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Schaue dir die Seite an..Unsere Reise bzw. die Flüge wurden am 08.10.2019 gebucht. Die Rechnung kam dann per Mail mit diesem Anhang:
Vermittlung von EinzelleistungenJetzt muss ich mal lesen was diese Richtlinie genau bedeutet...
Durch die Vermittlung dieser einzelnen Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen XYZ können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden RechteNICHT in Anspruch nehmen.Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Reiseleistungenverantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.Bei der Buchung von Einzelleistungen muss keine Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlung an XYZ für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von XYZ nichterbracht wurde, geleistet werden. Beachten Sie bitte, dass dies im Falle einer Insolvenz des betreffendenLeistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
Dieses Formblatt wurde am 10.10.2019 10:05 Uhr für den Auftrag 19886 erstellt.
LG
Dort findest du auch, dass Reisebüros die Leistungen erstatten müssen und nicht die Verantwortung weiterreichen können.
Es ist immerwieder schön, wenn versucht wird das unternehmerische Risiko auf den Kunden abzuwälzen...
Und ja, es ist ein Dienstleistungsvertrag, somit kann das eigentliche gelieferte Produkte nicht beanstandet werden, wenn die Dienstleistung erbracht wurde.
Ist aber nicht, wenn keine Flüge oder Reisen stattgefunden haben..., somit Dienstleistung nicht erbracht... Geld zurück..
https://reisetopia.de/guides/coronavirus-fluggastrechte/
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