hilft es dann, wenn man schnell rechtliche Schritte einleitet, sodass die geforderte Rückzahlung dann hoffentlich unter Vertrauensschutz steht? Man hat ja einen Anspruch auf Rückzahlung und der ist ja nach aktuellem Recht 100%ig klar. Dann dürfte man in dem Fall ja auch nicht auf den Rechtskosten sitzen bleiben...

Ich sags mal so: Die VO bietet dem Passagier ja ein Wahlrecht aus Erstattung, ggf. mit Rückbeförderung, Beförderung zum nächstmöglichen Termin sowie Beförderung zum Wunschtermin. Ein Wahlrecht ist ein Gestaltungsrecht, wie z.B. eine Kündigung. Damit gewisse Folgen eintreten, namentlich ein konkreter Anspruch überhaupt entsteht, muss man sein Wahlrecht natürlich auch ausüben. Es dürfte daher nicht schaden, wenn man sich zumindest der Airline gegenüber schonmal klar äußert.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Eurowings annulliert den Flug und bietet nur die Erstattung in Gutschein an, ist ein Widerspruch gegen die Lastschrift rechtlich problematisch?

Umbuchung auf neues Datum ist keine Option.

Ob es rechtlich problematisch ist, kann ich dir nicht sagen. Aber ich würde (abhängig vom Betrag) halt schon überlegen, die Lastschrift zurückgehen zu lassen und sich um eventuelle rechtliche Probleme später zu kümmern. Bei einem annullierten Flug stehen Eurowings aber eh keine Zahlungen zu, da dürften m.E. höchstens die durch die Rücklastschrift entstandenen Gebühren strittig sein.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.753
3.390
HAM, LBC
Eurowings annulliert den Flug und bietet nur die Erstattung in Gutschein an, ist ein Widerspruch gegen die Lastschrift rechtlich problematisch?

Umbuchung auf neues Datum ist keine Option.


Wenn es (noch) geht: Machen! Es gibt nichts zu verlieren – Du hast Dein Geld zurück und EW müsste dann "kommen", wenn sie etwas wollen. Aber was soll das sein?
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ja, gib mal "Rückwirkung" hier bei "Thema durchsuchen" ein.
Dann bräuchte es aber auch eine Härtefallregeleung, wenn ich das richtig verstehe. Und bei Flügen, die bereits gebucht, bezahlt und annulliert sind, dürfte dort nicht eher "echte Rückwirkung" vorliegen, wenn jetzt das Gesetz geändert wird?


Von zügiger Rückzahlung steht in der VO nichts, es gelten also die üblichen Fristen. ...
Naja, Rückzahlung innerhalb von sieben Tagen finde ich schon zügig. Am 8. Tag könnte man ja schon Klage einreichen...
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Nein, deswegen geht die BReg auch differenziert vor:
https://www.bundesregierung.de/breg...-und-freizeitveranstaltungen-gefasst--1738744

Die Presse ist leider bisher nicht in der Tage, das ebenso differenziert darzustellen.

Falls es so kommt, könnte ich damit leben:
a. Pauschalreisen
BMJV, BMWi und BMF richten das Schreiben über den zuständigen Kommissar der DG Just Reynders an die Kommission. Die Regelung soll die Möglichkeit der Reiseveranstaltenden vorsehen, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Reisen anstelle der binnen 14 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:


  • Insolvenzabsicherung, ggf. staatliche Rückversicherung
  • Härtefallklausel für Fälle, in denen für den Buchenden der Gutschein unzumutbar ist
  • Gültigkeit des Gutscheins: 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten
b. Flugtickets
BMVI, BMWi und BMJV richten das Schreiben über die zuständige Kommissarin der DG Move Valean an die Kommission. Die Regelung soll den Airlines bereits kurzfristig (denkbar über eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift im Form einer Auslegungshilfe), aber auch mittelfristig durch Anpassung der Fluggastrechteverordnung die Möglichkeit geben, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Flügen anstelle der binnen 7 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:


  • Härtefallregelung
  • Gültigkeit bis 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten.

Nur wie wird die Härtefallregelung überprüft und durchgesetzt ?
Wobei das nur für Reisen, die vor dem 8.03 gebucht wurden gelten soll. Für alles andere danach gilt das demnach nicht, wenn es durchkommt.
Und bei LH gelten die Kulanzregeln für gebuchte Tickets, die vor dem 19.04. liegen zusätzlich, wobei da nicht der Gutschein so lange haltbar sein dürfte.





Die EU-Kommission erlaubt mittlerweile die Stundung von Steuern von KLM-Air France für zwei Jahre.
Ich denke, dass könnte die EU-Kommission noch durchwinken.
 
