Stornierungen wegen Corona

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timotei82

Aktives Mitglied
06.04.2015
203
1
TXL
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Unsere Reise bzw. die Flüge wurden am 08.10.2019 gebucht. Die Rechnung kam dann per Mail mit diesem Anhang:

Vermittlung von Einzelleistungen
Durch die Vermittlung dieser einzelnen Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen XYZ können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden RechteNICHT in Anspruch nehmen.Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Reiseleistungenverantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.Bei der Buchung von Einzelleistungen muss keine Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlung an XYZ für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von XYZ nichterbracht wurde, geleistet werden. Beachten Sie bitte, dass dies im Falle einer Insolvenz des betreffendenLeistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
Dieses Formblatt wurde am 10.10.2019 10:05 Uhr für den Auftrag 19886 erstellt.

Jetzt muss ich mal lesen was diese Richtlinie genau bedeutet...

LG
Schaue dir die Seite an..

Dort findest du auch, dass Reisebüros die Leistungen erstatten müssen und nicht die Verantwortung weiterreichen können.

Es ist immerwieder schön, wenn versucht wird das unternehmerische Risiko auf den Kunden abzuwälzen...

Und ja, es ist ein Dienstleistungsvertrag, somit kann das eigentliche gelieferte Produkte nicht beanstandet werden, wenn die Dienstleistung erbracht wurde.

Ist aber nicht, wenn keine Flüge oder Reisen stattgefunden haben..., somit Dienstleistung nicht erbracht... Geld zurück..

https://reisetopia.de/guides/coronavirus-fluggastrechte/
 
Zuletzt bearbeitet:

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.275
853
Rückerstattung bei halb abgeflogener Flugreise, mehrere Carrier, OTA Buchung

Ausgangslage:

Wir wohnen in der Schweiz und haben 2019 mit Expedia.fr folgende Flüge gebucht (als eine komplette Buchung zum Schnäppchenpreis von 2'823.82 €):

14.2.2020: CDG-ZRH-BKK (LX Flugnummern, Buchungsklassen P & P)
15.2.2020: BKK-SIN-AKL (SQ Flugnummern, Buchungsklassen D & D)
5.4.2020: AKL-SIN-BKK (NZ Flugnummer, Buchungsklasse J; SQ Flugnummer, Buchungsklasse U)
14.4.2020: BKK-ZRH-CDG (LX Flugnummern, Buchungsklassen Z & Z)
Gemäss Swiss Customer Center handle es sich bei allen Flugsegmenten um 'Swiss Tickets'.

Die Hinreise nach NZ konnten wir erfolgreich antreten - alles super.
Dann kam Corona -> So schnell nach hause wie es ging.

Die Rückreise-Tickets konnten wir NICHT umbuchen, kein Durchkommen bei Expedia.fr. Wir mussten uns dann auf eigene Kosten Rückflug-Tickets kaufen (Rückflug am 23.3.). Diese Kosten übernimmt kulanterweise unsere Reiseversicherung (ERV). Danke!

Die Flugsegmente vom 5.4. & 14.4. wurden ohne unser Zutun von der Airline gecancelled. In den Buchungssystemen von LX, SQ & NZ sind die Flüge nicht mehr auffindbar.

Bei Expedia.fr sind die Buchungen als 'anullée' aufgeführt, und ich habe am 01.04. von Expedia das Standard-Mail erhalten (Rückerstattungen können bis 30 Tagen dauern, bla bla...).

Nun die Fragen:
- Wie kann ich ermitteln, auf wie viel Geld ich einen Rückerstattungsanspruch habe?
- Wer ist für die Rückerstattung verantwortlich? Expedia, Swiss oder gar die jeweils Leistungs(nicht)erbringenden Fluggesellschaften
- Bei wem und wie müsste ich das Geld einfordern versuchen, wenn Expedia.fr nicht bald die Rückerstattung einleitet?

Für sachdienliche Hinweise bin dankbar!


...aus persönilcher Erfahrung, ist eure einzige Chance die Rückflüge auf ein neues Datum umbuchen zu lassen. am besten direkt bei der Ariline, und nicht bei Expedia.fr. So habe ich es gemacht und es hat geklappt.
weiß nicht ob Ihr Lust drauf habt, erneute nach NZL zu fliegen um dann eure bezahlten Rückflüge antreten zu wollen?!
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Weil irgendjemand irgendwas ins Internet geschrieben hat, muss es ja stimmen. Köstlich.

