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Mcflyham
Guest
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Das Anfang vom Ende...
...
1. Das Kabinett hat keine Gesetzgebungskompetenz
2. EU-Recht bricht Bundesrecht
Das ist Quatsch. Natürlich kann man bei FR über den Chat auf ein beliebiges Datum in Zukunft umbuchen lassen, wenn der ursprüngliche Flug storniert ist. Wenn man einen "begabten" Agenten erwischt: Chat beenden, nochmal versuchen. Wenn man beim deutschen Chat immer den gleichen Agenten erwischt, kann man den englischen versuchen.
- Kann denn ein EU-Staat überhaupt eine Sonderregelung erlassen, die der EU-Verordnung widerspricht?
- Und kann die EU oder ein Staat im Alleingang überhaupt rückwirkend Regelungen erlassen?
- Wenn der Flug schon gestrichen wurde, hat man ja nach EU-Verordnung Anspruch auf zügige Rückzahlung. Hilft es dann, wenn man schnell rechtliche Schritte einleitet, sodass die geforderte Rückzahlung dann hoffentlich unter Vertrauensschutz steht? Man hat ja einen Anspruch auf Rückzahlung und der ist ja nach aktuellem Recht 100%ig klar. Dann dürfte man in dem Fall ja auch nicht auf den Rechtskosten sitzen bleiben...
Kann denn ein EU-Staat überhaupt eine Sonderregelung erlassen, die der EU-Verordnung widerspricht?
Eurowings annulliert den Flug und bietet nur die Erstattung in Gutschein an, ist ein Widerspruch gegen die Lastschrift rechtlich problematisch?
Umbuchung auf neues Datum ist keine Option.
Eurowings annulliert den Flug und bietet nur die Erstattung in Gutschein an, ist ein Widerspruch gegen die Lastschrift rechtlich problematisch?
Umbuchung auf neues Datum ist keine Option.
Dann bräuchte es aber auch eine Härtefallregeleung, wenn ich das richtig verstehe. Und bei Flügen, die bereits gebucht, bezahlt und annulliert sind, dürfte dort nicht eher "echte Rückwirkung" vorliegen, wenn jetzt das Gesetz geändert wird?Ja, gib mal "Rückwirkung" hier bei "Thema durchsuchen" ein.
Naja, Rückzahlung innerhalb von sieben Tagen finde ich schon zügig. Am 8. Tag könnte man ja schon Klage einreichen...Von zügiger Rückzahlung steht in der VO nichts, es gelten also die üblichen Fristen. ...
Nein, deswegen geht die BReg auch differenziert vor:
https://www.bundesregierung.de/breg...-und-freizeitveranstaltungen-gefasst--1738744
Die Presse ist leider bisher nicht in der Tage, das ebenso differenziert darzustellen.
a. Pauschalreisen
BMJV, BMWi und BMF richten das Schreiben über den zuständigen Kommissar der DG Just Reynders an die Kommission. Die Regelung soll die Möglichkeit der Reiseveranstaltenden vorsehen, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Reisen anstelle der binnen 14 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:
b. Flugtickets
- Insolvenzabsicherung, ggf. staatliche Rückversicherung
- Härtefallklausel für Fälle, in denen für den Buchenden der Gutschein unzumutbar ist
- Gültigkeit des Gutscheins: 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten
BMVI, BMWi und BMJV richten das Schreiben über die zuständige Kommissarin der DG Move Valean an die Kommission. Die Regelung soll den Airlines bereits kurzfristig (denkbar über eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift im Form einer Auslegungshilfe), aber auch mittelfristig durch Anpassung der Fluggastrechteverordnung die Möglichkeit geben, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Flügen anstelle der binnen 7 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:
- Härtefallregelung
- Gültigkeit bis 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten.
Ja, ist sie. Eine weitere eMail mit der genauen Höhe der Erstattung sollte dann kommen, wenn die eigentliche Erstattung erfolgt.Jetzt bin ich ein bisschen unsicher ob meine Rückerstattung tatsächlich bearbeitet wird, da in der Mail nichts davon erwähnt wird. Ist dies die Standard E-Mail auf Rückerstattungsanfragen?
Als Datenpunkt: Meine erste Streichung war am 10.3. und ich warte immer noch auf das Geld. So schnell rechne ich nicht damit, um ehrlich zu sein.Weiß jemand welche Zeit die Lufthansa aktuell benötigt um das Geld zu erstatten?
Ja, ist sie. Eine weitere eMail mit der genauen Höhe der Erstattung sollte dann kommen, wenn die eigentliche Erstattung erfolgt.
Als Datenpunkt: Meine erste Streichung war am 10.3. und ich warte immer noch auf das Geld. So schnell rechne ich nicht damit, um ehrlich zu sein.
Ah, meine war am 13.3. und ich wunderte mich schon, was damit ist. Gut, dann also weiter warten.Als Datenpunkt: Meine erste Streichung war am 10.3. und ich warte immer noch auf das Geld. So schnell rechne ich nicht damit, um ehrlich zu sein.
Hatte heute gleiches Procedere, und der Mitarbeiter am Telefon meinte, ich sollte nicht mehr damit rechnen, dass es mit einer Rückzahlung im April noch klappen werde.
Ah, meine war am 13.3. und ich wunderte mich schon, was damit ist. Gut, dann also weiter warten.
Was die EU Kommission von der Gutscheinforderung hält, hat die zuständige Verkehrskommissarin schonmal kundgetan:
https://www.airliners.de/eu-verkehrskommissarin-gutscheinregelung/54636
Klingt soweit vernünftig. Meines Erachtens wäre es auch ein Unding, wenn Kunden nun zwangsweise zu zinslosen Kreditgebern würden.
Lese doch bitte die Info der Bundesregierung.Was passiert, wenn der Gutscheinaussteller insolvent wird?
Was passiert, wenn die regulären Flugpreise in die Höhe schnellen bzw. der Gutschein durch hohe Inflation entwertet wird?
Was passiert, wenn der Gutscheinaussteller insolvent wird?
Was passiert, wenn die regulären Flugpreise in die Höhe schnellen bzw. der Gutschein durch hohe Inflation entwertet wird?