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HardySpector

Neues Mitglied
02.04.2020
6
0
Hallo,

leider wurde heute offiziell mein Flug mit der Lufthansa am 01.05.2020 von LEJ nach HOU gestrichen. Nun hatte ich mich an das Lufthansa Service Center gewendet und kam, zu meiner Überraschung, nach nicht einmal einer Minute zu einem Agent. Das erste Angebot war natürlich ein Gutschein, welchen ich jedoch mit Hinweis auf die geltende Richtlinie ablehnte und mein Geld zurückforderte. Da bekam ich den Hinweis das eine Rückerstattung länger als sieben Tage dauern wird. Nach dem Telefonat habe ich von der Lufthansa eine E-Mail mit Betreff "Stornobestätigung" und dem Text "Die Buchung wurde am 02 April 2020 gestrichen." erhalten.

Jetzt bin ich ein bisschen unsicher ob meine Rückerstattung tatsächlich bearbeitet wird, da in der Mail nichts davon erwähnt wird. Ist dies die Standard E-Mail auf Rückerstattungsanfragen?

Weiß jemand welche Zeit die Lufthansa aktuell benötigt um das Geld zu erstatten?

Soll ich die Buchung bei der Kreditkartenfirma beeinspruchen?

Vielen Dank!

Grüße
Hardy
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Anonym-36803

Guest
Jetzt bin ich ein bisschen unsicher ob meine Rückerstattung tatsächlich bearbeitet wird, da in der Mail nichts davon erwähnt wird. Ist dies die Standard E-Mail auf Rückerstattungsanfragen?
Ja, ist sie. Eine weitere eMail mit der genauen Höhe der Erstattung sollte dann kommen, wenn die eigentliche Erstattung erfolgt.

Weiß jemand welche Zeit die Lufthansa aktuell benötigt um das Geld zu erstatten?
Als Datenpunkt: Meine erste Streichung war am 10.3. und ich warte immer noch auf das Geld. So schnell rechne ich nicht damit, um ehrlich zu sein.
 
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Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.592
1.418
Düsseldorf
Ja, ist sie. Eine weitere eMail mit der genauen Höhe der Erstattung sollte dann kommen, wenn die eigentliche Erstattung erfolgt.


Als Datenpunkt: Meine erste Streichung war am 10.3. und ich warte immer noch auf das Geld. So schnell rechne ich nicht damit, um ehrlich zu sein.

Hatte heute gleiches Procedere, und der Mitarbeiter am Telefon meinte, ich sollte nicht mehr damit rechnen, dass es mit einer Rückzahlung im April noch klappen werde.
 

HardySpector

Neues Mitglied
02.04.2020
6
0
Hatte heute gleiches Procedere, und der Mitarbeiter am Telefon meinte, ich sollte nicht mehr damit rechnen, dass es mit einer Rückzahlung im April noch klappen werde.

Ah, meine war am 13.3. und ich wunderte mich schon, was damit ist. Gut, dann also weiter warten.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen, dann heißt es wohl warten und hoffen das die EU nicht irgendein Gesetz vorschiebt...
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Was die EU Kommission von der Gutscheinforderung hält, hat die zuständige Verkehrskommissarin schonmal kundgetan:

https://www.airliners.de/eu-verkehrskommissarin-gutscheinregelung/54636

Klingt soweit vernünftig. Meines Erachtens wäre es auch ein Unding, wenn Kunden nun zwangsweise zu zinslosen Kreditgebern würden.

Was passiert, wenn der Gutscheinaussteller insolvent wird?

Was passiert, wenn die regulären Flugpreise in die Höhe schnellen bzw. der Gutschein durch hohe Inflation entwertet wird?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Was passiert, wenn der Gutscheinaussteller insolvent wird?

Was passiert, wenn die regulären Flugpreise in die Höhe schnellen bzw. der Gutschein durch hohe Inflation entwertet wird?
Lese doch bitte die Info der Bundesregierung.

Man springt bei Insolvenzen ein.

Was ist wenn der Gutschein mehr wert ist, zahlst du das dann an die Airline zurück ?
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Was passiert, wenn der Gutscheinaussteller insolvent wird?

Was passiert, wenn die regulären Flugpreise in die Höhe schnellen bzw. der Gutschein durch hohe Inflation entwertet wird?

Als nächstes fragt jemand, warum einem nicht 1,44% mehr erstattet/gutgeschrieben worden ist, als er 2019 bezahlt hat, damit ihm auch die Inflation ausgeglichen wird...