Das Beste ist ja: Der Text sagt nicht einmal das, was hier in ihn hereininterpretiert wird. Denn: Ja, wenn die Beförderungsleistung über ein Reisebüro gebucht wurde, dann erfolgt die Erstattung auch über das Reisebüro, aber nein, wenn die Erstattung seitens der Airline nicht erfolgt, ist das Reisebüro nicht in Haftung zu nehmen. Ein Reisebüro ist vor allem mal eines: ein Reisevermittler, auch für nur Einzelleistungen (wie einen Flug). Dadurch wird es verpflichtet, die Reise (oder: Flug) zu vermitteln, aber nicht, dass die Reise (oder: Flug) auch stattfindet. Vielleicht hilft dem User das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Reisevermittler
 
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timotei82

Aktives Mitglied
06.04.2015
203
1
TXL
Das Beste ist ja: Der Text sagt nicht einmal das, was hier in ihn hereininterpretiert wird. Denn: Ja, wenn die Beförderungsleistung über ein Reisebüro gebucht wurde, dann erfolgt die Erstattung auch über das Reisebüro, aber nein, wenn die Erstattung seitens der Airline nicht erfolgt, ist das Reisebüro nicht in Haftung zu nehmen. Ein Reisebüro ist vor allem mal eines: ein Reisevermittler, auch für nur Einzelleistungen (wie einen Flug). Dadurch wird es verpflichtet, die Reise (oder: Flug) zu vermitteln, aber nicht, dass die Reise (oder: Flug) auch stattfindet. Vielleicht hilft dem User das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Reisevermittler
Wenn das immer so eindeutig wäre, würden sich nicht x Rechtsanwälte damit beschäftigen...

Außerdem, warum sollte dann irgendwer überhaupt noch über einen Reisevermittler buchen, wenn das Risiko immer beim Kunden liegt ?

Dann lieber immer direkt beim Leistungserbringer ..
 

adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
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Kurz was positives zu Opodo:

Hatte über Opodo DL-Flüge in die USA gebucht, operated by AF. Opodo hat seit 2 Wochen auf meine E-Mail nicht reagiert, bei Delta ist die komplette Buchung verschwunden und Air France hat sich sowohl an der Hotline, als auch als Antwort auf das Erstattungsformular auf der Website, für nicht zuständig erklärt und auf Opodo verwiesen.

Habe soeben bei Opodo angerufen, weil das Flugdatum jetzt in den nächsten Tagen gewesen wäre und man vorher ja nicht anrufen soll, bzw die Buchungsnummer direkt aussortiert wird.

Nach nicht mal 2 Minuten in der Warteschleife hat die sehr nette Dame nach kurzer Rücksprache mit Delta die Rückerstattung veranlasst, Bestätigungsmail kam noch während des Telefonats. Allerdings mit angekündigter Dauer bis zur Erstattung bis zu 3 Monaten.
Voucher oder ähnliches wurde überhaupt nicht angesprochen, direkt Rückerstattung versprochen.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Wenn das immer so eindeutig wäre, würden sich nicht x Rechtsanwälte damit beschäftigen...
Ich weiß nicht, wo Du das hernimmst.

Außerdem, warum sollte dann irgendwer überhaupt noch über einen Reisevermittler buchen, wenn das Risiko immer beim Kunden liegt ?
Warum? Weil es u.a. billig(er) ist. Das Forum ist voll mit Beiträgen dazu, welche Rabatte welche OTA gewährt. Und was das Risiko betrifft: So ist es, man trägt als Gläubiger das Risiko, einen schlechten Schuldner zu erwischen, aber dieses Risiko kann man nicht auf einen Mittler abwälzen. Ob Du direkt bei der Airline, bei einem örtlichen Reisebüro, oder einer OTA einen Flug buchst, Partner des Beförderungsvertrags wird nunmal die Airline, die aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet wird. Wenn sie nicht leistet, haftet nicht der Mittelsmann.

Dann lieber immer direkt beim Leistungserbringer ..
Richtig. I rest my case.
 
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jake117

Reguläres Mitglied
31.03.2016
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FRA
Warum? Weil es u.a. billig(er) ist. Das Forum ist voll mit Beiträgen dazu, welche Rabatte welche OTA gewährt. Und was das Risiko betrifft: So ist es, man trägt als Gläubiger das Risiko, einen schlechten Schuldner zu erwischen, aber dieses Risiko kann man nicht auf einen Mittler abwälzen. Ob Du direkt bei der Airline, bei einem örtlichen Reisebüro, oder einer OTA einen Flug buchst, Partner des Beförderungsvertrags wird nunmal die Airline, die aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet wird. Wenn sie nicht leistet, haftet nicht der Mittelsmann.

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Zitat von timotei82

Dann lieber immer direkt beim Leistungserbringer ..

Richtig. I rest my case.

Also wenn ich mit der Airline sowieso rumschlagen muss wenn's schief geht, dann kann ich auch weiterhin im Reisebüro buchen wenn ich noch Hotel, Mietwagen etc. benötige.
Auf der AF-Seite gibt es die Möglichkeit der Erstattung. In welcher Form die jedoch stattfindet werde ich noch erforschen.

LG
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
EW hat übrigens einige Strecken bis Mitte Juli 2021 freigeschaltet. Easy spielt mit demselben Gedanken.

… bis dahin würde sich – selbst ohne Corona – der Flugplan vermutlich noch dreimal ändern. Und in der aktuellen Lage sind solche Buchungen doch das reinste Lotteriespiel. Plus die Frage, wie viele Leute denn so lange im Voraus ihren Urlaub planen wollen/können.

Aber gut: Vielleicht gibt es ja ein paar Kunden, die das machen. Vielleicht sogar noch Tarifdifferenz zahlen, und den Airlines für völlig ungewisse Flüpe noch weiter Geld geben.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Ein Reisebüro ist vor allem mal eines: ein Reisevermittler, auch für nur Einzelleistungen (wie einen Flug). Dadurch wird es verpflichtet, die Reise (oder: Flug) zu vermitteln, aber nicht, dass die Reise (oder: Flug) auch stattfindet.

Wobei das Reisebuero auch hoellisch aufpassen muss, dass es nicht doch auf einmal Reiseveranstalter ist und ganz andere Haftungsrisiken zu gewaertigen hat.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.705
15.571
Ich weiss nicht, ob es am besten in diesen Thread passt, aber die folgenden Bilder illustrieren ja letztlich ganz gut die "Stornierungen wegen Corona", die das Threadthema bilden:

Mal ein paar Bilder aus HAM - coronabedingt tote Hose. Einerseits ein trauriger Anblick, andererseits waere der Schlenker, der uns ermoeglicht wurde, vgl. FR24,

edhfedhf3nj0b.jpg


edhfedhfdetailugjal.jpg


im Normalbetrieb nicht drin gewesen.

img_5853jlkmv.jpg


img_5854oskci.jpg


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img_5862uwkkg.jpg


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img_58722rkeh.jpg


img_5874mfk7c.jpg


img_5875r1k7c.jpg
 

MIA-HAM

Erfahrenes Mitglied
11.08.2012
655
585
HAM
Ich weiss nicht, ob es am besten in diesen Thread passt, aber die folgenden Bilder illustrieren ja letztlich ganz gut die "Stornierungen wegen Corona", die das Threadthema bilden:

Mal ein paar Bilder aus HAM - coronabedingt tote Hose. Einerseits ein trauriger Anblick, andererseits waere der Schlenker, der uns ermoeglicht wurde, vgl. FR24,


Das sind ja mal geile Bilder. (y)
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.765
2.598
PIX, BER, ZRH
...aus persönilcher Erfahrung, ist eure einzige Chance die Rückflüge auf ein neues Datum umbuchen zu lassen. am besten direkt bei der Ariline, und nicht bei Expedia.fr. So habe ich es gemacht und es hat geklappt.
weiß nicht ob Ihr Lust drauf habt, erneute nach NZL zu fliegen um dann eure bezahlten Rückflüge antreten zu wollen?!

RTFM, bevor Du so einen Schwachfug von Dir gibst.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.120
4.181
FRA
Mal eine Frage, lastminute bietet mir unter anderem im Screenshot dargestellte Optionen der Erstattung einer stornierten Flugbuchung an, erkennt jemand einen anderen Unterschied außer die Differenz von 3,94 EUR?

 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.261
16.365
www.red-travels.com
Mal eine Frage, lastminute bietet mir unter anderem im Screenshot dargestellte Optionen der Erstattung einer stornierten Flugbuchung an, erkennt jemand einen anderen Unterschied außer die Differenz von 3,94 EUR?

Würde mich nicht wundern, wenn eines von beiden nur per Direkteinstieg bei denen ohne Suchmaschine möglich ist und entsprechend hohe Aufschläge dann dazu kommen. Ist der Gutschein evtl. übertragbar?